Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Anton Kreitmair CSU vom 10.08.2015 Flächenverbrauch in Bayern Die Bundesregierung hat sich im Rahmen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 die Neuinanspruchnahme von Flächen für Siedlungen und Verkehr auf 30 Hektar pro Tag zu verringern. Diese Zielerreichung bedingt auch entsprechende Maßnahmen in Bayern. Laut Statistischem Landesamt lag in Bayern im Jahr 2012 der tägliche Flächenverbrauch im Durchschnitt bei 17,0 Hektar. Im Folgejahr 2013 lag dieser Wert durchschnittlich bei 18,1 Hektar und ist somit angestiegen – was der Zielerreichung entgegensteht. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hat sich der Entzug landwirtschaftlicher Fläche in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt? 2. Wie teilt sich der Flächenentzug dabei auf Siedlungs- und Verkehrsflächen, sprich Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen , Erholungsflächen, Grün- und Freiflächen auf? 3. Wie viel Fläche wurde tatsächlich versiegelt? Welchen Umfang nehmen die Kompensationsflächen aufgrund des Baurechts, des Naturschutzrechts und des EU-Artenschutzrechts ein? Wie viel Fläche für Kompensationsmaßnahmen wurde innerhalb von überplanten Gebieten (Baugebiet, Gewerbegebiet, Sondergebiet etc.) ausgewiesen , wie viel Fläche außerhalb (im Außenbereich)? 4. Wie viel Fläche produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen wurde seit dem Inkrafttreten der Bayerischen Kompensationsverordnung umgesetzt? 5. Wie wird das politische Ziel, den Außenbereich zu schützen , möglichst flächensparend zu bauen, sowie die Innen - vor der Außenentwicklung zu fördern, umgesetzt? 6. Welche Anreize haben Kommunen, die Innenentwicklung vorzuziehen? Welche Möglichkeiten haben Kommunen zur Stärkung der Innenentwicklung? 7. Wie viel Fläche wurde in den letzten 10 Jahren entsiegelt – sprich die Versiegelung der Fläche wieder zurückgebaut ? Wie viel Fläche wurde in den letzten 10 Jahren entsiegelt und für Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 07.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Flächenverbrauch, d. h. die Inanspruchnahme von Flächen für Siedlung und Verkehr ist eines der drängendsten Probleme des Umweltschutzes. Ziel der Staatsregierung ist nach der Bayerischen Nachhaltigkeits- strategie eine deutliche Reduzierung und langfristig eine Flächenkreislaufwirtschaft . Der Flächenverbrauch bewegt sich in den letzten 10 Jahren in Bayern in einem Schwankungsbereich zwischen ca. 15 und 21 ha/Tag. Der aktuelle Wert von 18,1 Hektar pro Tag (2013) liegt innerhalb dieses Schwankungsbereichs. Zu den abgefragten Daten in den Fragen wird Folgendes mitgeteilt: Im Auftrag des Bayerischen Landtags (LT-Drs. 16/10486) wurde im Jahr 2012 beim Landesamt für Statistik ein internetbasierter „Flächenverbrauchsbericht“ eingerichtet , mit dessen Hilfe jedermann auf regionaler bis hin zur kommunalen Ebene die Daten zum Flächenverbrauch abfragen kann (http://www.stmuv.bayern.de/umwelt/boden/ flaechensparen/verbrauchsbericht.htm). Darüber hinaus sind detaillierte Flächenverbrauchsdaten in der regelmäßigen Veröffentlichung des Landesamts für Statistik zur „Flächenerhebung nach Art der tatsächlichen Nutzung in Bayern“ (letzte Veröffentlichung zum Stichtag 31.12.2013) enthalten. Die nachfolgend genannten Daten beziehen sich auf den letzten verfügbaren Datenbestand (31.12.2013). 1. Wie hat sich der Entzug landwirtschaftlicher Fläche in den letzten 10 Jahren in Bayern entwickelt? Es wird davon ausgegangen, dass mit „Entzug landwirtschaftlicher Fläche“ der Rückgang landwirtschaftlicher Fläche zugunsten von Flächen anderer Nutzung gemeint ist. Im Zeitraum vom 31.12.2004 bis 31.12.2013 ist die Landwirtschaftsfläche in Bayern um 744,29 km2 zurückgegangen . Der Anteil der Landwirtschaftsfläche an der Gesamtfläche Bayerns ist von 50,1 % im Jahr 2004 auf 49,0 % im Jahr 2013 zurückgegangen. 2. Wie teilt sich der Flächenentzug dabei auf Siedlungsund Verkehrsflächen, sprich Gebäude- und Freiflächen , Verkehrsflächen, Erholungsflächen, Grün- und Freiflächen auf? Im Zeitraum vom 31.12.2004 bis 31.12.2013 ist die Siedlungs - und Verkehrsfläche in Bayern um 581,65 km2 angewachsen . Der Anteil der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche Bayerns ist von 10,8 % im Jahr 2004 auf Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8019 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8019 11,6 % im Jahr 2013 angestiegen. Die Statistik lässt keine genauen Rückschlüsse darauf zu, zugunsten welcher Nutzung der Rückgang der Landwirtschaftsfläche geht. Eine Zuordnung zu den einzelnen Nutzungen ist daher nicht möglich. Nachfolgend sind die Veränderungen der jeweiligen Flächen im Zeitraum vom 31.12.2004 bis 31.12.2013 angegeben: Siedlungs- und Verkehrsfläche + 581,65 km2 davon Gebäude- und Freifläche + 398,49 km2 Verkehrsfläche + 109,78 km2 Erholungsfläche + 72,23 km2 davon Grünanlagen + 26,20 km2 Freiflächen werden in der Statistik nicht gesondert ausgewiesen , sondern in der Kategorie Gebäude- und Freifläche angegeben. 3. Wie viel Fläche wurde tatsächlich versiegelt? Welchen Umfang nehmen die Kompensationsflächen aufgrund des Baurechts, des Naturschutzrechts und des EU-Artenschutzrechts ein? Wie viel Fläche für Kompensationsmaßnahmen wurde innerhalb von überplanten Gebieten (Baugebiet, Gewerbegebiet, Sondergebiet etc.) ausgewiesen, wie viel Fläche außerhalb (im Außenbereich)? Die tatsächlich versiegelte Fläche wird nicht erfasst. Nach einer Studie des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) aus dem Jahr 2007 sind in Bayern ca. 47,2 % der Siedlungsund Verkehrsfläche tatsächlich versiegelt. Seit Einrichtung des Ökoflächenkatasters (ÖFK) 1999 wurden insgesamt 27.206 ha Ausgleichs- und Ersatzflächen gemeldet (Stand 20.08.2015). In dieser Zahl sind auch 9.019 ha aus Flurneuordnungsverfahren enthalten, die vor September 1998 eingeleitet wurden. Bei diesen sogenannten Altverfahren wurde nicht zwischen Kompensationsflächen im Sinn der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und „Landschaftspflegeflächen“ oder „freiwilligen ökologischen Leistungen“ unterschieden. Flächenmeldungen aus Altverfahren wurden daher als „sonstige Flächen“ im ÖFK erfasst. Da in diesem Flächentyp somit auch ein Anteil an Kompensationsflächen enthalten ist, werden diese „sonstigen Flächen“ hier mit angeführt. Eine Aufteilung nach den Rechtsbereichen, die den Kompensationsflächen zugrunde liegen, ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Für Kompensationsflächen nach Artenschutzrecht (z. B. CEF-Maßnahmen) gibt es keine Meldeverpflichtung, sodass sie im ÖFK nicht geführt werden. Ebenfalls ist keine Unterscheidung zwischen Kompensationsflächen möglich, die innerhalb von überplanten Gebieten ausgewiesen wurden , und solchen, die außerhalb ausgewiesen wurden, da auch hierzu keine Erfassung entsprechender Daten im ÖFK erfolgt. Kompensationsflächen entsprechend der rechtlichen Verpflichtungen aus: Flächengröße Bauleitplanung (BauGB)1 5.271 ha Eingriffsregelung (BNatSchG2, BayNatSchG, BayKompV3) inkl. Flurneuordnungsverfahren 21.935 ha (12.916 ha aus naturschutzrechtlicher Eingriffsregelung plus 9.019 ha aus Altverfahren der Flurbereinigung) Artenschutz (BNatSchG2) keine Angaben möglich, da keine Meldepflicht Summe 27.206 ha 1 Baugesetzbuch 2 Bayerisches Naturschutzgesetz 3 Bayerische Kompensationsverordnung 4. Wie viel Fläche produktionsintegrierter Kompensationsmaßnahmen wurde seit dem Inkrafttreten der Bayerischen Kompensationsverordnung umgesetzt? Seit dem 01.09.2014 wurden ins ÖFK Kompensationsflächen mit einem Umfang von 1.136 ha gemeldet, auf denen eine landwirtschaftliche Nutzung möglich ist (Stand: 20.08.2015). 5. Wie wird das politische Ziel, den Außenbereich zu schützen, möglichst flächensparend zu bauen, sowie die Innen- vor der Außenentwicklung zu fördern, umgesetzt ? Auf Ebene der Bundesgesetzgebung wurde das Baugesetzbuch im Jahr 2013 durch das Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts geändert. Eine Reduzierung der Flächeninanspruchnahme soll durch folgende Neuregelungen erreicht werden: • Im neu eingefügten § 1 Abs. 5 Satz 3 heißt es zu den allgemeinen Zielen des Städtebaus: „Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“ • Nach § 1 a Abs. 2 Satz 4 ist nunmehr die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen zu begründen. Dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. Damit erhöht sich für die Gemeinden der Begründungsaufwand für Bebauungspläne der Außenentwicklung. • Zur Stärkung der Innenentwicklung wurde den Gemeinden in § 5 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. d die Möglichkeit eröffnet, im Flächennutzungsplan zentrale Versorgungsbereiche darzustellen. Damit soll insbesondere erreicht werden, dass Gemeinden ihren informellen Einzelhandels- und Zentrenkonzepten ein stärkeres rechtliches Gewicht geben , indem sie die Koordinierungs- und Steuerungsfunktion des Flächennutzungsplans nutzen. Auf Ebene der Landesgesetzgebung wurde dem politischen Ziel durch die Novellierung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) im Jahr 2013 Rechnung getragen. So wurden das Flächensparen als Grundsatz und der Vorrang der Innenentwicklung vor der Außenentwicklung als für die Gemeinden verbindliches Ziel der Raumordnung in das LEP aufgenommen. Ausnahmen vom Primat der Innenentwicklung sind demnach nur noch zulässig, wenn Potenziale der Innenentwicklung nachweislich nicht zur Verfügung stehen. Die Ländliche Entwicklung wurde in den letzten Jahren inhaltlich kontinuierlich weiterentwickelt; die Themenbereiche Innenentwicklung, Dorfkernbelebung und Flächensparen sind inzwischen in der Praxis der Ländlichen Entwicklung fest etabliert. Um das Ziel der verstärkten Innenentwicklung zu erreichen, setzt die Ländliche Entwicklung insbesondere mit der Dorferneuerung, aber auch mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) vor allem an folgenden Punkten an: • Das Bewusstsein für den demografischen Wandel und die Notwendigkeit der Innenentwicklung bei Gemeindeverantwortlichen und Bürgern schärfen, z. B. durch die Teilnahme an Fachseminaren an den drei Schulen der Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung. Um Menschen für die Innenentwicklung zu begeistern, ist es notwendig, die Vorteile von Wohnen und Arbeiten im Dorfkern aufzuzeigen, z. B. die hohe Lebensqualität einer lebendigen Ortsmitte, die kurzen Wege und schnelle Drucksache 17/8019 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Erreichbarkeit, den Erhalt von (Immobilien)-Werten oder auch das Sparen von Kosten. • Die innerörtlichen Potenziale und deren Realisierungsmöglichkeiten ermitteln – dazu hat die Ländliche Entwicklung mit Unterstützung externer Experten mit dem „Vitalitäts-Check 2.0“ (VC 2.0) in Verbindung mit der Flächenmanagement -Datenbank ein Analyseinstrument entwickelt , mit dessen Hilfe sowohl die bauliche als auch die soziale und funktionale Situation auf Ortsteil-, Gemeindeund interkommunaler Ebene erfasst wird. Ziel des VC 2.0 ist es, – Potenziale und Defizite hinsichtlich Bevölkerungsentwicklung , Gebäude- und Flächennutzung, Versorgungssituation und Erreichbarkeit sowie Wirtschaftsund Arbeitsmarktsituation aufzuzeigen, – die Grundlagen für eine thematisch ganzheitliche und gemeindeweit bzw. übergemeindlich abgestimmte Innenentwicklungsstrategie zu legen sowie – Hinweise für den zielgerichteten Einsatz der Instrumente der Ländlichen Entwicklung und anderer Verwaltungen zu geben. • Auf der Grundlage dieser Analyse werden mit Unterstützung beauftragter Planungsbüros und unter Mitwirkung der Bürger Innenentwicklungskonzepte und Handlungsstrategien erarbeitet. • Für die Umsetzung der Innenentwicklungskonzepte kommt der Bodenordnung und dem interkommunalen Flächenmanagement eine herausgehobene Bedeutung zu. Oftmals können nur mit den Möglichkeiten der Bodenordnung nach dem Flurbereinigungsgesetz Grundstücke geformt werden, die eine Bebauung, welche heutigen Ansprüchen an das Wohnen entspricht, zulassen. • Im Gebäudebereich haben Gebäudesanierungen, Um-, Aus- und auch Neubau und schließlich Umnutzungen bzw. Wiedernutzungen eine hohe Bedeutung. • Große Bedeutung hat auch die Gestaltung der öffentlichen Räume, von Plätzen, Straßenräumen, Fußwegen und Freiflächen. Denn attraktive öffentliche Räume sind wichtig, um Menschen von den Vorteilen eines Verbleibs oder einer Ansiedlung im Altortbereich zu überzeugen. • Für ein vitales Dorf ist es notwendig, möglichst viele Funktionen zu erhalten bzw. neu zu schaffen. Dies kann sich nicht nur auf das Wohnen beschränken; vielmehr geht es auch um die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen und die Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, sei es durch Einkaufsmöglichkeiten, medizinische Versorgung oder auch ganz einfach Möglichkeiten, um sich zu treffen und auszutauschen, wie z. B. in Dorfflächen und Gemeinschaftseinrichtungen. • Aufbau von internetgestützten Gebäude- und Immobilienbörsen . • Mit interkommunalen Innenentwicklungskonzepten können die Aktivitäten über Gemeindegrenzen hinweg koordiniert und gemeinsame Gewerbegebiete mehrerer Kommunen oder der Aufbau und die Vermarktung eines Gewerbeflächenpools konzipiert und umgesetzt werden. Die Ländliche Entwicklung unterstützt diese interkommunale Zusammenarbeit durch die ILE. Die Dorferneuerungsrichtlinien (DorfR) und die Finanzierungsrichtlinien Ländliche Entwicklung (FinR-LE) bieten für die konzeptionelle Arbeit und für die bauliche Umsetzung verschiedene Möglichkeiten der Förderung. Beispielsweise kann gemäß Nr. 2.8 der Anlage zu Nr. 2 DorfR die Erhaltung, Umnutzung und Gestaltung von Gebäuden für gemeindliche oder gemeinschaftliche Zwecke gefördert werden. Zudem kann gemäß Nr. 2.7 der Anlage zu Nr. 2 DorfR die Schaffung von dorfgerechten öffentlichen und bürgerschaftlichen Einrichtungen zur Förderung der Nahversorgung, der Dorfgemeinschaft oder der Dorfkultur gefördert werden. Potenziale für eine verstärkte Innenentwicklung der Städte und Gemeinden sind in fast allen bayerischen Kommunen vorhanden. Maßnahmen der Staatsregierung zum Flächensparen beruhen auch auf der Unterstützung der Kommunen durch die Durchführung von Modellprojekten zur Innenentwicklung , der Entwicklung und kostenlosen Bereitstellung von Flächenspar-Instrumenten wie z. B. der Flächenmanagement -Datenbank zur Erfassung von Innenentwicklungspotenzialen oder des FolgekostenSchätzers zur Berechnung der voraussichtlichen Folgekosten für die Ausweisung von Wohnbauflächen sowie der Herausgabe diverser Broschüren . Unterstützt werden all diese Maßnahmen durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit (Vorträge, Ausstellungen, Veranstaltungen wie z. B. das Flächenspar-Forum) sowie der Vernetzung der maßgeblichen Akteure im Rahmen des seit 2003 bestehenden „Bündnis zum Flächensparen“. 6. Welche Anreize haben Kommunen, die Innenentwicklung vorzuziehen? Welche Möglichkeiten haben Kommunen zur Stärkung der Innenentwicklung? Mit Finanzmitteln des Freistaats, des Bundes und der Europäischen Union bietet die Städtebauförderung Investitionsanreize , dass Innenstädte und Ortszentren ihre breite Mischung aus Wohnen, Arbeiten und Nahversorgung behalten bzw. wieder erhalten. Die Stärkung der Innenstädte und Ortsmitten stellt dabei einen wesentlichen Handlungsschwerpunkt der Städtebauförderung dar. Städtebauförderungsmittel stehen hierbei insbesondere für die Aufwertung und den barrierefreien Umbau von öffentlichen Räumen, die Bereitstellung von notwendigen Gemeinbedarfseinrichtungen und für die Unterstützung von privaten Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Innenentwicklung. Für Maßnahmen der Stadterneuerung stehen den bayerischen Kommunen im Jahr 2015 Städtebauförderungsmittel in Höhe von rd. 200 Mio. Euro zur Verfügung. Nachhaltige Erneuerungsstrategien zur Schonung von Umwelt und Ressourcen, aber auch Klimaschutz, Energieeffizienz und Ökologie sind langjährige Handlungsfelder der Städtebauförderung. Städtebauliche Erneuerungsmaßnahmen schonen die natürlichen Ressourcen am besten, denn sie nutzen das Vorhandene, statt Neues zu beanspruchen. Zu den Schwerpunkten der Städtebauförderung zählen folgerichtig auch die Wiedernutzung brachliegender Flächen und leer stehender Bausubstanz. Insbesondere mit dem Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ und den Förderschwerpunkten „Revitalisierung von Gewerbe- und Industriebrachen “ und „Militärkonversion“ im Rahmen des bayerischen Städtebauförderungsprogramms werden Städte und Gemeinden bei der Aufbereitung von Leerständen und der Nachnutzung von Industrie-, Gewerbe- oder Militärbrachen unterstützt. In den Jahren 2010 bis 2013 hat die Oberste Baubehörde das Modellvorhaben „Ort schafft Mitte“ durchgeführt. Dabei wurden neue Verfahren und neue Förderinstrumente (kommunaler Entwicklungsfonds, Geschäftsflächenprogramme, Neuordnungskonzepte, Investitionsmodelle) entwickelt, um gerade Städten und Gemeinden in peripheren Regionen zu Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8019 helfen, innerörtliche Leerstände und Brachflächen nachhaltig zu beseitigen. Um strukturellen Leerständen in innerörtlicher Lage zu begegnen und Innenentwicklungspotenziale zu erschließen, sind insbesondere die Kommunen als „Vordenker von Nutzungsperspektiven“ gefragt. Zusammen mit den Fördermöglichkeiten für Private kann der neu eingeführte Entwicklungsfonds helfen, durch Zwischenerwerb und Aufbereitung den Übergang von Brachen und leer stehenden Gebäuden hin zu investitionsbereiten Eigentümern zu erleichtern. Der Abschlussbericht des Modellvorhabens „Ort schafft Mitte“ und weitere Informationen zum Modellvorhaben findet sich auf der Themenseite www.ortschafftmitte.de. Bayern ist in besonderem Maße von der Standortschließung bei der Bundeswehr und den Gaststreitkräften betroffen . Die Umwandlung ehemals militärisch genutzter Flächen zu Wohnbauflächen, Flächen für Gewerbe oder Gemeinbedarf kann dazu beitragen, vor Ort den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die Vorbereitung von Neuordnungsmaßnahmen und ggf. auch Durchführungsmaßnahmen in früheren Militärkasernen sind wesentliche Fördergegenstände der Städtebauförderung . Die Fortführung des Sonderprogramms Militärkonversion mit jährlich drei Millionen Euro Finanzhilfen zur Unterstützung betroffener Kommunen ist bis zum Jahr 2016 über den Doppelhaushalt 2015/2016 gesichert. Die kommunale Planungshoheit umfasst das Recht der Gebietskörperschaften, die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten. Die Gemeinden sollten aber immer wieder ihre Baulandausweisungen überprüfen und dabei auch über eine Zurücknahme von Baulandausweisungen und Nachverdichtungen in der Ortsmitte nachdenken. Hervorragende Grundlagen für diese Überprüfungen und Entscheidungen bieten Erhebungen und Auswertungen mit dem VC 2.0 (Innenentwicklungspotenziale , künftiger Baulandbedarf) und dem FolgekostenSchätzer. 7. Wie viel Fläche wurde in den letzten 10 Jahren entsiegelt – sprich die Versiegelung der Fläche wieder zurückgebaut? Wie viel Fläche wurde in den letzten 10 Jahren entsiegelt und für Kompensationsmaßnahmen bereitgestellt? Der Staatsregierung liegen keine Zahlen zur tatsächlichen Entsiegelung vor.