Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.07.2015 Rechtliche Widmung Frankenschnellweg Ich frage die Staatsregierung: Welche Widmungen oder entsprechend wirksame Planfeststellungen sind für den „Frankenschnellweg“ alias B 4a, alias B 8, alias A 73, alias „Kreisstraße“ N 4 zwischen Erlangen und dem Autobahnkreuz Nürnberg-Süd seit 1962 erfolgt (Angaben bitte für die einzelnen Planfeststellungsbeschlüsse bzw. Widmungen mit Angaben der Jahreszahl und der Fundstellen)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 09.09.2015 Die als „Frankenschnellweg“ bezeichnete Straßenverbindung zwischen Erlangen und dem Autobahnkreuz Nürnberg -Süd ist zwischen Erlangen und der Bundesautobahn (BAB)-Anschlussstelle Nürnberg/Fürth straßenrechtlich als Bundesautobahn A 73 und im Bereich der kreisfreien Stadt Nürnberg von der BAB-Anschlussstelle Nürnberg/Fürth bis zum Ortsteil Reichelsdorf südlich Nürnberg als Kreisstraße klassifiziert. Die Straßenverbindung zwischen den BABAnschlussstellen Nürnberg-Hafen-Ost und Autobahnkreuz Nürnberg-Süd gehört nicht zum sog. „Frankenschnellweg“. Sie ist als Bundesautobahn A 73 gewidmet. Die Widmungen von Bundesautobahnen werden durch die Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr verfügt und im Bayerischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Die Angaben zu Widmungen in den u. a. Planfeststellungsbeschlüssen sind hinsichtlich Bundesfernstraßen nachrichtlich. Die Widmungen von Kreisstraßen im Stadtgebiet von Nürnberg verfügt die kreisfreie Stadt selbst als zuständige Straßenbaubehörde. Die Bekanntmachungen werden im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht. Zu den Fundstellen der Verfügungen werden folgende Angaben gemacht: Zur BAB A 73 1. Bekanntmachung vom 29. März 1978, Nr. IID3-9511 n 14/ Allg., veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 15/1978 – Widmung, Umstufung und Einziehung von Teilstrecken der A 73 und der B 4a zwischen Fürth und Forchheim. Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Mittelfranken vom 4. September 1970 und 30. März 1976. 2. Bekanntmachung vom 17. März 1981, Nr. IID3-9511 n 3/ OFr., veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 13/1981 – Widmung der Neubaustrecke der A 73 zwischen den Anschlussstellen Forchheim-Süd und Forchheim-Nord. Planfeststellungsbeschlüsse der Regierung von Oberfranken vom 27. Juni 1975, 11. August 1975, 10. Februar 1976 und 10. Februar 1978. 3. Bekanntmachung vom 9. März 2009, Az.: IID2-4312. by-009/08, veröffentlicht im Bayer. Staatsanzeiger Nr. 11/2009 – Aufstufung von Teilstrecken der A 73 im Bereich der Stadtgrenze Nürnberg/Fürth. Ohne Planfeststellungsbeschluss . Zur Kreisstraße N 4 4. Bekanntmachung vom 12. Dezember 2007, veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Nürnberg Nr. 25/2007 – Widmung und Aufstufung von Straßenstrecken zur Kreisstraße N 4. Ohne Planfeststellungsbeschluss. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.11.2015 17/8029 Bayerischer Landtag