Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 02.07.2015 Projekte im Bayerischen Präventionsplan Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Studie „GeliS – Gesund leben in der Schwangerschaft“, und wenn ja, welche? b) Zeichnet sich ab, dass das Programm langfristig flächendeckend in die bestehende Routineversorgung für Schwangere übernommen wird (bitte mit Begründung )? 2. Wie hoch ist die finanzielle Förderung des Screeningzentrums im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das das Neugeborenen-Screening hinsichtlich Tracking, Beratung und Evaluierung (Langzeitstudie) begleitet? 3. a) Wird die Arbeit der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) regelmäßig evaluiert? b) Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? c) Gibt es statistische Erhebungen, wie viele Personen erreicht wurden, aufgeteilt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten? 4. a) Inwiefern ist oder war das Bayerische Gesundheitsministerium in die Kampagne „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) involviert? b) Werden oder wurden finanzielle Mittel bereitgestellt, und wenn ja, in welcher Höhe? c) Wie lange ist die Laufzeit der Initiative? 5. a) Welche Maßnahmen umfasst die Kampagne „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“? b) Welche Maßnahmen betreffen den Freistaat Bayern? c) Welche Evaluationsergebnisse liegen zu dem Projekt vor? 6. a) Inwiefern hat der Freistaat den Verein „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“, respektive Projekte des Vereins , auf den Weg gebracht? b) Werden oder wurden finanzielle Mittel bereitgestellt ,und wenn ja, in welcher Höhe? c) Wie lange ist die Laufzeit der Förderung bzw. der Projekte ? 7. a) Welche Evaluationsergebnisse liegen zu den Projekten von „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ vor? b) Gibt es Erhebungen dazu, wie viele Personen mit einzelnen Projekten erreicht wurden? c) Welche Unternehmungen stellt die Staatsregierung an, um Projekte nach dem Vorbild des Vereins „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ flächendeckend in ganz Bayern zu initiieren und zu fördern? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 21.08.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Doris Rauscher „Projekte im Bayerischen Präventionsplan“ wird unter Einbeziehung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales , Familie und Integration (StMAS) sowie der betroffenen externen Projektträger wie folgt beantwortet: 1. a) Gibt es bereits (Zwischen-)Ergebnisse der Studie „GeliS – Gesund leben in der Schwangerschaft“ und wenn ja, welche? Das Projekt „GeliS – Gesund leben in der Schwangerschaft“ befindet sich derzeit noch in der Rekrutierungsphase, diese soll bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen sein. Bislang konnten fast 2.000 der vorgesehenen 2.500 Teilnehmerinnen eingeschlossen werden. Eine Zwischenauswertung des Projekts ist laut Studienprotokoll nicht vorgesehen. Die Auswertung des Projekts kann daher nicht vor dem 4. Quartal des Jahres 2016 beginnen und wird bis voraussichtlich Mitte des Jahres 2017 abgeschlossen sein. b) Zeichnet sich ab, dass das Programm langfristig flächendeckend in die bestehende Routineversorgung für Schwangere übernommen wird (bitte mit Begründung)? Grundsätzlich sollen Projekte, die aus der Initiative Gesund. Leben.Bayern. des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) gefördert werden, möglichst in Kooperationen durchgeführt werden, Modellcharakter besitzen und daraufhin angelegt sein, dass sie bei Bewährung ausgeweitet werden können. Diese Förderkriterien wurden auch bei der Beurteilung des Projektantrags von „GeliS“ herangezogen . Eine Stellungnahme, inwiefern dieses Projekt langfristig in die bestehende Routineversorgung für Schwangere übernommen werden soll, kann erst nach Vorlage des Abschlussberichts erfolgen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7973 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7973 2. Wie hoch ist die finanzielle Förderung des Screeningzentrums im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), das das Neugeborenen -Screening hinsichtlich Tracking, Beratung und Evaluierung (Langzeitstudie) begleitet? Das Screeningzentrum im LGL koordiniert und evaluiert das Neugeborenen-Stoffwechsel- und das Neugeborenen-Hörscreening in Bayern. Familien mit einem von einer der im Screening erfassten Krankheiten betroffenen Kind werden im Rahmen einer Langzeitstudie begleitet. Die finanzielle Förderung des Screeningzentrums erfolgt zum einen über den Haushalt des LGL, zum anderen aus einer Projektförderung über die Initiative Gesund.Leben.Bayern. des StMGP. Die Fördersummen betragen insgesamt ca. 540.000 € pro Jahr. Sie lassen sich annäherungsweise wie folgt einzeln aufgliedern: • Stoffwechselscreening (Tracking, Sicherstellung der Vollständigkeit, Beratung): ca. 160.000 € pro Jahr • Langzeitstudie Stoffwechselscreening: ca. 110.000 € pro Jahr • Hörscreening (Tracking, Sicherstellung der Vollständigkeit , Beratung): ca. 220.000 € pro Jahr • Langzeitstudie Hören: ca. 50.000 € pro Jahr 3. a) Wird die Arbeit der Koordinierenden Kinderschutzstellen (KoKi) regelmäßig evaluiert? Die Universitätsklinik Ulm/Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie /Psychotherapie wurde Ende 2010 vom StMAS beauftragt, die wissenschaftliche Evaluation des Förderprogramms Koordinierende Kinderschutzstellen (KoKi-Netzwerk Frühe Kindheit, www.koki.bayern.de) durchzuführen, damit beurteilt werden kann, ob die gewünschten Wirkungen eingetreten sind. Der Zeitraum der Evaluationsuntersuchung erstreckte sich über zwölf Monate (Januar bis Dezember 2011). Zur Sicherstellung landesweit einheitlicher Qualitätsstandards führt das Bayerische Landesjugendamt im Auftrag und mit Förderung des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) im Rahmen des Förderprogramms regelmäßig Fortbildungen und Fachtage für KoKi-Fachkräfte durch und steht diesen als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Ferner finden regelmäßig auf Initiative bzw. unter Teilnahme des StMAS auch auf Landesebene interdisziplinäre Qualifizierungsveranstaltungen statt, bei denen auch Fragen zur Weiterentwicklung der KoKis berücksichtigt werden. Diese Maßnahmen dienen - durch fortlaufende Erfassung aktueller Fragen und Themen aus der KoKi-Praxis – auch der kontinuierlichen Evaluation des Förderprogramms. b) Wenn ja, welche Ergebnisse liegen vor? Das KoKi-Konzept ist ein Erfolgsmodell, das eine wesentliche Säule im bayerischen Gesamtkonzept zum Kinderschutz darstellt (siehe auch Kinder- und Jugendprogramm der Staatsregierung, Kapitel III 6 und www.kinderschutz. bayern.de). Sechs Jahre Praxiserfahrungen und vor allem auch sehr positive und bestätigende Rückmeldungen aus dem Gesundheitsbereich sowie von betroffenen Familien zeigen, dass sich die Koordinierenden Kinderschutzstellen umfassend bewährt haben. Mit Unterstützung des KoKiFörderprogramms konnten seit 2009 flächendeckend interdisziplinäre Netzwerkstrukturen im Bereich Früher Hilfen aufgebaut werden (über 100 regionale KoKi-Netzwerke im Verantwortungsbereich der 96 bayerischen Jugendämter). Das bayerische KoKi-Konzept diente dem Bund letztlich als Blaupause und wurde vollumfänglich im Bundeskinderschutzgesetz verankert (§ 3 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz – KKG) und mit dessen Inkrafttreten zum 1. Januar 2012 zum bundesweiten Standard. Die Ergebnisse der Befragung stammen aus dem Jahr 2011, seither wurden die KoKi-Netzwerke Frühe Kindheit fortlaufend weiterentwickelt. Bereits damals wurde in dem Abschlussbericht festgestellt, dass die von der Staatsregierung gewünschten Erwartungen und Ziele erreicht worden sind. Insbesondere können durch die intersektorale Kooperation Überforderungssituationen von Eltern und andere Risikofaktoren für die kindliche Entwicklung sowie für das Kindeswohl frühzeitig erkannt werden. Durch rechtzeitige, zuverlässige und institutionsübergreifende Unterstützungsund Hilfeangebote (Frühe Hilfen), die von den betroffenen Familien in der Regel gern angenommen werden, können Schutzfaktoren gestärkt werden, was letztlich dazu beiträgt, dass Kindeswohlgefährdungen vermieden werden. Neben der Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen können durch die Förderung elterlicher Beziehungs-, Bindungs- und Erziehungskompetenzen vor allem auch positive Entwicklungschancen für Kinder geschaffen werden. Die im Zusammenhang mit der kontinuierlichen fachlichen Begleitung des KoKi-Förderprogramms durch das Bayerische Landesjugendamt gewonnenen Erkenntnisse fließen fortlaufend, zeitnah und nutzbringend in die Umsetzung des Förderprogramms ein und tragen damit zu dessen Optimierung bei. Insbesondere aufgrund dieser Erkenntnisse wurde am 28. März 2014 eine gemeinsame landesweite Fachtagung des StMAS und des Bayerischen Landesjugendamtes zur Optimierung der Zusammenarbeit der Koordinierenden Kinderschutzstellen mit ihren Netzwerkpartnern und zur Verbesserung des Schnittstellenmanagements durchgeführt. In verschiedenen Workshops (z. B. Zusammenarbeit mit Akteuren aus dem Gesundheitswesen, Schnittstelle KoKi – Schwangerschaftsberatungsstelle, Einsatz von Familienhebammen durch die KoKi etc.) wurden gemeinsam mit den jeweiligen Netzwerkpartnern Optimierungen erarbeitet. Die Ergebnisse der Fachtagung wurden im Mitteilungsblatt des Bayerischen Landesjugendamtes (BLJA Mitteilungsblatt 2/14) veröffentlicht. Durch die fortlaufende fachliche Begleitung der Koordinierenden Kinderschutzstellen können auch Erkenntnisse für die Jugendhilfeplanung im Bereich der Frühen Hilfen gewonnen werden. Eine aktuelle Umfrage bei den Jugendämtern zeigte beispielsweise auf, dass zunehmend Eltern mit psychischen Belastungen Unterstützung bei den KoKis suchen und vor allem auf das frühzeitige Erkennen von mütterlichen Depressionen nach der Geburt geachtet werden muss. In diesem Zusammenhang ist auch eine enge Zusammenarbeit mit der Erwachsenenpsychiatrie sehr wichtig und weiter zu forcieren. Das Bayerische Landesjugendamt kann diese Erkenntnisse zielgerichtet bei der Konzipierung von Fortbildungen und Fachtagen für KoKi-Fachkräfte nutzen . c) Gibt es statistische Erhebungen, wie viele Personen erreicht wurden, aufgeteilt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten? Eine statistische Erhebung zur Anzahl der Familien, die über die KoKi-Netzwerke erreicht werden, erfolgt nicht. Eine aktuelle Abfrage, an der 91 von 96 Jugendämter teilgenommen haben, hat ergeben, dass im Jahr 2014 bayernweit weit über Drucksache 17/7973 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 16.000 Familien mit Säuglingen und Kleinkindern in belastenden Lebenssituationen erreicht und unterstützt werden konnten. In der folgenden Tabelle sind die entsprechenden Daten, aufgeteilt nach Regierungsbezirken, aufgeführt. Regierungsbezirk Fälle Oberbayern 3.783 Niederbayern 1.350 Oberpfalz 2.541 Oberfranken 863 Mittelfranken 3.946 Unterfranken 1.650 Schwaben 2.481 insgesamt: 16.614 4. a) Inwiefern ist oder war das Bayerische Gesundheitsministerium in die Kampagne „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) involviert ? Der Bayerische Präventionsplan wurde unter Einbeziehung staatlicher und nicht-staatlicher Träger von Gesundheitsförderung und Prävention erarbeitet. Letzteres erfolgte im Wesentlichen durch die Beteiligung der Mitglieder der Landesarbeitsgemeinschaft Prävention (LAGeP). Der DBfK Südost, Bayern-Mitteldeutschland e.V. war und ist als Mitglied der LAGeP an der Erarbeitung und Umsetzung des Bayerischen Präventionsplans beteiligt. Im Zusammenhang mit der Diskussion eines Entwurfs des Bayerischen Präventionsplans in einer Sitzung der LAGeP am 26. Februar 2015 wurde vom DBfK beispielhaft „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ als Initiative für Pflegefachkräfte für das Handlungsfeld 2 des Bayerischen Präventionsplans „Gesundheitskompetenz in der Arbeitswelt und betriebliche Präventionskultur“ eingebracht. b) Werden oder wurden finanzielle Mittel bereitgestellt , und wenn ja, in welcher Höhe? Die Erstellung und der Druck der Broschüre zur Initiative „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ wurden vom DBfK finanziert. Weitergehende Informationen wurden durch den DBfK nicht übermittelt. c) Wie lange ist die Laufzeit der Initiative? Die Initiative „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ ist nicht auf eine bestimmte Laufzeit befristet. 5. a) Welche Maßnahmen umfasst die Kampagne „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“? Die Initiative „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ richtet sich in erster Linie an die Pflegenden selbst. Es sollen vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Pflegebasis, auf den Stationen, in den Wohnbereichen, in ambulanten Pflegediensten, in Funktionsbereichen und an den Schnittstellen motiviert werden, ihren derzeitigen Arbeitsplatz genau zu betrachten. Durch zur Verfügung gestellte Arbeitsmaterialien, Hintergrundinformationen sowie individuelle Beratungsangebote zur Arbeitsplatzsituation bis hin zum Rechtsbeistand sollen die Arbeitsplatzzufriedenheit gefördert, das gesunde Altwerden im Beruf unterstützt und wichtige Fragen zum Thema Dienstplan beantwortet werden . Vorschläge und Hinweise zur Initiative werden an die Verantwortlichen in den Unternehmen und der Politik weitergeleitet und sollen als Grundlage für nachhaltige Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes dienen. b) Welche Maßnahmen betreffen den Freistaat Bayern ? Die Maßnahmen der Initiative „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ sind nicht explizit auf den Freistaat Bayern ausgerichtet. Der DBfK ist bundesweit aktiv und als Regionalverband in Bayern vertreten, über den die unter 5 a genannten Maßnahmen auch im Freistaat Bayern angeboten werden. c) Welche Evaluationsergebnisse liegen zu dem Projekt vor? Es liegen für die Initiative „Tausche wichtigen gegen guten Arbeitsplatz“ keine Evaluationsergebnisse vor. 6. a) Inwiefern hat der Freistaat den Verein „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“, respektive Projekte des Vereins, auf den Weg gebracht? Der Verein „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ ist ein gemeinnütziger Verein, der im Jahr 2000 von Frau Korbmacher gegründet wurde, einer Lehrerin am heutigen Sonderpädagogischen Förderzentrum München Nord im Stadtteil Hasenbergl. Für ihr soziales Engagement wurde sie bereits 1998 mit der Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Wie unter 4 a bereits ausgeführt, wurde „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ im Rahmen der Einbeziehung nichtstaatlicher Partner im Handlungsfeld 4 des Bayerischen Präventionsplans „Gesundheitliche Chancengleichheit“ als Beispiel für erfolgreiche Präventionsarbeit mit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen durch die Bürgergesellschaft eingebracht. Eine direkte Beteiligung der Staatsregierung an den Projekten von „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ besteht nicht. b) Werden oder wurden finanzielle Mittel bereitgestellt , und wenn ja, in welcher Höhe? Der Verein „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ beziehungsweise dessen Projekte werden fast ausschließlich über Spenden finanziert (derzeit 148 Förderer, eine Liste ist abrufbar unter http://www.ghettokids.org). Eine regelmäßige Finanzierung erfolgt über Mitgliedsbeiträge (monatlich mindestens 5 € oder jährlich mindestens 60 €) und eine monatliche Spende über 300 € durch den Hilfsfond des KIWANIS Club München (für Nahrungsmittel). Im Jahr 2014 wurde für das Teilprojekt „Bilsuma“ („Bildungssupermarkt“) eine zweckgebundene Spende von 6.000 € über die Stiftungsverwaltung des Sozialreferates der Landeshauptstadt München zur Verfügung gestellt. c) Wie lange ist die Laufzeit der Förderung bzw. der Projekte? Der Verein „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ betreut neun laufende Teilprojekte, die zwischen 1995 und 2010 initiiert wurden: • Thealimuta (seit 1995): Theater, Lieder, Musik und Tanz fördern kreative Potenziale von Kindern und Jugendlichen • Lichttaler (seit 1998): Selbsthilfeprojekt für neue Lebenserfahrungen für Kinder und Jugendliche in sozialen Brennpunkten Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7973 • ghetto dance company (seit 2000): Tanzgruppen zu verschiedenen Musikrichtungen • ghetto drum company (seit 2000): Trommeln und Percussion im Unterricht des Sonderpädagogischen Förderzentrums München Nord oder als Freizeitangebot • Bilsuma (seit 2005): Selbsthilfeprojekt zum Ausgleich individueller Bildungsdefizite • Salon (seit 2005): regelmäßige samstägliche Treffen von bis zu 50 Kindern, Jugendlichen, Familien und Ehrenamtlichen im Privathaus der 1. Vorsitzenden • Internationale Projekte – Holland (seit 2005): GhettokidsProjekte an der holländischen Gesamtschule „St. Ludgercollege “ in Doetinchem • Internationale Projekte – Argentinien (seit 2010): Thealimuta -Workshops für Kinder- und Jugendliche abzuhalten im April 2010 auf Anfrage des Landesparlaments der Provinz Córdoba • Patenschaften (seit 2007): Ehrenamtliche übernehmen eine Patenschaft als Einzel-, Familien- oder Bildungspate • Year of Care (seit 2008): Kooperationsprojekt mit Roland Berger Strategy Consultants und dem Sonderpädagogischen Förderzentrum München Nord 7. a) Welche Evaluationsergebnisse liegen zu den Projekten von „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ vor? Für die Projekte von „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ erfolgte keine wissenschaftliche Evaluation. Einzelne Projekte waren aber bereits Gegenstand wissenschaftlicher Abschlussarbeiten an Hochschulen. Der Verein wurde darüber hinaus mehrfach ausgezeichnet, Beispiele sind: • der Bürgerkulturpreis des Bayerischen Landtags im Bereich „Bürgerschaftliches Engagement und Schule“ (2005) und • die Auszeichnung „eTweening“ der Europäischen Kommission für „Ghettokids, Unterschicht begegnet Oberschicht “ (2006). b) Gibt es Erhebungen dazu, wie viele Personen mit einzelnen Projekten erreicht wurden? Im Rahmen aller Teilprojekte erreicht der Verein nach Angaben der Vorsitzenden monatlich ca. 500 Kinder und Jugendliche vom Vorschulalter bis zum Ende der Berufsausbildung. Zielgruppen der Vereinsaktivitäten sind vor allem Kinder und Jugendliche in sozial benachteiligter Lage, mit alleinerziehendem Elternteil oder mit Migrationshintergrund. c) Welche Unternehmungen stellt die Staatsregierung an, um Projekte nach dem Vorbild des Vereins „Ghettokids – Soziale Projekte e.V.“ flächendeckend in ganz Bayern zu initiieren und zu fördern? Mit „Ghettokids – Soziale Projekte e. V.“ zeigt sich seit vielen Jahren ein beispielhaftes bürgerschaftliches Engagement, es konnte ein starkes Netzwerk aufgebaut werden. Dies war Anlass für die Staatsregierung, die Arbeit des Vereins als gutes Beispiel für die Präventionsarbeit mit sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen im Handlungsfeld 4 des Bayerischen Präventionsplans hervorzuheben. Das Projekt ist ebenfalls aufgeführt im „Netzwerk Prävention“ des Bayerischen Zentrums für Prävention und Gesundheitsförderung (www.zpg.bayern.de), einer Projektdatenbank, in der alle Teilnehmer der Wettbewerbe um den Bayerischen Präventionspreis verzeichnet sind und die wertvolle Anregungen zu Präventionsprojekten und möglichen Kooperationspartnern bietet. Für innovative Gesundheitsförderung- und Präventionsprojekte können Anträge auf Förderung bei der Leitstelle Prävention im Rahmen der Initiative Gesund.Leben.Bayern. gestellt werden.