Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 18.06.2015 G7-Gipfel auf Schloss Elmau Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche personellen Auswirkungen hatten Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung des G7-Gipfels auf Schloss Elmau auf den Freistaat Bayern (bezogen auf Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte in den Geschäftsbereichen der einzelnen Staatsministerien, nachgeordneten Behörden bzw. Unternehmen im vollen bzw. mehrheitlichen Staatsbesitz), aufgeschlüsselt nach: a) den Kosten dieses Personaleinsatzes (Anzahl zusätzlicher Stellen – befristet, unbefristet; Anzahl der Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden, Zuschläge für Bereitschaftsdienste, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, Reisekosten, Trennungsgelder usw.), b) dem Kostenaufwand für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel und c) dem Kostenaufwand, da aufgrund der Tätigkeit im Rahmen des G7-Gipfels andere Aufgaben an den jeweiligen Dienststellen nicht oder nur verspätet erledigt werden konnten? 2. Welche zusätzlichen Investitionen mussten wegen des G7-Gipfels im Freistaat Bayern getätigt werden, aufgeschlüsselt nach: a) Investitionen in einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städten nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls , b) Investitionen auf Ebene der Landkreise nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls und c) Investitionen auf Ebene des Freistaats (bzw. einzelner Ministerien) nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls ? 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang aufgrund des G7-Gipfels weitere Investitionen im Freistaat (auf Gemeindeebene, auf Landkreisebene, auf Ebene des Freistaats) getätigt wurden, aufgeschlüsselt nach Art und Investitionsvolumen sowie a) im Bereich von Rettungsorganisationen (wie z. B. Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Feuerwehren, Technisches Hilfswerk (THW)), b) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und c) im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes? 4. Ausgehend von der Bilanzierung der unter Nr. 1 abgefragten Mehrarbeits- bzw. Überstunden frage ich die Staatsregierung, welche Kosten auf den Freistaat zukämen, wenn diese Mehrarbeits- und Überstunden (bzw. Arten der Sonderformen von Arbeit gemäß TV-L) vollständig ausbezahlt werden, aufgeschlüsselt nach: a) den Kosten dafür für die Beschäftigten aus den Geschäftsbereichen der einzelnen Staatsministerien, b) dem Umfang der Mehrarbeits- bzw. Überstunden, die theoretisch durch Freizeitausgleich abgegolten werden können, und c) den personellen Auswirkungen auf die einzelnen Dienststellen, wenn diese Mehrarbeits- und Überstunden in den nächsten Monaten durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden (Soll-Stellen-Besetzung, tatsächliche Ist-Stellen-Besetzung)? 5. Wie hoch sind aktuell (Stand 30.06.2015) die Gesamtkosten für die Durchführung des G7-Gipfels auf Schloss Elmau und mit welchen weiteren Ausgaben rechnet die Staatsregierung noch? 6. Wie groß waren die Einnahmen für Unternehmen im Freistaat Bayern bzw. den Freistaat und Kommunen durch den G7-Gipfel, aufgeschlüsselt nach: a) Einnahmen für Handwerksbetriebe (Art und Höhe), Tourismusbetriebe, Sicherheitsunternehmen bzw. sonstige Betriebe, b) Einnahmen für den Einzelhandel vor Ort und c) Einnahmen für Kommunen bzw. den Staat durch Steuern und Abgaben? 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße die Ökologie im Umfeld von Schloss Elmau durch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. den Sicherheitszaun) und andere Baumaßnahmen gelitten hat? 8. In welchem Umfang wurde im Zuge des G7-Gipfels durch Sicherheitsbehörden die Überwachung von Telekommunikationsdaten in der Region und darüber hinaus durchgeführt, aufgeschlüsselt nach: a) G7-bedingte Überprüfung von Mobilfunk-, Festnetzund sonstigen Funkverbindungen, b) G7-bedingte Überprüfung von Verkehrsteilnehmern (z. B. durch Kennzeichenerfassung) und c) G7-bedingte Überprüfung der Internetnutzung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.11.2015 17/8032 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8032 Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei und allen Ressorts der Staatsregierung und wie folgt beantwortet: 1. Welche personellen Auswirkungen hatten Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung des G7- Gipfels auf Schloss Elmau auf den Freistaat Bayern (bezogen auf Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte in den Geschäftsbereichen der einzelnen Staatsministerien, nachgeordneten Behörden bzw. Unternehmen im vollen bzw. mehrheitlichen Staatsbesitz), aufgeschlüsselt nach: a) den Kosten dieses Personaleinsatzes (Anzahl zusätzlicher Stellen – befristet, unbefristet; Anzahl der Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden, Zuschläge für Bereitschaftsdienste, Ausgleich für Sonderformen der Arbeit, Reisekosten, Trennungsgelder usw.), b) dem Kostenaufwand für zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen bzw. Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel und c) dem Kostenaufwand, da aufgrund der Tätigkeit im Rahmen des G7-Gipfels andere Aufgaben an den jeweiligen Dienststellen nicht oder nur verspätet erledigt werden konnten? 4. Ausgehend von der Bilanzierung der unter Nr. 1 abgefragten Mehrarbeits- bzw. Überstunden frage ich die Staatsregierung, welche Kosten auf den Freistaat zukämen, wenn diese Mehrarbeits- und Überstunden (bzw. Arten der Sonderformen von Arbeit gemäß TV-L) vollständig ausbezahlt werden , aufgeschlüsselt nach: a) der Kosten dafür für die Beschäftigten aus den Geschäftsbereichen der einzelnen Staatsministerien, b) dem Umfang der Mehrarbeits- bzw. Überstunden, die theoretisch durch Freizeitausgleich abgegolten werden können, und c) den personellen Auswirkungen auf die einzelnen Dienststellen, wenn diese Mehrarbeits- und Überstunden in den nächsten Monaten durch Freizeitausgleich ausgeglichen werden (Soll-Stellen-Besetzung , tatsächliche Ist-Stellen-Besetzung)? Die Fragen 1 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Hierzu wird zunächst auf anliegende Tabelle verwiesen. Anzumerken ist dabei, dass zum jetzigen Zeitpunkt im Wesentlichen lediglich überschlägige Näherungswerte angegeben werden können. Die insofern relevanten Daten stehen größtenteils noch nicht abschließend fest. Insbesondere sind die Nebenleistungen (Reisekosten, Trennungsgelder ) noch nicht vollständig beantragt und abgerechnet. Sie könnten darüber hinaus nur mit einem unverhältnismäßigen, insbesondere zeitlichen Aufwand unter Beteiligung des Landesamtes für Finanzen ermittelt werden. Zu bemerken ist des Weiteren, dass, soweit für die Vorbereitung , Durchführung und Nachbereitung des G7-Gipfels angefallene personelle Mehraufwände im Sinne zusätzlicher Arbeitszeit in anliegender Tabelle nicht eigens ausgewiesen sind, diese im Rahmen des laufenden Dienstbetriebes erledigt wurden und daher nicht quantifizierbar sind bzw. diese nicht in Form von Mehrarbeit oder Überstunden angefallen sind, sondern im Rahmen des Dienstbetriebs anderweitig (etwa durch gleitende Arbeitszeit oder Bedienstete mit freier Einteilung der Dienstzeit) aufgefangen wurden. Insoweit sind daher Zeitguthaben und Dienstbefreiungen, die nicht als Ausgleich für angeordnete Mehrarbeit bzw. Überstunden gewährt wurden, nicht eingerechnet. In welchem Umfang in ein Zeitguthaben „gipfelbedingte“ Stunden eingeflossen sind, ist nicht gesondert ausweisbar. Die aufgeführten Mehrarbeitsstunden werden in der Regel vorrangig über Freizeitausgleich abgegolten. Auch die Überstunden werden, soweit möglich, über Freizeitausgleich abgegolten und ansonsten ausbezahlt. Die Inanspruchnahme von Freizeitausgleich bedarf grundsätzlich der Abstimmung mit dem Dienstvorgesetzten. Dieser hat zu prüfen, ob dienstliche Belange entgegenstehen und wie diese gegebenenfalls ausgeräumt werden können. Den mit der Gewährung von Freizeitausgleich verbundenen Abwesenheiten sind durch die jeweilige Dienststelle im Rahmen des Geschäftsbetriebs durch Vertretungsregelungen Rechnung zu tragen. Der Freizeitausgleich hat dabei keine Auswirkungen auf die Stellensituation der einzelnen Dienststellen, sondern allenfalls auf die an einzelnen Tagen verfügbare Personalstärke. Erkenntnisse, dass im Bereich der Staatsverwaltung Aufgaben oder Vorhaben wegen des G7-Gipfels ausgabewirksam nicht oder nur verspätet erledigt werden konnten, liegen insgesamt nicht vor. Für den Bereich der nachgeordneten Behörden kann, soweit nicht bereits in beiliegender Tabelle aufgeführt, zur Beantwortung der Fragen 1 und 4 zudem Folgendes mitgeteilt werden: Landesamt für Verfassungsschutz: Zusätzliche Stellen wurden vor dem Hintergrund des G7- Gipfels 2015 nicht geschaffen. Auf der Grundlage des aktuellen Abrechnungsstandes sind beim Landesamt für Verfassungsschutz „gipfelbedingt“ 6.783,5 Mehrarbeitsstunden und ca. 1.507 Stunden für Rufbereitschaftszeiten angefallen . Bei Abgeltung der angefallenen Mehrarbeitsstunden durch Mehrarbeitsvergütung würden auf der Grundlage des aktuellen Abrechnungsstandes Kosten in Höhe von ca. 138.300 Euro entstehen. Reisekosten sind zum Stichtag 30.06.2015 insgesamt in Höhe von 13.500 Euro sowie Fortbildungskosten in Höhe von 1.000 Euro entstanden. Kosten für Trennungsgelder fielen nicht an. Bayerische Polizei: Gerade im Bereich der für die sichere Durchführung des G7-Gipfels maßgeblich verantwortlichen Bayerischen Polizei würde die Beantwortung der gestellten Fragen in der Komplexität, Vielschichtigkeit und Betroffenheit zahlreicher und übergreifender Sach- und Fachbereiche inkl. der vorzunehmenden Prognosen und Annahmen einen immensen, unvertretbaren personellen und zeitlichen Aufwand bedeuten . Hinzu kommt, dass valide Zahlen wegen fehlender Datenbasis oder keiner bzw. nur unzureichender Auswertemöglichkeiten derzeit praktisch nicht zu erheben sind. Vor der Beantwortung wäre u. a. eine strukturierte Datenanalyse der zahlreichen betroffenen Fach-/Sach- und Rechtsbereiche sowie deren Auswertemöglichkeiten inkl. einer rechtlichen Zulässigkeitsprüfung erforderlich. Erst danach wäre überhaupt eine Aussage dahingehend möglich, ob die zur Drucksache 17/8032 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Beantwortung der Fragen notwendigen Informationen erschließbar sind und welche darüber hinaus erhoben werden müssten. Im Fazit ist festzustellen, dass eine weitergehende Beantwortung der Fragenkomplexe aus personellen, fachlichen und technischen Gründen nicht möglich ist. Dies vorweggeschickt, kann zu den aufgeworfenen Fragen aktuell lediglich Folgendes mitgeteilt werden: Für den G7-Gipfel sind bei der Bayerischen Polizei zum jetzigen Kenntnisstand keine zusätzlichen Stellen weder befristet noch unbefristet eingebracht worden. In einem Fall wurde bei der Bayerischen Bereitschaftspolizei die Arbeitszeit einer halbtags beschäftigten Bürokraft im Zeitraum vom 01.08.2014 bis 30.06.2015 für die Verwendung im Vorbereitungsstab auf Vollzeit erhöht. Bei der Bayerischen Polizei liegen zum jetzigen Zeitpunkt in Bezug auf den G7-Gipfel auf Schloss Elmau nur Teilerhebungen der Kosten des Personaleinsatzes (Mehrarbeitsstunden /Überstunden, Zuschläge, Reisekosten, Trennungsgeld) vor. Erst mit Abschluss der Stunden- und Kostenerfassung, welche bislang noch nicht zeitlich festgesetzt werden kann, wird grundsätzlich die Möglichkeit bestehen , die angefragten Daten für die in den Planungsstäben und den BAOen (besondere Aufbauorganisationen) tätigen Polizeibeamtinnen und -beamten und Tarifbeschäftigten zu erheben. Neben diesem, ausschließlich für den G7-Gipfel tätigen Personenkreis, war auch eine Vielzahl von bayerischen Polizeibeamtinnen und -beamten sowie Tarifbeschäftigten in den Verbänden teilweise mit Aufgaben des G7-Gipfels im Nebenamt betraut. Eine Aufschlüsselung des Stundenansatzes speziell für den G7-Gipfel wäre nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich, da diese für jeden eingesetzten Beschäftigten einzeln durchgeführt werden müsste. Für eine vollständige Auswertung ist mit der Bearbeitung von mehreren Wochen in allen Polizeiverbänden zu rechnen . Zudem ergibt sich das Problem, dass aufgrund von Überschneidungen eine klare Trennung zwischen der täglichen Polizeiarbeit und der Arbeit im Bereich des G7-Gipfels nicht möglich ist. Im Rückschluss der Überschneidungen würden die Auswertungen in ihrer Gesamtheit zu keinen validen Ergebnissen führen. Auch bei den Kostenaufwendungen der Qualifizierungsmaßnahmen für den G7-Gipfel gibt es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine abschließenden Zahlen. Anzumerken ist bereits jetzt, dass Teile der Maßnahmen nicht als ausschließliche Qualifizierungsmaßnahmen für den G7-Gipfel deklariert werden können, da das Wissen und der Ausbildungsstand, welche durch die Fortbildungsmaßnahmen erlangt wurden, der Bayerischen Polizei auch künftig im alltäglichen Polizeidienst zur Verfügung stehen. FHVR – Fachbereich Polizei: Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat ist am Fachbereich Polizei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege (FHVR) in Bayern gipfelbedingter personeller Mehraufwand insofern entstanden, als 60 Laufbahnbewerber , die derzeit an der FHVR studieren, und 18 Dozenten aus dem Bereich des Polizeivollzugsdienstes beim G7-Gipfel im Einsatz waren. Konkrete Zahlen können nicht genannt werden, da die Überstundenmitteilungen noch nicht vorliegen . Ergänzend wird mitgeteilt, dass neben den 60 Laufbahnbewerbern die Studierenden im Aufstiegsverfahren in dieser Zeit Dienst bei ihren Stammdienststellen verrichteten. 2. Welche zusätzlichen Investitionen mussten wegen des G7-Gipfels im Freistaat Bayern getätigt werden , aufgeschlüsselt nach: a) Investitionen in einzelnen Gemeinden und kreisfreien Städten nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls, b) Investitionen auf Ebene der Landkreise nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls und c) Investitionen auf Ebene des Freistaats (bzw. einzelner Ministerien) nach Art und Kosten des jeweiligen Einzelfalls? Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende Tabelle verwiesen. Die Frage nach den getätigten Investitionen wurde dabei so verstanden, dass die jeweils durch den Freistaat Bayern für Investitionen geleisteten bzw. abgeflossenen Beträge zu benennen waren. Nicht berücksichtigt wurden daher – soweit überhaupt bekannt – Investitionen des Bundes im Freistaat Bayern anlässlich des G7-Gipfels 2015. Vorweggeschickt werden darf zudem, dass einzelne Fördermaßnahmen nach Kriterien der Bayerischen Haushaltsordnung BayHO sowie Kostenerstattungen für gipfelbedingte Mehraufwendungen der Hotels „Schloss Elmau“ und „Das Kranzbach“ nicht berücksichtigt wurden, da es sich hierbei nicht um „Investitionen“ im eigentlichen Sinne handelt. Hinzuweisen ist zudem darauf, dass zum jetzigen Zeitpunkt die Investitionsgesamtbeträge noch nicht abschließend genannt werden können, da teilweise die erforderlichen Prüfungen oder (Schluss-)Abrechnungen noch ausstehen. Bei den nachstehenden Angaben können sich daher grundsätzlich noch Änderungen ergeben. Maßnahme Kosten gesamt Kosten Frage 2 a Ebene Gem./kreisfr. Städte Frage 2 b Ebene Lkr. Frage 2. c Ebene FB StMI 34.395.000 € Kfz-Investitionen (Polizei) 14.164.000 € 14.164.000 € Investitionen in Einsatztechnik (Polizei) 4.468.000 € 4.468.000 € IuK-Investitionen (Polizei) 3.347.500 € 3.347.500 € Sonstige Investitionen (Polizei) 2.285.500 € 2.285.500 € Körperschutzausstattung geschl. Einheiten (Polizei) 2.415.000 € 2.415.000 € Kranzbachbrücke 350.000 € 350.000 € Mautstraße Klais-Elmau 1.500.000 € 1.500.000 € GVS Mittenwald-Ferchenseehöhe 1.650.000 € 1.650.000 € Knüppeldammweg 120.000 € 120.000 € Grenzkontrollstellen 220.000 € 220.000 € Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8032 Hubschrauberlandeplatz 400.000 € 400.000 € Ertüchtigung Flughafen Pömetsried 300.000 € 300.000 € Instandsetzungen im Straßennetz 1.130.000 € 1.130.000 € Ingenieurhonorare 730.000 € 730.000 € Neugestaltung Wanderparkplatz 1.040.000 € 1.040.000 € Sachausgaben, Sonstiges 100.000 € 100.000 € Kosten für Ausgleichsmaßnahmen 175.000 € 175.000 € StMWi 563.226 € Erdverkabelung der Stromanbindung Klais-Elmau inkl. Abbau der nicht mehr benötigten Freileitung 173.000 € 173.000 € erdverkabelter Anschluss des BOSDigitalfunkmastes und des Rettungszentrums Süd an das öffentliche Stromnetz 390.226 € 390.226 € StMFLH 0 € StMUV 0 € StK Erstellung des neuen Fremdsprachenportals www.welcomedahoam.com inkl. Videogrußbotschaft von Ministerpräsident Seehofer 129.824 € 129.824 € StMJ 434.379 € Baumaßnahmen AG GAP (Verbesserung Sicherheit durch Ausleuchtung & Video-Überwachung Hof-Areal; Bau einer Schrankenanlage) 165.000 € 165.000 € IT-Ausstattung 215.146 € 215.146 € zusätzlicher Geschäftsbedarf inkl. Transport- und Unterbringungskosten 54.232 € 54.232 € StMBW 0 € StMGP 0 € StMELF 792.718 € 792.718 € StMAS gesamt 0 € 36.315.147 € 0 € 0 € 36.315.147 € Ergänzend ist zu bemerken, dass die Gemeinde Krün insgesamt 6,2 Mio. Euro in den Bau einer Trinkwasserleitung und einer Abwasserkanalisation einschließlich Pumpwerk für den Anschluss der Hotels „Schloss Elmau“ und „Kranzbach “ an die kommunalen Anlagen investiert hat. Zusätzlich sind für die Sanierung des Rathauses in Mittenwald Kosten in Höhe von 1,79 Mio. Euro und für die Sanierung des Rathauses in Garmisch Kosten in Höhe von 2,56 Mio. Euro angefallen , für die die Kommunen Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung vom Freistaat und vom Bund von insgesamt 2,75 Mio. Euro erhielten. Für den Bereich des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist des Weiteren auf Folgendes hinzuweisen: Die in obiger Tabelle aufgeführten Kosten entsprechen den bislang von den Bayer. Staatsforsten erbrachten Leistungen und Aufwendungen. Sie werden vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstattet. Die Infrastruktur wird – soweit nicht rückgebaut wird – künftig in den regulären Forstbetrieb integriert . Eigentümer der Flächen ist der Freistaat Bayern (Forstverwaltung ). Für die noch ausstehenden Sanierungs- und Rückbaumaßnahmen nach dem Gipfel rechnen die Bayer. Staatsforsten mit einem Aufwand von ca. 280.000 Euro (Schätzung zum Stand 09.07.2015). Auch dieser wird vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erstattet werden. 3. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Umfang aufgrund des G7-Gipfels weitere Investitionen im Freistaat (auf Gemeindeebene, auf Landkreisebene, auf Ebene des Freistaats) getätigt wurden, aufgeschlüsselt nach Art und Investitionsvolumen sowie a) im Bereich von Rettungsorganisationen (wie z. B. Bayerisches Rotes Kreuz (BRK), Feuerwehren, Technisches Hilfswerk (THW)), b) im Bereich der Verkehrsinfrastruktur und c) im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes? Zur Beantwortung der Frage wird auf nachstehende Tabelle verwiesen. Die Frage nach den getätigten Investitionen wurde dabei so verstanden, dass die jeweils durch den Freistaat Bayern für Investitionen geleisteten bzw. abgeflossenen Beträge zu benennen waren. Drucksache 17/8032 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Frage 3 a Rettungsorganisationen Frage 3. b. Verkehrsinfrastruktur Art Kosten Art Kosten Kostenerstattung Ertüchtigung Gleichwelle an Bergwacht Bayern 14.141 € Zusätzlicher Beschaffungsbedarf wg. Absicherung G7 350.000 € Kostenerstattung Mehrkosten vorgezogener Hardwaretausch an BRK/Integrierte Leitstelle (ILS) Oberland 21.209 € Notfall-KTW für BRK-Kreisverband GAP 87.580 € 5 Mehrzweck-LKW ABC an BRK 360.000 € Ausbau der Bahnhöfe Klais und Mittenwald 3.600.000 € gesamt 832.930 € 3.600.000 € Im Hinblick auf die als Investitionen im Bereich der Verkehrsinfrastruktur anlässlich des G7-Gipfels genannte Modernisierung der Bahnhöfe in Klais und Mittenwald ist ergänzend zu bemerken, dass die Finanzierung aus Bundesmitteln für Infrastrukturbauten im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs erfolgte, über deren Verwendung der Freistaat Bay ern und die Deutsche Bahn AG gemeinsam entscheiden . Investitionen im Bereich des Hotel- und Gaststättengewerbes (Frage 3 c) wurden insgesamt nicht getätigt. Fördermaßnahmen wurden in obiger Aufstellung wiederum nicht berücksichtigt (s. a. Antwort auf Frage 2), da es sich hierbei nicht um „Investitionen“ im eigentlichen Sinne handelt. Lediglich ergänzend seien gleichwohl folgende Sonderförderungen anlässlich des G7-Gipfels 2015 erwähnt : Als staatliche Unterstützung für die besonderen Belastungen der unmittelbar vom Gipfelgeschehen betroffenen Kommunen hat der Freistaat Bayern im Vorfeld des G7-Gipfels ein Sonderförderprogramm aufgelegt. Danach erfolgt u. a. eine Förderung für folgende Investitionen : o Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen für die Gemeinden Krün, Mittenwald, Wallgau und den Markt Garmisch-Partenkirchen, o Beschaffung persönlicher Schutzausrüstungen für die Feuerwehren der Gemeinden Krün und Mittenwald o IT-Ertüchtigung der Kreiseinsatzzentrale (KEZ), des Landkreises Garmisch-Partenkirchen. Die Förderung erfolgt mit Festbeträgen; bei den Beschaffungen der Feuerwehrfahrzeuge und der persönlichen Schutzausrüstungen darf die Förderung jedoch jeweils 70 % der für die Fördergegenstände anfallenden tatsächlichen Aufwendungen nicht übersteigen. Bei der IT-Ertüchtigung werden maximal die tatsächlichen Kosten gezahlt. Zur Höhe der insgesamt erfolgten Förderung der fünf Feuerwehrfahrzeuge sowie zu den jeweils verbliebenen Eigenanteilen der Kommunen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden, da noch nicht alle Förderunterlagen bei der Förderbehörde (Regierung von Oberbayern) vorliegen . Es wird aber darauf hingewiesen, dass die geförderten Fahrzeuge auch nach den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien gefördert worden wären. Bis zur Höhe der jeweiligen Regelförderung nach Anlage 2 zu den Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien erfolgte daher die Förderung aus Mitteln der Feuerschutzsteuer (veranschlagt im Einzelplan 03A bei Kap. 03 23 Titel 883 01). Nur die die Regelförderung übersteigenden Differenzbeträge bis zum jeweiligen Festbetrag nach Nr. 2.1 des Sonderförderprogramms G7-Gipfel (max. insgesamt 899.000 €) werden aus den speziell für den G7- Gipfel bereitgestellten Mitteln (Einzelplan 03A bei Kap. 03 03 Titel 633 80) finanziert. Die persönlichen Schutzausrüstungen für die Gemeinden Krün und Mittenwald wurden mit insgesamt 60.932,13 Euro gefördert; der Eigenanteil der Gemeinden lag hier bei 28.432,80 Euro. Für die IT-Ertüchtigung der KEZ-Garmisch-Partenkirchen hat der Markt Garmisch-Partenkirchen die Verwendungsbestätigung vorgelegt und die Auszahlung der Förderung beantragt . Der Antrag befindet sich derzeit in der Prüfung. Des Weiteren erfolgt u. a. eine Förderung entsprechend dem Sonderförderprogramm Digitalfunk für zusätzliche digitale Handfunkgeräte für die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen , Garmisch-Partenkirchen und Weilheim-Schongau. Die zusätzlich für den G7-Gipfel erforderlichen digitalen Handfunkgeräte für die drei Landkreise wurden mit insgesamt 61.975,87 Euro gefördert. Der Eigenanteil der drei Landkreise betrug dabei 13.509,66 Euro. 5. Wie hoch sind aktuell (Stand 30.06.2015) die Gesamtkosten für die Durchführung des G7-Gipfels auf Schloss Elmau und mit welchen weiteren Ausgaben rechnet die Staatsregierung noch? Die tatsächlichen Gesamtkosten zur Vorbereitung und Durchführung des G7-Gipfel 2015 können erst nach vollständiger haushalterischer Abwicklung beziffert werden, d. h. wenn beispielsweise die sog. Verbrauchskosten wie etwa Treibstoff oder die einsatzbedingten Mehrkosten für Unterstützungskräfte anderer Länder vorliegen. Wie Herr Staatsminister Herrmann anlässlich seiner Berichterstattung im Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport am 24.06.2015 angekündigt hat, wird es hierzu zu gegebener Zeit einen gesonderten Bericht geben . Im Übrigen liegen hier keine Erkenntnisse zu den Kosten vor, die dem Bund als Gastgeber des Gipfeltreffens entstanden sind. 6. Wie groß waren die Einnahmen für Unternehmen im Freistaat Bayern bzw. den Freistaat und Kommunen durch den G7-Gipfel, aufgeschlüsselt nach: a) Einnahmen für Handwerksbetriebe (Art und Höhe), Tourismusbetriebe, Sicherheitsunternehmen bzw. sonstige Betriebe, b) Einnahmen für den Einzelhandel vor Ort und c) Einnahmen für Kommunen bzw. den Staat durch Steuern und Abgaben? Aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen waren rund 30 Firmen und Betriebe in die Vorbereitung und Ausführung des G7-Gipfels 2015 eingebunden. Daten zum Verursachungszusammenhang von betrieblichen Einzelumsätzen werden staatlicherseits jedoch in der Regel nicht erhoben, Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8032 sodass der Staatsregierung keine belastbaren Erkenntnisse zu durch den G7-Gipfel 2015 veranlassten betrieblichen Einnahmen vorliegen. Mangels Bemessungsgrundlage können daher auch keine Daten zu umsatzbezogenen Steuereinnahmen des Freistaates beigebracht wer- den. Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse über Einnahmen der Kommunen bzw. des Staates durch Steuern und Abgaben im Zusammenhang mit dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau vor. Die Angaben der Unternehmen in den regelmäßig bei den Steuerbehörden einzureichenden Steuererklärungen beziehen sich – ebenso wie die Meldungen der Gemeinden über das Gewerbesteuer-Istaufkommen – regelmäßig auf die Gesamtheit der im Erklärungszeitraum angefallenen Geschäftsvorgänge. Vor diesem Hintergrund ist eine Aussage zu mit dem G7-Gipfel auf Schloss Elmau verbundenen Einnahmen auch zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich. 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maße die Ökologie im Umfeld von Schloss Elmau durch die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (z. B. den Sicherheitszaun) und andere Baumaßnahmen gelitten hat? Zur Beantwortung dieser Frage wird zum einen auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage der Frau Abgeordneten Katharina Schulze (Drs. 17/6819 vom 26.06.2015) verwiesen . Einschlägig sind hierzu die Antworten zu den Fragen 1.1 und 3. Entsprechend den Darlegungen in den Antworten zu den Fragen 2.2, 3, 4.1, 4.2, 5.2, 7.1, 7.2 und 8.1 sind zahlreiche Sicherungs-, Minimierungs-, Vermeidungs-, Ausgleichs - und Rückbaumaßnahmen vorgesehen und ergriffen worden, um keine dauerhaften Belastungen des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu erhalten. Auch in der Nachbetrachtung ist – soweit bis jetzt möglich – festzustellen, dass keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen erkennbar ist. Der Staatsregierung sind dauerhafte ökologische Schäden weder durch die Sicherheitsmaßnahmen und Infrastrukturmaßnahmen noch durch die Aktivitäten während des G7-Gipfels bekannt. Soweit erforderlich wurden, wie bereits ausgeführt, für dauerhafte und temporäre Maßnahmen Kompensationsmaßnahmen festgelegt . Bei Begehungen im Rahmen der Umweltbaubegleitung nach dem Gipfeltreffen wurden ebenfalls keine dauerhaften ökologischen Schäden im Umfeld des Tagungsortes festgestellt. Sowohl die Konzipierung als auch die technische Umsetzung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen im Umfeld des Schlosses Elmau erfolgte generell unter naturschutzrechtlicher und -fachlicher Begleitung eines Sachverständigenbüros und in enger Absprache mit den jeweiligen Naturschutzbehörden. Nach Beendigung der Rückbaumaßnahmen erfolgte am 10.07.2015 eine Begehung durch die zuständigen Behörden zur Bewertung hinsichtlich etwaiger Auswirkungen auf die Ökologie. Diese verlief im Ergebnis ohne Beanstandungen. 8. In welchem Umfang wurde im Zuge des G7-Gipfels durch Sicherheitsbehörden die Überwachung von Telekommunikationsdaten in der Region und darüber hinaus durchgeführt, aufgeschlüsselt nach: a) G7-bedingte Überprüfung von Mobilfunk-, Festnetz - und sonstigen Funkverbindungen, b) G7-bedingte Überprüfung von Verkehrsteilnehmern (z. B. durch Kennzeichenerfassung) und c) G7-bedingte Überprüfung der Internetnutzung? Durch polizeiliche Sicherheitsbehörden Bayerns wurden im Zuge des G7-Gipfels Maßnahmen im Sinne der Frage 8 a in einem Fall (Anschlussinhaberfeststellung gem. § 112 des Telekommunikationsgesetzes – TKG) und im Sinne der Frage 8 c in vier Fällen im manuellen Verfahren gem. § 113 TKG durchgeführt. Eine „Überprüfung der Internetnutzung“ fand durch die beim Bayer. Landeskriminalamt eingerichtete Informationssammelstelle (Isa) G7 Bayern lediglich dergestalt statt, dass aus polizeilicher Sicht relevante Internetauftritte, Facebookund /oder Twitteraccounts, soweit offen zugänglich, einem Monitoring mittels „Feed-Reader“ unterzogen wurden. Eine G7-bedingte Überprüfung von Verkehrsteilnehmern im Sinn der Frage 8 b fand insoweit statt, als während der polizeilichen Einsatzbewältigung des G7-Gipfels 2015 in den Bereichen Oberau, Kochel a. See, Griesen und Mittenwald vier mobile automatische Kennzeichenerfassungsanlagen (AKE) lageabhängig, temporär betrieben wurden. Seitens des Landesamtes für Verfassungsschutz wurden, da sich Linksextremisten intensiv mit dem G7-Gipfel beschäftigten , entsprechende Aktivitäten beobachtet. Hierzu wurden auch konkrete Kennzeichen und Telekommunikations -Bestandsdaten abgefragt. Mangels einer Statistik kann allerdings keine Aussage zum konkreten „gipfelbedingten“ Umfang getroffen werden; eine auffällige Mehrung derartigen Eingriffsmaßnahmen ist allerdings nicht festzustellen. Drucksache 17/8032 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7