Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 12.08.2015 JVA Gablingen Ich frage die Staatsregierung: 1. Ist es zutreffend, dass nach der für Herbst 2015 geplanten Eröffnung der neuen Justizvollzuganstalt (JVA) in Gablingen nur ein Teil der Anstalt belegt werden kann? 2. Welche Teile der Anstalt können nicht unmittelbar nach der Eröffnung belegt werden? 3. a) Über wie viele Haftplätze verfügt die neue JVA insgesamt ? b) Wie viele Haftplätze können unmittelbar nach der Eröffnung tatsächlich belegt werden? c) Wann können die übrigen Haftplätze belegt werden? 4. Aus welchen Gründen ist die Belegung nicht sofort in vollem Umfang möglich? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 03.09.2015 Zu 1.: Die neue Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen kann grundsätzlich von der Eröffnung an vollständig mit Gefangenen belegt werden. Allerdings ist es bei Neubauten von Justizvollzugsanstalten üblich, zunächst den Betrieb mit einer geringeren Anzahl von Gefangenen zu beginnen. Eine stufenweise Belegung hat sich in der Vergangenheit zur Gewährleistung der Sicherheit und Erprobung der neuen Anstalt bewährt. Entsprechend wird auch bei der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen verfahren. Zu 2.: Bereits unmittelbar nach der Eröffnung könnten grundsätzlich alle Teile der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen belegt werden. Zu 3. a): In der Justizvollzugsanstalt Augsburg-Gablingen stehen insgesamt 609 Haftplätze zur Verfügung. Zu 3 b) und 3 c): Es könnten grundsätzlich von der Eröffnung an alle vorhandenen 609 Haftplätze belegt werden. Die tatsächliche Belegung wird allerdings stufenweise erfolgen. Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 3 b und 3 c. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.11.2015 17/8003 Bayerischer Landtag