Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 17.07.2015 Asylbewerber – Die Fakten Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wurden jeweils in den Jahren 1990 bis 1993 in Deutschland registriert ? b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 2. a) Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wurden jeweils in den vergangenen 12 Monaten in Deutschland registriert? b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 3. a) Wie viele davon haben bereits einen Schutzstatus als Flüchtling/oder anerkannte Asylbewerber (aufgeschlüsselt nach EU-Einreiseland)? b) Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber mit anerkanntem Schutzstatus? c) Wie wird mit ihnen verfahren? 4. a) Wie viele Flüchtlinge kommen nach Deutschland, obwohl ihr Verfahren in einem anderen europäischen Einreiseland noch nicht abgeschlossen ist? b) Wie wird mit ihnen verfahren? 5. a) Wie viele Menschen kommen nach Deutschland und werden hier erstmals als Asylbewerber (Flüchtling) registriert (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 6. a) Wie viele Asylbewerber aus den Balkanstaaten wurden in den vergangenen 12 Monaten in Deutschland registriert (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern)? b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 7. a) Bei wie vielen der in Frage 2 genannten Zahl ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen? b) Wie viele der in Frage 2 genannten Menschen werden (nach bisherigen Erfahrungen) letztendlich in Deutschland bleiben können? c) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken )? 8. a) Wie lange dauern die Asylantragsverfahren in der Regel (mit Angabe der Höchst- und Niedrigstwerten)? b) Warum ist das so? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.08.2015 Vorbemerkung: Soweit in der Schriftlichen Anfrage nach registrierten Asylbewerbern gefragt wird, wurde auf diejenigen Personen abgestellt , die im fraglichen Zeitraum einen Asylantrag gestellt haben. Zugrunde gelegt werden jeweils die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) veröffentlichten Zahlen. Eine Statistik zu den Asylanträgen der letzten zwölf Monate liegt uns nicht vor. Wir haben daher insoweit die Asylantragszahlen des Jahres 2014 und die Zahl der Asylanträge im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 zugrunde gelegt. Eine nach Regierungsbezirken aufgeschlüsselte Statistik zu Asylanträgen wird vom Bundesamt nicht veröffentlicht. Die Statistiken zu untergebrachten Asylbewerbern können insoweit nicht herangezogen werden, weil diese nicht danach differenzieren, in welchem Zeitraum die in den verschiedenen Unterkünften untergebrachten Asylbewerber ihren Antrag jeweils gestellt haben. 1. a) Wie viele Flüchtlinge bzw. Asylbewerber wurden jeweils in den Jahren 1990 bis 1993 in Deutschland registriert? 1990: 93.063 1991: 256.112 1992: 438.191 1993: 322.599 b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? 1990: 32.071 1991: 33.397 1992: 59.337 1993: 46.614 2. a) Wie viele Asylbewerber bzw. Flüchtlinge wurden jeweils in den vergangenen 12 Monaten in Deutschland registriert? In Deutschland betrug die Zahl der Asylanträge im Jahr 2014 202.834 und im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 179.037. b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Von den unter Ziffer 2 a genannten Anträgen entfielen auf Bayern im Jahr 2014 29.121 und im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 28.083. 3. a) Wie viele davon haben bereits einen Schutzstatus als Flüchtling/oder anerkannte Asylbewerber (aufgeschlüsselt nach EU-Einreiseland)? Bei den Entscheidungen des Bundesamts über AsylanträDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7972 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7972 ge betrug die Gesamtschutzquote im Jahr 2014 31,5 %. Die Gesamtschutzquote berechnet sich aus der Anzahl der Asylanerkennungen, der Flüchtlingsanerkennungen, der Gewährungen von subsidiärem Schutz und der Feststellungen eines Abschiebungsverbotes bezogen auf die Gesamtzahl der Entscheidungen des Bundesamts im betreffenden Zeitraum. Die Gesamtschutzquote bei den Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge betrug im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 36,1 %. Eine Statistik, welche die positiven Entscheidungen des Bundesamts über Asylanträge danach aufschlüsselt, über welchen Mitgliedstaat der Europäischen Union der betreffende Antragsteller nach Deutschland eingereist ist, liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (StMI) nicht vor. b) Aus welchen Herkunftsländern kommen die Flüchtlinge bzw. Asylbewerber mit anerkanntem Schutzstatus? Die Gesamtschutzquoten der Antragsteller aus den zehn zugangsstärksten Herkunftsstaaten stellten sich im Jahr 2014 wie folgt dar: Herkunftsstaat Gesamtschutzquote Syrien, Arabische Republik 89,4 % Serbien 0,2 % Eritrea 55,2 % Afghanistan 46,7 % Albanien 2,2 % Kosovo 1,1 % Bosnien und Herzegowina 0,3 % Mazedonien 0,3 % Somalia 24,9 % Irak 73,9 % Die Gesamtschutzquoten der Antragsteller aus den zehn zugangsstärksten Herkunftsstaaten stellten sich im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 wie folgt dar: Herkunftsstaat Gesamtschutzquote Syrien, Arabische Republik 85,4 % Kosovo 0,3 % Albanien 0,4 % Serbien 0,1 % Irak 89,3 % Afghanistan 41,0 % Mazedonien 0,3 % Eritrea 73,0 % Nigeria 5,6 % Pakistan 11,0 % c) Wie wird mit ihnen verfahren? Asylbewerber, denen das Bundesamt einen Schutzstatus zuerkennt, erhalten regelmäßig eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Gesetzes über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz), die bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen verlängert wird. 4. a) Wie viele Flüchtlinge kommen nach Deutschland, obwohl ihr Verfahren in einem anderen europäischen Einreiseland noch nicht abgeschlossen ist? b) Wie wird mit ihnen verfahren? Nach europäischem Recht ist derjenige Mitgliedstaat der Europäischen Union, dessen Grenze ein Asylantragsteller aus einem Drittstaat kommend illegal überschreitet, für die Durchführung dieses Asylverfahrens zuständig. Reist der Betreffende nach dem Grenzübertritt in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union weiter, ist der zuständige Mitgliedstaat verpflichtet, den Antragsteller zur Durchführung des Asylverfahrens aufzunehmen. Der Antragsteller kann dann vom anderen Mitgliedstaat in den zuständigen Mitgliedstaat überstellt werden (sog. Dublin-Verfahren). Im Jahr 2014 stellte das Bundesamt 35.115 Ersuchen für derartige Überstellungen an andere Staaten, die am DublinVerfahren teilnehmen. Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2015 beläuft sich die Zahl der Entscheidungen des Bundesamts im Dublin-Verfahren auf 13.601. Statistische Angaben dazu, ob in dem jeweiligen anderen Mitgliedstaat ein Asylverfahren begonnen hatte oder bereits abgeschlossen war, liegen uns nicht vor. 5. a) Wie viele Menschen kommen nach Deutschland und werden hier erstmals als Asylbewerber (Flüchtling) registriert (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern )? b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Auf die Antworten zu den Fragen 2 a und 2 b wird verwiesen. 6. a) Wie viele Asylbewerber aus den Balkanstaaten wurden in den vergangenen 12 Monaten in Deutschland registriert (aufgeschlüsselt nach Herkunftsländern )? Im Jahr 2014 entfielen deutschlandweit folgende Zahlen an Asylanträgen auf Asylbewerber aus den Balkanstaaten: Herkunftsstaat Asylanträge Serbien 27.148 Kosovo 8.923 Mazedonien 8.906 Bosnien und Herzegowina 8.474 Albanien 8.113 Montenegro 1.269 Im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 entfielen deutschlandweit folgende Zahlen an Asylanträgen auf Asylbewerber aus den Balkanstaaten: Herkunftsstaat Asylanträge Kosovo 31.400 Albanien 22.209 Serbien 15.822 Mazedonien 6.704 Bosnien und Herzegowina 4.061 Montenegro 2.047 b) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Von den unter Ziffer 6 a aufgeführten Anträgen entfielen auf Bayern im Jahr 2014 folgende: Drucksache 17/7972 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Herkunftsstaat Asylanträge Serbien 1.889 Bosnien und Herzegowina 1.343 Kosovo 990 Mazedonien 627 Albanien 420 Montenegro 4 Von den unter Ziffer 6 a aufgeführten Anträgen entfielen auf Bayern im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2015 folgende : Herkunftsstaat Asylanträge Kosovo 7.270 Albanien 2.880 Serbien 1.012 Bosnien und Herzegowina 519 Mazedonien 467 Montenegro 16 7. a) Bei wie vielen der in Frage 2 genannten Zahl ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen? Eine Statistik, aus der sich ergibt, wie viele der in einem bestimmten Zeitraum eingeleiteten Asylverfahren derzeit noch nicht abgeschlossen sind, liegt dem StMI nicht vor. Das Bundesamt veröffentlicht lediglich die Gesamtzahl der bei ihm zu einem bestimmten Stichtag anhängigen Asylverfahren, ohne danach zu differenzieren, wann die einzelnen Asylanträge jeweils gestellt wurden. Am Jahresende 2014 waren insgesamt 169.166 Asylverfahren beim Bundesamt anhängig. Zum 30. Juni 2015 betrug die Zahl der beim Bundesamt anhängigen Asylverfahren 237.877. b) Wie viele der in Frage 2 genannten Menschen werden (nach bisherigen Erfahrungen) letztendlich in Deutschland bleiben können? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 a verwiesen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass eine Aufenthaltserlaubnis nach Kapitel 2 Abschnitt 5 des Aufenthaltsgesetzes nicht verlängert werden darf, wenn das Ausreisehindernis oder die sonstigen einer Aufenthaltsbeendigung entgegenstehenden Gründe entfallen sind, weil der Aufenthalt aus humanitären Gründen vom Grundsatz des temporären Schutzes geprägt ist. Allerdings kann auch Inhabern einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach drei bzw. fünf Jahren Aufenthalt eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die weiteren Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. c) Wie viele davon in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken)? Aufenthaltserlaubnisse, die Asylbewerber nach einer Anerkennung im Asylverfahren erhalten, können nicht mit einer wohnsitzbeschränkenden Auflage versehen werden mit der Folge, dass sie nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis Wohnsitz nach freier Wahl im gesamten Bundesgebiet nehmen können. 8. a) Wie lange dauern die Asylantragsverfahren in der Regel (mit Angabe der Höchst- und Niedrigstwerte )? Die Verfahrensdauer des Bundesamtes bis zur Entscheidung über einen Asylantrag beträgt derzeit durchschnittlich 5,3 Monate. In die Zahl fließen nur tatsächlich entschiedene Asylanträge ein mit der Folge, dass die große Zahl der anhängigen Verfahren (dazu Antwort auf Frage 7.a) unberücksichtigt bleibt. Statistische Angaben zu Höchst- oder Niedrigstwerten des Bundesamtes hinsichtlich der Verfahrensdauer liegen dem StMI nicht vor. b) Warum ist das so? Für Asylverfahren ist keine Landesbehörde, sondern das Bundesamt zuständig. Die Frage ist daher an das Bundesamt oder die Bundesregierung zu richten.