Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 03.08.2015 Mutmaßlich krebserregende Fasern in Deckenplatten der Firma Knauf AMF in Grafenau Laut Medienberichten soll die Grafenauer Firma Knauf AMF in einen Recycling-Skandal um Baustoffe verwickelt sein. Experten von der Universität Gießen sollen die Deckenplatten der Firma untersucht und krebserregende Fasern darin gefunden haben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Seit wann ist den Behörden bekannt, dass mutmaßlich krebserregende Fasern in Deckenplatten verarbeitet wurden? b) Haben in den letzten Jahren Kontrollen in dem Betrieb der Firma Knauf AMF stattgefunden und wie lauteten die Ergebnisse? 2. Ist den Behörden bekannt, wo die mutmaßlich belasteten Platten eingebaut wurden? 3. a) Ist davon auszugehen, dass eine Gesundheitsgefahr in Gebäuden besteht, in denen die Platten eingebaut wurden? b) Wurde/wird eine Warnung an die betroffenen Verbraucher /Nutzer ausgesprochen? c) Sind bereits Untersuchungen und Messungen in betroffenen öffentlichen Gebäuden geplant, wie sollen diese durchgeführt werden und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? 4. Ist den Behörden bekannt, ob eine Gefahr für die Mitarbeiter der Firma bestand bzw. besteht? 5. Ist den Behörden bekannt, ob weitere bayerische Firmen mit dem mutmaßlich krebserregenden Material beliefert wurden, und wenn ja, welche? 6. Wie ist die weitere Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden bezüglich dieses Vorgangs geplant? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 02.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr sowie dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wie folgt beantwortet: 1. a) Seit wann ist den Behörden bekannt, dass mutmaßlich krebserregende Fasern in Deckenplatten verarbeitet wurden? Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken ist erstmalig durch eine allgemeine Anfrage des Landratsamtes Freyung-Grafenau vom 20.07.2015 auf den Themenkomplex Deckenplatten der Firma Knauf AMF aufmerksam geworden. Hierüber informierte es das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern. Nach einem Fernsehbericht vom 27.07.2015 ist den fachlich betroffenen bayerischen Staatsministerien der Sachverhalt bekannt geworden. b) Haben in den letzten Jahren Kontrollen in dem Betrieb der Firma Knauf AMF stattgefunden und wie lauteten die Ergebnisse? Die Firma Knauf AMF Grafenau wurde in den letzten Jahren wiederholt vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern kontrolliert: In den Jahren 2013 und 2014 hinsichtlich der Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften, am 10.08.2015 hinsichtlich der in Rede stehenden Vorwürfe . Bei der letzten Kontrolle wurden insbesondere folgende Ergebnisse festgestellt: Das am Standort verarbeitete Mineralwolle-Fasermaterial (künstliche Mineralfasern – KMF) stammt aus der Primärproduktion verschiedener Lieferanten. Es ergaben sich keine Anhaltspunkte für die Verarbeitung von KMF aus Rückbauten . Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand liegen für die eingesetzten Mineralwollen Bestätigungen der jeweiligen Lieferanten über die nicht krebserzeugenden Eigenschaften vor, zumeist in Form von RAL-Gütezeichen. Auch die Firma Knauf AMF ist Mitglied der Gütegemeinschaft Mineralwolle e.V. und erfüllt nach den bisher vorliegenden Informationen der zuständigen Behörden die Güte- und Prüfbestimmungen des RAL-Gütezeichens „Erzeugnisse aus Mineralwolle“. Bestandteil der Güte- und Prüfbestimmungen ist die Erfüllung der nationalen und europäischen Freizeichnungskriterien. Damit wird auch der Nachweis einer nicht krebserzeugenden Eigenschaft erbracht. Der in den Medienberichten zur Beurteilung der Kanzerogenität herangezogene Kanzerogenitätsindex ist nach geltender Rechtslage nur eines von mehreren, gleichberechtigt nebeneinander stehenden Freizeichnungskriterien. Für die Beurteilung der Kanzerogenität ist der Index allein nicht geeignet , vielmehr sind hierzu Untersuchungen in Bezug auf Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.11.2015 17/7983 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7983 die Biopersistenz bzw. Biolöslichkeit heranzuziehen, wie es auch die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen vorsehen. Die RAL-Güte- und Prüfbestimmungen fordern ferner eine Fremd- und Eigenüberwachung, im Rahmen derer mehrfach im Jahr Fasermaterial durch eine externe Stelle bzw. der Knauf AMF beprobt und bei externen Labordienstleistern analysiert wird. Bescheinigungen über den Nachweis der Konformität liegen vor. Im Rahmen der Ermittlungen wurden seitens der beteiligten Gewerbeaufsichtsämter Mineralfasern sowie eine Deckenplatte als Probe entnommen. Diese werden derzeit auf ihre Zusammensetzung hin untersucht. Sowohl die Untersuchung als auch die Prüfung der umfangreichen Unterlagen dauern noch an. Im Hinblick auf die Gefahrstoffsituation in der Luft an den Arbeitsplätzen liegt dem Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern ein umfangreicher Messbericht von 2013 über Messungen am 21. und 22.11.2012 hinsichtlich der einatembaren Fraktion (Gesamtstaub), alveolengängige Fraktion (Feinstaub) und anorganischen Fasern der Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie vor. Dem Bericht ist zu entnehmen, dass die Messwerte, bis auf eine Messstelle, unterhalb der Grenzwerte lagen. Der Arbeitsplatz im Bereich der beanstandeten Messstelle wurde daraufhin hinsichtlich der Stauberfassung umfänglich verbessert. Der Nachweis über die Einhaltung des Grenzwertes durch eine anerkannte Messstelle wurde der Firma Knauf AMF aufgegeben. Nach den derzeitigen Erkenntnissen des Gewerbeaufsichtsamtes der Regierung von Niederbayern wurden seitens der Firma Knauf AMF alle erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz ergriffen. 2. Ist den Behörden bekannt, wo die mutmaßlich belasteten Platten eingebaut wurden? Die Vertriebswege wären im Bedarfsfall zu ermitteln. 3. a) Ist davon auszugehen, dass eine Gesundheitsgefahr in Gebäuden besteht, in denen die Platten eingebaut wurden? Die Auswertung der von Knauf AMF erhaltenen umfangreichen Unterlagen läuft. Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass von dem Unternehmen Mineralwolle mit entsprechenden krebserzeugenden bzw. biopersistenten Fasern verarbeitet wurde, und somit Produkte in Verkehr gebracht wurden, die nicht den nationalen Bestimmungen entsprächen (siehe Antwort zu Frage 1 b). Aus fachlicher Sicht bestehen daher auch keine gesundheitlichen Gefahren für die Nutzer von Gebäuden, in denen diese Deckenplatten eingebaut wurden. b) Wurde/wird eine Warnung an die betroffenen Verbraucher /Nutzer ausgesprochen? Siehe Antwort zu Frage 3 a. c) Sind bereits Untersuchungen und Messungen in betroffenen öffentlichen Gebäuden geplant, wie sollen diese durchgeführt werden und wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 3 a, Messungen sind derzeit nicht veranlasst. 4. Ist den Behörden bekannt, ob eine Gefahr für die Mitarbeiter der Firma bestand bzw. besteht? Hierzu wird auf die Ergebnisse der Kontrollen der Gewerbeaufsicht bei der Firma Knauf AMF verwiesen (siehe Antwort zu Frage 1 b). 5. Ist den Behörden bekannt, ob weitere bayerische Firmen mit dem mutmaßlich krebserregenden Material beliefert wurden, und wenn ja, welche? Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Unterfranken steht mit den für den Lieferanten zuständigen Behörden in Hessen in Kontakt. Die Vertriebswege wären im Bedarfsfall und abhängig von den getroffenen Maßnahmen der hessischen Behörden zu ermitteln. 6. Wie ist die weitere Vorgehensweise der Aufsichtsbehörden bezüglich dieses Vorgangs geplant? Im Rahmen der stofflichen Marktüberwachung werden die eingeleiteten Ermittlungen fortgesetzt. Neben der Prüfung der vorgelegten Unterlagen wird auch die Zusammensetzung der entnommenen Faser- und Deckenplattenproben überprüft. Die jeweiligen Ergebnisse bedingen die weitere Vorgehensweise. Im Rahmen der Marktüberwachung von Bauprodukten werden aufgrund der Hinweise Deckenplatten aus Mineralwolle , die von der Firma Knauf AMF hergestellt und in Verkehr gebracht werden, kontrolliert. Dabei wird überprüft, ob die Produkte eine erhebliche Gefahr darstellen oder hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass ein CE-gekennzeichnetes Bauprodukt die Anforderungen der harmonisierten Produktnorm DIN EN 13964 „Unterdecken – Anforderungen und Prüfverfahren“ nicht erbringt und die Einhaltung der unter diese Verordnung fallenden Grundanforderungen an Bauwerke nach der VO (EG) Nr. 305/2011 gefährdet.