Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 04.08.2015 Ausgaben für Jugendarbeit im Nachtragshaushalt 2016 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Mittel wurden aus Kap. 10 07 TG 78 (Ausgaben für die Jugendarbeit) des Doppelhaushalts 2015/2016 für das Jahr 2015 abgerufen? 2. Für welche Zwecke wurden aus den in Kap. 10 07 TG 78 (Ausgaben für die Jugendarbeit) veranschlagten Mitteln Zuwendungen in welcher Höhe gewährt? 3. Wie unterscheiden sich die in Kap. 10 07 TG 78 (Ausgaben für die Jugendarbeit) veranschlagten Soll-Ausgaben für das Jahr 2015 von den Ist-Ausgaben? 4. Wie werden eventuelle Ausgabereste verwendet? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 28.08.2015 Zu 1.: Für das Jahr 2015 wurden bisher Mittel des Haushaltsjahres 2015 in Höhe von 14.281.265,37 € abgerufen. Zu 2.: Aus den in Kap. 10 07 TG 78 für 2015 veranschlagten Mitteln wurden bisher für folgende Zwecke Zuwendungen in folgender Höhe bewilligt: Zweck Zuwendung in Euro Zuschüsse an freie und öffentliche Träger, davon: – Basisförderung der Jugendverbände und Fachkräfteförderung: 5.838.000,00 € – Förderung der Aus- und Fortbildung der Jugendleiter/-innen und von Aktivitäten der Jugendarbeit: 3.525.000,00 € – Investitionsmittel für Einrichtungen der Jugendarbeit: 1.427.272,00 € 10.787.272,00 Geschäftsstelle des Bayerischen Jugendrings 2.180.000,00 Institut für Jugendarbeit Gauting 620.000,00 Maßnahmen des Bayerischen Jugendrings (BJR) und Projekte zur Weiterentwicklung der Jugendarbeit 370.000,00 Ring Politischer Jugend 322.000,00 Fanprojekte 160.678,00 Internationales Jugendkulturzentrum Bayreuth 57.200,00 Sonstiges 14.259,37 Zu 3.: Die veranschlagten Soll-Ausgaben für das Jahr 2015 unterscheiden sich von den Ist-Ausgaben aktuell um ca. 10.000.000,00 €. Dies beruht insbesondere darauf, dass das Haushaltsjahr 2015 noch nicht abgeschlossen ist und für die Investitionskostenförderung von Jugendherbergen vor dem Hintergrund der Klärung von europarechtlichen Fragestellungen bisher noch keine Zuwendungen gewährt werden konnten. Zu 4.: Nach derzeitigem Planungsstand ist zu erwarten, dass Ausgabereste allenfalls bei der Investitionskostenförderung von Jugendherbergen entstehen werden. Diese sollen, sofern die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, in das Haushaltsjahr 2016 übertragen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.11.2015 17/7982 Bayerischer Landtag