Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 06.08.2015 Barrierefreier Ausbau bayerischer Bahnhöfe Der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) ist ein Umsteigebahnhof mit täglich 1.900 Umsteigern. Aus diesem Grund ist ein barrierefreier Ausbau des Bahnhofs sehr wünschenswert . Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wann soll der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) barrierefrei ausgebaut werden. 2. Welche Mittel sind von der DB AG bzw. dem Freistaat Bayern hierfür eingeplant? 3. Gibt es eine Rangfolge der Bahnhöfe in Bayern für das Umbauprogramm der DB AG und welchen Rang nimmt der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) hier ein? 4. Welche Kriterien werden für das Umbauprogramm wie stark gewichtet? 5. Welche Rolle spielt bei der Aufnahme in das Umbauprogramm der bauliche Zustand der Bahnanlagen? 6. Ist der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) Bestandteil des sog. „Bayern-Pakets“, und wenn nein, warum nicht? 7. Ist der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) Bestandteil des Maßnahmenpakets des Bundes für kleine und mittlere Bahnhöfe, und wenn nein, warum nicht? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 15.09.2015 Zu 1.–6.: Die Fragen 1 bis 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Verkehrsstationen stehen im Eigentum der Deutschen Bahn AG. Sie ist daher grundsätzlich für die Planung und Ausführung des barrierefreien Ausbaus zuständig . Die Finanzierung liegt gemäß Art. 87e Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) in der Verantwortung des Bundes. Dennoch hat der Freistaat mit dem „Bayern -Paket 2013–2018“ ein Programm von insgesamt 60 Mio. € für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Haltestellen in Bayern aufgelegt, um den Ausbau von solchen Bahnhöfen und Haltestellen zu forcieren, die die Deutsche Bahn AG aufgrund Ihrer Priorisierung nicht barrierefrei ausgebaut hätte. Die Festlegung, welche Bahnhöfe im Rahmen des „Bayern-Paket 2013–2018“ barrierefrei ausgebaut werden, erfolgte bereits Anfang 2013. Der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) konnte nicht berücksichtigt werden, da sich die Anlagen der Verkehrsstation in einem vergleichsweise guten Zustand befinden. Selbstverständlich wird der Freistaat sein großes Engagement für die Barrierefreiheit im Schienennahverkehr auch über das Jahr 2018 hinaus fortsetzen. Neben den bisherigen Hauptkriterien (Fahrgastzahlen, Zustand der vorhandenen Anlagen und Anlagenalter) soll künftig auch die verkehrliche Knotenfunktion eines Bahnhofes sowie ein besonderer Bedarf an Barrierefreiheit (z. B. touristisch bedeutende Orte, Kurorte, Standorte von Reha-Kliniken oder Behinderteneinrichtungen ) berücksichtigt werden. In welcher Geschwindigkeit der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstationen fortgeführt werden kann, hängt maßgeblich von den zur Verfügung stehenden Mitteln ab. Die Staatsregierung wird 2016 ein Konzept zum weiteren Ausbau der Bahnhöfe und Haltepunkte erstellen, in dem auch die Priorisierung künftiger Maßnahmen Thema sein wird. Dabei wird auch der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern) wieder in die Betrachtung mit einbezogen. Zu 7.: Eine Aufnahme des Bahnhofs Neufahrn (Niederbayern) in das Sonderprogramm des Bundes „Zukunftsinvestitionsprogramm 2016 bis 2018 – Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen – (ZIP)“ kann nicht in Aussicht gestellt werden. Nach den Vorgaben des Bundes können in diesem Programm nur Stationen mit weniger als 1.000 Ein- und Aussteigern gefördert werden. Der Bahnhof Neufahrn (Niederbayern ) hat jedoch ein tägliches Fahrgastaufkommen von ca.1.900 Reisenden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/8052 Bayerischer Landtag