Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Inge Aures SPD vom 16.06.2015 Förderprogramm „STARK V“ – Mittel für den Freistaat Bayern Seitens des Bundes gibt es das Förderprogramm „STARK V“, das für finanzschwache Kommunen entwickelt wurde und zum Ziel hat, dass auch diese erforderliche Investitionen vornehmen können. Im Rahmen dieses Programms stellt der Bund allen Bundesländern Mittel in einer Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Das sind 90 Prozent des Gesamtvolumens des Programms. Die restlichen zehn Prozent muss die geförderte Kommune entweder selber tragen, oder aber das Land übernimmt die Kosten. Das Programm „STARK V“ soll im Sommer 2015 anlaufen und bis Ende 2018 andauern. Ich frage die Staatsregierung: 1. Hat die Staatsregierung Mittel aus dem Förderprogramm „STARK V“ beantragt, und wenn ja, wie hoch fallen diese für den Freistaat Bayern aus? 2. Falls nein, warum hat die Staatsregierung keine Fördermittel beantragt? 3. Wie verteilen sich die Fördermittel aus „STARK V“ auf die einzelnen Landkreise, kreisfreien Städte, Gemeinden in Bayern (bitte detaillierte Aufschlüsselung)? 4. Übernimmt der Freistaat Bayern die Co-Finanzierung des Förderprogramms oder müssen dies die Kommunen übernehmen? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.09.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Inge Aures vom 16. Juni 2015 betreffend Förderprogramm „STARK V“ – Mittel für den Freistaat Bayern wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Zu 1: Ein Förderprogramm namens „STARK V“ existiert im Freistaat Bayern nicht. Die Bezeichnung wird in Sachsen-Anhalt im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gesetzes zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen (Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – KInvFG) verwendet , mit dem der Bund ein Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds “ in Höhe von 3,5 Mrd. € zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen in den Jahren 2015 bis 2018 errichtet hat. Der Freistaat Bayern erhält aus dem Sondervermögen des Bundes einen Anteil von rund 289 Mio. € (8,264 %). Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Der bayerische Anteil aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes wird auf alle Regierungsbezirke nach einem Verteilungsschlüssel verteilt werden, der die Anzahl der Kommunen‚ die Anzahl der StabilisierungshilfeEmpfänger und die Anzahl der Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf im jeweiligen Regierungsbezirk mit 30:35:35 gewichtet. Antragsberechtigt sind finanzschwache Kommunen. Die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitet derzeit eine Förderrichtlinie zur Umsetzung. Konkretere Aussagen über die Mittelverteilung auf die Einzelkommunen können daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht getroffen werden. Zu 4.: Über das gesamte Förderprogramm haben die Kommunen einen Eigenanteil von mindestens 10 % zu tragen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.11.2015 17/7992 Bayerischer Landtag