Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 15.06.2015 Leer stehende Gebäude im Staatsbesitz Der Sanierungsbedarf von länger leer stehenden Gebäuden ist bei Vernachlässigung des laufenden Unterhalts meist enorm. Die Erhaltung des Gebäudebestandes staatlicher Gebäude obliegt dem Interesse des Eigentümers und sollte ihm daher ein zentrales Anliegen sein. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele leer stehende staatliche Gebäude in Bayern gibt es zum jetzigen Zeitpunkt? 2. Aus welchem Grund stehen diese Gebäude leer? 3. Bei welchen dieser Gebäude besteht aktuell ein erhöhter Sanierungsbedarf? 4. In welchem baulichen Zustand befinden sich diese Gebäude ? 5. Welche Höhe an Sanierungskosten wird für eine Sanierung der Gebäude in Summe geplant? 6. Wie werden die Gebäude nach der Sanierung weiterhin genutzt? 7. Welche Investitionen und in welcher Höhe stehen langfristig an? 8. Gibt es, und wenn ja, für welche Gebäude, konkrete Interessenten für eine Nutzung? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 31.08.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Reinhold Strobl SPD vom 15.06.2015 betreffend „Leer stehende Gebäude im Staatsbesitz“ wird unter Einbindung der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. Wie viele leer stehende staatliche Gebäude in Bayern gibt es zum jetzigen Zeitpunkt? In Vollzug des Beschlusses des Bayerischen Landtags vom 14. März 2001 (LT-Drs. 14/6032) und gemäß Nr. 3.3.6 der Verwaltungsvorschriften (VV) zu Art. 64 der Bayerischen Haushaltsverordnung (BayHO) sind die Ressorts verpflichtet , mehr als nur unwesentliche Veränderungen der Inanspruchnahme von Flächen, wie z. B. Wegfall des Bedarfs oder Leerstand, frühzeitig der Immobilien Freistaat Bayern anzuzeigen. Staatseigene Grundstücke, die einer staatlichen Nutzung nicht mehr unterliegen, sind von der Grundbesitz bewirtschaftenden Dienststelle an die Immobilien Freistaat Bayern in den Einzelplan 13 zu übergeben. Durch die Immobilien Freistaat Bayern werden derzeit (Stand: 24.07.2015) gesamt 84 leer stehende Gebäude auf dem Einzelplan 13 verwaltet. Die Immobilien Freistaat Bayern prüft, ob das übergebene Grundstück für andere Verwaltungszwecke oder sonstige staatliche Zwecke oder im Rahmen des Gemeingebrauchs im Aufgabenbereich des Staates (z. B. für Staatsbedienstetenwohnungsbau oder für Tauschzwecke) benötigt wird. Falls das Grundstück nicht benötigt wird, ein Verkauf wirtschaftlich sinnvoll ist und dem Freistaat Bayern keine unverwertbaren Restflächen verbleiben, ist gemäß Nr. 7.1 VV zu Art. 64 BayHO eine Veräußerung möglich. Von den derzeit auf dem Einzelplan 13 verwalteten 84 leer stehenden Gebäuden sind 48 zum Verkauf vorgesehen. Die Beantwortung der Fragen 2 bis 8 beschränkt sich auf die nicht für den Verkauf vorgesehenen leer stehenden Gebäude , da der Freistaat Bayern grundsätzlich nur an der Erhaltung derjenigen Gebäude ein Interesse haben kann, die auch zukünftig im staatlichen Eigentum stehen. Im Einzelnen sind dies die in der anliegenden Tabelle aufgeführten und dort in den Spalten 1 (lfd. Nr.) und 2 (Objektbezeichnung ) bezeichneten Gebäude. 2. Aus welchem Grund stehen diese Gebäude leer? In Spalte 3 der anliegenden Tabelle ist für jedes der genannten Objekte der Grund des Leerstandes kurz beschrieben. 3. Bei welchen dieser Gebäude besteht aktuell ein erhöhter Sanierungsbedarf? In Spalte 4 der anliegenden Tabelle sind die Gebäude mit aktuell erhöhtem Sanierungsbedarf mit „ja“ gekennzeichnet. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/7993 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7993 4. In welchem baulichen Zustand befinden sich diese Gebäude? In Spalte 5 der anliegenden Tabelle ist der bauliche Zustand jedes der genannten Objekte vereinfacht und kurz beschrieben . 5. Welche Höhe an Sanierungskosten wird für eine Sanierung der Gebäude in Summe geplant? Nach heutigem Kenntnisstand ist für eine Sanierung der unter Frage 7 aufgeführten Gebäude von Kosten in Summe von ca. 47,5 Mio. € auszugehen. 6. Wie werden die Gebäude nach der Sanierung weiterhin genutzt? In Spalte 6 der anliegenden Tabelle ist die beabsichtigte Nutzung jedes der genannten Objekte vereinfacht und kurz beschrieben. 7. Welche Investitionen und in welcher Höhe stehen langfristig an? Die für eine Sanierung der Gebäude in Summe – unter Frage 5 – genannten Kosten von rund 47,5 Mio. Euro lassen sich wie folgt aufschlüsseln: Lfd Nr. Teilbetrag: 2. 13,9 Mio. € 10. 0,5 Mio. € 12. 2,1 Mio. € 16. bis zu 3,0 Mio. € 18. 1,0 Mio. € 19. 4,0 Mio. € 20. bis zu 10,0 Mio. € 23. 1,0 Mio. € 24. 25. ca. 10,0 Mio. € 31. 2,0 Mio. € Für andere derzeit auf dem Einzelplan 13 verwaltete leer stehende Gebäude ist der Investitionsbedarf gegenwärtig nicht bezifferbar. Insbesondere muss bei einigen Gebäuden erst noch abgewartet werden, wie / von wem es nach einer Sanierung genutzt werden kann / wird. 8. Gibt es, und wenn ja, für welche Gebäude, konkrete Interessenten für eine Nutzung? In Fällen, in denen es bereits konkrete Interessenten für die Gebäude gibt, wurden diese bei Beantwortung der Frage 6 mit angegeben.