Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Felbinger FREIE WÄHLER vom 29.04.2015 Situation der Schulpsychologie in Bayern Im abschließenden Bericht der Staatsregierung zur „Situation der Schulpsychologie an bayerischen Schulen“, der am 12. Februar 2015 im Ausschuss für Bildung und Kultus vorgestellt wurde, wird beschrieben, dass im Schuljahr 2013/2014 insgesamt 837 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen als Lehrkräfte für die Tätigkeit als Schulpsychologe an staatlichen Schulen Anrechnungsstunden erhalten haben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Vollzeitstellen ergeben sich bayernweit für die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen rechnerisch aus den ausgebrachten Anrechnungsstunden für die Schuljahre 2013/14 und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen waren im Schuljahr 2013/14 mit sechs oder weniger Anrechnungsstunden tätig? 2. Wie viele der oben genannten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind im Schuljahr 2013/14 mit überhälftigem Deputat für schulpsychologische Tätigkeit eingesetzt und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bekleiden eine Funktion (betreffend Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen) bzw. ein Amt (betreffend Grundschule, Mittelschule, Realschule und Förderschule)? 3. Wie viele Anrechnungsstunden wurden in den letzten fünf Schuljahren für das „Kriseninterventions- und Bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und -psychologen “ (KIBBS) ausgebracht? 4. Welche Beratungsanlässe gibt es und wie viele Beratungsfälle fielen im Schuljahr 2013/14 im Vergleich zu den vorherigen Schuljahren beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 an (bitte aufschlüsseln nach Schulart, nach Art des Beratungsfalles und Regierungsbezirk)? 5. Wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über einen Master- oder einen Diplomabschluss in Psychologie? 6. Wie viele der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind sowohl an einer der neun staatlichen Schulberatungsstellen als auch an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) tätig (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Stunden, die für jeden Bereich geleistet werden, und nach Regierungsbezirk) und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es an Gymnasien, Realschulen und beruflichen Oberschulen, die nur die Funktion eines Fachmitarbeiters beim MB haben, ohne gleichzeitig an der Schulberatungsstelle tätig zu sein? 7. Wie viele Ämter gibt es im Grund- und Mittelschulbereich und Realschulbereich für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen? 8. Wie viele der im Stellenkegel ausgewiesenen 31 Beratungsrektorenstellen im Förderschulbereich waren im Schuljahr 2013/2014 den amtlichen Schuldaten zufolge besetzt und sind den amtlichen Schuldaten zufolge im Schuljahr 2014/2015 aktuell besetzt und wie viele dieser Stellen, die aus Altersgründen/ Versetzungen/Beförderungen/Ämterwechsel vakant wurden , sind bislang wieder besetzt worden? (Bitte alle Angaben aufschlüsseln nach Schulart, nach Art des Beratungsfalles und Regierungsbezirk.) Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 27.08.2015 1. Wie viele Vollzeitstellen ergeben sich bayernweit für die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen rechnerisch aus den ausgebrachten Anrechnungsstunden für die Schuljahre 2013/14 und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen waren im Schuljahr 2013/14 mit sechs oder weniger Anrechnungsstunden tätig? 2. Wie viele der oben genannten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind im Schuljahr 2013/14 mit überhälftigem Deputat für schulpsychologische Tätigkeit eingesetzt und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bekleiden eine Funktion (betreffend Gymnasium, Realschule, berufliche Schulen) bzw. ein Amt (betreffend Grundschule, Mittelschule, Realschule und Förderschule)? In beiliegender Tabelle zu Frage 1 und Frage 2 ist die Anzahl der Lehrkräfte an staatlichen Schulen mit Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. als Schulpsychologe im Schuljahr 2013/2014 in Aufgliederung nach Schularten dargestellt, darunter die Anzahl der Lehrkräfte mit sechs oder weniger Anrechnungsstunden (Frage 1) bzw. mit überhälftigem Einsatz (Frage 2) für schulpsychologische Tätigkeit. Die Anzahl der Anrechnungsstunden für Schulpsychologie insgesamt und deren Umrechnung auf Lehrervollzeitäquivalente ist der folgenden Tabelle ebenfalls zu entnehmen . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7977 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7977 Tabelle zu den Fragen 1 und 2: Lehrkräfte1 an staatlichen Schulen mit Anrechnungen für die Tätigkeit als Schulpsychologe im Schuljahr 2013/2014 und deren Anrechnungsstunden Schulart Lehrkräfte (Personen) mit Anrechnungen für die Tätigkeit als Schulpsychologe im Schuljahr 2013/2014 Für die Tätigkeit als Schulpsychologe ausgebrachte Anrechnungsstunden im Schuljahr 2013/2014 insgesamt darunter mit 6 oder weniger Anrechnungsstunden mit überhälftigem Einsatz2 für schulpsychologische Tätigkeit insgesamt umgerechnet auf Lehrervollzeit äquivalente Grund- und Mittelschule 394 281 95 3.125 112,6 Förderzentrum 27 11 14 325 12,4 Realschule 103 59 2 676 27,4 Gymnasium 274 215 0 1.303 55,8 Sonstige allg.bildende Schulen 5 3 0 33 1,4 Berufliche Schulen 33 16 0 228 9,5 Insgesamt 836 585 111 5.690 219,1 1 Ohne Lehrkräfte mit Teil- oder Vollabordnung an Staatliche Schulberatungsstellen. 2 d. h. mit mehr als der Hälfte der an der jeweiligen Schulart vorgesehenen Unterrichtspflichtzeit. Auf Basis der amtlichen Schulstatistik kann keine Aussage darüber getroffen werden, wie viele der als Schulpsychologen tätigen Lehrkräfte eine Funktion bzw. ein Amt bekleiden. Für die Schularten kann daher dieser Aspekt z. T. nur qualitativ beantwortet werden. Für den Bereich der Grund- und Mittelschulen gilt zur Unterscheidung „Amt“ und „Funktion“: Die Funktion des Beratungsrektors / der Beratungsrektorin ist für den Bereich der Grund- und Mittelschulen zunächst an die Besoldungsgruppe A 13+AZ gebunden. Zum Einsatz kommen im Tätigkeitsfeld Schulpsychologie Beratungsrektoren / Beratungsrektorinnen a) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Grundoder Mittelschulen mit der entsprechenden Lehramtsbefähigung für die Schulart b) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Grundoder Mittelschulen mit der entsprechenden Lehramtsbefähigung als Koordinatoren für die Schulberatung c) als Schulpsychologe oder Schulpsychologin an Grundoder Mittelschulen mit der entsprechenden Lehramtsbefähigung für die Schulart und einem abgeschlossenen Zweitstudium der Psychologie von mindestens vier Semestern , soweit nicht in Besoldungsgruppe A 14. Lehrkräfte als Schulpsychologen an Grund- und Mittelschulen sind in den entsprechenden Tätigkeitsfeldern jeweils im Umfang von bis zu 6 Stunden tätig, haben aber kein Funktionsamt inne. Im Bereich der Förderschulen bekleideten im Schuljahr 2013/14 insgesamt 20 Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen das Amt einer Beratungsrektorin bzw. eines Beratungsrektors . Im Förderschulbereich können auch Schulpsychologen als Lehrkräfte für die Tätigkeit als Schulpsychologe an Schulen in privater Trägerschaft Anrechnungsstunden erhalten. Im Bereich der staatlichen Realschulen ist die Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. als Schulpsychologe nicht als Funktion gemäß dem Funktionenkatalog (Anlage zum KMS „Erweiterte Schulleitung – Funktionenkatalog für den Bereich staatlicher Realschulen“ vom 15.11.2013 Nr. IV.3–5 P 6001.1–5a.115) ausgewiesen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Lehrkräfte zur Beratungsrektorin als Schulpsychologin bzw. zum Beratungsrektor als Schulpsychologe an Realschulen zu befördern (Punkt 15 lit. c der Anlage zur KMBek. „Zuordnung von im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus ausgeübten Funktionen zu Ämtern der Bayerischen Besoldungsordnungen“ vom 10. Mai 2011, zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 16. Januar 2015 Az.: II.5-BP4012-6b.757). Die Beförderungskriterien wurden mit KMS „Amt der Beratungsrektorin / des Beratungsrektors als Schulpsychologin / Schulpsychologe in der Besoldungsgruppe A 14; Beförderungskriterien im Bereich der staatlichen Realschulen“ vom 18.06.2013 Nr. V.3 – 5 P 6010.1 – 5a.69 765 festgelegt. Derzeit befinden sich aufgrund der geltenden Kriterien 17 Lehrkräfte im Amt der Beratungsrektorin als Schulpsychologin / des Beratungsrektors als Schulpsychologe. Da im Bereich des Gymnasiums Lehrkräfte maximal acht Anrechnungsstunden für die Tätigkeit als Schulpsychologin bzw. als Schulpsychologe bekommen können, ist ein überhälftiger Einsatz, d. h. mehr als zwölf Wochenstunden, für schulpsychologische Tätigkeiten im gymnasialen Bereich nicht möglich. Die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, die eine Funktion innehaben, verteilen sich auf die einzelnen MB-Bezirke wie folgt: MB-Bezirk Anzahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an Gymnasien, die eine Funktion innehaben (Schuljahr 2013/2014) Niederbayern 3 Oberpfalz 3 Oberfranken 8 Mittelfranken 11 Unterfranken 5 Schwaben 9 Oberbayern-Ost 13 Oberbayern-West 14 Summe 66 An den beruflichen Schulen war im Schuljahr 2013/2014 aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken die nachfolgend dargestellte Anzahl an Schulpsychologinnen und Schulpsychologen mit überhälftigem Deputat für schulpsychologische Tätigkeiten eingesetzt: Drucksache 17/7977 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Regierungsbezirk Anzahl der mit überhälftigem Deputat eingesetzten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an beruflichen Schulen (Schuljahr 2013/2014) Oberbayern 2 Niederbayern 1 Oberpfalz - Mittelfranken 1 Oberfranken 1 Unterfranken - Schwaben 3 Summe 8 Die acht mit überhälftigem Deputat eingesetzten Schulpsychologinnen und Schulpsychologen waren im Schuljahr 2013/2014 alle neben dem schulpsychologischen Einsatz an ihrer Stammschule auch an eine staatliche Schulberatungsstelle abgeordnet. An keiner der Schulen war eine Schulpsychologin/ein Schulpsychologe überhälftig tätig, vgl. auch Tabelle zu den Fragen 1 und 2. An den beruflichen Schulen sind die derzeit eingesetzten Schulpsychologinnen bzw. Schulpsychologen i. d. R. außerhalb einer Funktion tätig. Für ihren Einsatz erhalten sie Anrechnungsstunden je nach Anzahl der zu betreuenden Schülerinnen und Schüler und Schulstandorte. Neben der schulpsychologischen Betreuung, i. d. R. im Umfang von maximal 12 Unterrichtsstunden, sollen Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an beruflichen Schulen auch im fachlichen bzw. allgemeinbildenden Unterricht eingesetzt werden. 3. Wie viele Anrechnungsstunden wurden in den letzten fünf Schuljahren für das „Kriseninterventions- und Bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und -psychologen“ (KIBBS) ausgebracht? Das „Kriseninterventions- und -bewältigungsteam bayerischer Schulpsychologinnen und -psychologen“ (KIBBS) wurde zu Beginn des Schuljahres 2011/2012 durch Beauftragungen von Regional- bzw. Landeskoordinatoren neu strukturiert. Die Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren – soweit sie nicht in Vollzeit an einer der neun Staatlichen Schulberatungsstellen tätig sind – erhalten je eine Anrechnungsstunde, für die zusätzliche Tätigkeit als einer der beiden Landeskoordinatoren eine weitere Anrechnungsstunde . Für die letzten fünf Schuljahre wurde folgende Anzahl an Anrechnungsstunden für KIBBS ausgebracht: Schuljahr Für die KIBBS-Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren ausgebrachten Anrechnungsstunden 2010/2011 4 2011/2012 5 2012/2013 5 2013/2014 6 2014/2015 4 4. Welche Beratungsanlässe gibt es und wie viele Beratungsfälle fielen im Schuljahr 2013/14 im Vergleich zu den vorherigen Schuljahren beginnend mit dem Schuljahr 2008/09 an (bitte aufschlüsseln nach Schulart , nach Art des Beratungsfalles und Regierungsbezirk )? Diese Frage kann in der geforderten Differenzierung nach Schulart, nach Art des Beratungsfalles und Regierungsbezirk wegen des sehr umfangreichen Datenpools und der vorzunehmenden Daten-Aggregierung voraussichtlich erst bis 01.02.2016 beantwortet werden. Die geforderte Übersicht wird durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nachgereicht . 5. Wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen verfügen über einen Master- oder einen Diplomabschluss in Psychologie? Im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten wird bei den Lehrkräften nicht erhoben, ob sie über einen Masteroder Diplomabschluss in Psychologie verfügen. Daher kann die Frage auf dieser Basis nicht beantwortet werden, sondern nur durch Einsichtnahme in die Personalakten der 837 als Schulpsychologen eingesetzten Lehrkräfte. Hiervon wurde wegen des erheblichen Verwaltungsaufwands abgesehen . 6. Wie viele der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind sowohl an einer der neun staatlichen Schulberatungsstellen als auch an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten (MB) tätig (bitte aufschlüsseln nach Anzahl der Stunden, die für jeden Bereich geleistet werden, und nach Regierungsbezirk ) und wie viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gibt es an Gymnasien, Realschulen und Beruflichen Oberschulen, die nur die Funktion eines Fachmitarbeiters beim MB haben, ohne gleichzeitig an der Schulberatungsstelle tätig zu sein? Da die in dieser Frage geforderte Beantwortung Rückschlüsse auf einzelne Personen ermöglichen, können aus Datenschutzgründen konkrete Zahlen zu Anrechnungsstunden nicht genannt werden. Im Bereich der Realschulen ist ausschließlich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Realschulen in Oberbayern-Ost eine Schulpsychologin sowohl an der Staatlichen Schulberatungsstelle für Oberbayern-Ost als auch an der Dienststelle des Ministerialbeauftragten tätig. In zwei weiteren Aufsichtsbezirken nimmt jeweils eine Schulpsychologin die Funktion einer Fachmitarbeiterin beim Ministerialbeauftragten wahr, ohne gleichzeitig an der Schulberatungsstelle tätig zu sein. Da die Schulberatungsstellen den Dienststellen der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien zugeordnet sind, werden im Bereich des Gymnasiums anfallende schulpsychologische Tätigkeiten mittlerweile vom gymnasialen Schulpsychologen der Staatlichen Schulberatungsstelle wahrgenommen. Die Funktion „Schulpsychologin bzw. Schulpsychologe bei der MB-Dienststelle“ (Funktionsnummer 0310) ist somit nicht mehr erforderlich und wird daher nicht mehr vergeben. Im Bereich der Beruflichen Schulen ist ein Schulpsychologe sowohl an einer der neun staatlichen Schulberatungsstellen als auch an der MB-Dienststelle Süd für Fachoberschulen und Berufsoberschulen als Fachmitarbeiter für das Fach Pädagogik/Psychologie tätig. Derzeit ist keine weitere Fachmitarbeiterin bzw. kein weiterer Fachmitarbeiter an den MB-Dienststellen für Fachoberschulen und Berufsoberschulen mit dem Studienfach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt tätig. 7. Wie viele Ämter gibt es im Grund- und Mittelschulbereich und Realschulbereich für Schulpsychologinnen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7977 und Schulpsychologen? Im Bereich der Grund- und Mittelschulen stehen neben dem Eingangsamt A 12 und den damit verbundenen funktionslosen Beförderungsmöglichkeiten nach A 12+AZ und nach A 13 die Beförderungsämter A 13+AZ und A 14 zur Verfügung. Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sind im Bereich der staatlichen Realschulen immer auch Lehrkräfte und können bei ausschließlicher Tätigkeit in diesem Bereich in diesen drei Ämtern besoldet werden: • Studienrätin/Studienrat im Realschuldienst der Besoldungsgruppe A 13 (Eingangsamt) • Studienrätin/Studienrat im Realschuldienst der Besoldungsgruppe A 13 mit Amtszulage (funktionsloses Beförderungsamt ) • Beratungsrektorin/Beratungsrektor als Schulpsychologin/ Schulpsychologe der Besoldungsgruppe A 14 (tätigkeitsgebundenes Beförderungsamt) Darüber hinaus ist es möglich, dass Schulpsychologinnen und Schulpsychologen – nach erfolgreicher Bewerbung – auch weitere Ämter bekleiden (Realschuldirektorin / Realschuldirektor , Realschulkonrektorin/Realschulkonrektor, Zweite Realschulkonrektorin/Zweiter Realschulkonrektor, Seminarrektorin/Seminarrektor). 8. Wie viele der im Stellenkegel ausgewiesenen 31 Beratungsrektorenstellen im Förderschulbereich waren im Schuljahr 2013/2014 den amtlichen Schuldaten zufolge besetzt, und sind den amtlichen Schuldaten zufolge im Schuljahr 2014/2015 aktuell besetzt und wie viele dieser Stellen, die aus Altersgründen/ Versetzungen/Beförderungen/Ämterwechsel vakant wurden, sind bislang wieder besetzt worden? Bei den im Rahmen des Verfahrens Amtliche Schuldaten von den Schulen übermittelten Datensätzen werden keine Merkmale zu Funktionsstellenbesetzungen erhoben. Eine Abfrage bei den Regierungen ergab, dass im Schuljahr 2013/14 insgesamt 20 Schulpsychologinnen und Schulpsychologen das Amt einer Beratungsrektorin bzw. eines Beratungsrektors bekleideten; im Schuljahr 2014/15 sind 21 Stellen besetzt. 4 Stellen stehen derzeit zur Ausschreibung an. Eine Aufgliederung nach Regierungsbezirken ergibt sich aus nachstehender Tabelle. Regierung Schuljahr 2013/14 Anzahl der Stellen Schuljahr 2014/15 Anzahl der Stellen Oberbayern 7 6 Niederbayern 2 3 Oberpfalz 2 2 Oberfranken 2 2 Mittelfranken 4 4 Unterfranken 1 1 Schwaben 2 3 Gesamt 20 21