Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Isabell Zacharias SPD vom 30.07.2015 Berufsbegleitendes Studium in Bayern Laut Bayerischem Hochschulgesetz (BayHSchG) können Hochschulen aufgrund des erhöhten Aufwands für ein Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang nach Art. 56 Abs. 4 BayHSchG Gebühren erheben. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viele Studierende in Bayern absolvieren ein berufsbegleitendes Bachelorstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? b) Wie viele Studierende in Bayern absolvieren ein berufsbegleitendes Masterstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? 2. a) Wie hoch sind die Semestergebühren für ein berufsbegleitendes Bachelorstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? b) Wie hoch sind die Semestergebühren für ein berufsbegleitendes Masterstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? 3. a) Aus welchen Faktoren setzt sich der erhöhte Aufwand für ein Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang zusammen? b) In welchem Ausmaß wirken sich diese einzelnen Faktoren auf die Semestergebühren aus? 4. a) Hat die Staatsregierung Auskunft über das prozentuelle Ausmaß der Beteiligung der Arbeitgeber an den Studiengebühren? b) Wenn ja, in welchem Ausmaß beteiligen sich die Arbeitgeber an den Semestergebühren der Studierenden (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und den einzelnen Hochschulen in Bayern)? c) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung die unterschiedlich hohe finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber in den einzelnen Fachbereichen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? 5. a) Lässt sich ein signifikanter Unterschied der Höhe der Semestergebühren zwischen den einzelnen Fachbereichen der berufsbegleitenden Studiengänge erkennen ? b) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung die unterschiedliche Höhe der Semestergebühren in den einzelnen Fachbereichen der berufsbegleitenden Studiengänge ? c) Sieht die Staatsregierung durch den Zusammenhang zwischen dem Fachbereich des berufsbegleitenden Studiums und der Höhe der Semestergebühren eine Benachteiligung berufsbegleitender Studierender in einzelnen Fachbereichen? 6. a) In welchem Ausmaß beteiligt sich der Freistaat Bayern finanziell am berufsbegleitenden Studium der im öffentlichen Dienst Beschäftigten? b) Sieht die Staatsregierung – im Vergleich zu den privaten Arbeitgebern – einen Nachteil für im öffentlichen Dienst Beschäftigte? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 01.09.2015 1. a) Wie viele Studierende in Bayern absolvieren ein berufsbegleitendes Bachelorstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? Zum Stichtag 10. April 2015 wurden dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) von den Hochschulen folgende Zahlen gemeldet: Hochschule Studiengang Anzahl der Studierenden in berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen zum 10.04.2015 OTH1 AmbergWeiden Handels- und Dienstleistungsmanagement 19 HaW2 Ansbach Angewandte Kunststofftechnik 16 Strategisches Kundenorientiertes Management 20 Wertschöpfungsmanagement 65 HaW Aschaffenburg Elektro- und Informationstechnik 51 HaW Augsburg Wirtschaftsingenieurwesen 93 HaW Coburg Versicherungswirtschaft 30 Betriebswirtschaft 11 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/7997 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7997 Hochschule Studiengang Anzahl der Studierenden in berufsbegleitenden Bachelorstudiengängen zum 10.04.2015 TH3 Deggendorf Betriebliches Management 91 Pflegepädagogik 164 Physiotherapie 31 Technologiemanagement 9 Mobilitätsmanagement 20 HaW Hof Gesundheits- und Pflegemanagement 24 Betriebswirtschaft 112 TH Ingolstadt Elektrotechnik im Fahrzeug 11 Fahrzeugtechnik 48 Management in Gesundheitsberufen 59 Wirtschaftsinformatik 32 Wirtschaftsingenieurwesen – Management 43 HaW Landshut Wirtschaftsingenieurwesen 62 HaW München Unternehmensführung 47 HaW Neu-Ulm Management für Gesundheits- und Pflegeberufe 84 TH Nürnberg Betriebswirtschaft 135 OTH Regensburg Systemtechnik 51 Betriebswirtschaft 75 HaW Rosenheim Maschinenbau 19 Betriebswirtschaft 22 1 Ostbayerische Technische Hochschule (OTH) 2 Hochschule für angewandte Wissenschaften (HaW) 3 Technische Hochschule (TH) b) Wie viele Studierende in Bayern absolvieren ein berufsbegleitendes Masterstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? An den staatlichen bayerischen Hochschulen existiert derzeit nur ein berufsbegleitender Masterstudiengang, der unter den Gebührentatbestand des Art. 71 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 56 Abs. 4 Bayerisches Hochschulgesetz (BayHSchG) fällt. Es handelt sich dabei um den Studiengang „M. A. Diagnostik, Beratung und Intervention“ der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. In diesem Studiengang sind aktuell (Stand: 17.08.2015) 27 Studierende immatrikuliert. Auf Ausführungen zu weiterbildenden berufsbegleitenden Masterstudiengängen wurde verzichtet, da für weiterbildende Studiengänge ein anderer Gebührentatbestand maßgeblich ist. Dieser orientiert sich aufgrund des Vollkostenprinzips nicht ausschließlich am erhöhten Aufwand für das berufsbegleitende Studium, auf das sich vorliegend die Fragestellungen beziehen. 2. a) Wie hoch sind die Semestergebühren für ein berufsbegleitendes Bachelorstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? Zum Stichtag 10. April 2015 wurden dem Staatsministerium von den Hochschulen folgende Zahlen gemeldet: Hochschule Studiengang Gebührenhöhe pro Semester zum 10.04.2015 (Euro) OTH AmbergWeiden Handels- und Dienstleistungsmanagement 1.938,00 HaW Ansbach Angewandte Kunststofftechnik 2.400,00 Strategisches Kundenorientiertes Management 1.950,00 Wertschöpfungsmanagement 2.490,00 HaW Aschaffenburg Elektro- und Informationstechnik 1.920,00 HaW Augsburg Wirtschaftsingenieurwesen 2.000,00 HaW Coburg Versicherungswirtschaft 1.200,00 und 500,00* Betriebswirtschaft 480,00 TH Deggendorf Betriebliches Management 1.500,00 Pflegepädagogik 1.500,00 Physiotherapie 1.500,00 Technologiemanagement 2.000,00 Mobilitätsmanagement 1.720,00 HaW Hof Gesundheits- und Pflegemanagement 1.170,00 Betriebswirtschaft 1.230,00 TH Ingolstadt Elektrotechnik im Fahrzeug 2.900,00 Fahrzeugtechnik 2.700,00 Management in Gesundheitsberufen 1.850,00 Wirtschaftsinformatik 2.000,00 Wirtschaftsingenieurwesen – Management 2.600,00 HaW Landshut Wirtschaftsingenieurwesen 2.355,75 HaW München Unternehmensführung 1.790,00 HaW Neu-Ulm Management für Gesundheits- und Pflegeberufe 1.181,00 TH Nürnberg Betriebswirtschaft 1.200,00** OTH Regensburg Systemtechnik 1.965,00 Betriebswirtschaft 2.000,00 HaW Rosenheim Maschinenbau 2.000,00 Betriebswirtschaft 1.700,00 Erläuterungen * HaW-FH Coburg: Die Gebührenhöhe pro Semester ist für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Versicherungswirtschaft gestaffelt: 500 €, 1200 €. Die Staffelung bemisst sich nach dem Grad der Vorbildung der Studierenden und dem damit einhergehenden Anteil der Inanspruchnahme von Hochschulleistungen im Vergleich zur Inanspruchnahme von Leistungen der kooperierenden IHK. ** TH Nürnberg: Pro Trimester Drucksache 17/7997 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 b) Wie hoch sind die Semestergebühren für ein berufsbegleitendes Masterstudium (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und nach den einzelnen Hochschulen in Bayern)? Für den berufsbegleitenden Masterstudiengang „M. A. Diagnostik , Beratung und Intervention“ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München werden derzeit Gebühren in Höhe von 485,00 Euro pro Semester erhoben. 3. a) Aus welchen Faktoren setzt sich der erhöhte Aufwand für ein Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang zusammen? Gemäß Art. 71 Abs. 2 Sätze 2 und 3 BayHSchG erheben die staatlichen Hochschulen entsprechend dem erhöhten Aufwand für ein Studium in einem berufsbegleitenden Studiengang Gebühren. Der Aufwand besteht aus den gesamten zusätzlichen, für solche Veranstaltungen entstehenden Personal - und Sachkosten, wie sie z. B. durch die spezifische Organisationsform oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf der Veranstaltung (§ 2 Abs. 4 Satz 3 Hochschulgebührenverordnung – HSchGebV) verursacht werden. Berufsbegleitende Studiengänge werden von der Hochschule so gestaltet, dass sie neben einer Berufstätigkeit absolviert werden können. Damit sind besondere organisatorische Vorkehrungen verbunden, insbesondere eine Konzentration der Präsenzveranstaltungen auf die Abendstunden, auf Wochenenden und auf Blockkurse. Ferner ist die Gruppengröße der Studierenden in den berufsbegleitenden Studiengängen für den Aufwand der Hochschule relevant. Diese hängt insbesondere von der regionalen, studienfachspezifischen Nachfrage ab. Zusätzliche Kosten entstehen der Hochschule in der Regel dadurch, dass die Lehrtätigkeit im Rahmen der berufsbegleitenden Studiengänge mangels zusätzlicher Kapazitäten über die festgelegte Lehrverpflichtung hinaus geleistet werden muss. Diese vom Lehrpersonal erbrachte Lehre ist zu vergüten. Für diese zusätzlichen Kosten werden von den Studierenden, die dieses Angebot in Anspruch nehmen , Gebühren verlangt. b) In welchem Ausmaß wirken sich diese einzelnen Faktoren auf die Semestergebühren aus? Wie bereits unter Antwort 3 a dargelegt, entsteht den Hochschulen der Schwerpunkt der zusätzlichen Kosten in der Regel dadurch, dass die Lehrtätigkeit im Rahmen der berufsbegleitenden Studiengänge mangels zusätzlicher Kapazitäten über die festgelegte Lehrverpflichtung hinaus geleistet werden muss. Die Hochschulen berechnen die Höhe der zu erhebenden Gebühr für jeden Studiengang gesondert nach dem konkreten, für diesen Studiengang anfallenden Aufwand und setzen die Höhe der Gebühr gem. Art. 71 Abs. 2 Satz 2 BayHSchG i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 4, Abs. 4 Satz 4 HSchGebV fest. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 HSchGebV haben die Hochschulen Aufzeichnungen über die entsprechenden Grundlagen für die Gebührenfestsetzungen zu führen. Inwiefern sich weitere Faktoren in welchem Ausmaß auf die Semestergebühren auswirken, kann nur anhand des jeweiligen Einzelfalls beantwortet werden. 4. a) Hat die Staatsregierung Auskunft über das prozentuelle Ausmaß der Beteiligung der Arbeitgeber an den Studiengebühren? Nein. b) Wenn ja, in welchem Ausmaß beteiligen sich die Arbeitgeber an den Semestergebühren der Studierenden (aufgeschlüsselt nach den einzelnen Studiengängen und den einzelnen Hochschulen in Bayern)? Siehe Antwort 4 a. c) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung die unterschiedlich hohe finanzielle Beteiligung der Arbeitgeber in den einzelnen Fachbereichen und welche Konsequenzen ergeben sich daraus? Siehe Antwort 4 a. 5. a) Lässt sich ein signifikanter Unterschied der Höhe der Semestergebühren zwischen den einzelnen Fachbereichen der berufsbegleitenden Studiengänge erkennen? Die derzeit angebotenen 28 berufsbegleitenden Bachelorstudiengänge lassen sich in vier Gruppen typisieren: – Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich (4 Studiengänge) – Pflegepädagogik, Gesundheits- und Pflegemanagement bzw. Management für Gesundheits- und Pflegeberufe (2x) – Betriebswirtschaftliche Studiengänge (10 Studiengänge) – Betriebswirtschaft (5x), Versicherungswirtschaft, strategisches kundenorientiertes Management, betriebliches Management, Handels- und Dienstleistungsmanagement , Unternehmensführung – Studiengänge an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Ingenieurwissenschaften/Technik (8 Studiengänge) – Wertschöpfungsmanagement, Mobilitätsmanagement, Technologiemanagement, Wirtschaftsinformatik (2x), Wirtschaftsingenieurwesen (3x) – Ingenieurwissenschaftliche bzw. technische Studiengänge (6 Studiengänge) – Angewandte Kunststofftechnik, Elektro- und Informationstechnik , Elektrotechnik im Fahrzeug, Fahrzeugtechnik , Systemtechnik, Maschinenbau Es ist festzustellen, dass die durchschnittliche Gebühr bei rund 1.900,00 Euro pro Semester liegt. Bei diesem Vergleich wurde der Studiengang „Betriebswirtschaft “ an der Hochschule für angewandte Wissenschaften Coburg außen vor gelassen. Dieser Studiengang unterschreitet mit 480,00 Euro Gebühren pro Semester als einziger Studiengang die durchschnittlichen Gebühren von rund 1.900,00 Euro deutlich. Der Studiengang „Betriebswirtschaft “ an der Hochschule Coburg wurde daher mangels Vergleichbarkeit nicht in die folgenden Vergleichsbetrachtungen einbezogen. Die übrigen 27 Studiengänge weisen in der jeweiligen Gebührenhöhe eine Normabweichung von der durchschnittlichen Gebührenhöhe (1.900,00 Euro) zwischen -58 % und +36 % auf. Die durchschnittliche Gebühr der Studiengänge im Gesundheits - und Pflegebereich (Gruppe 1) liegt mit 1.425,00 Euro deutlich unter dem Gesamtdurchschnittswert von 1.900,00 €. Die Spanne reicht von 1.170,00 Euro bis 1.850,00 Euro. Die durchschnittliche Gebühr der betriebswirtschaftlichen Studiengänge (Gruppe 2) liegt mit 1.679,00 Euro knapp unter dem Gesamtdurchschnittswert. Hier reicht die Spanne von 1.200,00 bis 2.000,00 Euro. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/7997 Die durchschnittliche Gebühr der Studiengänge an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Ingenieurwissenschaften /Technik (Gruppe 3) liegt mit 2.083,00 Euro knapp über dem Gesamtdurchschnittswert. Die Spanne reicht von 1.720,00 Euro bis 2.600,00 Euro. Die durchschnittliche Gebühr der ingenieurwissenschaftlichen bzw. technischen Studiengänge (Gruppe 4) liegt schließlich mit 2.314,00 Euro deutlich über dem Gesamtdurchschnittswert . Die Spanne reicht von 1.920,00 Euro bis 2.900,00 Euro. Insofern bestehen – differenziert nach einzelnen Fächergruppen – erkennbare Unterschiede in der Gebührenhöhe. b) Wenn ja, wie bewertet die Staatsregierung die unterschiedliche Höhe der Semestergebühren in den einzelnen Fachbereichen der berufsbegleitenden Studiengänge? Die Hochschulen sind in der Festlegung der Gebührenhöhe an die Regelungen der Hochschulgebührenverordnung gebunden. Darin heißt es auszugsweise für das berufsbegleitende Studium: § 2 Gebührenhöhe (1) 1Die Höhe der Gebühr ist nach dem Aufwand der Hochschule und nach der Bedeutung der Leistung für die Studierenden […] zu bemessen. (2) […] [betrifft Gaststudium] (3) […] [betrifft weiterbildendes Studium] (4) 1Die Höhe der Gebühr für das berufsbegleitende Studium beträgt höchstens 2.000 € pro Semester, in ingenieur - und naturwissenschaftlichen berufsbegleitenden Studiengängen, die einen erhöhten Ausbildungsaufwand erfordern, höchstens 3.000 € pro Semester; […] 3Der Aufwand nach Abs. 1 Satz 1 besteht aus den gesamten zusätzlichen, für solche Veranstaltungen entstehende Personal- und Sachkosten, wie sie z. B. durch die spezifische Organisationsform oder den zusätzlich anfallenden Verwaltungsbedarf der Veranstaltung verursacht werden. […] Für die in Antwort zu Frage 5 a dargestellten Fächergruppen bedeutet dies, dass die Studiengänge der Gruppen 1 und 2 (Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich sowie betriebswirtschaftliche Studiengänge) einem Gebührenrahmen bis maximal 2.000 Euro pro Semester unterliegen , während die Gebühr für die Studiengänge der Gruppen 3 und 4 (Studiengänge an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Ingenieurwissenschaften, Technik sowie ingenieurwissenschaftliche und technische Studiengänge) unter dem Aspekt des höheren Ausbildungsaufwandes bis zu 3.000 Euro pro Semester betragen darf. Eine moderate Differenzierung einzelner Fachbereiche wird also schon durch die zwei unterschiedlichen Gebührenrahmen in der Hochschulgebührenverordnung vorgenommen. Dabei trägt die Ausgestaltung insbesondere dem Umstand Rechnung, dass die berufsbegleitende Durchführung ingenieur- und naturwissenschaftlicher Studiengänge z. B. aufgrund von Laborversuchen erheblich aufwendiger ist. Im Übrigen hat sich die von den Hochschulen für jeden Studiengang gesondert zu berechnende Gebühr nach dem konkreten, für diesen Studiengang anfallenden Aufwand zu bemessen. Dabei bestimmen im Wesentlichen zwei Faktoren sehr maßgebend die Gebührenhöhe mit; zum einen der Umfang der zusätzlich zu den bestehenden Lehrkapazitäten erforderlichen Lehre (Lehraufträge bzw. Lehre im Nebenamt ) und zum anderen die Gruppengröße (die insbesondere von der regionalen, studienfachspezifischen Nachfrage abhängt). Insofern ist das unter der Antwort zu Frage 5 a dargestellte Bild weder ungewöhnlich noch unverhältnismäßig. Sämtliche Studiengänge halten sich an die von der Hochschulgebührenverordnung vorgegebenen Gebührenrahmen; nur in Einzelfällen wird dieser vollumfänglich ausgeschöpft. Studiengänge der Gruppe 1 (Studiengänge im Gesundheits- und Pflegebereich) sind durchweg günstiger als Studiengänge der Gruppe 4 (ingenieurwissenschaftliche bzw. technische Studiengänge), sodass in der Praxis auch potenziellen Einkommensunterschieden Rechnung getragen wird. Auch die Spanne der Normabweichung (-58 % bis +36 % bezogen auf die Durchschnittsgebühr von rd. 1.900 Euro – vgl. Antwort zu Frage 5 a) fällt moderat aus. c) Sieht die Staatsregierung durch den Zusammenhang zwischen dem Fachbereich des berufsbegleitenden Studiums und der Höhe der Semestergebühren eine Benachteiligung berufsbegleitender Studierender in einzelnen Fachbereichen? Nein, vgl. Antwort zu Frage 5 b. 6. a) In welchem Ausmaß beteiligt sich der Freistaat Bayern finanziell am berufsbegleitenden Studium der im öffentlichen Dienst Beschäftigten? Für den Ressortbereich des StMBW sind keine Fälle einer finanziellen Beteiligung an einem berufsbegleitenden Studium bekannt. Allerdings unterhält der Freistaat Bayern für die im öffentlichen Dienst Beschäftigten ein umfassendes Qualifikationsangebot , unter anderem an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege im Bereich Fachstudium (in diesen Fällen erhalten die Studierenden Anwärterbezüge ) und im Bereich der modularen Qualifizierung, die den Aufstieg in die jeweils nächsthöhere Qualifikationsebene ermöglicht. b) Sieht die Staatsregierung – im Vergleich zu den privaten Arbeitgebern – einen Nachteil für im öffentlichen Dienst Beschäftigte? Nein. Zum einen ist dem StMBW nicht bekannt, ob, und ggfs. in welchem Umfang, sich private Arbeitgeber an den Kosten für ein berufsbegleitendes Studium beteiligen, vgl. Antwort zu Frage 4 a. Zum anderen hält die öffentliche Verwaltung ein eigenes systematisches Qualifikationsangebot vor, das auf die Bedürfnisse der im öffentlichen Dienst Beschäftigten zugeschnitten ist und sehr gute Entwicklungsmöglichkeiten bietet.