Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Günther Knoblauch SPD vom 14.01.2014 Kommunale Haushalte Genehmigungspflichtig ist die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Art. 71 Abs. 2 GO). Daneben bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtigungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind (Art. 67 Abs. 4 GO). In der Landkreisordnung bzw. der Bezirksordnung gibt es vergleichbare Vorschriften. Deshalb frage ich die Staatsregierung jeweils für jedes Jahr des Zeitraums 2004 bis 2013 für ganz Bayern sowie differenziert nach Bezirken: 1. Wie vielen a) kreisangehörigen und b) kreisfreien Gemeinden und c) wie vielen Landkreisen wurde insgesamt der Haushalt nicht genehmigt (Angaben bitte jeweils absolut und prozentual)? 1.1. Wie vielen davon jeweils aufgrund von Art. 71 Abs. 2 GO bzw. vergleichbarer Vorschrift in der Landkreisordnung ? 1.2. Wie vielen davon jeweils aufgrund von Art. 67 Abs. 4 GO bzw. vergleichbarer Vorschrift in der Landkreisordnung ? 2. Wie vielen a) kreisangehörigen und b) kreisfreien Gemeinden und c) wie vielen Landkreisen wurde der Haushalt nur unter Auflagen genehmigt (Angaben bitte jeweils absolut und prozentual)? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.02.2014 Vorbemerkung: Wie in der Schriftlichen Anfrage ausgeführt, ist die Aufnahme von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen genehmigungspflichtig (Art. 71 Abs. 2 GO). Daneben bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung, wenn in den Jahren, zu deren Lasten sie vorgesehen sind, Kreditaufnahmen geplant sind (Art. 67 Abs. 4 GO). Damit ist nicht jeder Haushalt einer Kommune genehmigungspflichtig. Es ist vielmehr zwischen Haushaltssatzungen mit genehmigungspflichtigen Bestandteilen und Haushaltssatzungen ohne solche Bestandteile zu unterscheiden (vgl. Art. 65 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung – GO; zitiert wird im Folgenden die Gemeindeordnung, für die Landkreise und Bezirke existieren in der Landkreisordnung bzw. der Bezirksordnung vergleichbare Vorschriften). Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr führt seit 2005 alljährlich zum Stichtag 30.06. (Ausnahme : im Haushaltsjahr 2006 zum Stichtag 31.07.2006) eine schriftliche Umfrage bei den Regierungen und Landratsämtern zum Stand der Haushaltsgenehmigungen bei den kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden sowie bei den Landkreisen durch, um zeitnah im laufenden Haushaltsjahr einen Überblick über den Stand der Haushaltsgenehmigungen zu erhalten. Die Ergebnisse dieser Haushaltsumfragen sind Momentaufnahmen, die die Situation zum jeweiligen Stichtag wiedergeben. Eine nachträgliche statistische Auswertung der Haushaltsgenehmigungen nach Abschluss des Haushaltsjahres erfolgt im Hinblick auf den eingeschränkten zusätzlichen Erkenntniswert einer neuerlichen Auswertung und insbesondere mit Blick auf den durch eine erneute Umfrage bei den Regierungen und allen 71 bayerischen Landratsämtern anfallenden zeitlichen und personellen Aufwand (gerade in einer Zeit, in der die Rechtsaufsichtsbehörden mit der Würdigung der Haushalte für das darauffolgende Haushaltsjahr befasst sind) nicht. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Schriftliche Anfrage auch unter Bezugnahme auf die Beantwortung der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Adelt vom 12.12.2013 betreffend Lage bayerischer Kommunalhaushalte in den letzten zehn Jahren in meinem Schreiben vom 17.01.2014 (Drs. 17/452) wie folgt: 1. Wie vielen a) kreisangehörigen und b) kreisfreien Gemeinden und c) wie vielen Landkreisen wurde insgesamt der Haus- halt nicht genehmigt (Angaben bitte jeweils absolut und prozentual)? 1.1 Wie vielen davon jeweils aufgrund von Art. 71 Abs. 2 GO bzw. vergleichbarer Vorschrift in der Landkreisordnung ? 1.2 Wie vielen davon jeweils aufgrund von Art. 67 Abs. 4 GO bzw. vergleichbarer Vorschrift in der Landkreisordnung ? Wie in den Vorbemerkungen ausgeführt, führt das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr alljährlich eine Umfrage zum Stand der Haushaltsgenehmigungen bei den kreisangehörigen und kreisfreien Gemeinden sowie bei den Landkreisen durch. Dies sind Momentaufnahmen, die die Situation zum jeweiligen Stichtag wiedergeben. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.04.2014 17/805 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/805 Ein Überblick über diejenigen Kommunen, deren Haushalt nicht genehmigt wurde – Genehmigungspflicht nach Art. 71 Abs. 2 GO bzw. nach Art. 67 Abs. 4 GO – und die ihre Haushaltsführung in der Folge über das komplette Haushaltsjahr hinweg nach den Vorschriften über die vorläufige Haushaltsführung (Art. 69 GO) abwickeln mussten, liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr daher nicht vor. Jedoch führte das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu der Frage Nr. 3 der Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Adelt vom 12.12.2013 Drs. 17/452 sowie im Nachgang zu der Anfrage zum Plenum des Herrn Abgeordneten Klaus Adelt vom 04.12.2013 Drs. 17/236 eine Schnellumfrage bei den Regierungen und den 71 Landratsämtern durch. Danach wurde • zum Stichtag 31.12.2012 bei insgesamt 15 Städten und Gemeinden (darunter eine kreisfreie Stadt) in Bayern und • zum Stichtag 31.12.2013 bei insgesamt 11 Städten und Gemeinden (darunter eine kreisfreie Stadt) in Bayern die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahmen nach Art. 71 GO (endgültig) versagt bzw. – bei anzeigenpflichtigen Haushalten – die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht mit der Folge, dass sich diese Städte und Gemeinden über das komplette Haushaltsjahr 2012 und/oder das komplette Haushaltsjahr 2013 hindurch in vorläufiger Haushaltsführung nach Art. 69 GO befanden. Die räumliche Verteilung auf die Regierungsbezirke stellt sich dabei wie folgt dar: Gemeinden, bei denen zu den Stichtagen 31.12.2012 und/oder 31.12.2013 die rechtsaufsichtliche Genehmigung der Kreditaufnahmen versagt bzw. – bei anzeigepflichtigen Haushalten – die Verletzung von Rechtsvorschriften geltend gemacht wurde Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Oberpfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Haushaltsjahr 2012 – Stichtag 31.12.2012 0 0 1 14 0 0 0 15 Haushaltsjahr 2013 – Stichtag 31.12.2013 0 0 0 10 0 1 0 11 Von einer nachträglichen Erhebung der erbetenen Angaben zum Haushaltsjahr 2005 bis 2011 hat das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Blick auf den bereits oben angesprochenen unverhältnismäßigen zeitlichen und personellen Aufwand einer entsprechenden Umfrage bei den Regierungen und den Landratsämtern abgesehen. 2. Wie vielen a) kreisangehörigen und b) kreisfreien Gemeinden und c) wie vielen Landkreisen wurde der Haushalt nur un- ter Auflagen genehmigt? Nach Art. 71 Abs. 2 GO bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung. Die Genehmigung soll dabei unter dem Gesichtspunkt einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen. Unterhalb der Schwelle der Versagung der Kreditgenehmigung bietet Art. 71 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 GO der Rechtsaufsichtsbehörde die Möglichkeit, die Kreditgenehmigung unter Bedingungen und Auflagen zu erteilen. Dies bietet der Rechtsaufsichtsbehörde beispielsweise die Möglichkeit , etwa durch Kreditkürzungen oder die Beauflagung von Haushaltskonsolidierungskonzepten die Vereinbarkeit der Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu gewährleisten. Die bereits in den Vorbemerkungen angesprochene jährliche Haushaltsumfrage des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr erfasst auch die Zahl der Haushalte, bei denen die Genehmigung des Gesamtbetrags der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen nur mit Einschränkungen, d. h. unter Auflagen und Bedingungen, erteilt wurde. Aus den nachfolgenden Tabellen ergibt sich die Zahl der kreisangehörigen und der kreisfreien Gemeinden sowie der Landkreise, deren Haushalte in den Jahren 2005 bis 2013 zum jeweils angegebenen Stichtag nur unter Einschränkungen genehmigt waren. Hinweis: Zum jeweiligen Stichtag (in der Regel 30.06. des jeweiligen Jahres) lag von den 2.056 Haushalten der kreisangehörigen Gemeinden und kreisfreien Städte in Bayern die angegebene Zahl der kommunalen Haushalte bei den Rechtsaufsichtsbehörden vor. Hiervon war wiederum eine bestimmte Anzahl aufgrund fehlender genehmigungspflichtiger Bestandteile nur anzeigepflichtig. Von den genehmigungspflichtigen Haushalten war zum Stichtag eine bestimmte Anzahl von den Rechtsaufsichtsbehörden noch nicht abschließend behandelt. Die mit Einschränkungen genehmigten Haushalte wurden jeweils ins Verhältnis gesetzt zu den vorliegenden genehmigungspflichtigen Haushalten: Drucksache 17/805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2005 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2005) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 460 230 183 174 186 271 288 1.792 88,2 % ● davon anzeigepflichtig 239 91 64 58 78 127 126 783 43,7 % ● davon genehmigungspflichtig 221 139 119 116 108 144 162 1.009 56,3 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 12 11 21 34 7 18 14 117 11,6 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 184 107 79 52 89 80 133 724 71,8 % ● mit Einschränkungen genehmigt 25 21 19 30 12 46 15 168 16,7 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 11,31 % 15,11 % 15,97 % 25,86 % 11,11 % 31,94 % 9,26 % 16,65 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2005 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2005) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 0 0 0 0 1 1 4,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 3 4 5 3 3 24 96,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 3 3 3 3 3 3 21 87,5 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 2 0 0 3 12,5 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 25,00 % 40,00 % 0,00 % 0,00 % 12,50 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2005 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2005) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 9 7 8 7 9 10 70 98,6 % ● davon anzeigepflichtig 1 0 0 0 1 0 0 2 2,9 % ● davon genehmigungspflichtig 19 9 7 8 6 9 10 68 97,1 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 1 4 2 2 0 0 0 9 13,2 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 18 5 5 5 6 8 9 56 82,4 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 0 1 1 3 4,4 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,50 % 0,00 % 11,11 % 10,00 % 4,41 % Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/805 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2006 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2006) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 481 241 198 189 197 288 308 1.902 93,6 % ● davon anzeigepflichtig 259 101 72 78 103 147 152 912 47,9 % ● davon genehmigungspflichtig 222 140 126 111 94 141 156 990 52,1 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 4 11 19 20 10 8 1 73 7,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 198 110 85 51 73 94 144 755 76,3 % ● mit Einschränkungen genehmigt 20 19 22 40 11 39 11 162 16,4 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 9,01 % 13,57 % 17,46 % 36,04 % 11,70 % 27,66 % 7,05 % 16,36 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2006 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2006) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 0 0 0 0 1 1 4,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 3 4 5 3 3 24 96,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 1 0 0 0 0 1 2 8,3 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 2 3 3 3 3 1 18 75,0 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 2 0 1 4 16,7 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 25,00 % 40,00 % 0,00 % 33,33 % 16,67 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2006 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2006) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 8 7 9 7 9 10 70 98,6 % ● davon anzeigepflichtig 0 1 0 0 1 0 0 2 2,9 % ● davon genehmigungspflichtig 20 7 7 9 6 9 10 68 97,1 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 2 0 1 0 0 2 5 7,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 20 5 7 7 6 9 8 62 91,2 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 0 0 0 1 1,5 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,11 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,47 % Drucksache 17/805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2007 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2007) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 421 207 158 147 161 242 229 1.565 77,1 % ● davon anzeigepflichtig 262 113 72 73 96 163 125 904 57,8 % ● davon genehmigungspflichtig 159 94 86 74 65 79 104 661 42,2 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 8 2 12 27 7 15 4 75 11,3 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 141 82 58 28 55 48 95 507 76,7 % ● mit Einschränkungen genehmigt 10 10 16 19 3 16 5 79 12,0 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 6,29 % 10,64 % 18,60 % 25,68 % 4,62 % 20,25 % 4,81 % 11,95 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2007 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2007) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 1 0 0 0 1 2 8,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 2 4 5 3 3 23 92,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 1 0 0 1 2 8,7 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 3 2 3 3 3 1 18 78,3 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 2 0 1 3 13,0 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 40,00 % 0,00 % 33,33 % 13,04 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2007 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2007) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 7 7 9 7 9 8 67 94,4 % ● davon anzeigepflichtig 3 1 2 0 0 0 1 7 10,4 % ● davon genehmigungspflichtig 17 6 5 9 7 9 7 60 89,6 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 2 2 0 5 1 1 2 13 21,7 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 15 4 5 4 6 8 4 46 76,7 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 1 1 1,7 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 14,29 % 1,67 % Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/805 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2008 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2008) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 431 197 146 149 165 242 260 1.590 78,3 % ● davon anzeigepflichtig 283 127 81 78 107 173 160 1.009 63,5 % ● davon genehmigungspflichtig 148 70 65 71 58 69 100 581 36,5 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 6 4 9 11 8 2 3 43 7,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 135 64 48 36 50 64 92 489 84,2 % ● mit Einschränkungen genehmigt 7 2 8 24 0 3 5 49 8,4 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 4,73 % 2,86 % 12,31 % 33,80 % 0,00 % 4,35 % 5,00 % 8,43 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2008 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2008) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 1 1 0 0 1 3 12,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 2 3 5 3 3 22 88,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 0 0 0 1 1 4,5 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 3 2 2 4 3 1 18 81,8 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 1 0 1 3 13,6 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 33,33 % 20,00 % 0,00 % 33,33 % 13,64 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2008 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2008) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 8 6 8 7 9 10 68 95,8 % ● davon anzeigepflichtig 3 3 2 0 0 2 4 14 20,6 % ● davon genehmigungspflichtig 17 5 4 8 7 7 6 54 79,4 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 0 0 1 3 4 7,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 17 5 4 7 7 6 3 49 90,7 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 0 0 0 1 1,9 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 12,50 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,85 % Drucksache 17/805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2009 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2009) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 427 219 164 158 167 248 257 1.640 80,7 % ● davon anzeigepflichtig 235 105 76 63 80 141 133 833 50,8 % ● davon genehmigungspflichtig 192 114 88 95 87 107 124 807 49,2 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 10 8 6 34 9 9 14 90 11,2 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 174 93 77 35 77 82 102 640 79,3 % ● mit Einschränkungen genehmigt 9 12 5 26 1 16 8 77 9,5 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 4,69 % 10,53 % 5,68 % 27,37 % 1,15 % 14,95 % 6,45 % 9,54 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2009 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2009) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 1 0 0 0 0 1 4,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 2 4 5 3 4 24 96,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 0 0 0 1 1 4,2 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 3 2 4 2 3 2 19 79,2 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 3 0 1 4 16,7 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 60,00 % 0,00 % 25,00 % 16,67 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2009 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2009) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 9 7 9 7 9 10 71 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 3 2 3 0 1 0 3 12 16,9 % ● davon genehmigungspflichtig 17 7 4 9 6 9 7 59 83,1 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 1 0 0 0 1 0 2 3,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 17 6 4 9 6 8 7 57 96,6 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/805 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2010 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2010) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 452 232 171 167 187 271 277 1.757 86,5 % ● davon anzeigepflichtig 222 86 57 56 75 117 108 721 41,0 % ● davon genehmigungspflichtig 230 146 114 111 112 154 169 1.036 59,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 7 4 15 28 16 13 15 98 9,5 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 201 117 89 52 88 118 142 807 77,9 % ● mit Einschränkungen genehmigt 22 25 10 31 8 23 12 131 12,6 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 9,57 % 17,12 % 8,77 % 27,93 % 7,14 % 14,94 % 7,10 % 12,64 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2010 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2010) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 3 5 3 4 24 96,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 0 0 0 0 1 1 4,2 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 3 3 5 3 3 23 95,8 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 1 1 0 2 4 17,4 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 2 2 1 2 3 0 13 56,5 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 1 1 1 2 0 1 6 26,1 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 33,33 % 33,33 % 33,33 % 40,00 % 0,00 % 33,33 % 26,09 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2010 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2010) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 8 7 9 7 9 10 70 98,6 % ● davon anzeigepflichtig 2 0 1 0 0 2 3 8 11,4 % ● davon genehmigungspflichtig 18 8 6 9 7 7 7 62 88,6 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 1 1 2 1 0 3 8 12,9 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 18 7 5 6 6 7 4 53 85,5 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 1 0 0 0 1 1,6 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,11 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 1,61 % Drucksache 17/805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 9 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2011 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2011) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 451 233 162 165 186 266 272 1.735 85,4 % ● davon anzeigepflichtig 236 110 80 56 99 157 133 871 50,2 % ● davon genehmigungspflichtig 215 123 82 109 87 109 139 864 49,8 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 10 5 10 24 2 5 12 68 7,9 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 188 99 66 63 78 96 125 715 82,8 % ● mit Einschränkungen genehmigt 17 19 6 22 7 8 2 81 9,4 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 7,91 % 15,45 % 7,32 % 20,18 % 8,05 % 7,34 % 1,44 % 9,38 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2011 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2011) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 0 0 0 0 1 1 4,0 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 3 4 5 3 3 24 96,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 2 1 0 2 5 20,8 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 2 3 1 2 3 0 14 58,3 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 1 0 1 2 0 1 5 20,8 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 33,33 % 0,00 % 25,00 % 40,00 % 0,00 % 33,33 % 20,83 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2011 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2011) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 9 7 9 7 9 10 71 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 1 0 3 0 0 2 2 8 11,3 % ● davon genehmigungspflichtig 19 9 4 9 7 7 8 63 88,7 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 2 0 1 0 0 4 7 11,1 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 19 7 4 8 7 7 4 56 88,9 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 0 0 0,0 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % Seite 10 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/805 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2012) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 448 232 178 168 172 269 267 1.734 85,4 % ● davon anzeigepflichtig 243 108 87 63 90 142 143 876 50,5 % ● davon genehmigungspflichtig 205 124 91 105 82 127 124 858 49,5 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 10 14 8 17 8 3 3 63 7,3 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 179 90 72 73 70 109 120 713 83,1 % ● mit Einschränkungen genehmigt 16 20 11 15 4 15 1 82 9,6 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 7,80 % 16,13 % 12,09 % 14,29 % 4,88 % 11,81 % 0,81 % 9,56 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2012) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 3 5 3 4 24 96,0 % ● davon anzeigepflichtig 0 0 2 0 0 0 1 3 12,5 % ● davon genehmigungspflichtig 3 3 1 3 5 3 3 21 87,5 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 1 0 0 0 1 4,8 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 3 2 1 1 3 3 2 15 71,4 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 1 0 1 2 0 1 5 23,8 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 33,33 % 0,00 % 33,33 % 40,00 % 0,00 % 33,33 % 23,81 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2012 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2012) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 19 8 7 9 7 9 10 69 97,2 % ● davon anzeigepflichtig 1 0 2 0 0 2 1 6 8,7 % ● davon genehmigungspflichtig 18 8 5 9 7 7 9 63 91,3 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 2 2 2 2 2 1 11 17,5 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 18 6 3 7 5 5 7 51 81,0 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 1 1 1,6 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 11,11 % 1,59 % Drucksache 17/805 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 11 Bei den kreisangehörigen Gemeinden stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2013 der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Bayern (Stichtag 01.07.2013) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 497 255 223 210 205 305 336 2.031 ● davon vorgelegt 431 225 168 159 173 264 280 1.700 83,7 % ● davon anzeigepflichtig 217 132 83 58 85 132 140 847 49,8 % ● davon genehmigungspflichtig 214 93 85 101 88 132 140 853 50,2 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 6 5 5 24 5 7 10 62 7,3 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 189 70 70 70 78 115 128 720 84,4 % ● mit Einschränkungen genehmigt 19 18 10 7 5 10 2 71 8,3 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 8,88 % 19,35 % 11,76 % 6,93 % 5,68 % 7,58 % 1,43 % 8,32 % Bei den kreisfreien Städten stellte sich die Situation wie folgt dar: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2013 der kreisfreien Städte in Bayern (Stichtag 01.07.2013) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 3 3 3 4 5 3 4 25 ● davon vorgelegt 3 3 3 4 5 3 4 25 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 1 0 1 0 0 0 1 3 12,0 % ● davon genehmigungspflichtig 2 3 2 4 5 3 3 22 88,0 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 0 0 1 0 0 1 2 9,1 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 2 2 1 3 2 3 0 13 59,1 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 1 1 0 3 0 2 7 31,8 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 33,33 % 50,00 % 0,00 % 60,00 % 0,00 % 66,67 % 31,82 % Bei den Landkreisen ergab sich folgendes Bild: Stand der Haushaltsgenehmigungen 2013 der Landkreise in Bayern (Stichtag 01.07.2013) Regierungsbezirk Ober- bayern Niederbayern Ober- pfalz Oberfranken Mittelfranken Unterfranken Schwaben gesamt Anteil Zahl der kommunalen Haushalte 20 9 7 9 7 9 10 71 ● davon vorgelegt 20 9 7 9 7 9 10 71 100,0 % ● davon anzeigepflichtig 4 2 1 0 1 3 1 12 16,9 % ● davon genehmigungspflichtig 16 7 6 9 6 6 9 59 83,1 % Von den genehmigungspflichtigen Haushalten waren zum Stichtag ● noch nicht genehmigt 0 2 2 1 0 0 2 7 11,9 % ● ohne Einschränkungen genehmigt 16 5 4 8 6 6 5 50 84,7 % ● mit Einschränkungen genehmigt 0 0 0 0 0 0 2 2 3,4 % ● mit Einschr. genehmigt (prozentual) 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 0,00 % 22,22 % 3,39 %