Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2015 Einsatz von Zivilfahndern auf Musikfestivals und auf dem Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird der Bedarf an zivilen Polizeieinsatzkräften auf Musikfestivals ermittelt? 2. Wie kooperieren Veranstalter und Polizei beim Einsatz der Zivilfahnder? 3. Wie viele Beamtinnen und Beamten werden in Bayern für den Einsatz als Zivilfahnder bei Musikveranstaltungen eingesetzt? 3.1 Wie viele Zivilfahnder werden üblicherweise im Durchschnitt und in Abhängigkeit zur Besucherzahl bei einem Musikfestival eingesetzt? 4. Wie viele Einsatzkräfte in Zivil wurden beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen in diesem Jahr eingesetzt? 5. War in der Einsatzplanung zunächst eine höhere Anzahl von zivilen Einsatzkräften angedacht gewesen und wenn ja, weshalb? 6. Wie viele Einsatzkräfte in Zivil wurden beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen im vergangenen Jahr eingesetzt? 6.1 Wie erklärt sich ggf. die Differenz? 7. Wie viele Fahrzeugkontrollen wurden im Vorfeld des Riding Higher Festivals in Odelzhausen in diesem Jahr durch die Polizei mit welchem Ergebnis durchgeführt? 8. Welche Schlüsse ziehen die Staatregierung und die Einsatzleitung aus den diesjährigen Ereignissen für einen möglichen Einsatz beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen im kommenden Jahr? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.09.2015 1. Wie wird der Bedarf an zivilen Polizeieinsatzkräften auf Musikfestivals ermittelt? Die Grundlage der Ermittlungen von Umfang und Zusammensetzung der einzusetzenden Kräfte bildet bei allen Polizeieinsätzen, so auch bei Musikfestivals, eine umfassende Lagebeurteilung. Hierfür werden u. a. vorhandene Erkenntnisse vergleichbarer Veranstaltungen, Erfahrungen der Vorjahre insbesondere Art und Umfang der im Zusammenhang mit der Veranstaltung begangenen Straftaten und Ordnungswidrigkeiten, die prognostizierte Anzahl der Besucher und deren Zusammensetzung, die Festivaldauer, die örtlichen Gegebenheiten sowie die Ergebnisse der vorab geführten Sicherheitsgespräche herangezogen und bewertet . Ob die polizeilichen Maßnahmen eher offen oder verdeckt geführt werden und wie hoch der dementsprechende Bedarf an Zivilkräften zur Auftragserfüllung ist, richtet sich nach dem Ergebnis dieser Lagebeurteilung und fließt in die Entscheidung der einsatzführenden Dienststelle ein. 2. Wie kooperieren Veranstalter und Polizei beim Einsatz der Zivilfahnder? Der rechtskonforme Ablauf steht grundsätzlich im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Im Vorfeld wird durch die Genehmigungsbehörde mit dem Veranstalter ein Sicherheitsgespräch geführt und ein Sicherheitskonzept erarbeitet . Die Polizei ist bei Gesprächen und Konzepten beratend und bewertend eingebunden und informiert den Veranstalter im Regelfall auch über den möglichen Einsatz ziviler Kräfte. 3. Wie viele Beamtinnen und Beamten werden in Bayern für den Einsatz als Zivilfahnder bei Musikveranstaltungen eingesetzt? 3.1 Wie viele Zivilfahnder werden üblicherweise im Durchschnitt und in Abhängigkeit zur Besucherzahl bei einem Musikfestival eingesetzt? Die Fragen 3 und 3.1 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Einsatz von zivilen Einsatzsatzkräften ist keine generelle polizeitaktische Maßnahme bei Musikveranstaltungen, sondern wird, wie unter Antwort zu 1. ausgeführt, bedarfsgerecht ermittelt und variiert sehr stark. Je nach Lagebeurteilung können Veranstaltungen im Rahmen des allgemeinen Streifendienstes betreut werden, während andere Veranstaltungen aufgrund der taktischen Einsatzbewertung einen deutlich höheren Kräfteansatz bedingen. Die erwartete Besucherzahl stellt für diese Entscheidung nur einen von vielen Faktoren dar, der zur Bewertung und Entscheidung herangezogen wird. Eine feststehende Anzahl von einzusetzenden Zivilkräften gibt es somit nicht, weshalb sich auch kein statistisch belastbarer Durchschnittswert zum zahlenmäßigen Einsatz von Zivilkräften bestimmen lässt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/8050 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8050 4. Wie viele Einsatzkräfte in Zivil wurden beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen in diesem Jahr eingesetzt? Für den Einsatz beim „Riding Higher Festival 2015“ in Odelzhausen standen insgesamt 50 Zivilbeamte für die Bereiche Aufklärung, Kontrolle, Sachbearbeitung und erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Verfügung. 5. War in der Einsatzplanung zunächst eine höhere Anzahl von zivilen Einsatzkräften angedacht gewesen , und wenn ja, weshalb? Die Erkenntnisse aus der aktuellen Lagebewertung kurz vor der Veranstaltung führten zu einer Reduzierung der Anzahl der Zivilkräfte. 6. Wie viele Einsatzkräfte in Zivil wurden beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen im vergangenen Jahr eingesetzt? 6.1 Wie erklärt sich ggf. die Differenz? Die Fragen 6 und 6.1 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. 2014 fand in Odelzhausen kein Festival statt, weshalb auch kein Einsatz von Polizei-/Zivilkräften erforderlich war. 7. Wie viele Fahrzeugkontrollen wurden im Vorfeld des Riding Higher Festivals in Odelzhausen in diesem Jahr durch die Polizei mit welchem Ergebnis durchgeführt? Insgesamt wurden am 24.07.2015 in unmittelbarer Nähe zum Veranstaltungsort zwei und in gewisser Entfernung fünf Verkehrskontrollstellen betrieben. Verstöße wurden hierbei nicht festgestellt. 8. Welche Schlüsse ziehen die Staatregierung und die Einsatzleitung aus den diesjährigen Ereignissen für einen möglichen Einsatz beim Riding Higher Benefiz Festival in Odelzhausen im kommenden Jahr? Über Umfang und Zusammensetzung von Einsatzkräften bei zukünftigen Riding Higher Benefiz-Festivals wird, wie auch beim vergangenen Festival, auf Grundlage der zu diesem Zeitpunkt aktuell vorliegenden Erkenntnisse und der daraus resultierenden Lagebewertung entschieden. Nach Mitteilung des Polizeipräsidiums Oberbayern Nord wurde zwischen dem Veranstalter und der zuständigen Polizeiinspektion Dachau vereinbart, dass der Veranstalter bei zukünftigen Veranstaltungen frühzeitig Verbindung zur Polizeiinspektion Dachau aufnimmt. Die Polizeiinspektion Da chau wertete das letzte gemeinsame Nachbereitungsgespräch als konstruktiv und gewinnbringend.