Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 25.06.2015 Stand des Ausbaus der Erstaufnahmeeinrichtungen und die Rolle der Provisorien Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat seit 2009 weitere Erstaufnahmeeinrichtungen beantragt, weil schon damals die beiden Einrichtungen München und Zirndorf überfüllt waren. Mitte 2014 versprach die Staatsministerin für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Emilia Müller weitere Erstaufnahmeeinrichtungen, in allen Bezirken sollte eine Erstaufnahmeeinrichtung sein. Im größten Bezirk Oberbayern möglicherweise eine zweite. Im Januar 2015 wurde dann die Erstaufnahme Deggendorf für 500 Menschen eröffnet. In anderen Bezirken gibt es bislang nur provisorische Übergangsaufnahmeeinrichtungen oder gar keine. Mancherorts wurden Gemeinschaftsunterkünfte (GU) in provisorische Erstaufnahmeeinrichtungen umgewandelt, dort findet man aber kein Personal vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), auch sonst scheint einiges nicht geregelt zu sein. So wurde beispielsweise in Augsburg überraschend eine gut instand gesetzte Gemeinschaftsunterkunft in eine provisorische Erstaufnahme umgewandelt. Dort arbeiten aber offenbar keine Mitarbeiter des BAMF, finden keine Aufnahmegespräche statt. Die meisten oder alle Flüchtlinge kommen ohne gesundheitliche Untersuchung nach Augsburg. Ein Teil wird zur Untersuchung an das Gesundheitsamt in Augsburg gesandt, ein Teil offenbar nicht. Die Flüchtlinge werden dann nach wenigen Tagen teilweise in GU, teilweise in Erstaufnahmen anderer Bundesländer oder weiteren Erstaufnahmeprovisorien in Bayern weitergeleitet , sie bleiben lediglich einige Tage in Augsburg, weitere Zwecke dieser provisorischen Erstaufnahme sind nicht erkennbar . Seit Monaten erhält die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN immer wieder Hinweise aus den Helferkreisen, dass Asylsuchende zu ihrem Erstaufnahmegespräch entweder nicht rechtzeitig oder gar nicht kommen konnten, oder einen Tag vorher anreisen müssen, aber nicht wissen, wo sie die Nacht verbringen können. Viele schaffen es nur, zu dem für sie so wichtigen Anhörungsgespräch zu kommen, weil Ehrenamtliche sie mit dem Auto dorthin begleiten. Manchmal erreicht sie die Information über den Anhörungstermin erst einen Tag vorher. Um 8.00 Uhr dann angekommen, sind Wartezeiten von 3 oder 4 Stunden oft der Fall. Bedauerlich ist, dass diese bedauerlichen Missstände seit einem halben Jahr anhalten, ohne dass Verbesserungen im Organisationsablauf ergriffen wurden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1.1 Welche Plätze stehen in welchen bayerischen (sowohl voll einsatzbereiten, als auch provisorischen) Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit zur Verfügung? 1.2 Ist die Inbetriebnahme weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen mit vollständigem Leistungsumfang geplant (wenn ja, bitte Ort, Umfang, voraussichtliche Belegzahlen und voraussichtlichen Eröffnungstermin angeben )? 1.3 Ab wann ist mit der Durchführung von Anhörungsverfahren an den neu zu errichtenden oder geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen zu rechnen? 2.1 Aus welchen Gründen kam es zu den doch sehr erheblichen Verzögerungen bei der Errichtung von neuen Erstaufnahmeeinrichtungen? 2.2 Warum kam es in Augsburg und Bayreuth zu einem Stopp der Planungen der Kommunen? 2.3 Wann ist mit der Fertigstellung dieser Einrichtungen durch den Freistaat zu rechnen? 3.1 Wie sieht die aktuelle Arbeit des BAMF in den provisorischen Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit aus (bitte einschließlich unter Angabe der einzelnen Aufgaben, Leistungen oder aller anderen Aktivitäten)? 3.2 Wer zahlt in den provisorischen Einrichtungen das Taschengeld an Asylsuchende und Flüchtlinge aus, die sich in der Regel nur wenige Tage an diesem Ort aufhalten ? 4.1 Werden alle Flüchtlinge und Asylsuchende, die in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen ankommen, registriert, gesundheitlich untersucht und über ihre Fluchtgründe befragt (bitte auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Einrichtungen auflisten)? 4.2 Wie viele Flüchtlinge werden jeweils ohne gesundheitliche Untersuchung an andere Einrichtungen weiterverteilt (bitte unter Angabe der jeweiligen Gründe und der entsprechenden Einrichtungen, in die umverteilt wird)? 4.3 Auf welche rechtlichen Grundlagen, Verfahrensanweisungen oder Kriterien wird sich bei der Umverteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen von einer (provisorischen ) Erstaufnahmeeinrichtung in eine andere Einrichtung bezogen? 5.1 Wie viele Flüchtlinge warten derzeit in Bayern in (auch provisorischen) Einrichtungen auf ihr Anhörungsgespräch beim BAMF (bitte unter Angabe der jeweiligen Wartezeit)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2015 17/8055 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8055 5.2 Trifft es zu, dass dabei Wartezeiten von sechs Monaten vorkommen (bitte entsprechende Fälle auflisten)? 5.3 An welchen Orten finden Anhörungsgespräche statt (bitte die Regierungsbezirke und Landkreise benennen )? 6.1 Wird sichergestellt, dass der Ort der Anhörung von den geladenen Asylsuchenden und Flüchtlingen pünktlich , einfach, zeitnah und ohne Inanspruchnahme einer Übernachtung mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht werden kann (in der Annahme, dass diese Personengruppe in der Regel nicht über Personenkraftwagen verfügt und sich nicht auf ehrenamtliche Helfer/-innen alleine verlassen können)? 6.2 Werden Übernachtungsmöglichkeiten, Nahrungsversorgung , sanitäre Anlagen und ggfs. auch Kinderbetreuung für diejenigen bereitgestellt, die ihr Anhörungsgespräch nicht unter den in Frage 6.1 genannten Kriterien wahrnehmen können? 7.1 Wer ist dafür verantwortlich, dass Asylsuchende in dezentralen Einrichtungen Anschreiben erhalten, in denen sie aufgefordert werden, an einem bestimmten Datum um 8.00 Uhr morgens an den Außenstellen des BAMF für ihr Anhörungsgespräch zu erscheinen, obwohl dies den Asylsuchenden mithilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gar nicht möglich ist? 7.2 Wer ist dafür verantwortlich, dass Asylsuchende, die es dann nicht schaffen, bis 8.00 Uhr in den Außenstellen zu erscheinen, auch keinen Termin am Nachmittag erhalten, und unverrichteter Dinge wieder umkehren müssen? 7.3 Da die Staatsregierung seit mehreren Monaten von diesen Problemen weiß, frage ich, was hat sie dafür getan, dass die Asylsuchenden wenigstens die Möglichkeit haben, zu ihrem Aufnahmegespräch rechtzeitig kommen zu können? 8.1 Welche Schul- und Sporthallen werden als provisorische Erstaufnahmeeinrichtungen benutzt (bitte die Regierungsbezirke und Landkreise benennen)? 8.2 Ist es in der Vergangenheit zu Unterrichtsausfällen und Verzögerungen des Vereinsbetriebs durch den Betrieb der provisorischen Erstaufnahmeeinrichtungen in diesen Schul- und Sporthallen gekommen? 8.3 Welche Maßnahmen möchte die Staatsregierung ergreifen , um möglichst schnell Alternativen zu Turnhallen und Vereinsgebäuden zu schaffen? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 15.09.2015 Zur Vorbemerkung: Seit 2014 wurde die bay. Erstaufnahme von 3.000 Plätzen auf aktuell über 13.000 Plätze ausgebaut und wird bis Ende 2015 auf 15.000 erhöht. Zu den ursprünglich vorhandenen Aufnahmeeinrichtungen (AE) in München und Zirndorf kamen reguläre AE (d. h. Einrichtungen mit offiziellen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF)) in Deggendorf, Schweinfurt und Manching sowie Übergangs-AE in Regensburg, Augsburg und Bayreuth. Auch die Übergangs-AE haben mittlerweile eine Kapazität von mindestens 500 Plätzen und das BAMF ist auch für diese Standorte angefragt. Zur Arbeitsaufnahme bzw. Arbeitsweise des BAMF kann von hier keine Auskunft erteilt werden. 1.1 Welche Plätze stehen in welchen bayerischen (sowohl voll einsatzbereiten, als auch provisorischen) Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit zur Verfügung ? Die nachfolgende Aufstellung bezieht sich auf die regulären Erstaufnahmeeinrichtungen (AE) und Übergangsaufnahmeeinrichtungen (ÜAE) inklusive der Kapazitäten in den Dependancen (DP): Regierungsbezirk Kapazität (Stand 03.09.2015) Erstaufnahme Oberbayern 4.711 (AE München mit 11 DP) Erstaufnahme Niederbayern 1.029 (AE Deggendorf mit 2 DP) Erstaufnahme Oberpfalz 770 (ÜAE Regensburg mit 2 DP) Erstaufnahme Oberfranken 500 (ÜAE Bayreuth mit 2 DP) Erstaufnahme Mittelfranken 4.594 (ZAE Zirndorf mit 13 DP) Erstaufnahme Unterfranken 1.171 (AE Schweinfurt mit 4 DP) Erstaufnahme Schwaben 950 (ÜAE Schwaben mit 7 DP) Gesamt 13.725 1.2 Ist die Inbetriebnahme weiterer Erstaufnahmeeinrichtungen mit vollständigem Leistungsumfang geplant (wenn ja, bitte Ort, Umfang, voraussichtliche Belegzahlen und voraussichtlichen Eröffnungstermin angeben)? Die Eröffnung der regulären Erstaufnahmeeinrichtung Donauwörth mit einer Kapazität von mindestens 600 Plätzen ist zum Ende 2015 geplant. Daneben ist die Errichtung von zwei Aufnahmezentren für Asylbewerber mit geringer Bleibewahrscheinlichkeit mit einer sukzessiv aufzubauenden Kapazität von jeweils mindestens 1.500 Plätzen bereits vorangeschritten. Die Aufnahme- und Rückführungseinrichtung I in der Max-Immelmann-Kaserne in Manching/Ingolstadt wurde 1. September 2015 in Betrieb Drucksache 17/8055 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 genommen, die zweite Einrichtung wird in der Flynn-HousingArea in Bamberg am 15. September 2015 eröffnet. Im Jahr 2016 folgen dann zum einen die reguläre Erstaufnahmeeinrichtung in der Bajuwarenkaserne in Regensburg mit über 500 Plätzen in Regensburg und eine Dependance der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung für 800 Asylbewerber in Nürnberg. 1.3 Ab wann ist mit der Durchführung von Anhörungsverfahren an den neu zu errichtenden oder geplanten Erstaufnahmeeinrichtungen zu rechnen? Sobald die Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Kapazität von über 500 Plätzen in Betrieb gehen, ist auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vor Ort und nimmt die Anhörungsverfahren vor. 2.1 Aus welchen Gründen kam es zu den doch sehr erheblichen Verzögerungen bei der Errichtung von neuen Erstaufnahmeeinrichtungen? In allen sieben bayerischen Regierungsbezirken gibt es Erstaufnahmeeinrichtungen mit einer Kapazität von über 500 Plätzen. Sofern es sich nicht um reguläre Erstaufnahmeeinrichtungen handelt (Ober- und Niederbayern, Mittelund Unterfranken), bestehen Übergangsaufnahmeeinrichtungen (Oberpfalz, Oberfranken und Schwaben). Diese voll funktionsfähigen Übergangskapazitäten, für die bereits Außenstellen des BAMF beantragt wurden, werden sukzessive durch reguläre Einrichtungen ersetzt. Es gab also keine Verzögerungen bei der Errichtung von Erstaufnahmeeinrichtungen , sondern durch die Schaffung von funktionsfähigen Übergangskapazitäten sogar ein Vorziehen des ursprünglichen angedachten Zeitplans. 2.2 Warum kam es in Augsburg und Bayreuth zu einem Stopp der Planungen der Kommunen? Sowohl in Schwaben als auch in Oberfranken bestehen derzeit funktionsfähige Übergangsaufnahmeeinrichtungen. In Augsburg und Bayreuth finden kontinuierlich Planungen gemeinsam mit den Kommunen statt. Ein Stopp der Planungen ist nie erfolgt, sondern es wurden ursprüngliche Planungen durch schneller und günstiger realisierbare ersetzt. So wird in Schwaben nunmehr die leer stehende Alfred-DelpKaserne hergerichtet, sodass bereits in wenigen Monaten eine reguläre Aufnahmeeinrichtung zur Verfügung steht (siehe 1.2), und in Bamberg wird am 15.09.2015 die Aufnahme - und Rückführungseinrichtung II eröffnet, sodass auch Oberfranken über eine eigenständige Erstaufnahmeeinrichtung verfügt (siehe 1.2). 2.3 Wann ist mit der Fertigstellung dieser Einrichtungen durch den Freistaat zu rechnen? Siehe Antwort zu Frage 1.2. 3.1 Wie sieht die aktuelle Arbeit des BAMF in den provisorischen Erstaufnahmeeinrichtungen derzeit aus (bitte einschließlich unter Angabe der einzelnen Aufgaben, Leistungen oder aller anderen Aktivitäten )? Dies fällt in die alleinige Zuständigkeit des Bundes. 3.2 Wer zahlt in den provisorischen Einrichtungen das Taschengeld an Asylsuchende und Flüchtlinge aus, die sich in der Regel nur wenige Tage an diesem Ort aufhalten? Die Auszahlung des Taschengeldes erfolgt durch die örtlichen Sozialämter. 4.1 Werden alle Flüchtlinge und Asylsuchende, die in den bayerischen Erstaufnahmeeinrichtungen ankommen, registriert, gesundheitlich untersucht und über ihre Fluchtgründe befragt (bitte auch die durchschnittliche Bearbeitungsdauer in den einzelnen Einrichtungen auflisten)? Alle in den Erstaufnahmeeinrichtungen Ankommenden werden registriert, gesundheitlich untersucht und im Rahmen ihrer Erstanhörung beim BAMF über ihre Fluchtgründe befragt . Über die Bearbeitungsdauer liegt der Staatsregierung keine Statistik vor. 4.2 Wie viele Flüchtlinge werden jeweils ohne gesundheitliche Untersuchung an andere Einrichtungen weiterverteilt (bitte unter Angabe der jeweiligen Gründe und der entsprechenden Einrichtungen, in die umverteilt wird)? Dies mag in Einzelfällen vorgekommen sein, es wird jedoch jede Asylbewerberin und jeder Asylbewerber, soweit nur irgend möglich, vor jedem Transport medizinisch gescreent, was mit einem hohen Aufwand verbunden ist. Die wenigen Fälle, in denen dies nicht möglich war, werden aber nicht statistisch erfasst. Eine detaillierte Abfrage ist den Regierungen wegen der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht zumutbar. 4.3 Auf welche rechtlichen Grundlagen, Verfahrensanweisungen oder Kriterien wird sich bei der Umverteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen von einer (provisorischen) Erstaufnahmeeinrichtung in eine andere Einrichtung bezogen? Die rechtliche Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung des Asylverfahrensgesetzes, des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Aufnahmegesetzes (Asyldurchführungsverordnung DV Asyl). 5.1 Wie viele Flüchtlinge warten derzeit in Bayern in (auch provisorischen) Einrichtungen auf ihr Anhörungsgespräch beim BAMF (bitte unter Angabe der jeweiligen Wartezeit)? Dies fällt in die Zuständigkeit des Bundes. 5.2 Trifft es zu, dass dabei Wartezeiten von sechs Monaten vorkommen (bitte entsprechende Fälle auflisten )? Dies trifft zu. Die Auflistung der Fälle liegt in der Zuständigkeit des Bundes. 5.3 An welchen Orten finden Anhörungsgespräche statt (bitte die Regierungsbezirke und Landkreise benennen)? Dies fällt in die Zuständigkeit des Bundes. 6.1 Wird sichergestellt, dass der Ort der Anhörung von den geladenen Asylsuchenden und Flüchtlingen pünktlich, einfach, zeitnah und ohne Inanspruchnahme einer Übernachtung mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht werden kann (in der Annahme , dass diese Personengruppe in der Regel nicht über Personenkraftwagen verfügt und sich nicht auf ehrenamtliche Helfer/-innen alleine verlassen können)? Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8055 Die Termine werden durch das BAMF vergeben. Die Staatsregierung hat das BAMF mehrfach gebeten, die Anhörung an einem leicht erreichbaren Ort durchzuführen. 6.2 Werden Übernachtungsmöglichkeiten, Nahrungsversorgung , sanitäre Anlagen und ggfs. auch Kinderbetreuung für diejenigen bereitgestellt, die ihr Anhörungsgespräch nicht unter den in Frage 6.1 genannten Kriterien wahrnehmen können? In allen Einrichtungen sind Notkapazitäten vorhanden, um die genannte Versorgung sicherstellen zu können. 7.1 Wer ist dafür verantwortlich, dass Asylsuchende in dezentralen Einrichtungen Anschreiben erhalten, in denen sie aufgefordert werden, an einem bestimmten Datum um 8.00 Uhr morgens an den Außenstellen des BAMF für ihr Anhörungsgespräch zu erscheinen, obwohl dies den Asylsuchenden mithilfe des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) gar nicht möglich ist? Hierfür ist das BAMF verantwortlich. 7.2 Wer ist dafür verantwortlich, dass Asylsuchende, die es dann nicht schaffen, bis 8.00 Uhr in den Außenstellen zu erscheinen, auch keinen Termin am Nachmittag erhalten, und unverrichteter Dinge wieder umkehren müssen? Hierfür ist das BAMF verantwortlich. 7.3 Da die Staatsregierung seit mehreren Monaten von diesen Problemen weiß, frage ich, was hat sie dafür getan, dass die Asylsuchenden wenigstens die Möglichkeit haben, zu ihrem Aufnahmegespräch rechtzeitig kommen zu können? Es finden Gespräche zwischen der Staatsregierung und dem BAMF auf höchster Ebene statt. 8.1 Welche Schul- und Sporthallen werden als provisorische Erstaufnahmeeinrichtungen benutzt (bitte die Regierungsbezirke und Landkreise benennen )? Die Nutzung von Schul- und Sporthallen ändert sich aufgrund der tatsächlichen Lage tagesaktuell, d. h. sie werden sehr kurzfristig eröffnet und wieder geschlossen. Eine detaillierte Abfrage ist den Regierungen aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht zumutbar. 8.2 Ist es in der Vergangenheit zu Unterrichtsausfällen und Verzögerungen des Vereinsbetriebs durch den Betrieb der provisorischen Erstaufnahmeeinrichtungen in diesen Schul- und Sporthallen gekommen ? Dies ist in Einzelfällen vorgekommen. Eine detaillierte Abfrage ist den Regierungen aufgrund der derzeitigen Arbeitsbelastung nicht zumutbar. 8.3 Welche Maßnahmen möchte die Staatsregierung ergreifen, um möglichst schnell Alternativen zu Turnhallen und Vereinsgebäuden zu schaffen? Die Staatsregierung nimmt derzeit einen massiven Ausbau der Erstaufnahme und der Anschlussunterbringung einschließlich der dezentralen Unterbringung vor.