Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger und Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 15.04.2015 Fallen für den Totfang, Schlagfallen II In Bayern werden Tiere im Rahmen der Jagdausübung außer mit Schusswaffen auch mit Fallen für den Totfang (auch „Totschlagfallen“, „Schlagfallen“, „Fangeisen“ genannt) erlegt . Wir fragen die Staatsregierung: 1. Wie kann es – Bezug nehmend auf unsere Schriftliche Anfrage vom 28.07.2014 und der Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.02.2015 zu den Fragen 1 a–b – sein, dass es im Jahr 2010 und im gesamten abgefragten Zeitraum mehr Anzeigen gemäß §12 c Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) gegeben hat, als Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG angezeigt wurden, obwohl die Anzeigen nach § 12 c Satz 1 AVBayJG die Anzahl der Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG enthalten müssen? 2. Wie oft werden von den Jagdbehörden im Durchschnitt pro Jahr Augenscheinnahmen von Fangbunkern und Fallen durchgeführt? 3. a) Wie viele Fallen wurden vom Bayerischen Jagdverband (BJV) im Jahre 2014 vor der ersten Verwendung geprüft, § 12 d Absatz 1, Satz 1, 1. Alternative AVBayJG ? b) Wie viele Fallen wurden vom BJV im Jahre 2014 im Rahmen des 5-Jahres-Turnus geprüft, § 12 d Absatz 1, Satz 1, 2. Alternative AVBayJG? c) In wie vielen Fällen wurde dabei jeweils die Vergabe des Prüfzeichens wegen Bedenken gegen die Betriebssicherheit (Funktionsfähigkeit) der Falle versagt? 4. a) Wie oft kam es in den Jahren 2010–2014 zu anlassbezogenen Prüfungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 Nr. 2 a AVBayJG i. V. m. Art. 56 Abs. 1 Nr. 15 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) durch die Jagdbehörden (bitte nach Jahren und Landkreisen einzeln aufschlüsseln)? b) Wer bringt die Ordnungswidrigkeiten, die den in Frage a genannten Ordnungswidrigkeitsverfahren vorausgehen , zur Anzeige bei der Jagdbehörde? c) Wie und vom wem wird die Einhaltung des § 12 b Abs. 3 AVBayJG bei allen angezeigten Fallen kontrolliert? 5. a) Welche Fallentypen (Tot- und Lebendfang) werden in Bayern derzeit verwendet? b) Was sind die Zieltierarten für die Tötung in Schlagfallen ? 6. a) Wie viele Tiere werden in Bayern pro Jahr in Schlagfallen getötet (Zeitraum 2010 bis 2014, bitte nach Tierarten getrennt aufführen)? b) Wie hoch war der Anteil an der jährlichen Raubwildstrecke (bitte nach Raubwild aufgliedern) in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte nach Jahren aufgliedern) des durch Schlagfallen getöteten Raubwildes sowie an der Wildkaninchenstrecke in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte nach Jahren aufgliedern) der durch Schlagfallen getöteten Wildkaninchen? 7. a) Welche Nicht-Zieltierarten wurden in welcher Anzahl (bitte aufschlüsseln) in den Jahren 2010–2014 (bitte aufgliedern) in Schlagfallen getötet? b) Sind auch geschützte Tierarten darunter? c) Sind Luchse darunter? 8. a) Wie wird ausgeschlossen, dass andere Tierarten als Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen getötet werden? b) Gibt es Hinweise auf missbräuchliche Schlagfallenjagd (z. B. um gezielt auch geschützten Tierarten nachzustellen )? c) In wie vielen Fällen/wie häufig werden Tiere in Totschlagfallen nicht sofort getötet, sondern verletzt und/ oder können sich nicht aus den Fallen befreien? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 08.09.2015 1. Wie kann es – Bezug nehmend auf unsere Schriftliche Anfrage vom 28.07.2014 und der Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.02.2015 zu den Fragen 1 a–b – sein, dass es im Jahr 2010 und im gesamten abgefragten Zeitraum mehr Anzeigen gemäß §12 c Satz 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) gegeben hat, als Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG angezeigt wurden , obwohl die Anzeigen nach § 12 c Satz 1 AVBayJG die Anzahl der Fallen gemäß § 12 c Satz 2 Nr. 1 AVBayJG enthalten müssen? Ein Landratsamt hat aufgrund eines Missverständnisses fehlerhafte Eintragungen vorgenommen. Die notwendige Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.11.2015 17/8028 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8028 Korrektur hat Auswirkungen auf die Fragen 1 a, 1 b und 2 a der Schriftlichen Anfrage vom 28.07.2014 (Drs. 17/5176). Zu Frage 1 a der Schriftlichen Anfrage vom 28.07.2014 (Drs. 17/5176: In den Jahren 2010 bis 2013 sind an den unteren Jagdbehörden insgesamt 150 Anzeigen eingegangen. Tabelle 1 zeigt die Verteilung der Anzeigen auf die einzelnen Jahre: Tabelle 1: Anzeigen (gem. § 12 c AVBayJG) nach Jahren aufgeschlüsselt. Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl der Anzeigen 39 44 33 34 Zu Frage 1 b der Schriftlichen Anfrage vom 28.07.2014 (Drs. 17/5176): Im fraglichen Zeitraum wurden 240 Fallen zur Anzeige gebracht . Tabelle 2 zeigt die Aufteilung nach Jahren und Fallentyp : Tabelle 2: Anzahl der angezeigten Fallen nach Jahren und Fallentyp. Jahr 2010 2011 2012 2013 Schwanenhals 32 33 21 32 Eiabzugseisen 37 39 22 24 Zu Frage 2 a der Schriftlichen Anfrage vom 28.07.2014 (Drs. 17/5176): In den Jahren 2010 bis 2013 wurden in 5 Fällen Anzeigen abgegeben, die bzgl. Anzahl, Art, Kennzeichen der Fangeisen , Einsatzort und/oder Verwendungszeitraum nicht korrekt waren: Tabelle 3: Anzahl der Anzeigen, die in Bezug auf die Angaben nicht korrekt waren. Jahr 2010 2011 2012 2013 Anzahl 2 1 1 1 2. Wie oft werden von den Jagdbehörden im Durchschnitt pro Jahr Augenscheinnahmen von Fangbunkern und Fallen durchgeführt? 9 der 96 unteren Jagdbehörden gaben an, dass sie jährlich mindestens eine Falle oder einen Fangbunker in Augenschein nehmen. Zwei Behörden führen dies jährlich durchschnittlich 10-mal durch. Bezogen auf alle unteren Jagdbehörden ergibt sich ein Durchschnitt von etwa 0,35 Überprüfungen pro Jahr. 3. a) Wie viele Fallen wurden vom Bayerischen Jagdverband (BJV) im Jahre 2014 vor der ersten Verwendung geprüft, § 12 d Absatz 1, Satz 1, 1. Alternative AVBayJG? Laut Aussage des Bayerischen Jagdverbands e. V. (BJV) werden Erstprüfungen nicht gesondert erfasst und können daher nicht ausgewertet werden. b) Wie viele Fallen wurden vom BJV im Jahre 2014 im Rahmen des 5-Jahres-Turnus geprüft, § 12 d Absatz 1, Satz 1, 2. Alternative AVBayJG? c) In wie vielen Fällen wurde dabei jeweils die Vergabe des Prüfzeichens wegen Bedenken gegen die Betriebssicherheit (Funktionsfähigkeit) der Falle versagt? Da diese Daten dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten nicht vorliegen, wurde der BJV gebeten, die entsprechenden Prüfergebnisse für das Jahr 2014 vorzulegen. Der BJV teilt dazu mit, dass das Thema seiner Meinung nach mit der Schriftlichen Anfrage zum Thema „Fallen für den Totfang, Schlagfallen“ vom Juli 2014 ausreichend behandelt sei. Eine weitere Erhebung der Daten zum noch fehlenden Jahr 2014 bei den einzelnen Kreisgruppen hält der zuständige Vertreter des BJV für eine nicht zumutbare Belastung. Die Durchführung dieser Erhebung wurde daher seitens des BJV abgelehnt. 4. a) Wie oft kam es in den Jahren 2010–2014 zu anlassbezogenen Prüfungen im Rahmen von Ordnungswidrigkeitsverfahren nach § 33 Nr. 2 a AVBayJG i. V. m. Art. 56 Abs. 1 Nr. 15 Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) durch die Jagdbehörden (bitte nach Jahren und Landkreisen einzeln aufschlüsseln)? Im Abfragezeitraum wurden an insgesamt 18 unteren Jagdbehörden 27 anlassbezogene Prüfungen nach § 33 Nr. 2 a AVBayJG i. V. m. Art. 56 Abs. 1 Nr. 15 BayJG durchgeführt. Örtliche oder zeitliche Schwerpunkte sind aus der Abfrage nicht erkennbar. Tabelle 4: Anzahl der anlassbezogenen Prüfungen Landkreis 2010 2011 2012 2013 2014 Stadt München 0 0 0 0 1 Ebersberg 0 0 1 0 0 Rosenheim 0 0 1 1 0 Rottal-Inn 0 0 0 1 0 Passau 0 0 0 1 0 Cham 0 0 0 1 1 Regensburg 1 0 1 0 0 Bamberg 0 0 1 1 0 Bayreuth 1 0 1 0 0 Forchheim 0 1 0 0 0 Kronach 0 0 0 2 0 Wunsiedel i. Fichtelgebirge 0 0 0 0 1 Ansbach 1 0 0 0 1 Neustadt a. d. AischBad Windsheim 0 0 0 0 1 WeißenburgGunzenhausen 1 0 0 0 0 Miltenberg 0 0 0 1 0 Augsburg 1 1 1 0 0 Neu-Ulm 0 0 0 0 1 Summe 5 2 6 8 6 b) Wer bringt die Ordnungswidrigkeiten, die den in Frage a) genannten Ordnungswidrigkeitsverfahren vorausgehen, zur Anzeige bei der Jagdbehörde? Die Anzeigen ergingen vonseiten der Polizei, Jagdpächter, Naturschutzwacht, dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) und von Bürgern (Anwohner, Spaziergänger u. Ä.). In einigen Fällen wurde die Ordnungswidrigkeit von mehreren Seiten gemeldet (z. B. Passau). Landkreis Anzeige durch Stadt München Jagdpächter Ebersberg Bürger Rosenheim Polizei Rottal-Inn Polizei Drucksache 17/8028 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Passau Bürger; BUND Cham Jagdpächter; Bürger Regensburg Bürger Bamberg Jagdpächter; Bürger Bayreuth Polizei; Jagdpächter; Bürger Forchheim Naturschutzwacht; Bürger Kronach Bürger Wunsiedel i. Fichtelgebirge Bürger Ansbach Bürger Neustadt a. d. AischBad Windsheim Bürger Weißenburg-Gunzenhausen Polizei Miltenberg Polizei Augsburg Polizei; Jagdpächter; Naturschutzwacht ; Bürger Neu-Ulm Bürger c) Wie und vom wem wird die Einhaltung des § 12 b Abs. 3 AVBayJG bei allen angezeigten Fallen kontrolliert ? Gemäß § 33 AVBayJG Nr. 2 a i. V. m. Art. 56 Abs. 1 Nr. 15 BayJG ist der Verstoß gegen die tägliche morgendliche Kontrolle der fängisch gestellten Totschlagfallen eine Ordnungswidrigkeit . Kontrollen seitens der Aufsichtsbehörden finden daher im Einzelfall anlassbezogen statt. Aus der Sicht des BJV unterliegt die Fallenjagd der Eigenverantwortung der Jäger. Für die Fallenjagd ist ein Fallenkurs zu besuchen, der über die Pflichten belehrt. 5. a) Welche Fallentypen (Tot- und Lebendfang) werden in Bayern derzeit verwendet? Für die Fallenjagd sind Fallen gemäß § 12 a (Lebendfallen) und § 12 b (Fallen für den Totfang) AVBayJG zugelassen. In Benutzung sind sog. Kastenfallen, Drahtgitterfallen und Röhrenfallen für den Lebendfang und Fangeisen mit zwei Halbrundbügeln (sog. „Schwanenhälse“ oder „Eiabzugseisen “) für den Totfang. Sonstige, im Einzelfall zuzulassende Fallen werden zurzeit in Bayern nicht verwendet. b) Was sind die Zieltierarten für die Tötung in Schlagfallen ? Die Fallenjagd mit Totschlagfallen wird auf Raubwild (Fuchs, Marderarten) ausgeübt, das dem Jagdrecht unterliegt und eine Jagdzeit hat. 6. a) Wie viele Tiere werden in Bayern pro Jahr in Schlagfallen getötet (Zeitraum 2010 bis 2014, bitte nach Tierarten getrennt aufführen)? b) Wie hoch war der Anteil an der jährlichen Raubwildstrecke (bitte nach Raubwild aufgliedern) in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte nach Jahren aufgliedern ) des durch Schlagfallen getöteten Raubwildes sowie an der Wildkaninchenstrecke in den Jahren 2010 bis 2014 (bitte nach Jahren aufgliedern ) der durch Schlagfallen getöteten Wildkaninchen ? In der amtlichen Streckenliste wird nicht unterschieden, ob ein Wildtier gefangen oder erlegt wurde. Die Zahl der gefangenen Tiere kann daher nicht ausgewertet werden. Auch der BJV erfasst hier keine detaillierteren Informationen. 7. a) Welche Nicht-Zieltierarten wurden in welcher Anzahl (bitte aufschlüsseln) in den Jahren 2010–2014 (bitte aufgliedern) in Schlagfallen getötet? b) Sind auch geschützte Tierarten darunter? c) Sind Luchse darunter? Im Abfragezeitraum wurden fünf Hunde und zwei Hauskatzen gefangen. Ein Fang weiterer (Wild)Arten ist den unteren Jagdbehörden nicht bekannt. Tierart 2010 2011 2012 2013 2014 Hund 1 0 2 1 1 Hauskatze 1 0 0 0 1 8. a) Wie wird ausgeschlossen, dass andere Tierarten als Raubwild und Wildkaninchen in Schlagfallen getötet werden? Aus Sicht des BJV kann ein selektiver Fang der Zieltierarten dadurch ausreichend sichergestellt werden, dass Schlagfallen vor unbefugtem Zugriff gesichert werden müssen. Durch richtige Wahl der Größe und Gestaltung des „Fangbunkers“ sowie des Fallenstandorts und des verwendeten Köders, wird gewährleistet, dass nur Zieltierarten gefangen werden. b) Gibt es Hinweise auf missbräuchliche Schlagfallenjagd (z. B. um gezielt auch geschützten Tierarten nachzustellen)? In fünf Landkreisen ist je ein Fall bzw. Verdacht auf missbräuchliche Schlagfallenjagd bekannt geworden. Aktuell wird ein Fall missbräuchlicher Schlagfallenjagd aus dem Berchtesgadener Land durch die Staatsanwaltschaft Traunstein behandelt. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen. In einer alten verrosteten und verbogenen Schlagfalle im Landkreis Hof wurde 2015 ein Hund gefangen und verletzt. Er konnte vom Jagdpächter gerettet werden. Das Strafverfahren gegen unbekannt wurde eingestellt. Im Landkreis Ansbach wurde 2013 eine Falle aufgestellt, die vermutlich für Greife gedacht war. Der Täter wurde entsprechend belangt. Im Jahr 2012 wurde in Augsburg eine Schlagfalle aufgestellt , um Biber zu fangen. Der Täter wurde belangt. Ein Biber kam nicht zu Schaden. Im Landkreis Cham wurde die Schlagfallenjagd in einem Gebiet ausgeübt, in dem auch geschützte Arten vorkommen . Daher wurde die Schlagfallenjagd in diesem Bereich unterbunden. c) In wie vielen Fällen/wie häufig werden Tiere in Totschlagfallen nicht sofort getötet, sondern verletzt und/oder können sich nicht aus den Fallen befreien ? Darüber liegen keine Erkenntnisse vor.