Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.07.2015 Frei*raum Passau Seit Mitte 2014 gibt es in Passau, Innstrasse 18–20, den sog. Frei*Raum, laut eigener Angabe „ein kultureller und politischer Ort, der jenseits von Profitzwang Menschen einen Raum bietet, um Ideen zu verwirklichen, Veranstaltungen zu organisieren oder gemütlich zusammenzusitzen. Der Raum soll offen für alle sein – nur nicht für Menschen, die andere Menschen mit Sprache oder Handlungen diskriminieren“. Seit Mitte Juni 2014 gibt es regelmäßig Kontroversen zwischen der Kriminalpolizei Passau und den Nutzern und Vermietern des genannten Raumes. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Trifft es zu, dass die Kriminalpolizei beim Vermieter der Räumlichkeiten des Frei*raum massiv darauf hingewirkt hat, das Mietverhältnis aufgrund vermeintlicher Verstöße gegen das Gaststättengesetz zu kündigen? 2. a) Ist es üblich, dass die Kriminalpolizei hinsichtlich möglicher Verstöße gegen das Gaststättengesetz ermittelt? b) Ist es üblich, dass die Kriminalpolizei Einfluss nimmt auf Vermieter hinsichtlich möglicher Verstöße ihrer Mieter gegen das Gaststättengesetz? 3. Wie bewertet die Staatsregierung die Vorgänge in dem genannten Fall? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 31.08.2015 Die Schriftliche Anfrage wird nach Einbindung des Polizeipräsidiums Niederbayern wie folgt beantwortet: Zu 1.: Durch das Polizeipräsidium Niederbayern wurde mitgeteilt, dass in der Zeit vom 29.09.2014 bis 14.02.2015 insgesamt vier Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen nach dem Gaststättengesetz (GastG), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) sowie dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) gegen die Verantwortlichen des Lokals „Frei*raum“ in Passau bearbeitet wurden. Drei dieser Anzeigen bearbeitete die Kriminalpolizeiinspektion Passau und eine die Polizeiinspektion Passau. Weder Angehörige der Kriminalpolizeiinspektion (KPI) Passau noch der Polizeiinspektion Passau haben nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Niederbayern beim Vermieter der Räumlichkeiten „Frei*raum“ massiv auf eine Kündigung des Mietverhältnisses wegen der Verstöße gegen das GastG hingewirkt. Zu 2. a): Es entspricht durchaus dem üblichen Geschäftsablauf, dass die Kriminalpolizei im Rahmen ihrer originären Zuständigkeit gemäß „Rahmenkatalog des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr zu den Ermittlungszuständigkeiten der Kriminalpolizei“ in allen Fällen ihrer Sachbearbeitung und Ermittlungstätigkeit die hierbei festgestellten Ordnungswidrigkeiten selbst bearbeitet und zur Anzeige bringt. Zu 2. b): Fortgesetzte Verstöße gegen das Gaststättengesetz können nicht nur repressive, sondern auch gefahrenabwehrende Maßnahmen erforderlich machen. Welche Maßnahmen geeignet und verhältnismäßig sind, um Ordnungsverstöße abzustellen und die daraus entstehenden Gefahren zu beseitigen , hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Daher gibt es insoweit kein übliches Verfahren. Letztlich ist die Kontaktaufnahme mit Vermietern aber rechtlich nicht von vornherein ausgeschlossen. Zu 3.: Nach Ansicht des Polizeipräsidiums Niederbayern hat die KPI Passau in den hier bekannten Fällen die polizeilichen Ermittlungen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz angepasst und ermessensgerecht geführt. Dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr liegen keine Informationen vor, welche diese Bewertung infrage stellen würden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8007 Bayerischer Landtag