Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 28.01.2014 Auswirkungen der Paragrafenbremse Der Ministerrat hat im Dezember 2013 den Vorschlag von Staatsministerin Christine Haderthauer für das Konzept einer „Paragrafenbremse“ gebilligt. Die Paragrafenbremse gilt danach für alle von der Staatsregierung verantworteten Gesetzentwürfe, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften . Bis auf wenige Ausnahmen, wie redaktionelle Änderungen oder Anpassungen an veränderte Rechtsprechung , unterliegt künftig jede Änderung des Landesrechts der „Paragrafenbremse“: – Voraussetzung für eine Neuerung wird künftig sein, dass zugleich eine andere gleichwertige Vorschrift aufgehoben wird („one in, one out“) und nachgewiesen ist, dass das Regelungsziel nicht anderweitig, also ohne Rechtsvorschrift erreicht werden kann. – Die Einhaltung und Überwachung der Paragrafenbremse stellt der Normprüfungsausschuss unter Leitung der Leiterin der Staatskanzlei sicher. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Welche über die in der Einleitung benannten Punkte hinausgehenden Festlegungen enthält das Konzept von Frau Haderthauer zur „Paragrafenbremse“? b) Inwiefern befasst sich dieses auch mit den negativen Auswirkungen der „Paragrafenbremse“? c) Welche Ausnahmen unter welcher Voraussetzung sind ggf. von der „one in, one out“ Regelung und dem geforderten Nachweis, dass das Regelungsziel nicht anderweitig erreicht werden kann, vorgesehen? 2. Wurde im Ministerrat auch über die möglichen negati- ven Auswirkungen der „Paragrafenbremse“ diskutiert? Wenn ja, was waren die wesentlichen Argumente? 3. a) Ist der Staatsregierung insbesondere bewusst, dass z. B. die in Art. 113 Abs. 1 BayEUG vorgesehene Regelung , wonach die Schulaufsichtsbehörden statistische Angaben von den Schulen einfordern können, zum 1. Juni 2014 ersatzlos wegfällt und sich das Amtliche Schulverwaltungsprogramm (ASV) noch in der Implementierungsphase befindet, weshalb ab dem 1. Juni keine Statistiken mehr erhoben werden können? b) Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung in Bezug auf diese Problematik ergreifen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beschlossene „Paragrafenbremse “ verhindert, dass ein Verlängerungsgesetz beschlossen wird. c) Sind der Staatsregierung weitere derartige Fälle bekannt ? 4. a) Wie wirkt sich die „Paragrafenbremse“ auf das von Justizminister Prof. Dr. Bausback angekündigte Gesetz über den Maßregelvollzug aus? b) Ist es möglich, aus Gründen der Rechtstaatlichkeit eine Ausnahme für dieses Gesetz zu machen? 5. Welche Vorschrift wird aufgehoben, damit das ange- kündigte Vorhaben des Ministerpräsidenten Seehofer zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern umgesetzt werden kann? Antwort der Bayerischen Staatskanzlei vom 20.02.2014 1. a) Welche über die in der Einleitung benannten Punkte hinausgehenden Festlegungen enthält das Konzept von Frau Haderthauer zur „Paragrafenbremse “? Detailaussagen hierzu finden sich bereits in der Antwort zur Schriftlichen Anfrage des Abgeordneten Dr. Hans Jürgen Fahn (Freie Wähler) vom 13.01.2014 betreffend „Paragrafen stopp“, Drs. 17/748. Darauf wird verwiesen. b) Inwiefern befasst sich dieses auch mit den negativen Auswirkungen der „Paragrafenbremse“? „Negative Auswirkungen“ der Paragrafenbremse sind bisher nicht bekannt. c) Welche Ausnahmen unter welcher Voraussetzung sind ggf. von der „one in, one out“-Regelung und dem geforderten Nachweis, dass das Regelungsziel nicht anderweitig erreicht werden kann, vorgesehen ? Vgl. Antwort zu Ziff. 1. a). 2. Wurde im Ministerrat auch über die möglichen negativen Auswirkungen der „Paragrafenbremse“ diskutiert? Wenn ja, was waren die wesentlichen Argumente? Vgl. Antwort zu Ziff. 1. b). 3. a) Ist der Staatsregierung insbesondere bewusst, dass z. B. die in Art. 113 Abs. 1 BayEUG vorgesehe- Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 14.03.2014 17/804 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/804 ne Regelung, wonach die Schulaufsichtsbehörden statistische Angaben von den Schulen einfordern können, zum 1. Juni 2014 ersatzlos wegfällt und sich das Amtliche Schulverwaltungsprogramm (ASV) noch in der Implementierungsphase befindet , weshalb ab dem 1. Juni keine Statistiken mehr erhoben werden können? Die Problematik ist bekannt. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Verbandsanhörung. b) Welche Maßnahmen wird die Staatsregierung in Bezug auf diese Problematik ergreifen, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die beschlossene „Paragrafenbremse“ verhindert, dass ein Verlängerungsgesetz beschlossen wird. Die Staatsregierung bereitet - wie in Ziff. 3. a) genannt – einen Gesetzentwurf vor und beabsichtigt, ihn alsbald beim Landtag einzubringen. Die Paragrafenbremse hindert ein solches Verlängerungsgesetz nach ihren konkreten Regularien nicht, da es sich um die Anpassung eines bereits normierten Sachverhalts an veränderte Rahmenbedingungen handelt (Verzögerungen bei der Inbetriebnahme des genannten Programms betreffend ASV). c) Sind der Staatsregierung weitere derartige Fälle bekannt? Die Verlängerung einer an sich bereits wegfallenden, nur noch übergangsweise geltenden Gesetzesregelung aufgrund Verzögerungen bei der Inbetriebnahme eines IT-Programms ist aktuell nur aus dem genannten Fall im Verfahren . 4. a) Wie wirkt sich die „Paragrafenbremse“ auf das von Justizminister Prof. Dr. Bausback angekündigte Gesetz über den Maßregelvollzug aus? b) Ist es möglich aus Gründen der Rechtstaatlichkeit eine Ausnahme für dieses Gesetz zu machen? Für den landesrechtlichen Teil des Maßregelvollzugs ist das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration zuständig. Bisher liegt zu einem solchen Gesetz noch kein aktueller Referentenentwurf vor, der auch auf Fragen der Paragrafenbremse eingeht. Die Erarbeitung eines solchen Entwurfs bleibt daher abzuwarten. Die Reform des Maßregelrechts im Grundsätzlichen betrifft Bundesrecht und ist daher kein Anwendungsfall der Paragrafenbremse. Diese bezieht sich nur auf Landesrecht. 5. Welche Vorschrift wird aufgehoben, damit das angekündigte Vorhaben des Ministerpräsidenten Seehofer zur Einführung von Volksbefragungen in Bayern umgesetzt werden kann? Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr erarbeitet derzeit den entsprechenden Gesetzentwurf. Die Vorgaben der Paragrafenbremse werden auch in diesem Verfahren Beachtung finden.