Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 12.08.2015 Neugründung eines Gymnasiums in Poing Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wo werden in den nächsten fünf Jahren in Bayern neue Gymnasien gegründet und errichtet werden? b) An welchen Standorten laufen derzeit Prüfverfahren zur Genehmigung des Baus neuer Gymnasien bzw. werden bereits Gespräche über einen möglichen Standort durch die Staatsregierung oder nachgeordnete Behörden geführt? c) Gibt es eine (empfohlene) Mindest- bzw. Obergrenze an Schülerzahlen für neu zu bauende Gymnasien und was ist ggf. hierfür die (rechtliche oder administrative) Grundlage? 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Standorte Poing, Aschheim und Feldkirchen im Münchner Osten hinsichtlich einer möglichen Neugründung eines Gymnasiums ? 3. a) Welche Prognosen liegen der Staatsregierung zu den drei Standorten vor hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage nach einem Gymnasium bzw. zu erwartenden Schülerzahlen? b) Wie interpretiert die Staatsregierung diese Prognosen ? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Auswirkungen eines neuen Gymnasiums in Poing auf die bestehenden , umliegenden Gymnasien ein? 5. Welche Rolle können innovative Pilotprojekte wie eine enge Vernetzung zwischen Gymnasium und Unternehmen im Umkreis auf die Wahl eines Standorts für den Neubau eines Gymnasiums spielen? 6. Wie ist es zu deuten, dass der Gemeinderat Feldkirchen bereits nach geeigneten Grundstücken für ein neues Gymnasium suchen lässt? a) Wie bewertet dies die Staatsregierung? 7. a) Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Staatsregierung mit einer Entscheidung, welcher der drei Standorte Poing, Aschheim und Feldkirchen den Zuschlag für die Neugründung erhält? b) Ab wann wäre der Schulbetrieb denkbar? 8. a) Welche fachlichen Zweige erachtet die Staatsregierung in der Region als fehlend? b) Welche fachlichen Zweige sind bereits durch die im Umkreis der drei diskutierten Standorte bestehenden Gymnasien vorhanden? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 26.08.2015 1. a) Wo werden in den nächsten fünf Jahren in Bayern neue Gymnasien gegründet und errichtet werden? Zur Errichtung eines neuen staatlichen Gymnasiums bedarf es eines Antrages des jeweiligen kommunalen Sachaufwandsträgers , in dessen Verantwortung auch der Bau der Schule fällt. Der Antrag bedarf der Genehmigung durch das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW). Wurde die Genehmigung erteilt und ist die bauliche Fertigstellung des Gymnasiums absehbar, erfolgt die rechtliche Errichtung des Gymnasiums durch Aufnahme in die Schulerrichtungsverordnung. Aufgrund der kommunalen Zuständigkeit für den Schulbau hat das StMBW keinen Einfluss auf den Zeitpunkt der Fertigstellung. In folgenden Landkreisen bzw. kreisfreien Städten hat das StMBW die Errichtung eines neuen staatlichen Gymnasiums genehmigt, dessen bauliche Fertigstellung und rechtliche Errichtung noch aussteht: – Landeshauptstadt München: drei Gymnasien: Milbertshofen, Bayernkaserne und Freiham – Landkreis München: zwei Gymnasien: Ismaning und Unterföhring – Landkreis Starnberg: Herrsching b) An welchen Standorten laufen derzeit Prüfverfahren zur Genehmigung des Baus neuer Gymnasien bzw. werden bereits Gespräche über einen möglichen Standort durch die Staatsregierung oder nachgeordnete Behörden geführt? Derzeit liegt dem StMBW ein Antrag des Landkreises Dachau zur Errichtung eines neuen staatlichen Gymnasiums vor, der noch näher begründet werden soll. c) Gibt es eine (empfohlene) Mindest- bzw. Obergrenze an Schülerzahlen für neu zu bauende Gymnasien und was ist ggf. hierfür die (rechtliche oder administrative) Grundlage? Für die Gründung eines neuen staatlichen Gymnasiums gelten nach der Verwaltungspraxis des StMBW folgende Voraussetzungen : • Das Schülerpotenztial muss dauerhaft einen mindestens dreizügigen Betrieb gewährleisten. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8011 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8011 • Eine Neugründung kommt nur in Betracht bei deutlich überdurchschnittlicher Größe der umliegenden Schulen bzw. dem Vorliegen von Sonderumständen, warum die umliegenden Schulen keine zusätzlichen Schüler aufnehmen können. • Ein neues Gymnasium darf bestehende Gymnasien nicht substanziell beeinträchtigen. 2. Wie bewertet die Staatsregierung die Standorte Poing, Aschheim und Feldkirchen im Münchner Osten hinsichtlich einer möglichen Neugründung eines Gymnasiums? 3. a) Welche Prognosen liegen der Staatsregierung zu den drei Standorten vor hinsichtlich der zu erwartenden Nachfrage nach einem Gymnasium bzw. zu erwartenden Schülerzahlen? b) Wie interpretiert die Staatsregierung diese Prognosen ? 4. Wie schätzt die Staatsregierung die Auswirkungen eines neuen Gymnasiums in Poing auf die bestehenden , umliegenden Gymnasien ein? Die Bewertung der Errichtung eines neuen staatlichen Gymnasiums an einem bestimmten Standort durch das StMBW setzt voraus, dass der jeweilige kommunale Sachaufwandsträger einen entsprechenden Antrag einschließlich eines Gutachtens vorlegt, aus dem sich das Vorliegen der unter 1 c genannten Voraussetzungen ergibt. Insbesondere muss der Sachaufwandsträger eine Prognose der Schülerzahlen für das zu errichtende Gymnasium sowie zu den Auswirkungen auf umliegende Gymnasien erstellen. Hinsichtlich der drei genannten Standorte ging im StMBW bislang kein solcher Antrag ein, der eine Bewertung zuließe. 5. Welche Rolle können innovative Pilotprojekte wie eine enge Vernetzung zwischen Gymnasium und Unternehmen im Umkreis auf die Wahl eines Standorts für den Neubau eines Gymnasiums spielen? Das StMBW entscheidet über die Genehmigung eines neuen staatlichen Gymnasiums anhand der unter 1 c genannten Kriterien, deren Vorliegen die antragstellende Kommune darzulegen hat. 6. Wie ist es zu deuten, dass der Gemeinderat Feldkirchen bereits nach geeigneten Grundstücken für ein neues Gymnasium suchen lässt? a) Wie bewertet dies die Staatsregierung? Die Entscheidung für einen konkreten Standort innerhalb eines Landkreises obliegt dem jeweiligen Landkreis, der den Antrag stellt. Für ein neues Gymnasium in der Gemeinde Feldkirchen ging beim StMBW kein Antrag des Landkreises München ein. Dieser und das entsprechend vorzulegende Gutachten sind jedoch Grundlage für eine Prüfung. 7. a) Bis zu welchem Zeitpunkt rechnet die Staatsregierung mit einer Entscheidung, welcher der drei Standorte Poing, Aschheim und Feldkirchen den Zuschlag für die Neugründung erhält? b) Ab wann wäre der Schulbetrieb denkbar? Da kein Antrag für die genannten drei Standorte gestellt wurde, konnte bislang auch keine entsprechende Prüfung erfolgen. 8. a) Welche fachlichen Zweige erachtet die Staatsregierung in der Region als fehlend? b) Welche fachlichen Zweige sind bereits durch die im Umkreis der drei diskutierten Standorte bestehenden Gymnasien vorhanden? Wird ein Antrag auf Errichtung eines neuen Gymnasiums positiv beschieden, legt das StMBW im Anschluss die Ausbildungsrichtungen fest. Maßgeblich sind dabei die Umstände des Einzelfalls, wie bspw. die vor Ort bestehenden Schülerzahlen und -ströme. Eine Beurteilung zu Ausbildungsrichtungen ist ohne die gutachterlichen Prognosen der antragstellenden Kommune nicht möglich. An den Gymnasien Kirchheim, Markt Schwaben, München -Trudering und Vaterstetten bestehen jeweils die naturwissenschaftlich -technologische und die sprachliche Ausbildungsrichtung .