Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm und Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 19.12.2013 Umsetzung der Inklusion in bayerischen Kindertagesstätten 2 1. Wie gedenkt die Staatsregierung inklusionsorientierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern von Kindern mit einer (drohenden) Behinderung quantitativ auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln? a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Leistungen der Frühförderung und der interdisziplinären Frühförderstellen zukünftig auch verstärkt in Kindertagesstätten in allen Bezirken angeboten werden können? b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass zukünftig auch therapeutische Maßnahmen im medizinischen oder pädagogisch-psychologischen Bereich in Kindertagesstätten in allen Bezirken möglich werden? 2. Was unternimmt die Staatsregierung zur Realisierung eines flächen- und bedarfsdeckenden Angebots an Heilpädagogischen Fachdiensten zur Unterstützung des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten? a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Leistung der vorhandenen Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern? b) Was unternimmt die Staatsregierung, um sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern zu verständigen? 3. Wie wird die Inklusion zukünftig in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/-innen und Kinderpfleger/ -innen berücksichtigt? a) Welche Änderungen an den Lehrplänen der Fachakademien für Sozialpädagogik und der Berufsfachschulen für Kinderpfleger, hält die Staatsregierung auf dem Weg zu einer inklusiven frühkindlichen Bildung für erforderlich und welche notwendigen Änderungen wurden bereits umgesetzt? b) Wie können verstärkt sonder- und heilpädagogische sowie diagnostisch-therapeutische Kompetenzen in die reguläre Erzieher/-innenausbildung integriert werden ? 4. Wie sieht die Staatsregierung die zukünftige Rolle der Schulvorbereitenden Einrichtungen vor dem Hintergrund der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ? a) Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass trotz sinkender Geburtenzahlen die Zahl der Kinder in den Schulvorbereitenden Einrichtungen nicht ebenfalls proportional sinkt, sondern konstant bleibt bzw. anteilsmäßig sogar tendenziell zunimmt? b) Mit welcher Strategie begegnet die Staatsregierung der Tatsache, dass in Bayern mit knapp 40 Prozent deutlich weniger Kinder mit einer (drohenden) Behinderung in einer Regelkindertagesstätte betreut werden als in allen anderen Bundesländern? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 06.02.2014 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Christine Kamm und Kerstin Celina wird in Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) wie folgt beantwortet: 1. Wie gedenkt die Staatsregierung inklusionsorientierte Beratungs- und Unterstützungsangebote für Eltern von Kindern mit einer (drohenden) Behinderung quantitativ auszubauen und qualitativ weiterzuentwickeln ? Die frühe und rechtzeitige Förderung von Kindern mit Behinderung bzw. drohender Behinderung ist ein zentrales Anliegen bayerischer Politik für Menschen mit Behinderung. Rechtzeitig und fachlich qualifiziert geförderte Kinder sind in späteren Jahren deutlich besser zur Teilhabe in allen Lebensbereichen befähigt. Dies ist ein Erfolg, der zu einem großen Teil auf die verschiedenen Frühförderangebote, insbesondere die interdisziplinären Frühförderstellen, zurückzuführen ist. Damit ist die Frühförderung als ein Teilaspekt auf dem Weg zur Inklusion zu sehen. Allerdings ist auch darauf hinzuweisen, dass es nicht Aufgabe der Staatsregierung ist, die Frühförderung in Bayern sicherzustellen. Der Bundesgesetzgeber hat diese Aufgabe vielmehr den Kostenträgern (gesetzliche Krankenversicherung und Sozialhilfeträger) und den Leistungsanbietern (insbesondere freie Wohlfahrtspflege und Lebenshilfe) übertragen , die mit dem Abschluss von Rahmenvereinbarungen und Einzelvereinbarungen sicherzustellen haben, dass die notwendigen Frühförderleistungen rasch und im gebotenen Umfang erbracht werden. Die Staatsregierung ist an diesen Vereinbarungen nicht beteiligt. a) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass Leistungen der Frühförderung und der interdisziplinären Frühförderstellen zukünftig auch verstärkt in Kindertagesstätten in allen Bezirken angeboten werden können? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/803 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/803 Die Sicherstellung ist in Bayern erfolgt. In Bayern gibt es ein bedarfsgerechtes und flächendeckendes Netz an Frühförderstellen . Die Komplexleistung Frühförderung ist in § 30 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) und der Frühförderungsverordnung (FrühV) geregelt. Die Komplexleistung kann grundsätzlich auch in Form mobil aufsuchender Hilfen erbracht werden. Der damit verbundene zusätzliche Aufwand ist bei der Vereinbarung von Vergütungssätzen angemessen zu berücksichtigen. Damit ist gewährleistet, dass Leistungen der interdisziplinären Frühförderstellen auch in Kindertagesstätten erbracht werden können. b) Wie stellt die Staatsregierung sicher, dass zukünftig auch therapeutische Maßnahmen im medizinischen oder pädagogisch-psychologischen Bereich in Kindertagesstätten in allen Bezirken möglich werden? Die konkrete Ausgestaltung, Umsetzung und Finanzierung des Leistungsangebots von Frühförderstellen regelt der „Rahmenvertrag zur Früherkennung und Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder in Interdisziplinären Frühförderstellen in Bayern“. Vereinbarungspartner sind die Trägerverbände der Frühförderstellen einerseits und die Kostenträger (Krankenkassen und Bezirke) andererseits . Die Staatsregierung ist kein Vertragspartner des Rahmenvertrags und deshalb auch nicht an der Finanzierung von Frühförderleistungen beteiligt. 2. Was unternimmt die Staatsregierung zur Realisierung eines flächen- und bedarfsdeckenden Angebots an Heilpädagogischen Fachdiensten zur Unterstützung des pädagogischen Personals in Kindertagesstätten? Das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) finanziert die bestehenden 18 Heilpädagogischen Fachdienste zur Beratung des Personals in Kindertageseinrichtungen im Rahmen freiwilliger Leistungen mit jährlich rd. 740.000 €. Für ein flächen- und bedarfsgerechtes Angebot an Heilpädagogischen Fachdiensten zur Beratung des Personals in Kindertageseinrichtungen müsste eine verbindliche kommunale Mitfinanzierung gegeben sein. a) Wie beurteilt die Staatsregierung die Leistung der vorhandenen Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern? Die bestehenden 18 Heilpädagogischen Fachdienste sind Fachdienste im Sinne des bayerischen Bildungs- und Erziehungsplans , die sich vor allem der sog. Risikokinder in bayerischen Kindertageseinrichtungen annehmen. Da die Angebote der Heilpädagogischen Fachdienste kostenfrei und unkompliziert zugänglich sind, können diese Fachdienste als präventives und niedrigschwelliges Instrument zur Unterstützung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen oder sonstigen Risiken in Kindertageseinrichtungen gesehen werden. In den Landkreisen und Städten, in denen die Heilpädagogischen Fachdienste vorgehalten werden, finden die Angebote sehr gute Resonanz. b) Was unternimmt die Staatsregierung, um sich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden auf ein Konzept zum flächendeckenden Ausbau der Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern zu verständigen? Im Jahr 2009 gab es eine Initiative der damaligen Sozialministerin Christine Haderthauer, die kommunalen Spitzenverbände dafür zu gewinnen, dass das Angebot der Heilpädagogischen Fachdienste zur Beratung des Personals in Kindertageseinrichtungen mit Beteiligung der Kommunen flächendeckend ausgebaut werden sollte. Diesem Vorschlag wurde seitens der kommunalen Spitzenverbände eine Absage erteilt. Derzeit gibt es lediglich für die bestehenden 18 Heilpädagogischen Fachdienste in Bayern eine Bestandsschutzgarantie seitens des Sozialministeriums. 3. Wie wird die Inklusion zukünftig in der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieher/-innen und Kinderpfleger/-innen berücksichtigt? Das Thema Inklusion wird bereits jetzt in der Ausbildung zur „Staatlich geprüften Kinderpflegerin“/zum „Staatlich geprüften Kinderpfleger“ und zur „Staatlich anerkannten Erzieherin “/zum „Staatlich anerkannten Erzieher“ berücksichtigt. a) Welche Änderungen an den Lehrplänen der Fachakademien für Sozialpädagogik und der Berufsfachschulen für Kinderpflege hält die Staatsregierung auf dem Weg zu einer inklusiven frühkindlichen Bildung für erforderlich und welche notwendigen Änderungen wurden bereits umgesetzt ? Der Lehrplan für die Berufsfachschule für Kinderpflege ist seit dem Schuljahr 2010/2011 in Kraft. Das Thema Inklusion ist in der Ausbildung zur Kinderpflegerin/zum Kinderpfleger v. a. Gegenstand der Fächer Pädagogik und Psychologie, Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung und Sozial - und Berufskunde. Im Fach Pädagogik und Psychologie sind als verbindliche Inhalte vorgeschrieben: • Ursachen von Behinderungen • Auswirkungen von Behinderungen (auf das betroffene Kind, auf seine Umwelt) • Erzieherische Hilfen im heilpädagogischen Bereich • Inklusion Im Fach Praxis- und Methodenlehre und Medienerziehung sind als verbindliche Inhalte vorgeschrieben: • Grundlegende Bedürfnisse von Kindern in sozialpädago- gischen Einrichtungen • Bedürfnisgerechte Tagesabläufe • Raum- und Lernortgestaltung • Besondere Situationen und Bedürfnisse von Kindern   Jungen und Mädchen (geschlechtsbewusste Erziehung)   Kinder mit Entwicklungsrisiken und „drohender“ Behinderung   Kinder mit Hochbegabung   Kinder aus anderen Kulturen, Problematik der Zwei- und Mehrsprachigkeit   Kinder in besonderen Lebenssituationen, z. B. Krankheit, Trennung, Tod, Geburt eines Geschwisterchens • Beteiligung – Mitwirkung – Ko-Konstruktion Im Fach Sozialkunde und Berufskunde ist als verbindlicher Inhalt vorgeschrieben: • Rechtlicher Schutz von Kindern und Jugendlichen mit Be- hinderung Drucksache 17/803 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Der Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik wurde in den letzten Jahren überarbeitet und tritt in seiner neuen Fassung aufsteigend seit dem Schuljahr 2013/2014 in Kraft. Der Querschnittsaufgabe Inklusion wird in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher – unabhängig von der Tätigkeit in den verschiedenen Arbeitsfeldern – besondere Bedeutung beigemessen. Das Konzept der Inklusion wird im Sinne des Verstehens von Verschiedenheit (Heterogenität) als Selbstverständlichkeit und Chance verstanden. Inklusion berücksichtigt zahlreiche Dimensionen von Heterogenität : geistige oder körperliche Möglichkeiten und Einschränkungen , soziale Herkunft, Geschlechterrollen, kulturelle, sprachliche und ethnische Hintergründe, sexuelle Orientierung , politische oder religiöse Überzeugung. Diversität bildet den Ausgangspunkt für die Planung pädagogischer Prozesse (vgl. Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik auf Grundlage des länderübergreifenden Lehrplans, landesspezifisch angepasst, S. 7). Die Querschnittsaufgabe Inklusion wird in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher zunächst im Lernfeld 1 „Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiterentwickeln “ inhaltlich eingeführt. Damit wird die besondere Bedeutung dieser Aufgabe in der pädagogischen Arbeit herausgestellt . Darüber hinaus ist Inklusion in den Kompetenzbeschreibungen und Aufgaben der Lernfelder 2–4 verankert. Vertieft setzen sich die Studierenden der Fachakademie für Sozialpädagogik in Lernfeld 3 „Lebenswelten und Diversität wahrnehmen, verstehen und Inklusion fördern“ (Stundenumfang : ca. 440 Stunden) mit dem Thema auseinander. b) Wie können verstärkt sonder- und heilpädagogische sowie diagnostisch-therapeutische Kompetenzen in die reguläre Erzieher/-innenausbildung integriert werden? Bereits jetzt planen die Studierenden der Fachakademien für Sozialpädagogik die Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsarbeit mit dem Ziel, allen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, orientiert an ihren individuellen Ressourcen, eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. In der inklusiven Förderung arbeiten sie auch präventiv und kompensatorisch. Dabei greifen sie auf Handlungskonzepte aus den verschiedenen Arbeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe zurück, z. B. Arbeit mit behinderten und nicht behinderten Kindern, mit Kindern und Jugendlichen mit Migrationserfahrungen, mit kriminalitätsgefährdeten Jugendlichen, mit Kindern und Jugendlichen mit herausfordernden Verhaltensweisen (vgl. Lehrplan für die Fachakademie für Sozialpädagogik auf Grundlage des länderübergreifenden Lehrplans, landesspezifisch angepasst, S. 43). Sonder- und heilpädagogische sowie diagnostisch-therapeutische Kompetenzen werden in der Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher in einem ausreichenden Maße vermittelt . Dies wird u. a. in der Tatsache ersichtlich, dass das Fach Pädagogik/Psychologie/Heilpädagogik mit 400 Gesamtjahresstunden das Fach mit dem größten Stundenmaß in der Erzieherausbildung ist. Durch den Unterricht im heilpädagogischen Bereich des Fachs werden die Studierenden fähig, bewusst und zielgerichtet mit Menschen mit Beeinträchtigungen in sozialpädagogischen und heilpädagogischen Einrichtungen erzieherisch zu arbeiten. Als Grundvoraussetzung für eine professionelle Tätigkeit wird eine vorurteilslose, wertschät- zende Haltung und ganzheitliche, bedürfnisorientierte Sichtweise dieser Zielgruppen angestrebt. Die Studierenden sind aufgrund des erworbenen psychologischen Wissens und der diagnostischen Fähigkeiten in der Lage, Beeinträchtigungen zu erkennen, zu beobachten und zu benennen und auf einem systemischen Hintergrund entsprechende vielfältige pädagogische Maßnahmen in der praktischen Arbeit gezielt durchzuführen und die Teilhabe zu fördern. Dabei werden ihnen ihre Rolle, ihre Möglichkeiten und Grenzen innerhalb des gesamten Hilfesystems bewusst. Sie sind fähig, qualifiziert mit Eltern und Familien der Menschen mit Beeinträchtigungen zusammenzuarbeiten und mit den Teammitgliedern in ihrer Einrichtung sowie mit den Fachdiensten und deren Mitarbeitern zugunsten einer gemeinsamen Förderung zu kooperieren. 4. Wie sieht die Staatsregierung die zukünftige Rolle der Schulvorbereitenden Einrichtungen vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention ? a) Wie erklärt sich die Staatsregierung die Tatsache, dass trotz sinkender Geburtenzahlen, die Zahl der Kinder in den Schulvorbereitenden Einrichtungen nicht ebenfalls proportional sinkt, sondern konstant bleibt bzw. anteilsmäßig sogar tendenziell zunimmt ? Das StMBW sieht in den Schulvorbereitenden Einrichtungen (SVE), die an Förderzentren angegliedert sind, eine bedeutende präventive Möglichkeit sonderpädagogischer Intervention für Kinder mit Beeinträchtigungen. Es ist auffallend, dass trotz vielfältiger Angebote an integrativen Kindertagesstätten die Zahl der Kinder in den Schulvorbereitenden Einrichtungen nicht abnimmt. Offenbar wird die Qualität der Förderung in den Schulvorbereitenden Einrichtungen seitens der Eltern sehr positiv bewertet. Interessant ist in diesem Zusammenhang ebenfalls, dass die Angebote durch die Mobile Sonderpädagogische Hilfe in den Kindertageseinrichtungen sehr effektiv ausgebaut wurden, dennoch die Anmeldungen in den Schulvorbereitenden Einrichtungen nicht stagnieren bzw. eine Reduzierung erfahren. Insgesamt kann vermutet werden, dass das Anwachsen von Behinderungen aus vielerlei Gründen auch dazu führt, dass frühzeitig, auch durch Aufklärung bedingt, Eltern Unterstützung bzw. Förderung für ihre Kinder dringend wünschen. b) Mit welcher Strategie begegnet die Staatsregierung der Tatsache, dass in Bayern mit knapp 40 Prozent deutlich weniger Kinder mit einer (drohenden ) Behinderung in einer Regelkindertagesstätte betreut werden als in allen anderen Bundesländern ? Die hohe Inanspruchnahme der SVEen (Frage 4) und die erhebliche Steigerungsrate bei den inklusiv arbeitenden Kitas ist auch ein Indiz dafür, dass die Eltern in Bayern die bestehende Wahlmöglichkeit schätzen. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) setzt auf einen weiteren Ausbau der Bildung und Erziehung von Kindern mit Behinderung in Regelkindergärten . Hier trägt insbesondere die um 350 Prozent höhere Förderung bei Aufnahme von Kindern mit Behinderung bei. Derzeit werden in Bayern 8.443 Kinder mit Behinderung in inklusiven Kindertageseinrichtungen (inkl. Hort) betreut. Dies entspricht einer Steigerung von 2007–2013 um 103,4 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der integrativen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/803 Kindertageseinrichtungen, d. h. Tageseinrichtungen, die von mindestens drei und höchstens einem Drittel von Kindern mit (drohender) Behinderung besucht werden, von 512 auf 935 oder um 82,6 Prozent. Das StMAS setzt sich dafür ein, dass der quantitative Ausbau der Kindertageseinrichtungen, die Kindern mit (drohender ) Behinderung Plätze anbieten, mit der gebotenen fachlichen Qualität einhergeht. Folgende weitere Maßnahmen werden bereits umgesetzt oder sind in der Planung: • Das Thema „Inklusion“ war bereits im Jahr 2013 Schwer- punktthema in den landesweit ausgeschriebenen Fortbildungsangeboten für pädagogische Fachkräfte. Im Jahr 2014 wird es weitergeführt und weiter gefördert. Dem Aufgabenfeld der Inklusion wird somit Priorität im Fortbildungsbereich eingeräumt, damit die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen verstärkt Zugang zu diesen Angeboten erhalten. • Inklusiv arbeitende Kindertageseinrichtungen erweitern ihre Ressourcen insbesondere durch Vielfalt in den Qualifikationen des pädagogischen Personals. Für die Entwicklung von multiprofessionellen Teams werden im Rahmen des Projektes Ergänzungskräfte zu Fachkräften (EK zu FK) auch Heilerziehungspfleger/-innen für die Tätigkeit als pädagogische Fachkraft in regulären Kindertageseinrichtungen qualifiziert. • Um integrativ arbeitende Einrichtungen noch stärker zu fördern, wird in einer geplanten Förderrichtlinie auch die Deckung von Finanzierungslücken bei den Betriebskosten dieser Einrichtungen thematisiert. • Im Rahmen der Umsetzung des Bildungsfinanzierungsgesetzes ist beabsichtigt, auch in der Kindertagespflege den Gewichtungsfaktor für Kinder mit (drohender) Behinderung auf 4,5 anzuheben. • Im Jahr 2014 wird am Staatsinstitut für Frühpädagogik auf der Grundlage der Bayerischen Leitlinien für die Bildung und Erziehung von Kindern bis zum Ende der Grundschulzeit eine Handreichung zur inklusiven Arbeit in Kindertageseinrichtungen erscheinen, um weitere Tageseinrichtungen dafür zu gewinnen. Die Handreichung wird an alle Bildungseinrichtungen verteilt, die zum Geltungsbereich der Bildungsleitlinien gehören.