Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 29.07.2015 Fa. Bayern-Ei – Kontrollen Im Sommer 2014 gab es eine weitreichende Salmonelleninfektion in Europa, mit Hunderten von Infizierten und möglicherweise zwei Todesopfern. Die Quelle der SalmonellenInfektionen liegt offensichtlich in einem niederbayerischen Legehennenbetrieb. Es gab nach Medienberichten Verstöße gegen Gesundheits- und Hygienevorschriften sowie gegen Tierschutzauflagen. In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung: 1. Wie oft war die Spezialeinheit des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit 6. Juni 2015 an den Standorten der Firma Bayern-Ei zur Kontrolle anwesend (bitte mit Datum und Dauer der Kontrolle)? 2. Wie viele MitarbeiterInnen der Spezialeinheit des LGL haben die Kontrollen jeweils durchgeführt? 3. Nach welchen Kriterien bzw. welchem Kontrollleitfaden wurde geprüft? 4. Wie stellt das LGL sicher, dass tatsächlich alle Käfige einzeln kontrolliert werden? 5. Welche Befunde wurden bei den Kontrollen jeweils festgestellt? 6. a) Welche Sanktionen wurden gegen den Tierhalter ausgesprochen , bzw. verhängt (bitte Art der Maßnahmen mit Datum und Fristen aufführen)? b) In welchem Zeitraum werden Nachkontrollen zur Überprüfung , ob die Mängel beseitigt wurden, durchgeführt ? c) Werden zur Beseitigung von Mängeln Fristen gesetzt? 7. a) Wie wird das Ergebnis/der Bescheid der Kontrolle dem Betrieb/den Verantwortlichen mitgeteilt, insbesondere, wenn erhebliche Mängel festgestellt wurden (mündlich /schriftlich ggf. per Einschreiben? b) Wie groß ist das Zeitfenster für die Zustellung des Ergebnisses/den Bescheid, insbesondere bei erheblichen Mängeln/Verstößen? 8. Wie viele neue Stellen bekommt das LGL für die Kontrolle von großen Tierhaltungsbetrieben (nur neue Stellen )? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 16.09.2015 1. Wie oft war die Spezialeinheit des Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) seit 6. Juni 2015 an den Standorten der Firma Bayern-Ei zur Kontrolle anwesend (bitte mit Datum und Dauer der Kontrolle)? Die Kontrolle der Lebensmittelunternehmer obliegt primär den örtlich zuständigen Kreisverwaltungsbehörden (KVB). Die Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit führt Kontrollen nur gemeinsam mit der vor Ort zuständigen Kreisverwaltungsbehörde sowie ggf. auch unter Beteiligung der zuständigen Regierung durch. Standort Aiterhofen/Niederharthausen (Landkreis Straubing -Bogen): – 27.07.2015, Dauer: ca. 4 Stunden – 14.08.2015, Dauer: ca. 3,5 Stunden Standort Tabertshausen/Aholming (Landkreis Deggendorf): – 30.07.2015, Dauer: ca. 2,5 Stunden – 10.08.2015, Dauer: ca. 3 Stunden Standort Ettling/Wallersdorf (Landkreis Dingolfing-Landau) – keine Kontrollen mit dem LGL, da der Standort ausgestallt wurde 2. Wie viele MitarbeiterInnen der Spezialeinheit des LGL haben die Kontrollen jeweils durchgeführt? 3. Nach welchen Kriterien bzw. welchem Kontrollleitfaden wurde geprüft? Hygiene-Kontrollen in Lebensmittelbetrieben zur Überprüfung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben erfolgen grundsätzlich nach einem bayernweit einheitlichen Qualitätsmanagementsystem (QM-System). Dieses QM-System umfasst u. a. Checklisten zur Überprüfung von betriebseigenen Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen , des HACCP-Systems und der Rückverfolgbarkeit. Bei Kontrollen werden insbesondere auch die bisherigen behördlichen Erkenntnisse über den Betrieb berücksichtigt. 4. Wie stellt das LGL sicher, dass tatsächlich alle Käfige einzeln kontrolliert werden? Die Kontrolle der Tierhaltungsbedingungen ist grundsätzlich Aufgabe der zuständigen Kreisverwaltungsbehörden. Bei Legehennen Haltungen dieser Größe ist die Kontrolle jedes einzelnen Käfigs nicht möglich. Es entspricht der üblichen Vorgehensweise, die Käfige stichprobenartig zu kontrollieren und abhängig von den Feststellungen die Kontrollen zu intensivieren. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 13.11.2015 17/8059 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8059 5. Welche Befunde wurden bei den Kontrollen jeweils festgestellt? Standort Aiterhofen/Niederharthausen (Landkreis Straubing -Bogen): 27.07.2015 Kontrollgegenstand war die Eiersortier- und -packstelle. Die Mängel an der Eierpackmaschine wurden als gravierend eingestuft. Die Gesamteinstufung der Mängel war mittelgradig . 14.08.2015 Kontrollgegenstand war eine stichprobenartige Überprüfung der Haltungsbedingungen der Legehennen (durch die KVB) sowie die Einhaltung des Vertriebsverbotes für Eier zur Lebensmittelproduktion . Es wurden keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt. Das Verbot, Eier als Lebensmittel in Verkehr zu bringen, wurde eingehalten. Hinweis: Am 07.08.2015 hatte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde aufgrund der Übermittlung staatsanwaltlicher Erkenntnisse an die Lebensmittelüberwachung ein Verbot erlassen , Eier als Lebensmittel aus dem Standort in Verkehr zu bringen. Standort Tabertshausen/Aholming (Landkreis Deggendorf): 30.07.2015 Kontrollgegenstand war die Eiersortier- und -packstelle. Insgesamt wurden die Mängel als geringfügig eingestuft. 10.08.2015 Kontrollgegenstand war die stichprobenartige Überprüfung der Haltungsbedingungen der Legehennen (durch die KVB) sowie die Einhaltung des Vertriebsverbotes für Eier zur Lebensmittelproduktion . Es wurden keine tierschutzrechtlichen Verstöße festgestellt. Das Verbot, Eier als Lebensmittel in Verkehr zu bringen, wurde eingehalten. Hinweis: Am 07.08.2015 hatte die zuständige Kreisverwaltungsbehörde aufgrund der Übermittlung staatsanwaltlicher Erkenntnisse an die Lebensmittelüberwachung ein Verbot erlassen , Eier aus dem Standort als Lebensmittel in Verkehr zu bringen. Die beiden letzten Kontrollen am 10.08.2015 und 14.08.2015 bezogen sich jeweils in erster Linie auf die Überprüfung der Einhaltung des Verbotes für das Inverkehrbringen von Eiern als Lebensmittel. Es handelte sich somit nicht um Vollkontrollen der Betriebsstätte. 6. a) Welche Sanktionen wurden gegen den Tierhalter ausgesprochen, bzw. verhängt (bitte Art der Maßnahmen mit Datum und Fristen aufführen)? b) In welchem Zeitraum werden Nachkontrollen zur Überprüfung, ob die Mängel beseitigt wurden, durchgeführt? c) Werden zur Beseitigung von Mängeln Fristen gesetzt ? 7. a) Wie wird das Ergebnis/der Bescheid der Kontrolle dem Betrieb/den Verantwortlichen mitgeteilt, insbesondere , wenn erhebliche Mängel festgestellt wurden (mündlich/schriftlich ggf. per Einschreiben ? b) Wie groß ist das Zeitfenster für die Zustellung des Ergebnisses/den Bescheid, insbesondere bei erheblichen Mängeln/Verstößen? Vorbemerkung: Die Fragen 6a–c und 7a–c werden hinsichtlich der nach oben aufgeführten Kontrollen veranlassten Maßnahmen und Fristen zusammengefasst beantwortet. Durch das Landratsamt Straubing-Bogen erfolgte aufgrund der Umstände des Einzelfalles am 27. und 28.07.2015 eine mündliche Anordnung bezüglich: 1.) Rückholung ausgelieferter Eier der Güteklasse A, im Zeitraum vom 21.07. bis 27.07.2015 aufgrund Salmonellenbefunds des LGL vom 27.07.2015 (Probenahme durch die KVB am 21.07.2015) und Verkauf nur noch als B-Ware sowie Verkehrsverbot ab 27.07.2015 für im Betrieb erzeugte Eier der Güteklasse A. 2.) Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen für Sortierraum , Packstelle und Arbeitsgeräte sowie Vernebelung durch Spezialfirmen. Die mündlichen Anordnungen erfolgten unmittelbar nach Mängelfeststellung. Als Frist gab das Landratsamt unverzüglich an. Die mündlichen Anordnungen vom 27. und 28.07.2015 wurden mit Bescheid vom 28.07.2015 mit Zwangsgeldandrohung schriftlich bestätigt (mit Sofortvollzug). Die Zustellungen schriftlicher Anordnungen erfolgen gegen Postzustellungsurkunde /DHL oder gegen Empfangsbestätigung bei persönlicher Aushändigung. 8. Wie viele neue Stellen bekommt das LGL für die Kontrolle von großen Tierhaltungsbetrieben (nur neue Stellen)? Im Nachtragshaushaltsgesetz 2016 sind insgesamt 20 zusätzliche Stellen für die Spezialeinheit des LGL zur Kontrolle von Lebensmittel erzeugenden Großbetrieben vorgesehen. Die Stellen sollen in voller Höhe durch eine Anpassung der entsprechenden Gebührensätze gegenfinanziert werden. Bis zur Schaffung der hierfür notwendigen Rechtsgrundlagen sind die Stellen gesperrt. Hinweis: Die Antwort steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Landtags zum vorliegenden Gesetzentwurf zum Nachtragshaushaltsgesetz 2016.