Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Gabi Schmidt FREIE WÄHLER vom 17.07.2015 Flughafengebühren in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hoch sind die Flughafengebühren an den einzelnen bayerischen Flughäfen und wie setzen sich die Flugha fengebühren je Flughafen konkret zusammen? 2. Erhalten bestimmte Fluggesellschaften Rabatte bei den Flughafengebühren, und wenn ja, welche Fluggesell schaften und an welchen Flughäfen? 3. Wie hat sich die Höhe der Flughafengebühren je Flug hafen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? 4. Wie hoch ist der prozentuale durchschnittliche Anteil der Flughafengebühren am Endpreis eines Tickets je Flug und Flughafen und wie hat sich der durchschnittliche Anteil am Endpreis eines Tickets in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? 5. Wer legt die Höhe der jeweiligen Flughafengebühren fest und nach welchen Kriterien werden die Gebühren be rechnet (Start/Landung, Größe/Kapazität des Fliegers, Auslastung, Passagierzahlen, …)? 6. Welchen Einfluss auf die Höhe der jeweiligen Flughafen gebühren hat die Staatsregierung? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 25.08.2015 Vorbemerkung Vor Beantwortung der einzelnen Fragen darf ich voraus schicken, dass Flughafenunternehmer von den Luftver kehrsgesellschaften sog. FlughafenEntgelte erheben, die insbesondere für das Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie für die Benutzung von Fluggastein richtungen geltend gemacht werden. Sie dienen ausschließ lich der Refinanzierung der Flughafeninfrastruktur sowie den daraus resultierenden laufenden Kosten. Die Entgelte sind privatrechtlicher Natur und entstehen aufgrund eines privatrechtlichen Flughafenbenutzungsverhältnisses zwi schen Flughafenunternehmer und Luftverkehrsgesellschaft. Die Festschreibung der Entgelte erfolgt in Entgeltordnun gen, die Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Flughäfen sind. „Gebühren“ im verwaltungsrechtlichen Sinn werden von den bayerischen Landesluftfahrtbehörden an den drei bay erischen Verkehrsflughäfen München, Nürnberg und Mem mingen (ausschließlich) in Form der Luftsicherheitsgebühr gegenüber den Luftfahrtunternehmen erhoben. Die Luftsicherheitsgebühr wird für die öffentliche Leistung der Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs (§ 5 Luftsicherheitsgesetz, LuftSiG) aufer legt. Rechtsgrundlage ist die Luftsicherheitsgebührenver ordnung (LuftSiGebV) vom 23. Mai 2007 in Verbindung mit der Anlage zu § 1 der LuftSiGebV. Die nachfolgende Beantwortung der Anfrage bezieht sich daher sowohl auf die Entgelte als auch auf die Luftsicher heitsgebühr. Die Beantwortung erfolgt mit Ausnahme der Frage 4 jeweils getrennt für die Entgelte (jeweils unter a.) sowie die Luftsicherheitsgebühr (jeweils unter b.) und, so weit zweckmäßig, getrennt nach den drei bayerischen Ver kehrsflughäfen. Vorbemerken möchte ich zudem, dass die Beantwortung dieser Anfrage auf den Stellungnahmen der Flughafenbe treiber der drei bayerischen Verkehrsflughäfen München, Nürnberg und Memmingen basiert. 1. Wie hoch sind die Flughafengebühren an den ein zelnen bayerischen Flughäfen und wie setzen sich die Flughafengebühren je Flughafen konkret zusam men? a) Flughafen München Bei der Berechnung der Entgelte wird zwischen fixen bzw. flugzeugtypabhängigen sowie variablen bzw. passagierab hängigen Entgelten differenziert. Fixe Entgelte werden in Form von MTOM abhängigen Start und Landeentgelten (MTOM = Höchstabflugmasse des Luftfahrzeuges), Lärm entgelten, Emissions und Abstellentgelten erhoben. Das Passagier, Fracht und Sicherheitsentgelt ist passagierab hängig. Darüber hinaus ist ein passagierbezogenes Entgelt zur Umlage gemäß EUVerordnung Nr. 1107/2006 für die Hilfeleistung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu entrichten. Für die Bereitstellung der Einrichtungen und Anlagen zur Flugzeugenteisung sowie zur Abfallentsorgung werden weitere passagierbezogene Entgelte erhoben. Die aktuelle Entgeltordnung des Flughafens München im Einzelnen ist auf der Homepage des Flughafens im Internet einsehbar (www.munichairport.de/media/download/berei che/aviation/entgelt2015.pdf). Flughafen Nürnberg Es werden lärm und gewichtsabhängige Start und Lande entgelte sowie Passagier, Abstell und Sicherheitsentgelte erhoben. Ferner ist ein Entgelt zur Umlage gemäß EUVer Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7969 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7969 ordnung Nr. 1107/2006 für die Hilfeleistung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität zu leisten. Daneben ist ein Entgelt zur Finanzierung der CUTE (Common Use Terminal Equipment) und CUSS (Common Use Self Service) Syste me sowie für die Nutzung der Einrichtungen der zentralen Infrastruktur zu entrichten. Die aktuelle Entgeltordnung des Flughafens Nürnberg im Einzelnen ist auf der Homepage des Flughafens im Internet einsehbar (www.airportnuernberg.de/entgelte). Flughafen Memmingen Die Höhe des Entgeltes bemisst sich insbesondere nach der Höchstabflugmasse (MTOM) des Luftfahrzeuges, seiner Zuordnung in Lärmkategorien und der an Bord befindlichen Anzahl von Passagieren (lärm und gewichtsabhängiges Landeentgelt, passagierbezogenes Startentgelt). Daneben werden Entgelte für den Flugplatzkontrolldienst, das Abstel len sowie die Befeuerung (Beleuchtung) von Luftfahrzeugen und ein Sicherheitsentgelt erhoben. Für die Hilfeleistung für Passagiere mit eingeschränkter Mobilität ist ein Entgelt zur Umlage gemäß EUVerordnung Nr. 1107/2006 von allen Passagieren bei Luftfahrzeugen mit einer Höchstabflugmas se von mehr als 5.700 kg zu entrichten. Die aktuelle Entgeltordnung des Flughafens Memmingen im Einzelnen ist auf der Homepage des Flughafens im In ternet einsehbar (www.allgaeuairport.de/businessaviation/ generalaviation/entgelte). b) Die Luftsicherheitsgebühren an den bayerischen Verkehrs flughäfen wurden zum 1. Januar 2015 wie folgt festgesetzt: München 5,82 EUR Memmingen 4,41 EUR Nürnberg 7,13 EUR Die Erhebung der Luftsicherheitsgebühr erfolgt auf der Grundlage des § 17 Abs. 2 LuftSiG i. V. m. § 1 LuftSiGebV und Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses (Anlage zu § 1 Luft SiGebV). Nach Nr. 2 des Gebührenverzeichnisses wird für die Durchsuchung von Fluggästen und mitgeführten Gegen ständen (einschließlich des aufgegebenen Gepäcks) oder deren Überprüfung in sonstiger Weise (§ 5 Abs. 2 LuftSiG) eine kostendeckende Gebühr je Fluggast erhoben. Der Rahmen für die Gebühr ist 2,00 EUR als Unter und 10,00 EUR als Obergrenze festgelegt. Die Kosten der luftsicherheitlichen Maßnahmen nach § 5 LuftSiG und in der Folge die Höhe der Luftsicherheitsgebühr resultieren im Wesentlichen aus – der Sicherheitslage und den angeordneten Maßnahmen, – den örtlichen Gegebenheiten des Flughafens (z.B. zent rale und dezentrale Sicherheitskontrollstellen), – dem Flugplan und dem Passagieraufkommen. Die angesetzten Kosten beinhalten im Wesentlichen die Ausgaben für – das Kontrollpersonal der Sicherheitsgesellschaften einschl. der Sachkosten, – die Personal und Sachkosten der Luftsicherheitsstellen der Luftämter Nord und Südbayern, – die Kosten für die Beschaffung, Wartung und Instandhal tung der Kontroll und Sicherheitstechnik (z. B. Gepäck prüfanlagen, Metalldetektoren, Sprengstoffdetektoren, Sprengstoffspürgerate). Die einzelnen Kostenkomponenten der Berechnung der Luftsicherheitsgebühr sind für die Verkehrsflughäfen Mün chen, Nürnberg und Memmingen identisch. 2. Erhalten bestimmte Fluggesellschaften Rabatte bei den Flughafengebühren, und wenn ja, welche Flug gesellschaften und an welchen Flughäfen? a) Flughafen München Die Flughafen München GmbH gewährt keine Rabatte auf die in der Entgeltordnung veröffentlichten Entgelte. Flughafen Nürnberg Die Flughafen Nürnberg GmbH gewährt Rabatte bei einem Markteintritt neuer Luftverkehrsgesellschaften oder der Auf nahme neuer Strecken. Grundlage für die Gewährung von Rabatten ist das PointtoPointPlusProgramm für Luftver kehrsgesellschaften. Ziel ist die Entwicklung zusätzlicher, derzeit nicht angebotener Verkehrssegmente. Flughafen Memmingen Die Allgäu Airport GmbH bietet innerhalb der Entgeltordnung zwei unterschiedliche Entgeltmodelle an. Neben einem sog. Standardentgeltmodell können sich Luftverkehrsgesell schaften auf Antrag für ein sog. kombiniertes Entgeltmodell entscheiden, wenn sie hinsichtlich der Anzahl der wöchentli chen Umläufe und der Auslastung der Flugzeuge bestimmte Anforderungen erfüllen. b) Die Luftsicherheitsgebühr ist eine Verwaltungsgebühr und von den Luftfahrtunternehmen entsprechend der Anzahl der kontrollpflichtigen Passagiere zu leisten. Die Luftfahrtunter nehmen sind nach § 3 Nr. 2 LuftSiGebV Gebührenschuldner. Rabatte bzw. Nachlässe sind bei amtlichen Verwaltungsge bühren nicht vorgesehen. 3. Wie hat sich die Höhe der Flughafengebühren je Flug hafen in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? a) Flughafen München Durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte jeweils gegenüber dem Vorjahr: 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Durchschnitt liche Erhöhung 1,8% 2,0 % 2,0 % 2,1 % 2,3 % 2,5 % 2,5 % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Durchschnitt liche Erhöhung 2,5 % 1,8 % 1,5 % 1,6 % 1,5 % 1,6 % 1,5 % 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Durchschnitt liche Erhöhung 3,0 % 2,0 % 3,0 % 2,0 % 0,0 % 0,5 % Flughafen Nürnberg Durchschnittliche Erhöhung der Flughafenentgelte jeweils gegenüber dem Vorjahr: 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 Durchschnitt liche Erhöhung 3,0 % 1,5 % 2,5 % 3,0 % 3,0 % 2,5 % 2,7 % 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 Durchschnitt liche Erhöhung 0,0 % 0,0 % 0,0 % 0,5 % 0,0 % 2,9 % 0,0 % 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Durchschnitt liche Erhöhung 4,5 % 4,5 % 1,9 % 1,9 % 1,9 % 1,9 % Drucksache 17/7969 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Flughafen Memmingen Mit Aufnahme des Linienflugbetriebes im Jahre 2007 wurde erstmalig eine Entgeltordnung am Flughafen Memmingen aufgelegt. Im Jahre 2010 erfolgte die bisher einzige Anpas sung der Entgelte. Dabei erfolgte eine durchschnittliche Er höhung der Flughafenentgelte um rund 10 %. b) Die Luftsicherheitsgebühr für die Kontrolle der Fluggäste und des Gepäcks wurde zum 1. Juli 1990 eingeführt. Ände rungen der Höhe der Luftsicherheitsgebühr (innerhalb des vorgegebenen Gebührenrahmens) ergeben sich entspre chend dem Erfordernis der Deckung der Kosten der Sicher heitskontrollen. Die Aufgabe der Durchsuchung von Passagieren und deren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs wird gemäß § 16 Abs. 2 Luftsicherheitsgesetz und nach der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt vom Freistaat Bayern mittels seiner Landesluftsicherheitsbehörden im Auftrag des Bun des ausgeführt. Anpassungen der Luftsicherheitsgebühren erfolgen in der Regel jährlich zum 1. Januar, wobei die Änderungen der Ge bührenhöhe üblicherweise durch die zuständigen Behörden vorher bekannt gegeben werden, um den Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern die Preiskalkulation zu erleichtern. Das Bundesministerium des Innern gibt die festgelegten Ge bührensätze aller deutschen Flughäfen jeweils durch Veröf fentlichung in den Nachrichten für Luftfahrer bekannt; hie raus ergibt sich die Entwicklung der Luft sicherheitsgebühr in den vergangenen 20 Jahren für die baye rischen Flughäfen wie in nachstehender Tabelle abgebildet: Beginn Flughafen Nürn berg Flughafen Mün chen Flughafen Memmingen ab 01.11.1995 8,00 DM 8,00 DM ab 01.11.2000 9,40 DM 9,40 DM ab 01.11.2001 9,39 DM (4,80 €) 9,39 DM (4,80 €) ab 01.01.2002 9,60 DM (4,90 €) 9,60 DM (4,90 €) ab 01.11.2002 4,66 € 4,66 € ab 01.04.2003 6,35 € 6,35 € ab 01.11.2003 7,20 € 7,20 € ab 19.03.2004 7,20 € 6,44 € ab 01.11.2004 6,90 € 6,50 € ab 01.11.2005 6,40 € 6,00 € ab 01.11.2006 6,20 € 5,65 € ab 01.11.2007 5,99 € 4,85 € 6,20 € ab 01.11.2008 5,89 € 4,64 € 5,60 € ab 01.11.2009 5,76 € 5,28 € 4,20 € ab 01.11.2010 5,74 € 5,19 € 4,16 € ab 01.11.2011 5,71 € 5,20 € 4,26 € ab 01.01.2012 5,92 € 5,32 € 4,26 € ab 01.11.2012 5,91 € 5,24 € 4,01 € ab 01.01.2014 6,67 € 5,55 € 4,14 € ab 01.01.2015 7,13 € 5,82 € 4,41 € 4. Wie hoch ist der prozentuale durchschnittliche Anteil der Flughafengebühren am Endpreis eines Tickets je Flug und Flughafen und wie hat sich der durch schnittliche Anteil am Endpreis eines Tickets in den vergangenen 20 Jahren entwickelt? Hierzu liegen uns keine Informationen vor. Für die Kalkula tion der Ticketpreise sind die jeweiligen Luftverkehrsgesell schaften zuständig. 5. Wer legt die Höhe der jeweiligen Flughafengebühren fest und nach welchen Kriterien werden die Gebüh ren berechnet (Start/Landung, Größe/Kapazität des Fliegers, Auslastung, Passagierzahlen, …)? a) Die Höhe der Entgelte bestimmt der Flughafenunternehmer. Er hat hierbei die rechtlichen Vorgaben des § 19 b LuftVG zu beachten. Demnach ist eine Entgeltordnung nur dann ge nehmigungsfähig, wenn die Entgelte in der Entgeltordnung nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminie rungsfreien Kriterien geregelt sind und die Berechnung der Entgelte kostenbezogen erfolgt. Sofern ein Flughafen jähr lich mehr als fünf Millionen Fluggastbewegungen aufweist, ist die Genehmigung zu erteilen, wenn zwischen der Höhe der vom Unternehmer des Verkehrsflughafens festgelegten Entgelte und der Höhe der voraussichtlich tatsächlichen Kosten ein angemessenes Verhältnis besteht und die Ori entierung an einer effizienten Leistungserstellung erkenn bar ist. Die Berechnung der im Einzelfall zu entrichtenden Entgelte erfolgt anhand der jeweils gültigen Entgeltordnung (siehe hierzu auch Antwort zu Frage 1). b) Die Luftsicherheitsgebühr wird auf den Flughäfen München, Memmingen und Nürnberg durch die bayerischen Landes luftfahrtbehörden berechnet und eingezogen. Hinsichtlich der Kriterien wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Um die je Flughafen festgelegte Gebühr gegenüber den Gebührenschuldnern beziffern zu können, besteht für alle Luftfahrtunternehmen die Verpflichtung, der zuständigen Behörde die Anzahl der kontrollpflichtigen Fluggäste mitzu teilen. Zu erfassen sind dabei alle Passagiere, die vor Abflug oder Weiterflug einer Sicherheitskontrolle unterzogen wer den. Ausgenommen hiervon sind lediglich Kinder bis zu zwei Jahren ohne eigenen Flugschein. Transfer und Transitpas sagiere, die vor Weiterflug einer Sicherheitskontrolle unter zogen werden, sind ebenfalls als Passagiere in o. g. Sinne zu erfassen. Die Flugzeugbesatzungen des betreffenden Fluges sind keine Passagiere. Dagegen sind nicht im Dienst befindliche CrewMitglieder als Passagiere zu betrachten. In Bayern übersenden die Landesluftfahrtbehörden den Luft fahrtunternehmen anhand der übermittelten Passagierzah len monatlich entsprechende Gebührenbescheide. 6. Welchen Einfluss auf die Höhe der jeweiligen Flugha fengebühren hat die Staatsregierung? a) Bei der Bemessung der Entgelthöhe hat sich der Flughafen betreiber an die gesetzlichen Vorgaben des § 19 b LuftVG zu halten. Demnach hat die Berechnung der Entgelte ins besondere kostenbezogen und diskriminierungsfrei zu er folgen. Die Entgeltordnung bedarf der Genehmigung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr. b) Die Luftsicherheitsgebühren an den bayerischen Verkehrs flughäfen werden von den Luftämtern und dem Staatsminis terium des Innern, für Bau und Verkehr kalkuliert und festge setzt. Die Luftsicherheitsgebühr ist eine öffentlichrechtliche Geldleistung, die aus Anlass der öffentlichen Leistung der Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7969 Sicherheitskontrollen auferlegt wird und dazu bestimmt ist, deren Kosten zu decken. Die Aufgabe der Durchsuchung von Passagieren und de ren Gepäck auf den Flughäfen zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs orientiert sich an den bun desdeutschen und europäischen Basisvorgaben zu Luft sicherheitskontrollen und der jeweiligen aktuellen Gefähr dungsbewertung. In Bayern erfolgt die Durchführung der vorgenannten Kont rollen von beliehenen Kräften der Sicherheitsgesell schaften an den Flughäfen München, Nürnberg und Mem mingen unter Aufsicht der Luftämter Nord und Südbayern. Die Sicherheitsgesellschaften sind Gesellschaften des Freistaates Bayern und arbeiten kostendeckend. Eine Ge winnerzielung ist den Gesellschaften nicht auferlegt. Durch die staatliche Beteiligung ist dem Freistaat Bayern eine Ein flussnahme auf einen wirtschaftlichen Vollzug der Kontrollen möglich.