Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 22.07.2015 Verzögerungen beim Ausbau der S4 Der Ausbau der S4 wird im mittelfristigen Investitionsprogramm der Staatsregierung zwar erwähnt, jedoch ist ein Baubeginn erst nach 2019 vorgesehen. Für dieses Projekt war in der Vergangenheit ein Baubeginn im Jahr 2018 angekündigt . Obwohl alle Staatsregierungen immer wieder die Dringlichkeit des S4-Ausbaus betonen, wird er immer wieder von anderen Projekten überholt. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Warum wurde der Baubeginn des Ausbaus der S4 erneut verschoben? 2. Nach welchen Kriterien wählt die Staatsregierung aus, zu welchem Zeitpunkt Schienenprojekte umgesetzt werden? 3. Welche anderen Projekte wurden vorgezogen, sodass der Ausbau der S4 erneut verschoben wurde? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.08.2015 Zu 1.: Der Ausbau der S4 West ist Bestandteil des Entwicklungskonzeptes der Staatsregierung für den Bahnknoten München . Damit die Planungen für den dreigleisigen Ausbau zwischen Pasing und Eichenau von der Deutschen Bahn als Vorhabenträgerin vorangetrieben werden können, hat der Freistaat 12 Mio. € Planungsmittel zur Verfügung gestellt . Des Weiteren hat die BEG eine Verkehrliche Aufgabenstellung (VAST) erarbeitet und mit allen am Planungsprozess Beteiligten bis zum Mai 2015 abgestimmt, welche die Planungsvorgaben aus Sicht des Schienenpersonennahverkehrs festlegt. Trotz dieser von der Staatsregierung geschaffenen Voraussetzungen muss davon ausgegangen werden, dass der bisher erzielte Planungsfortschritt bei der Deutschen Bahn einen Beginn der Bauarbeiten für den Ausbau der S4 West im Jahr 2018 nicht als realistisch erscheinen lässt. Gründe hierfür sind unter anderen die noch nicht abgeschlossene Entwurfsplanung, da derzeit noch die betrieblichen Anforderungen erarbeitet werden, um die konkreten Planungen für den dreigleisigen Ausbau einzuleiten. Der Zeitpunkt des Baubeginns der Arbeiten an der S4 kann derzeit noch nicht genannt werden, da dieser wesentlich vom Verlauf späterer Planfeststellungsverfahren abhängig ist. Mögliche Einwände Dritter und folgende Gerichtsverfahren können das Verfahren zur Baurechtserlangung verzögern. Erst mit dem Baurecht ist es der DB Netz AG möglich, die Bauleistungen auszuschreiben und zu vergeben. Unter Berücksichtigung dieser Verfahrensschritte ist erfahrungsgemäß ein Beginn der Bauarbeiten für den Ausbau der S4 West im Jahr 2018 nicht zu erwarten. Zu 2.: Das Bahnknoten-Konzept der Staatsregierung ist die Grundlage , in verkehrlich sinnvollen Schritten den Schienenpersonenverkehr für München, für die Metropolregion und für ganz Südbayern zukunftsfähig zu entwickeln. Der Fortgang der einzelnen Maßnahmen aus dem Bahnknoten-Konzept wird durch die notwendigen Planungs-, Genehmigungs- und Finanzierungsschritte geprägt. Diese Abläufe, die von der Staatsregierung nur teilweise beeinflusst werden können, haben auf die Realisierungszeitschiene erheblichen Einfluss . Die Bayerische Staatsregierung stellt im Rahmen ihrer Einflussmöglichkeiten sicher, dass die notwendigen Planungen ohne Zeitverzug fortgeführt werden. Zu 3.: Es wurden keine anderen Projekte dem Ausbau der S4 West vorgezogen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7968 Bayerischer Landtag