Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 27.07.2015 Durchsetzung von geltenden Parkordnungen in Anlagen der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser , Gärten und Seen Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Regelungen gibt es in den einzelnen Gärten und Parkanlagen der Bayerischen Verwaltung hinsichtlich der Mitnahme von Hunden bzw. anderen Haustieren, aufgeschlüsselt nach: a) entsprechenden Regelungen in den einzelnen Objekten bezüglich des Mitführens von Hunden und b) entsprechenden Regelungen in den einzelnen Objekten bezüglich des Mitführens von anderen Haustieren? 2. Welche Personal- bzw. Sachmittel stehen in den einzelnen Objekten der Schlösserverwaltung zur Verfügung , um die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der örtlichen Haus- bzw. Parkordnungen zu überwachen und durchzusetzen? 3. In welchem Umfang liegen aus den Jahren 2013 bis 2015 Beschwerden von Gästen in den einzelnen Objekten vor, die sich durch Hunde bzw. andere Haustiere in den Anlagen der Schlösserverwaltung belästigt fühlten? 4. In wie vielen Fällen kam es zu Verletzungen von Gästen der Objekte der Schlösserverwaltung durch Hunde bzw. andere Haustiere in den einzelnen Anlagen der Schlösserverwaltung seit dem Jahr 2013? 5. Wie groß ist der Personal- und Sachaufwand in den einzelnen Objekten der Schlösserverwaltung, um z. B. Hundekot bzw. andere Verunreinigungen, die durch Haustiere in den Anlagen entstanden sind, zu beseitigen , aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 26.08.2015 1. Welche Regelungen gibt es in den einzelnen Gärten und Parkanlagen der Bayerischen Verwaltung hinsichtlich der Mitnahme von Hunden bzw. anderen Haustieren, aufgeschlüsselt nach: a) entsprechenden Regelungen in den einzelnen Objekten bezüglich des Mitführens von Hunden und b) entsprechenden Regelungen in den einzelnen Objekten bezüglich des Mitführens von anderen Haustieren? In den meisten Objekten der Bayerischen Schlösserverwaltung besteht Anleinpflicht für Hunde. Lediglich im Landschaftspark Gasteiger mit angrenzender Liegewiese und im Bastionsgarten Eichstätt ist das Mitbringen von Hunden untersagt. Im Burggarten Nürnberg mit Maria Sibylla Merian-Garten dürfen keine Tiere mitgebracht werden. In den Hofgärten Würzburg und Veitshöchheim sowie an den Festungsanlagen am Marienberg dürfen außer Hunden keine „sonstigen Tiere“ mitgebracht werden. Im Landschaftspark Gasteiger mit angrenzender Liegewiese ist es untersagt, „im Gelände zu reiten“, und im Park Rosenau ist es nicht gestattet, „außerhalb des ausgewiesenen Reitwegs zu reiten“. 2. Welche Personal- bzw. Sachmittel stehen in den einzelnen Objekten der Schlösserverwaltung zur Verfügung, um die Einhaltung der einschlägigen Vorgaben der örtlichen Haus- bzw. Parkordnungen zu überwachen und durchzusetzen? Eine gesonderte Veranschlagung der Personal- und Sachmittel findet nicht statt. Insbesondere die gärtnerischen Angestellten der Bayerischen Schlösserverwaltung, die täglich in den Objekten präsent sind, weisen neben ihrer gärtnerischen Tätigkeit Nutzer auf etwaige Verstöße gegen die Anlagenvorschriften hin. Es ist jedoch kein Personal gesondert hierfür abgestellt. Lediglich für den Schlosspark Nymphenburg stehen drei Parkaufseher der Entgeltgruppe 3 TV-L zur Verfügung, in deren Zuständigkeit die Überwachung der Einhaltung der Anlagenvorschriften fällt, was die Frage der Haustiermitführung einschließt. 3. In welchem Umfang liegen aus den Jahren 2013 bis 2015 Beschwerden von Gästen in den einzelnen Objekten vor, die sich durch Hunde bzw. andere Haustiere in den Anlagen der Schlösserverwaltung belästigt fühlten? Die Außenverwaltungen der Bayerischen Schlösserverwaltung erhalten vereinzelt Beschwerden von Besuchern, die sich über Hunde beklagen. Diese negativen Eindrücke oder Erlebnisse werden zumeist mündlich gegenüber dem örtliDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7974 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7974 chen Personal geäußert. Dabei ist feststellbar, dass insbesondere die innerstädtischen oder stadtnahen Gärten und Parkanlagen, die meist auch sehr stark frequentiert sind, stärker von Nutzerkonflikten betroffen sind. 4. In wie vielen Fällen kam es zu Verletzungen von Gästen der Objekte der Schlösserverwaltung durch Hunde bzw. andere Haustiere in den einzelnen Anlagen der Schlösserverwaltung seit dem Jahr 2013? Die Schädigung einer Person durch einen Hund oder ein anderes Haustier stellt in der Regel eine Angelegenheit dar, die auf zivilrechtlichem Wege zwischen den beiden beteiligten Parteien geklärt wird. Dementsprechend können keine Zahlen genannt werden. Soweit sich die Beteiligten wegen einer Verletzung durch einen Hund auch an eine Verwaltung gewandt hatten, können nachfolgende Zahlen für den Zeitraum 2013 bis 2015 genannt werden: • Verwaltung des Englischen Gartens drei Fälle, • Schlosspark Nymphenburg, Hofgarten Dachau und Park Feldafing jeweils ein Fall. 5. Wie groß ist der Personal- und Sachaufwand in den einzelnen Objekten der Schlösserverwaltung, um z. B. Hundekot bzw. andere Verunreinigungen, die durch Haustiere in den Anlagen entstanden sind, zu beseitigen, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Landkreisen? Es erfolgen keine gesonderten Aufzeichnungen darüber.