Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 17.07.2015 Qualitätskontrollmaßnahmen an Flughäfen Im Mai 2015 hat die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland verklagt, weil Sicherheitsmaßnahmen an Flughäfen im Rahmen von Qualitätskontrollen nicht regelmäßig und umfassend überprüft wurden. Für diese Kontrollen sind die Bundesländer zuständig. Hierzu frage ich die Staatsregierung: 1. a) In welchem Turnus und in welchem Umfang werden an bayerischen Flughäfen Qualitätskontrollmaßnahmen gemäß EU-Verordnung 300/2008 und nationalem Qualitätskontrollprogramm durchgeführt, um zu überprüfen , ob die Standards der Sicherheitsmaßnahmen bei der Kontrolle von Fluggästen, Personal, Fracht, Gepäck und Anlieferungen eingehalten werden? b) Welche Behörde führt diese Qualitätskontrollen durch? c) Wie ist der Ablauf dieser Qualitätskontrollen? 2. a) Wurde die Staatsregierung von der Bundesregierung zum Ende des dritten Quartals 2014 darauf hingewiesen , dass noch Qualitätskontrollmaßnahmen ausstehen ? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, wurden diese Maßnahmen innerhalb des geforderten Zeitraumes durchgeführt? 3. a) Wurde die Staatsregierung zu diesem Zeitpunkt von der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im geforderten Umfang und in der geforderten Häufigkeit durchgeführt wurden ? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, was hat die Staatsregierung daraufhin veranlasst ? 4. a) Gab es vor dem Jahr 2014 Hinweise an die Staatsregierung , dass Qualitätskontrollmaßnahmen an den Flughäfen nicht in gefordertem Umfang oder in der geforderten Häufigkeit durchgeführt wurden? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, was hat die Staatsregierung daraufhin veranlasst ? 5. Welche Ergebnisse brachte die bis dato letzte EU-Inspektion am Flughafen München im Juli 2013? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.08.2015 1. a) In welchem Turnus und in welchem Umfang werden an bayerischen Flughäfen Qualitätskontrollmaßnahmen gemäß EU-Verordnung 300/2008 und nationalem Qualitätskontrollprogramm durchgeführt , um zu überprüfen, ob die Standards der Sicherheitsmaßnahmen bei der Kontrolle von Fluggästen, Personal, Fracht, Gepäck und Anlieferungen eingehalten werden? Die Qualitätskontrollmaßnahmen auf den bayerischen Flughäfen werden entsprechend Anhang II der VO (EG) Nr. 300/2008 und den Festlegungen von BMI und BMVI im Nationalen Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (NQP) durchgeführt. Qualitätskontrollmaßnahmen der Luftsicherheitsbehörden sind – Sicherheitsaudits – Inspektionen – Sicherheitstests – Erhebungen einschließlich der Überwachung notwendiger Korrekturmaßnahmen . Die Gesamtheit der Sicherheitsmaßnahmen wird auf den Flughäfen in Bayern durch Auditteams des Bundesministeriums des Innern und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur überprüft. Je nach Größe des Flughafens und seines Passagieraufkommens finden diese regelmäßig eine Woche umfassenden Sicherheitsaudits jährlich oder in einem zwei- bis dreijährigen Rhythmus statt. Die Auditteams setzen sich aus Sicherheitsexperten (Nationale Sicherheitsauditoren) der Bundespolizei, der Luftsicherheitsbehörden der Länder und des Luftfahrt-Bundesamtes zusammen. Diese nationalen Luftsicherheitsaudits werden in Bayern durch jährliche bayerische Luftsicherheitsinspektionen für jeden bayerischen Flughafen unter der Leitung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr ergänzt. Auch hier werden die Sicherheitsmaßnahmen umfänglich durch ein Auditteam, welches sich aus Sicherheitsexperten der Luftämter Süd- und Nordbayern und des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zusammensetzt, über einen Zeitraum von 4–6 Tagen einer intensiven Überprüfung unterzogen. Die nationalen und die bayerischen Luftsicherheitsaudits bzw. Inspektionen werden durch eine Vielzahl weiterer regelmäßiger Inspektionen auf der örtlichen Ebene ergänzt. Bei diesen Inspektionen wird immer ein Satz unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen gemäß des Anhangs I der VO (EG) 300/2008 i. V. mit den entsprechenden Durchführungsvorschriften überprüft. Soweit Optimierungen der Vollzugsmaßnahmen notwendig erscheinen, werden die erforderlichen Korrekturmaßnahmen angeordnet und umDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7976 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7976 gesetzt. Die Inspektionen werden auf der Grundlage einer systembezogenen Jahresinspektionsplanung durchgeführt. Sicherheitstest und Erhebungen sind Teil der Fachaufsicht der Luftsicherheitsbehörden. Die Anzahl der jährlich durchzuführenden Sicherheitstests wird vom Bund festgelegt und orientiert sich an der Größe des jeweiligen Flughafens und dem Passagieraufkommen. Die Anzahl der auf den bayerischen Flughäfen jährlich durchgeführten Sicherheitstests entspricht den Vorgaben des Bundes bzw. liegt über den Bundesvorgaben. b) Welche Behörde führt diese Qualitätskontrollen durch? Die Zusammensetzung des Auditteams bei den nationalen Sicherheitsaudits wurde bereits unter Ziffer 1 erläutert. Im Übrigen werden die Aufgaben der Qualitätskontrolle von Luftsicherheitsmaßnahmen nach den §§ 7, 5 und 8 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch die Luftsicherheitsbehörden der Länder (Art. 87d Abs. 2 GG i. V. m. § 16 Abs. 2 LuftSiG) ausgeübt. Für den Frachtbereich und die Eigensicherungsbereiche der Luftfahrtunternehmen obliegt die Qualitätskontrolle dem Luftfahrt-Bundesamt. Die Länder und das Luftfahrt-Bundesamt haben die Aufgabe, Luftsicherheitsmaßnahmen und -verfahren auszuführen bzw. zu überwachen. Zuständig für die Durchführung von Luftsicherheitsmaßnahmen nach §§ 5 und 7 LuftSiG und die Aufsicht über Luftsicherheitsmaßnahmen nach § 8 LuftSiG ist in Bayern das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr als oberste Landesluftsicherheitsbehörde und die Luftämter Süd- und Nordbayern als Luftsicherheitsbehörden auf der örtlichen Ebene. Die Luftsicherheitsstellen der Luftämter Süd- und Nordbayern sind vor Ort an den Flughäfen München , Nürnberg und Memmingen (Allgäu Airport) angesiedelt . c) Wie ist der Ablauf dieser Qualitätskontrollen? Nationale und bayerische Luftsicherheitsaudits werden entsprechend einem Auditplan durchgeführt. Der Auditplan basiert auf den gesetzlichen Vorgaben, der aktuellen Anordnungslage des Bundes und den individuellen Besonderheiten des jeweiligen Flughafens. Der jeweilige Auditplan wird vom Auditteam entwickelt und erfasst die Gesamtheit der Sicherheitsmaßnahmen. Bei Inspektionen wird immer ein Satz unmittelbar zusammenhängender Sicherheitsmaßnahmen (z. B. Kontrolle der Fluggäste und des Handgepäcks) gemäß Anhang I der VO (EG) 300/2008 i. V. mit den entsprechenden Durchführungsvorschriften entsprechend einem Inspektionsplan überprüft. Sicherheitstests werden kontinuierlich und in unregelmäßigen Abständen nach einem standardisierten Verfahren der Planung, Durchführung und Nachweisführung absolviert . Bei den in der Regel verdeckten Realtests wird die Wirksamkeit der Sicherheitsmaßnahmen, z. B. Kontrolle der Fluggäste oder des Personals, Kontrolle des Zugangs zu Sicherheitsbereichen , überprüft. Erhebungen werden insbesondere zur Neubewertung von Betriebsabläufen und Ermittlung von Schwachstellen von Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt. Dabei wird anhand der Verfahrensbeschreibung eine Analyse der Auswirkungen auf bestehende Verfahren vorgenommen. 2. a) Wurde die Staatsregierung von der Bundesregierung zum Ende des dritten Quartals 2014 darauf hingewiesen, dass noch Qualitätskontrollmaßnahmen ausstehen? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, wurden diese Maßnahmen innerhalb des geforderten Zeitraumes durchgeführt? 3. a) Wurde die Staatsregierung zu diesem Zeitpunkt von der Bundesregierung darauf hingewiesen, dass Qualitätskontrollmaßnahmen nicht im geforderten Umfang und in der geforderten Häufigkeit durchgeführt wurden? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, was hat die Staatsregierung daraufhin veranlasst? 4. a) Gab es vor dem Jahr 2014 Hinweise an die Staatsregierung , dass Qualitätskontrollmaßnahmen an den Flughäfen nicht in gefordertem Umfang oder in der geforderten Häufigkeit durchgeführt wurden ? b) Wenn ja, um welche Maßnahmen an welchen Flughäfen handelte es sich? c) Wenn ja, was hat die Staatsregierung daraufhin veranlasst? Aufgrund der zusammenhängenden Fragestellung wird die Beantwortung der Fragen 2, 3 und 4 nachfolgend zusammengefasst : Die Qualitätskontrollmaßnahmen auf Flughäfen sind entsprechend Anhang II der VO (EG) Nr. 300/2008 und im Nationalen Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt (NQP) geregelt. Das Nationale Qualitätskontrollprogramm für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt legt Umfang und Inhalt der Verfahren der Qualitätskontrolle bezogen jeweils auf einen jährlichen Zeitraum fest. Zu den Einzelheiten der verschiedenen Qualitätskontrollmaßnahmen wird auf die Ausführungen unter Ziffer 1 verwiesen. Innerhalb des Jahreszeitraumes werden die vorgegebenen Qualitätskontrollmaßnahmen durch die Luftsicherheitsbehörden durchgeführt. Im Jahr 2014 und davor gab es keine wertenden Hinweise der Bundesregierung gegenüber der Staatsregierung , wonach Qualitätskontrollmaßnahmen gemäß VO (EG) 300/2008 in der Form des Sicherheitsaudits, der Inspektion, der Sicherheitstests und der Erhebungen auf den bayerischen Flughäfen nicht im geforderten Umfang und Häufigkeit oder in der geforderten Qualität durchgeführt worden seien. Auf allen bayerischen Flughäfen wurden die vorgegebenen Qualitätskontrollmaßnahmen durchgeführt und dokumentiert. Die Bundesregierung wurde in der festgelegten Form über alle Maßnahmen und deren Ergebnisse informiert. Die EU-Kommission hat im Zuge der Überwachung der Anwendung der VO (EG) 300/2008 durch die Mitgliedstaaten im Rahmen einer Behördeninspektion bei BMI und BMVI im Jahr 2012 eine nach Bewertung der KOM nicht ausreichende Überwachung von Sicherheitskontrollen an einigen deutschen Flughäfen festgestellt. Die bayerischen Flughäfen waren hiervon nicht betroffen . 5. Welche Ergebnisse brachte die bis dato letzte EUInspektion am Flughafen München im Juli 2013? Die Inspektion der EU-Kommission am Flughafen München fand vom 8.–12. Juli 2013 statt. Die detaillierten Ergebnisse Drucksache 17/7976 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 der EU-Inspektion sind als Verschlusssache (Restreint UE) eingestuft. Der Zuständigkeitsbereich der bayerischen Luftsicherheitsbehörden war bei dieser Inspektion nur am Rande betroffen (dabei wurden im Übrigen keine gravierenden Mängel festgestellt), da im Rahmen der Inspektion insbesondere entsprechend Anhang I der VO (EG) Nr. 300/2008 die Kapitel 6 (Fracht und Post), Kapitel 7 (Post und Material von Luftfahrtunternehmen), Kapitel 8 (Bordvorräte) und die in diesem Zusammenhang erforderlichen Bereiche Kapitel 11 (Schulung) und Kapitel 12 (Sicherheitsausrüstung) überprüft wurden. Zuständig für den Vollzug dieser Maßnahmen sind die Luftverkehrsgesellschaften unter der Aufsicht des Luftfahrt-Bundesamtes.