Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathi Petersen SPD vom 04.08.2015 Hausärztliche Versorgung in den Landkreisen Schweinfurt , Bad Kissingen, Rhön-Grabfeld und Haßberge Die medizinische Versorgung in den strukturschwachen ländlichen Räumen scheint immer weniger gesichert, weil sich kaum noch Nachfolger für Hausarztpraxen finden. So hat z. B. der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mit Beschluss vom 05.06.2014 festgestellt, dass im hausärztlichen Planungsbereich Schweinfurt Nord hinsichtlich der Arztgruppe der Hausärzte schon jetzt eine Unterversorgung eingetreten ist. Die zum 1. Januar 2013 neu festgelegten hausärztlichen Planungsbereiche, die eine bessere medizinische Versorgung in der Fläche bewirken sollten, haben ebenfalls keine offensichtlichen positiven Veränderungen mit sich gebracht. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den ihnen zugehörigen Kommunen)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen (Antworten bitte aufgeteilt nach Alter und Geschlecht sowie nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? b) Wie viele sonstige Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a und b genannten Arztpraxen (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen )? 4. a) Wie viele Hausärzte haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und dazugehörigen Kommunen)? b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden? c) Wie viele davon wurden abgelehnt und mit welchen Begründungen? Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 29.08.2015 1. Wie setzt sich die Altersstruktur der Hausarztpraxen zusammen (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den ihnen zugehörigen Kommunen)? 2. Wie setzt sich die Dichte der Hausärzte zusammen (Antworten bitte aufgeteilt nach Alter und Geschlecht sowie nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? Der Staatsregierung selbst liegen keine eigenen Daten über Zahl und Verteilung von Vertragsärzten in Bayern vor. Der Bundesgesetzgeber hat die Aufgabe, die vertragsärztliche Versorgung sicherzustellen, vielmehr der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) übertragen. Die KVB nimmt diese Aufgabe als Selbstverwaltungskörperschaft eigenverantwortlich wahr. Angaben zur regionalen Verteilung der niedergelassenen Vertragsärzte, zur Altersstruktur der Ärzteschaft und zur Aufteilung der Ärzte nach Geschlecht in Bayern veröffentlicht die KVB im Versorgungsatlas. Dieser ist unter www.kvb.de/ueber-uns/Versorgungsatlas allgemein zugänglich und einsehbar. Die Landkreise sind in der hausärztlichen Versorgung bedarfsplanerisch in folgende Mittelbereiche aufgeteilt: Landkreis Mittelbereich Rhön-Grabfeld Bad Neustadt a.d. Saale Haßberge Ebern Haßfurt Bad Kissingen Bad Brückenau Bad Kissingen Hammelburg Schweinfurt Gerolzhofen Schweinfurt Nord Schweinfurt Stadt Schweinfurt Süd Aufgrund des großen Umfangs der im Versorgungsatlas enthaltenen Angaben und des einfachen öffentlichen Zugangs wird darauf verzichtet, die entsprechenden Auszüge aus dem Versorgungsatlas als Anlage beizufügen. Eine weitergehende Aufgliederung nach Alter und Geschlecht bezogen auf einzelne Städte und Gemeinden ist aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. 3. a) Welche sonstigen Arztpraxen (Facharztpraxen) nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? b) Wie viele sonstige Arztpraxen nehmen an der hausärztlichen Versorgung im Sinne der sozialrechtlichen Regelungen teil (Antworten bitte aufDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.11.2015 17/8001 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8001 geteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? c) Wie ist die Altersstruktur der unter 3 a und b genannten Arztpraxen (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und den zugehörigen Kommunen)? An der hausärztlichen Versorgung im Sinn des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) nehmen nur die Ärzte teil, die in § 73 a Abs. 1a Satz 1 SGB V abschließend aufgezählt werden. Hierbei handelt es sich um – Allgemeinärzte, – Kinderärzte, – Internisten ohne Schwerpunktbezeichnung, die die Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gewählt haben, – Ärzte, die nach § 95 a Abs. 4 und 5 Satz 1 in das Arztregister eingetragen sind (Anerkennung nach europäischem Recht) und – Ärzte, die am 31.12.2000 an der hausärztlichen Versorgung teilgenommen haben (Hausärzte). Die übrigen Fachärzte nehmen ausnahmslos an der fachärztlichen Versorgung teil. Die Teilnahme sonstiger Arztpraxen (Facharztpraxen) an der hausärztlichen Versorgung ist somit bereits per gesetzlicher Definition ausgeschlossen. Zur regionalen Verteilung der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte bzw. zu deren Altersstruktur wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. a) Wie viele Hausärzte haben bereits das Förderprogramm für Hausärzte im ländlichen Raum beantragt (Antworten bitte aufgeteilt nach den oben genannten Landkreisen und dazugehörigen Kommunen )? b) Wie viele Anträge wurden davon schon beschieden ? c) Wie viele davon wurden abgelehnt und mit welchen Begründungen? Die Fragen 4 a, 4 b und 4 c werden für die vier unterfränkischen Landkreise gemeinsam in einer Tabelle beantwortet . Eine weitergehende Aufgliederung bezogen auf weitere Städte und einzelne Gemeinden sowie die Angabe von Gründen der Ablehnungen sind aus sozialdatenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Landkreis Anträge gesamt beschieden bewilligt abgelehnt Bad Kissingen 3 3 3 0 Haßberge 5 3 2 1 Rhön-Grabfeld 1 1 0 1 Schweinfurt 7 5 3 2 Stand 31.07.2015