Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 02.07.2015 Rechtsextremistische Gewalttaten 2014 und erstes Halbjahr 2015 Ich frage die Staatsregierung: 1. Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2014 im Verfassungsschutzbericht genannten jeweils 66 rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 2. Wie viele rechtsextremistisch motovierte Gewalttaten sind bis zum 30. Juni 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen ? 3. Welcher Sachverhalt lag den bis zum 30. Juni 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? 4. In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten wie viele Personen 2014 und im ersten Halbjahr 2015 verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? 5. In welchen dieser Fälle wurde 2014 und im ersten Halbjahr 2015 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung, Verurteilung, andauernde Ermittlungen)? 6. Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? 7. Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete , Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern im ersten Halbjahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: Vorbemerkungen (insbesondere zu den Fragen 2, 3 und 7): Die Antworten beruhen auf Recherchen des BLKA in der Fallzahlendatenbank des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Das Ergebnis der Recherche ist unter anderem abhängig vom Zeitpunkt der Datenbankabfrage. Insbesondere bei Anfragen zu aktuellen Zeiträumen handelt es sich bei dem Abfrageergebnis wegen später eingehender Meldungen regelmäßig nur um vorläufiges Zahlenmaterial. Zur Beantwortung der gegenständlichen Anfrage wurden die Datenbankabfragen des BLKA mit Stichtag 15.07.2015 durchgeführt. 1. Welcher Sachverhalt lag den im Jahr 2014 im Verfassungsschutzbericht genannten jeweils 66 rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände)? Die Antwort kann der als Anlage 1* beigefügten Tabelle entnommen werden. 2. Wie viele rechtsextremistisch motovierte Gewalttaten sind bis zum 30. Juni 2015 in Bayern zu verzeichnen gewesen? Die Recherche erfolgte auf Grundlage des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch motivierter Kriminalität (KPMD-PMK). Für das erste Halbjahr 2015 sind 37 rechtsextremistisch motivierte Gewalttaten in der Fallzahlendatenbank verzeichnet (Auswertestand 15.07.2015). 3. Welcher Sachverhalt lag den bis zum 30. Juni 2015 zu verzeichnenden rechtextremistisch motivierten Gewalttaten zugrunde (bitte unter Angabe einer jeweils kurzen, anonymisierten Sachverhaltsdarstellung und unter Aufschlüsselung der jeweiligen Straftatbestände )? Die Antwort kann der als Anlage 2* beigefügten Tabelle entnommen werden. 4. In welchen Fällen wurden durch diese Gewalttaten wie viele Personen 2014 und im ersten Halbjahr 2015 verletzt (bitte unter Angabe der jeweiligen Art und des ungefähren Grades der Verletzung)? Bei den 66 rechtsextremistisch motivierten Gewalttaten des Jahres 2014 wurden nach Angaben des BLKA 86 Personen verletzt. Für den Tatzeitraum 01.01.2015–30.06.2015 (Auswertestand : 15.07.2015) waren 60 verletzte Personen zu verzeichnen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/7995 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7995 Angaben zu Art und Grad der Verletzungen werden in den Fallzahlendatenbanken nicht vorgehalten, insofern können hierzu ohne eines nicht vertretbaren Aufwandes keine Aussagen getroffen werden. 5. In welchen dieser Fälle wurde 2014 und im ersten Halbjahr 2015 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet und wie ist jeweils der Stand des Verfahrens (aufgeschlüsselt nach: Einstellung des Verfahrens unter Angabe des jeweiligen Einstellungsgrundes, Anklageerhebung , Verurteilung, andauernde Ermittlungen )? 6. Wie viele Straftäter wurden wegen dieser Taten zu welchen Strafen verurteilt? Die Beantwortung der Fragen 5 und 6 erfolgt in Abstimmung mit dem Staatsministerium der Justiz. Die beiden Fragen werden wegen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . 1.) Die Auswertung der Rückmeldungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften ergibt betreffend die für den Zeitraum 01.01.2014 bis 31.12.2014 aufgelisteten 66 Vorfälle folgendes Ergebnis: a) In zwei Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen . b) In 12 Fällen wurde das Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt, weil der oder die unbekannten Täter nicht ermittelt werden konnten. c) In 18 Fällen erfolgte eine Einstellung auf Grundlage des § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO), da ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit geführt werden konnte. In zwei dieser 18 Fälle liegt jedoch nur eine Einstellung bezüglich einzelner Tatbeteiligter vor, während gegen andere Beteiligte eine Anklage erhoben wurde. In einem weiteren der bezeichneten 18 Fälle erfolgte nur eine Teileinstellung wegen einzelner Tatvorwürfe, während im Übrigen eine Anklage gegen den Beschuldigten erhoben wurde. d) In vier Fällen wurde auf Grundlage des § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung abgesehen, da die Strafe, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. e) In einem Fall erfolgte bei der Staatsanwaltschaft eine Verfahrensverbindung. f) In 31 der aufgelisteten Vorfälle wurde Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehlsantrag gestellt. Da die Anklageschriften teilweise mehrere Beschuldigte erfasst haben, wurde insgesamt gegen 41 Personen eine Anklage erhoben bzw. ein Strafbefehlsantrag gestellt. aa) Gegen einen Angeklagten wurde, nachdem ein Tatnachweis nur teilweise geführt werden konnte, das Verfahren gemäß § 153 a Abs. 2 StPO vom Gericht gegen Zahlung einer Geldauflage vorläufig eingestellt. bb) In einem Fall wurde der Erlass eines Strafbefehls vom Amtsgericht rechtskräftig abgelehnt. cc) Gegen acht Personen wurde Anklage erhoben, jedoch fand gegen diese noch keine Hauptverhandlung statt. dd) Drei Angeklagte wurden nach durchgeführter Hauptverhandlung vollumfänglich freigesprochen. ee) Insgesamt sieben Angeklagte wurden nach Jugendrecht verurteilt. ff) Acht Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt . gg) Zu Geldstrafen wurden 13 Angeklagte verurteilt. g) In einem Fall erfolgte eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld (§ 153 Abs. 1 StPO). Die näheren Einzelheiten können der als Anlage 3* beigefügten Tabelle entnommen werden. In der Summe ergibt sich gegenüber den im Jahr 2014 erfassten 66 Vorfällen deshalb eine Divergenz, da in drei Fällen sowohl eine Anklageerhebung als auch eine Einstellung auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO erfolgt ist (siehe oben lit. c). 2.) Die Auswertung der Rückmeldungen der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaften betreffend die 37 Vorfälle, welche für das erste Halbjahr 2015 aufgelistet wurden, ergibt folgendes Ergebnis: a) In 21 Fällen sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen . b) In vier Fällen wurde das Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt, weil der oder die unbekannten Täter nicht ermittelt werden konnten. c) In zwei Fällen erfolgte eine Einstellung auf Grundlage des § 170 Abs. 2 StPO, da ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit geführt werden konnte. d) In einem Fall wurde auf Grundlage des § 154 Abs. 1 StPO von der Verfolgung abgesehen, da die Strafe, zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe, die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. e) In einem Fall erfolgte eine Verweisung auf den Privatklageweg (§§ 374, 376 StPO). f) In fünf Fällen wurde Anklage erhoben bzw. ein Antrag im Sicherungsverfahren gestellt. Die Anklagen/ Antragsschriften richten sich gegen insgesamt 11 Personen . Eine gerichtliche Entscheidung ist in allen Fällen noch nicht ergangen. g) In einem Fall konnte bei der zuständigen Staatsanwaltschaft der Vorgang nicht ermittelt werden. In der Summe ergibt sich gegenüber den 37 erfassten Vorfällen deshalb eine Divergenz, da in einem Fall gegen einen Teil der Beteiligten eine Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO ergangen ist und gegen weitere Beteiligte eine Anklage erhoben wurde. Des Weiteren wurde der Staatsanwaltschaft für den Tattag 13.05.2015 ein drei Vorgänge umfassender Sammelvorgang vorgelegt, sodass dort letztlich nur ein Verfahren anhängig wurde. Die näheren Einzelheiten können der als Anlage 4* beigefügten Tabelle entnommen werden. 7. Welche Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz gab es in Bayern im ersten Halbjahr 2015, jeweils aufgeschlüsselt nach Ort und relevanter Straftatgruppe? Laut Recherche des BLKA (Auswertestand 15.07.2015) wurden für den Tatzeitraum 01.01.2015–30.06.2015 18 Angriffe auf Unterkünfte für Asylsuchende, Geduldete, Flüchtlinge und Menschen mit Abschiebeschutz festgestellt. Drucksache 17/7995 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ort Straftat Weilheim § 303 StGB Sachbeschädigung Schlüsselfeld § 185 StGB Beleidigung Feilitzsch § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen Waldkirchen § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen Pfreimd § 303 StGB Sachbeschädigung München § 303 StGB Sachbeschädigung Hof § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen Baar-Ebenhausen § 130 StGB Volksverhetzung Geretsried § 303 StGB Sachbeschädigung Lappersdorf § 303 StGB Sachbeschädigung Pfreimd § 303 StGB Sachbeschädigung Warmensteinach § 126 StGB Androhung von Straftaten Hepberg § 306 StGB Brandstiftung Woringen § 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen Obertrubach § 126 StGB Androhung von Straftaten Bamberg § 126 StGB Androhung von Straftaten Bamberg § 303 StGB Sachbeschädigung Scheßlitz § 303 StGB Sachbeschädigung Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 224 Im Rahmen einer Silvesterfeier schlugen die beiden Beschuldigten aus fremdenfeindlichen Motiven auf das Opfer ein und verletzten es schwer. 01.01.2014 Forchheim StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.03.01.2014 München StGB Körperverletzung 223 Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich..04.01.2014 Ansbach StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.04.01.2014 München StGB Körperverletzung 223 Der Täter beschimpfte das türkischstämmige Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.06.01.2014 Türkheim StGB Körperverletzung 223 Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich.11.01.2014 Traunstein StGB Körperverletzung 224 Vor dem Hintergrund der Herkunft des Opfers kam es zu fremdenfeindlichen Äußerungen, Beleidigungen, Schlägen und Beschädigung der Jacke des Opfers durch die Täter. 16.01.2014 Mindelheim StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Im Nachgang zu einer gefährlichen Körperverletzung mit fremdenfeindlichen Äußerungen des Beschuldigten, Angehöriger einer Mindelheimer Skinheadgruppierung, kam es zu einer erneuten Schlägerei zwischen dem Beschuldigten und dem Opfer. 17.01.2014 Mindelheim StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.19.01.2014 Ingolstadt StGB Körperverletzung SEITE 1 VON 8 Anlage 1 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 In Folge eines Streites aus fremdenfeindlichen Motiven kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Täter und Opfer. 26.01.2014 Bayreuth StGB Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.15.02.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Anläßlich einer Demonstration der "Bürgerinitiative Ausländerstopp München" (BiA) leistete der Täter Widerstand und verletzte eingesetzte Polizeibeamte körperlich. 01.03.2014 München StGB Körperverletzung 223 Im Rahmen einer polizeilichen Maßnahme beleidigte der Beschuldigte, Angehöriger des rechten Spektrums, die eingesetzten Polizeibeamten und verletzte sie körperlich. 12.03.2014 Türkheim StGB Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, skantierte nationalsozialistische Parolen und verletzte das Opfer körperlich. 22.03.2014 Weißenbrunn StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Im Rahmen einer spontanen Aktion gegen einen genehmigten Infostand der Partei "Alternative für Deutschland" kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung eines AfD-Vertreters mit einer Angehörigen des linkes Spektrums. 19.04.2014 Neustadt a.d. Aisch StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte packte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven am Hals und beleidigte es.20.04.2014 Bad Wörishofen StGB Körperverletzung 224 Der Täter beleidigte das dunkelhäutige Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und warf eine Bierflasche nach ihm.26.04.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte aus fremdenfeindlichen Motiven das Opfer und verletzte es körperlich.09.05.2014 München StGB Körperverletzung SEITE 2 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Die Täterin beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und schlug ihr mit der Hand in das Gesicht.10.05.2014 München StGB Körperverletzung 223 Im Rahmen mehrerer Flashmobs der Partei "Die Freiheit" schlug der Beschuldigte dem Opfer mit der Faust gegen den Oberkörper.10.05.2014 München StGB Körperverletzung 224 Der unbekannte Täter beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich mit einem Holzstock.17.05.2014 Traunstein StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Täter beleidigte die Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und versuchte einen von ihnen zu schlagen.17.05.2014 München StGB Körperverletzung 223 Im Rahmen einer Versammlung zum Thema "Nein zum Aufnahmelager" kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung des Beschuldigten, Vertreter der rechten Szene, mit einem opponierenden Teilnehmer des linken Spektrums. 24.05.2014 Deggendorf StGB Körperverletzung 223 Der Täter schubste Opfer, das eine Fahrzeugkontrolle anlässlich des NPD-Bayerntages fotografierte.24.05.2014 Scheinfeld StGB Körperverletzung 113 Der Täter leistete bei seiner Festnahme am NPD-Bayerntag in Scheinfeld Widerstand und beleidigte Polizeibeamte.24.05.2014 Scheinfeld StGB Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte 125 Der Beschuldigte hielt sich nach dem NPD Bayerntag mit weiteren Personen der Rechten Szene am Veranstaltungsgelände auf. Aus dieser Gruppe heraus kam es zu Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte. 24.05.2014 Scheinfeld StGB Landfriedensbruch 224 Der Beschuldigte hielt sich nach dem NPD Bayerntag mit weiteren Personen der Rechten Szene am Veranstaltungsgelände auf. Aus dieser Gruppe heraus kam es zu Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte. 24.05.2014 Scheinfeld StGB Gefährliche Körperverletzung SEITE 3 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 125 Der Beschuldigte hielt sich nach dem NPD Bayerntag mit weiteren Personen der Rechten Szene am Veranstaltungsgelände auf. Aus dieser Gruppe heraus kam es zu Gewalttätigkeiten gegen Polizeibeamte. 24.05.2014 Scheinfeld StGB Landfriedensbruch 224 Der Beschuldigte, Teilnehmer des "Bayerntag" der NPD, missachtete das Anhaltezeichen eines Polizeibeamten und fuhr mit seinem Pkw auf ihn zu, sodass dieser mehrmals zurückweichen musste, um nicht erfasst zu werden. 24.05.2014 Scheinfeld StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte die Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte sie körperlich.24.05.2014 Bad Neustadt a.d. Saale StGB Körperverletzung 253 Im Nachgang zu einer Zwangsvollstreckung versuchte der Täter aus rechtsgerichteten Motiven das Opfer zu erpressen.26.05.2014 München StGB Erpressung 224 Der Beschuldigte, Angehöriger der örtlichen Skinheadszene, verletzte das Opfer infolge eines Streites wegen der erkennbar rechten Einstellung körperlich. 29.05.2014 Mindelheim StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven, verletzte es körperlich und schrie nationalsozialistische Parolen. 01.06.2014 Memmingen StGB Körperverletzung 224 Vor dem Parteibüro der Linken kam es im Nachgang des Coburger Conventes zu einer verbalen Auseinandersetzung zwischen Personen des linken und rechten Spektrums. In Folge dessen warf der Beschuldigte einen Bierkrug in Richtung der linken Gruppierung; ohne dass jemand dabei verletzt wurde. 10.06.2014 Coburg StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Ein bislang unbekannter Täter verletzte im Verlauf einer Versammlung der Partei "Die Freiheit - Landesverband Bayern" das Opfer körperlich. 21.06.2014 München StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus antisemitischer Motivation und verletzte es körperlich.08.07.2014 Nürnberg StGB Körperverletzung SEITE 4 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.12.07.2014 Memmingen StGB Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.14.07.2014 Schweinfurt StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Bislang unbekannte Täter bewarfen eine Gruppe von Asylbewerbern mit Eiern.22.07.2014 Großostheim StGB Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und versuchte, es körperlich zu verletzen.25.07.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.28.07.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und versuchte es körperlich zu verletzen.01.08.2014 München StGB Körperverletzung 223 Die Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.01.08.2014 München StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzte es körperlich.08.08.2014 Würzburg StGB Körperverletzung 253 Im Nachgang zu einer Zwangsvollstreckung versuchte der Täter aus rechtsgerichteten Motiven das Opfer zu erpressen.16.08.2014 München StGB Erpressung SEITE 5 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 224 Der Beschuldigte verletzte infolge seiner rechten Einstellung und einer Aversion gegen Sicherheitsorgane die eingesetzten Polizeibeamten körperlich. 23.08.2014 Memmingerberg StGB Gefährliche Körperverletzung 308 Die Täter sprengten aus fremdenfeindlichen Motiven die Scheibe einer Asylbewerberunterkunft mit einem nicht zugelassenen Böller. 24.08.2014 Konzell StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 253 Im Nachgang zu einer Zwangsvollstreckung versuchte der Täter aus rechtsgerichteten Motiven das Opfer zu erpressen.27.08.2014 München StGB Erpressung 224 Der unbekannte Täter beleidigte aus fremdenfeindlichen Motiven das Opfer und verletzte das Opfer körperlich..29.08.2014 Unterhaching StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen und religiösen Motiven und versuchte es körperlich zu verletzten.19.09.2014 Nürnberg StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Beschuldigte zeigte den Hitlergruß und verletzte das Opfer körperlich.03.10.2014 München StGB Körperverletzung 249 Die beiden Beschuldigten versuchten bei einer Demonstration zum Thema "Solidarität mit Kobane" dem Opfer eine Antifa-Fahne zu entreißen 07.10.2014 Schweinfurt StGB Raub 224 Die Täter verletzten aus fremden- bzw. islamfeindlicher Motivation die Opfer körperlich.13.10.2014 Augsburg StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Der Täter besprühte das Opfer aus antisemitischer Motivation mit Pfefferspray.26.10.2014 Regensburg StGB Gefährliche Körperverletzung SEITE 6 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Im Rahmen einer Auseinandersetzung zwischen links- und rechtsgerichteten Gruppierungen versuchte der Täter das Opfer körperlich zu verletzen. 30.10.2014 Bamberg StGB Körperverletzung 306a Im Verlauf eines Streites bedrohte der Täter aus fremdenfeindlichen Motiven das Opfer und entfachte in dessen Zimmer einen Brand. 06.11.2014 München StGB Schwere Brandstiftung 223 Im Zusammenhang mit einem Fussballspiel verletzte der Täter einen eingesetzten Polizeibeamten körperlich, leistete Widerstand und beleidigte ihn mit fremdenfeindlichen Parolen. 15.11.2014 Memmingen StGB Körperverletzung 224 Der Täter bedrohte die drei Opfer mit einer Schreckschussewaffe und schoss im Rahmen dieser Aktion in den Boden. Durch den aufsteigenden Rauch wurden die Opfer körverlich verletzt. Als Motiv gab der Täter an, dass er einen "Hass auf Schwule" habe. 15.11.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Der Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindliche Motivation körperlich.02.12.2014 München StGB Körperverletzung 223 Unbekannter Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindliche Motivation körperlich.04.12.2014 Passau StGB Körperverletzung 224 Unbekannte Täter verletzten die Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich.06.12.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Anläßlich einer Auseinandersetzung von Angehörigen der Bamberger "Hooliganszene/Rechte" und einer Gruppe, die dem linken Lager zuzurechnen ist, verletzten die Täter die Opfer körperlich. 07.12.2014 Bamberg StGB Gefährliche Körperverletzung 306 Zur Tatzeit kam es durch UT zu Brandlegungen an zwei geplanten Asylbewerberunterkünften. Der Erstbezug hätte in wenigen Wochen erfolgen sollen. 11.12.2014 Vorra StGB Brandstiftung SEITE 7 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 13.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2014 - 31.12.2014Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Unbekannter Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich.13.12.2014 Deggendorf StGB Körperverletzung 224 Unbekannter Täter verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich.13.12.2014 München StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Unbekannter Täter verletzten die Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich.26.12.2014 Bamberg StGB Gefährliche Körperverletzung VerfahrensübersichtBericht2 SEITE 8 VON 8 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 14.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2015 - 30.06.2015Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Der Beschuldigte verletzte die beiden Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich und rief nationalsozialistische Parolen.01.01.2015 München StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte verletzte anläßlich eines WÜGIDA-Aufzuges einen Gegendemonstranten körperlich.05.01.2015 Würzburg StGB Körperverletzung 223 Ein bislang unbekannter Täter verletzte anläßlich einer WÜGIDA-Gegendemonstration das Opfer körperlich.05.01.2015 Würzburg StGB Körperverletzung 224 Im Anschluss an eine BAGIDA-Versammlung versuchte der Täter, Angehöriger des rechtsextremistischen Spektrums, das Opfer, Mitglied der Antifa, körperlich zu verletzen. 12.01.2015 München StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Die Beschuldigten, Angehörige einer Gruppe "rechter Hooligans", verletzten Opfer der örtlichen Antifa körperlich.18.01.2015 Bamberg StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Anläßlich einer BAGIDA-Demonstration verletzte der Beschuldigte einen eingesetzten Polizeibeamten körperlich.02.02.2015 München StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Die beiden dem rechten Spektrum zugehörigen Beschuldigten verletzten die Opfer syrischer Staatsangehörigkeit aus fremdenfeindlichen Motiven. 03.02.2015 Passau StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Nach einem verbalen Streit aufgrund einer nationalsozialistischen Äußerung des Täters, verletzte dieser die Opfer körperlich.07.02.2015 Kulmbach StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte bedrohte und beleidigte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und versuchte, es körperlich zu verletzen.16.02.2015 München StGB Körperverletzung SEITE 1 VON 5 Anlage 2 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 14.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2015 - 30.06.2015Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Anläßlich einer NÜGIDA-Demonstration verletzte der Beschuldigte einen eingesetzten Polizeibeamten körperlich.16.02.2015 Nürnberg StGB Körperverletzung 224 Die Beschuldigten verletzten aus fremdenfeindlichen Motiven das Opfer türkischer Staatsangehörigkeit körperlich und äußerten nationalsozialistische Parolen. 22.02.2015 Burglengenfeld StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Bisher unbekannter Täter ritzte dem betrunkenen Opfer (bekennender Punk) ein Hakenkreuz in die Brust.27.02.2015 Immenstadt i. Allgäu StGB Gefährliche Körperverletzung 125 Anläßlich einer BAGIDA-Demonstration verletzten Angehörige des rechten Spektrums Gegendemonstranten körperlich.16.03.2015 München StGB Landfriedensbruch 224 Der Beschuldigte verletzte aus fremdenfelindlichen Motiven das Opfer irakischer Staatsangehörigkeit körperlich.03.04.2015 Schwabach StGB Gefährliche Körperverletzung 306 In dem nicht näher eingrenzbarem Zeitraum, vom 12.03.2015 bis zum 13.04.2015, wurde versucht, eine aus mehreren Einzelcontainern zusammengebaute Anlage, die zur Unterbringung von Asylbewerbern am Ortsrand von Hepberg bestimmt war, in Brand zu setzen. 13.04.2015 Hepberg StGB Brandstiftung 223 Der Beschuldigte verletzte das Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich.14.04.2015 München StGB Körperverletzung 224 Anläßlich einer NÜGIDA-Demonstration verletzte der Beschuldigte opponierende Opfer körperlich.19.04.2015 Nürnberg StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Der Beschuldigte verletzte aus fremdenfeindlichen Motiven das Opfer türkischer Nationalität körperlich.26.04.2015 München StGB Gefährliche Körperverletzung SEITE 2 VON 5 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 14.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2015 - 30.06.2015Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Der Beschuldigte verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich und beleidigte es.29.04.2015 München StGB Körperverletzung 223 Nach Skandieren fremdenfeindlicher Parolen verletzten die unbekannten Täter die Opfer körperlich.01.05.2015 Bamberg StGB Körperverletzung 310 Ein noch nicht eindeutig identifizierter Personenkreis der gewaltbereiten rechtsextremistischen Szene Bambergs steht im Verdacht, zurückliegend "Sprengversuche" mit Holzfässern und Waschmaschinen durchgeführt zu haben. 01.05.2015 Bamberg StGB Vorbereitung einer Explosion/Strahlung 223 Der Beschuldigte verletzte das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation körperlich und beleidigte es.02.05.2015 München StGB Körperverletzung 223 Bisher unbekannte Täter beschimpften das Opfer aus fremdenfeindlicher Motivation und versuchten es körperlich zu verletzen.08.05.2015 Passau StGB Körperverletzung 224 Der Beschuldigte, Angehöriger der rechten Szene, verletzte das Opfer, Angehöriger der linken Szene, körperlich.09.05.2015 Bamberg StGB Gefährliche Körperverletzung 224 Der Beschuldigte beleidigte die Opfer aufgrund ihrer sexuellen Orientierung und verletzte sie körperlich.09.05.2015 München StGB Gefährliche Körperverletzung 315b Bislang unbekannter Täter des rechten Spektrums warf mit einem der Fahrbahn entnommenen Gullideckel ein Fenster eines Cafe's ein, in dem eine Veranstaltung der örtlichen Antifa hätte stattfinden sollte. 09.05.2015 Bamberg StGB Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr 224 Die Täter warfen eine Glasflasche in Richtung des irakischen Opfers und schlugen anschließend auf das Opfer ein, weil dieses eben ein Ausländer sei. 13.05.2015 Ansbach StGB Gefährliche Körperverletzung SEITE 3 VON 5 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 14.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2015 - 30.06.2015Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Der Täter rannte auf die Opfer zu, packte diese gleichzeitig unvermittelt am Hals, drückte zu und stieß diese nach hinten weg.13.05.2015 Ansbach StGB Körperverletzung 223 Der Täter schlug dem ausländischen Opfer unvermittelt mit der Faust ins Gesicht.13.05.2015 Ansbach StGB Körperverletzung 224 Die Beschuldigten, Angehörigen der rechten Szene, verletzten die Opfer des linken Spektrums körperlich.15.05.2015 Bamberg StGB Gefährliche Körperverletzung 223 Die Beschuldigten, Angehörigen der rechten Szene, verletzten die Opfer des linken Spektrums körperlich.15.05.2015 Bamberg StGB Körperverletzung 223 Der Beschuldigte verletzte das Opfer irakischer Staatsangehörigkeit aus fremdenfeindlichen Motiven körperlich.18.05.2015 München StGB Körperverletzung 224 Unbekannte Täter beleidigten die Opfer aus fremdenfeindlichen Motiven und verletzten sie körperlich.06.06.2015 Nürnberg StGB Gefährliche Körperverletzung 223 GES wurde von UBT angesprochen und mehrfach wegen ihrer Herkunft beleidigt. Während dem Streit kam es dann zu Handgreiflichkeiten von UBT an GES. 10.06.2015 München StGB Körperverletzung 223 Zwischen dem BES und den Nachbarn ausländischer Herkunft besteht seit längerer Zeit ein Nachbarschaftsstreit. Zur Tatzeit begab sich der BES in Begleitung des Hausmeisters an die Wohnungstür der beiden GES, um in einem Gespräch den Nachbarschaftsstreit (angebliche Ruhestörungen durch die GES) zu beenden. Im Verlauf des Gesprächs wurde der BES zunehmend aggressiver und beleidigte die beiden GES. Im weiteren Verlauf packte der BES den GES mit beiden Händen am Hals und drückte leicht zu. 26.06.2015 München StGB Körperverletzung 223 Der Tatverdächtige schlug dem Opfer mit der Hand ins Gesicht.29.06.2015 München StGB Körperverletzung SEITE 4 VON 5 Delikt SachverhaltTattag Tatort Norm LKA München SG 412 München, 14.07.2015 Tatzeitraum: 01.01.2015 - 30.06.2015Politisch motivierte Kriminalität -rechtsExtremistische Gewaltdelikte 223 Im Nachgang zur Pegida Demonostration schlug der Täter des vermutlich rechten Spektrums dem Opfer aus dem linken Spektrum mehrmals mit der Faust in das Gesicht. 29.06.2015 München StGB Körperverletzung VerfahrensübersichtBericht2 SEITE 5 VON 5 Anlage 3 betreffend die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 02.07.2015 betreffend rechtsextremistische Gewalttaten 2014 und erstes Halbjahr 2015 Zeitraum 01.01.2014 - 31.12.2014 Tattag Tatort andauernde Ermittlungen Einstellungen Begründung Anklageerhebung Sachstand/Urteil/ Strafmaß ergänzende Anmerkungen (soweit veranlasst) 01.01.2014 Forchheim § 170 Abs. 2 StPO gegen zwei weitere Tatverdächti ge Diesen zwei (weiteren) Tatverdächtigen war die zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. a) Gegen zwei Täter wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. b) Gegen einen weiteren Täter erfolgte ein Strafbefehlsantrag wegen (fremdenfeindlicher) Beleidigung. a) Es ist ein Urteil gegen beide Täter wegen gefährlicher Körperverletzung ergangen (je 1 Jahr 6 Monate Jugendstrafe mit Strafaussetzung zur Bewährung). b) Der Strafbefehl (Geldstrafe über 50 Tagessätze zu je 20 EURO) wurde rechtskräftig. 03.01.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Dem Tatverdächtigen war die zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 04.01.2014 Ansbach Es wurde ein Strafbefehlsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt. Der Strafbefehl (Geldstrafe über 70 Tagessätze zu je 30 EURO) wurde rechtskräftig. Das Opfer wurde nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft nur leicht verletzt. 04.01.2014 München Dieses Verfahren wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mit dem Vorgang verbunden, welcher den oben aufgeführten Vorfall vom 03.01.2014 betrifft. - 2 - 06.01.2014 Türkheim § 170 Abs. 2 StPO Dem Tatverdächtigen war die zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Es gab viele, sich widersprechende Aussagen. 11.01.2014 Traunstein § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln. 16.01.2014 Mindelheim § 170 Abs. 2 StPO Den Tatverdächtigen war die zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Es gab viele, sich widersprechende Aussagen der Beteiligten. 17.01.2014 Mindelheim § 170 Abs. 2 StPO Dem Tatverdächtigen war die zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Das Tatgeschehen wurde durch den Beschuldigten selbst zur Anzeige gebracht. Er gab an, dass der später Geschädigte ihm aufgelauert und ihn angegriffen habe. Er habe sich nur zur Wehr gesetzt. Der andere Beteiligte äußerte sich nicht. - 3 - 19.01.2014 Ingolstadt § 170 Abs. 2 StPO Zum Teil war ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit zu führen; zum anderen erfolgte die Einstellung aus Rechtsgründen bzw. weil ein Verfahrenshindernis bestand (Strafantrag wurde nicht gestellt). 26.01.2014 Bayreuth Es wurde ein Strafbefehlsantrag wegen vorsätzlicher Körperverletzung gestellt. Der Strafbefehl (Geldstrafe über 30 Tagessätze zu je 50 EURO) wurde rechtskräftig. 15.02.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Ein Urteil ist bereits ergangen und rechtskräftig. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung und versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 7 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft lag - im Gegensatz zur Sachverhaltsschilderung in der Aufstellung des BLKA - keine Beleidigung vor. 01.03.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es wurde bereits Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. - 4 - 12.03.2014 Türkheim § 154 Abs. 1 StPO Von der Verfolgung wurde abgesehen, da die Strafe zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. 22.03.2014 Weißenbrunn § 154 Abs. 1 StPO Von der Verfolgung wurde abgesehen, da die Strafe zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde - im Gegensatz zur Sachverhaltsschilderu ng in der Aufstellung des BLKA - kein Geschädigter körperlich verletzt; zwei türkischstämmige Mitbürger wurden beleidigt und einer davon mit einer abgebrochenen Flasche bedroht. 19.04.2014 Neustadt a.d. Aisch § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen, Es war nicht aufklärbar, welcher der Beteiligten Notwehr- bzw. Nothilferechte in Anspruch genommen hat. - 5 - 20.04.2014 Bad Wörishofen § 170 Abs. 2 StPO Bezüglich der Beleidigung mangelte es am Strafantrag; Bezüglich der vorsätzl. Körperverletzung war davon auszugehen, dass das Vorgehen des Beschuldigten gerechtfertigt war. Anlass für das Einschreiten des Beschuldigten war, dass der Geschädigte auf einen 79jährigen Pkw-Fahrer losgehen wollte, da ihn dieser beim Anfahren mit dem Fahrzeug berührt habe, ohne dass er hierdurch verletzt worden wäre. 26.04.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein Urteil ergangen und dieses auch in Rechtskraft erwachsen. Der Angeklagte wurde wegen versuchter gefährl. Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 10 EURO verurteilt. Nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft lag - im Gegensatz zur Sachverhaltsschilderung in der Aufstellung des BLKA - keine Beleidigung vor. 09.05.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 10.05.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Der Beschuldigten war die ihr zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 10.05.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. - 6 - 17.05.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein Urteil ergangen, welches in Rechtskraft erwachsen ist. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätze zu je 35 EURO verurteilt. Nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft lag - im Gegensatz zur Sachverhaltsschilderung in der Aufstellung des BLKA - keine Beleidigung vor. 17.05.2014 Traunstein § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannter Täter war nicht zu ermitteln. 24.05.2014 Deggendorf § 170 Abs. 2 StPO Die Verfahrenseinstellung erfolgte, da kein Strafantrag gestellt wurde. Das öffentliche Interesse wurde verneint, nachdem wechselseitig begangene Provokationen im Rahmen einer sich fortbewegenden Versammlung vorlagen. 24.05.2014 Scheinfeld § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. - 7 - 24.05.2014 Scheinfeld § 154 Abs. 1 StPO Von der Verfolgung wurde abgesehen, da die Strafe zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. 24.05.2014 Scheinfeld Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein rechtkräftiges Urteil wegen Landfriedensbruch ergangen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,00 EURO verurteilt. 24.05.2014 Scheinfeld Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein - nicht rechtskräftiges - Urteil wegen vors. Körperverletzung ergangen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen. 24.05.2014 Scheinfeld Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein - nicht rechtkräftiges - Urteil wegen Landfriedensbruch ergangen. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 40,00 EURO verurteilt. Die Staatsanwaltschaft ist in Berufung gegangen. - 8 - 24.05.2014 Scheinfeld Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein rechtkräftiges Urteil wegen Nötigung ergangen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 24.05.2014 Bad Neustadt a.d. Saale Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein rechtskräftiges Urteil wegen Beleidigung in zwei Fällen und vorsätzl. Körperverletzung ergangen. Der Angeklagte wurde zu einer Woche Dauerarrest, einer Geldauflage von 1000 EURO und 4 Monaten Alkoholverbot verurteilt. 26.05.2014 München Es wurde ein Strafbefehlsantrag gestellt Der Strafbefehlsantrag wurde vom Amtsgericht rechtskräftig abgelehnt. Es handelt sich nach Mitteilung der zuständigen StA um eine Tat zum Nachteil eines Gerichtsvollziehers ; der Beschuldigte erkennt die Staatlichkeit Deutschlands nicht an. - 9 - 29.05.2014 Mindelheim Es wurde Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung erhoben. Das Verfahren wurde in der Hauptverhandlung gemäß § 153a Abs. 2 StPO gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt, da im Rahmen der Beweisaufnahme die gefährliche Körperverletzung nicht nachgewiesen werden konnte. Der Geschädigte, der den Angeklagten zuvor wegen seines Erscheinungsbildes und seiner rechten Gesinnung kritisiert hatte, erlitt infolge von Ohrfeigen nur leichte Verletzungen und hatte selbst kein Strafverfolgungsinteresse . 01.06.2014 Memmingen Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung , Beleidigung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ergangen. Der Angeklagte wurde zu einem einwöchigen Dauerarrest, einer Geldauflage i.H.v. 900 EUR verurteilt. Des Weiteren erfolgte die Weisung, die Orientierungsgruppe der Psychosozialen Beratungsgruppe zu besuchen. Die Opfer waren keine Ausländer; Anlass der Auseinandersetzung war, dass sich die Geschädigten weigerten, sich durch den alkoholisierten Angeklagten fotografieren zu lassen. Hierauf griff der Angeklagte aus Verärgerung die Geschädigten verbal und tätlich an und rief zudem eine nationalsozialistische Parole. 10.06.2014 Coburg § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 21.06.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter konnte nicht ermittelt werden. - 10 - 08.07.2014 Nürnberg § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 12.07.2014 Memmingen Es wurde Strafbefehlsantrag wegen vorsätzl. Körperverletzung gestellt. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 EURO verurteilt. 14.07.2014 Schweinfurt Es wurde Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben. Ein Eröffnungsbeschluss des Gerichts liegt bereits vor, jedoch ist ein Termin zur Hauptverhandlung vom Amtsgericht noch nicht bestimmt worden. Ein zuvor bestimmter Termin musste aufgehoben werden, da ein weiteres Strafverfahren hinzuverbunden wurde. Die ebenfalls angezeigte Beleidigung war mangels Strafantrag nicht verfolgbar. 22.07.2014 Großostheim § 170 Abs. 2 StPO Die unbekannten Täter konnten nicht ermittelt werden. 25.07.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter konnte nicht ermittelt werden. Das Verfahren wird gegen Unbekannt geführt. - 11 - 28.07.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein rechtskräftiges Urteil wegen gefährlicher Körperverletzung ergangen. Bezüglich der angeklagten Beleidigung erging ein Teilfreispruch. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 30 EURO verurteilt. Das Gericht ist von einem minderschweren Fall ausgegangen und hat darüber hinaus aufgrund der Alkoholisierung des Angeklagten zur Tatzeit die Voraussetzungen des § 21 StGB bejaht. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte ergänzend zur Sachverhaltsschilderung in der Aufstellung des BLKA mit, dass es sich um eine Tat im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits handelte. 01.08.2014 München § 153 Abs. 1 StPO Einstellung wegen geringer Schuld, nachdem das Opfer nicht verletzt wurde und der Beschuldigte psychisch krank ist. 01.08.2014 München § 154 Abs. 1 StPO Von der Verfolgung wurde abgesehen, da die Strafe zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. - 12 - 08.08.2014 Würzburg § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Es liegen widerstreitende Aussagen vor. Darüber hinaus wurde auch ein Strafantrag nicht gestellt. 16.08.2014 München Es wurde Strafbefehlsantrag gestellt. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 30 EURO verurteilt. Es handelt sich nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft um eine Tat zum Nachteil eines Gerichtsvollziehers ; der Beschuldigte erkennt die Staatlichkeit Deutschlands nicht an. 23.08.2014 Memmingerberg Es wurde Anklage erhoben. Der Angeklagte wurde (nach Jugendrecht) wegen Sachbeschädigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Bedrohung in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Gegen ihn wurde eine Verwarnung ausgesprochen . Des Weiteren wurden ihm 40 Arbeitsstunden und eine Geldauflage i.H.v. 800 EURO auferlegt sowie ein Kurz- - 13 - arrest von 4 Tagen verhängt. Darüber hinaus erfolgte die Weisung, an einem sozialen Trainingskurs sowie an einem Orientierungsgespräch teilzunehmen. 24.08.2014 Konzell Es wurde gegen vier Beschuldigte Anklage zum Amtsgericht (Jugendschöffengericht ) erhoben. Ein Urteil ist bereits ergangen, jedoch noch nicht gegen alle Angeklagten rechtskräftig. Gegen den erwachsenen Täter wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen den jugendlichen Angeklagten wurde das Zuchtmittel der Arbeitsauflage (100 Stunden) und eine Geldauflage i.H.v. 2.000 EURO verhängt. Gegen einen der heranwachsenden Täter wurde das Zuchtmittel der Geldauflage i.H.v. 2.000 EURO verhängt. Der weitere heranwachsende Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die beiden Heranwachsenden haben auf ein Rechtsmittel verzichtet. Die in der Auflistung rechtsextremistischer Gewalttaten des BLKA enthaltene Sachverhaltsschilderu ng divergiert, da hier nur ein Tattag angegeben wird, die zuständige Staatsanwaltschaft jedoch von drei Tattagen berichtet. An den anderen beiden Tagen (14.08. und 26.08.) wurde jeweils eine selbstgebaute "Kartoffelkanone" eingesetzt. Am 14.08.2014 waren nur drei Beschuldigte beteiligt. Es ging hierbei jeweils eine Scheibe zu Bruch (Schaden: jeweils 400 EURO). - 14 - Die Angeklagten wurden wegen vorsätzlichem unerlaubtem Herstellen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung verurteilt . Drei der Angeklagten wurden darüber hinaus wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt . 27.08.2014 München Es wurde Strafbefehlsantrag gestellt. Der Strafbefehl ist rechtskräftig. Der Angeklagte wurde wegen versuchter Erpressung zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 30 EURO verurteilt. Es handelt sich nach Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft um eine Tat zum Nachteil eines Gerichtsvollziehers ; der Beschuldigte erkennt die Staatlichkeit Deutschlands nicht an. 29.08.2014 Unterhaching § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln. 19.09.2014 Nürnberg § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln. Das Verfahren wird gegen Unbekannt geführt. - 15 - 03.10.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es ist ein rechtskräftiges Urteil ergangen. Der Angeklagte wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung in Tatmehrheit mit Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe von 200 Tagessätzen zu je 25 EURO verurteilt. 07.10.2014 Schweinfurt Es wurde gegen zwei Beschuldigte Anklage wegen versuchtem Raub, Sachbeschädigung und zwei Versammlungsverstößen erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus, jedoch wurde bereits ein Termin zur Hauptverhandlung bestimmt. 13.10.2014 Augsburg § 170 Abs. 2 StPO (Teileinstellung ) Teileinstellung bezüglich eines der Beschuldigten, soweit diesem zusätzlich eine gefährliche Körperverletzung zur Last lag. Insoweit konnte ein Tatnachweis nicht mit der zur Anklageerhebung ausreichenden Sicherheit geführt werden. Es wurde gegen beide Beschuldigten ein Strafbefehlsantrag wegen Beleidigung gestellt. Bei einem der Beschuldigten lautete der Vorwurf im Strafbefehlsantrag darüber hinaus auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Hauptverhandlung fand am 24.07.2015 statt. Beide Angeklagten wurden aus tatsächlichen Gründen freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. - 16 - 26.10.2014 Regensburg Es wurde Strafbefehlsantrag gestellt wegen Volksverhetzung, Beleidigung und gefährlicher Körperverletzung. Der Strafbefehl wurde rechtskräftig. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 25 EURO verurteilt. Über den in der Aufstellung des LKA wiedergegebenen Sachverhalt hat sich der Angeklagte auch der Volksverhetzung und der Beleidigung schuldig gemacht. Der Angeklagte äußerte bei der Tatausführung mit dem Pfefferspray "Ihr Juden gehört doch alle vergast!". Des Weiteren betitelte er die Geschädigte, eine russische Staatsangehörige, mit den Worten "Arschloch" bzw. "Russensau". 30.10.2014 Bamberg Es wurde gegen zwei Personen Anklage wegen versuchter Körperverletzung erhoben. Gegen einen Angeklagten erging bereits ein (rechtskräftiger) Freispruch. Das Verfahren gegen den weiteren Angeklagten ist noch beim Amtsgericht anhängig. - 17 - 06.11.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil vor. Der Angeklagte wurde dreier tatmehrheitlicher Fälle des Diebstahls in Tatmehrheit mit räuberischer Erpressung in Tatmehrheit mit versuchter schwerer Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren 3 Monaten verurteilt. Die abgeurteilten Diebstähle weisen keinen thematischen Bezug zu der Schriftlichen Anfrage auf. 15.11.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil vor. Der Angeklagte wurde wegen gefährlicher Körperverletzung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Nötigung in drei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit vorsätzl. unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 15.11.2014 Memmingen X Laut Mitteilung der zuständigen Staatsanwaltschaft sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Das Verfahren wurde der Staatsanwaltschaft noch nicht vorgelegt. - 18 - 02.12.2014 München Es wurde Anklage erhoben. Es liegt bereits ein rechtskräftiges Urteil vor. Der Angeklagte wurde wegen dreier tatmehrheitlicher Fälle der Beleidigung, der versuchten Körperverletzung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Sachbeschädigung und vier tateinheitlichen Fällen der Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. 04.12.2014 Passau § 170 Abs. 2 StPO Die unbekannte Täterin konnte nicht ermittelt werden. Es handelt sich um eine Täterin. 06.12.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln 07.12.2014 Bamberg § 170 Abs. 2 StPO gegen drei Beschuldigte Diesen drei Beschuldigten war die ihnen zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen . Gegen drei weitere Beschuldigte wurde Anklage erhoben. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen. 11.12.2014 Vorra X Verfahren bei der Staatsanwaltschaft anhängig; Ermittlungen dauern an; bislang konnte kein Täter ermittelt werden. 13.12.2014 München § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln. - 19 - 13.12.2014 Deggendorf § 170 Abs. 2 StPO Der unbekannte Täter war nicht zu ermitteln. 26.12.2014 Bamberg § 170 Abs. 2 StPO Die unbekannten Täter konnten nicht ermittelt werden. Anlage 4 betreffend die Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze vom 02.07.2015 betreffend rechtsextremistische Gewalttaten 2014 und erstes Halbjahr 2015 Zeitraum 01.01.2015 - 30.06.2015 Tattag Tatort andauernde Ermittlungen Einstellungen Begründung Anklageerhebung Sachstand/Urteil/ Strafmaß ergänzende Anmerkungen (soweit veranlasst) 01.01.2015 München § 154 Abs. 1 StPO Von der Verfolgung wurde abgesehen, da die Strafe zu der die Verfolgung führen kann, neben einer Strafe die gegen den Beschuldigten wegen einer anderen Tat rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. 05.01.2015 Würzburg § 170 Abs. 2 StPO Dem Beschuldigten war die ihm zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. 05.01.2015 Würzburg § 170 Abs. 2 StPO Der/die unbekannten Täter konnten nicht ermittelt werden. 12.01.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. - 2 - 18.01.2015 Bamberg § 170 Abs. 2 StPO gegen vier Beschuldigte Den vier Beschuldigten war die ihnen zur Last gelegte Tat nicht mit der zur Anklageerhebung notwendigen Sicherheit nachzuweisen. Anklageerhebung erfolgt wegen vorsätzlicher Körperverletzung gegen vier weitere Beschuldigte. Eine Entscheidung steht noch aus. 02.02.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 03.02.2015 Passau Es wurde gegen zwei Personen Anklage erhoben wegen gefährl. Körperverletzung, Beleidigung und versuchter Nötigung von zwei Geschädigten. Das Zwischenverfahren läuft. 07.02.2015 Kulmbach Es wurde Anklage erhoben. Eine Entscheidung steht noch aus, jedoch wurde bereits ein Hauptverhandlungstermin bestimmt. 16.02.2015 Nürnberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Derzeit wird dem Verteidiger Akteneinsicht gewährt. - 3 - 16.02.2015 München Verweisung auf den Privatklageweg (§§ 374, 376 StPO). Die Privatklagewegverweisung erfolgte, da es sich um eine Auseinandersetzung im Rahmen eines Nachbarschaftsstreits handelte, der Tathergang bestritten wurde, keine neutralen Zeugen zur Verfügung stünden und die Geschädigte dem Beschuldigten im Rahmen des Streits ins Gesicht gespuckt haben soll. 22.02.2015 Burglengenfeld X Das Verfahren ist noch bei der Staatsanwaltschaft anhängig. 27.02.2015 Immenstadt i. Allgäu § 170 Abs. 2 StPO Der/die unbekannte/n Täter konnte/n nicht ermittelt werden. 16.03.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 03.04.2015 Schwabach Dieser Vorgang soll am 01.06.2015 an die örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben worden sein, kann dort jedoch weder unter den aus dem Innenressort mitgeteilten polizeilichen Aktenzeichen, noch hinsichtlich der Tatzeit bzw. des Tatortes aufgefunden werden. 13.04.2015 Hepberg § 170 Abs. 2 StPO Der/die unbekannte/n Täter konnte nicht ermittelt werden. - 4 - 14.04.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 19.04.2015 Nürnberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Akten wurden der zuständigen Polizeidienststelle zum Zwecke weiterer Ermittlungen rückübermittelt . 26.04.2015 München Es wurde Antrag im Sicherungsverfahren gestellt, da der Beschuldigte psychisch krank ist; dieser ist derzeit nach § 126a StPO vorläufig untergebracht. 29.04.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 01.05.2015 Bamberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Ermittlungen dauern an. Bislang konnte kein Täter ermittelt werden. 01.05.2015 Bamberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Ermittlungen dauern an. Bislang konnte kein Täter ermittelt werden. - 5 - 02.05.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 08.05.2015 Passau § 170 Abs. 2 StPO Der/die unbekannte/n Täter konnte nicht ermittelt werden. 09.05.2015 Bamberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Derzeit wird eine Stellungnahme des Verteidigers abgewartet. 09.05.2015 Bamberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Ermittlungen dauern an. Bislang konnte kein Täter ermittelt werden. 09.05.2015 München X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die Ermittlungen dauern an. - 6 - 13.05.2015 Ansbach Da ein enger zeitlicher Zusammenhang (die Tatzeiten liegen zwischen 19:30 - 20.20 Uhr) besteht, wurden die drei Vorgänge gesammelt der Staatsanwaltschaft vorgelegt und von dieser unter einem Gz. erfasst. Es wurde gegen drei beteiligte Personen Anklage erhoben. Das Zwischenverfahren läuft. 13.05.2015 Ansbach 13.05.2015 Ansbach 15.05.2015 Bamberg X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Die polizeilichen Ermittlungen sind abgeschlossen. 15.05.2015 Bamberg Es wurde kein staatsanwaltschaftl. Az. vergeben, da der Sachverhalt mit dem vorgenannten Sachverhalt identisch ist. 18.05.2015 München X Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft anhängig. Da der Beschuldigte psych. krank ist, wurde dieser gem. § 126a StPO vorl. untergebracht. 06.06.2015 Nürnberg X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. - 7 - 10.06.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 26.06.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 29.06.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind. 29.06.2015 München X Das Verfahren ist noch nicht bei der Staatsanwaltschaft anhängig, da die polizeilichen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind.