Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ruth Müller SPD vom 20.07.2015 Imkerei in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Imker und der Imkervereine im Land in den letzten 10 Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? 2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen, a) um die Attraktivität der Imkerei zu erhöhen b) und die Arbeit der Imker zu unterstützen? 3. a) Wie entwickelte sich die Förderung der Imkerei in Bayern (landkreisweise Übersicht der Mittel seit 2010) bis heute? b) Wie werden vor allem die Jungimker in Bayern gefördert (Darstellung der zur Verfügung gestellten Fördersumme und Darstellung der prozentualen Förderung von Investition der Imker seit 2010 bis heute)? 4. a) Wie viele Bienenseuchenwarte gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Was ist ihre Aufgabe? 5. a) Von wem werden die Bienenseuchenwarte bestellt? b) Wie werden sie weitergebildet? c) Von wem werden sie finanziert? 6. a) Wie viele Proben aus Bienenstöcken mit abgestorbenen Bienenlarven wurden seit Anfang 2014 untersucht (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? b) Zu welchen Einzelergebnissen (z. B. Belastungen) haben diese Untersuchungen geführt? 7. a) Wie stellt sich 2014/2015 das Nahrungsangebot für Bienen unter den landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Bayerns dar? b) Können durch gezielte Ansaat- und Bepflanzungsmaßnahmen von Brachflächen, Straßenrandstreifen, Grünflächen und Parkanlagen die Trachtmöglichkeiten für die Bienenvölker verbessert werden? c) Wie werden diese gefördert? 8. a) Welche Pflanzenschutzmittel mit bienengefährlichen Wirkstoffen sind noch im Handel erhältlich (nichtgewerbl . und gewerbl. Anwender)? b) Wie lange laufen diese Zulassungen noch? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 27.11.2015 17/8060 Bayerischer Landtag Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 21.09.2015 Die o. g. Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich die Zahl der Imker und der Imkervereine im Land in den letzten 10 Jahren entwickelt (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Von den drei bayerischen Imkerlandesverbänden ist allein der im Deutschen Imkerbund (DIB) organisierte Landesverband Bayerischer Imker e. V. (LVBI) flächendeckend in allen Bezirken durch Ortsvereine vertreten. In diesen sind rund 85 % der bayerischen Imker organisiert. Eine Auswertung auf Landkreisebene liegt nicht vor. Die Landkreisgrenzen stimmen nicht mit denen der Kreisverbände überein. Die Entwicklung der LVBI-Ortsvereine in den Bezirken während der letzten zehn Jahre zeigt die nachstehende Tabelle. 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Unterfranken 103 101 98 98 96 96 95 94 93 93 Mittelfranken 79 78 77 77 77 76 76 77 77 77 Oberfranken 72 72 72 72 70 70 70 68 68 69 Oberpfalz 92 90 89 86 84 83 83 83 83 82 Niederbayern 113 109 109 107 107 105 105 104 104 102 Oberbayern 124 124 124 122 122 122 122 121 120 120 Schwaben 135 134 130 130 129 128 128 127 126 125 ges. Bayern 718 708 699 692 685 680 679 674 671 668 Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8060 2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen , a) um die Attraktivität der Imkerei zu erhöhen b) und die Arbeit der Imker zu unterstützen? Mit einem Bündel an Maßnahmen unterstützt die Staatsregierung sowohl die Arbeit der Imker als auch die Attraktivität der Imkerei, weshalb beide Fragen zusammengefasst beantwortet werden. Die wichtigste Unterstützung für die Imker in Bayern ist eine unabhängige, praxisorientierte und wissenschaftlich fundierte Beratung. Mit dem Fachzentrum Bienen der Bayerischen Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (LWG) samt seiner fünf angeschlossenen Bienenfachberater und drei Bienenprüfhöfe unterhält der Freistaat schon seit Jahrzehnten eine solche Einrichtung. Das Fachzentrum Bienen betreibt wissenschaftliche und angewandte Forschung. Die bayerischen Imker haben damit eine Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bienen und die Imkerei. Die Beratung ist kostenlos. Zudem wird am Fachzentrum eine Reihe von Fortbildungen angeboten. In enger fachlicher Kooperation stellt der zu Beginn des Jahres 2015 gegründete Bienengesundheitsdienst im Tiergesundheitsdienst Bayern e. V. eine diagnostische Anlaufstelle für alle bayerischen Imker, Imkervereine und Tierärzte in Bezug auf das Thema Bienengesundheit dar. Durch die Maßnahme „Imkern auf Probe“ werden Menschen für die Bienenhaltung begeistert. Seit Bestehen dieser Fördermaßnahme (2008) konnte die Anzahl der Imker um mehr als 10 % gesteigert werden (s. Tabelle). Kinder und Jugendliche sollen für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen sensibilisiert werden. Dies kann besonders anschaulich durch die Haltung eines Bienenvolkes vermittelt werden. Daher fördern wir das „Imkern an Schulen“. Auch um den Einstieg zu erleichtern, erhalten Imker Zuschüsse für die Neuanschaffung notwendiger Gerätschaften („Investive Maßnahmen“). Dies ist auch im Sinne der Erzeugung von qualitativ hochwertigen Bienenprodukten. Mit den geförderten „Fortbildungen für Imker durch Vereine “ werden entsprechende Kenntnisse durch geeignete Referenten vermittelt. Die Gesundheitswarte beraten und unterstützen vor Ort und erhalten dafür eine Pauschale pro Standbesuch. Künftig sollen Fach- und Gesundheitswarte (Multiplikatoren ) im Rahmen einer neuen Fördermaßnahme hinsichtlich Didaktik, Rhetorik und Präsentationstechniken professionalisiert werden. Zuchtziel der Belegstellenbetreiber ist eine gesunde, sanfte, leistungsstarke Biene. Diese Arbeit wird gemessen an der Anzahl angelieferter Königinnen gefördert. Imker, die die Qualität eines Honigs aus der eigenen Imkerei labortechnisch analysieren lassen, bekommen hierfür einen Zuschuss von 75 % („Honiganalyse“). Wir wollen zudem der steigenden Nachfrage nach Bio- Produkten aus der Region besser gerecht werden. Daher bezuschussen wir die Kosten der Öko-Kontrollen. 3. a) Wie entwickelte sich die Förderung der Imkerei in Bayern (landkreisweise Übersicht der Mittel seit 2010) bis heute? Aktuell existieren in Bayern zehn Bienenfördermaßnahmen, die in Rücksprache mit den Imkerverbänden gestaltet werden . Eine für den o. g. Zeitraum gewünschte landkreisweise Übersicht ausbezahlter Fördermittel liegt nicht vor. Die Förderung der Imkerei in Bayern (ohne Beratung und Forschung ) entwickelte sich wie folgt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 EURO 734.411 784.411 807.068 838.634 961.779 b) Wie werden vor allem die Jungimker in Bayern gefördert (Darstellung der zur Verfügung gestellten Fördersumme und Darstellung der prozentualen Förderung von Investition der Imker seit 2010 bis heute)? Für die Landesmaßnahme „Imkern auf Probe“ wurden ausbezahlt : Landesmaßnahme Imkern auf Probe: 2010 2011 2012 2013 2014 Auszahlung (EURO) 182.000 201.400 212.000 253.100 315.500 Für die Landesmaßnahme „Imkern an Schulen“ wurden ausbezahlt: Landesmaßnahme Imkern an Schulen: 2010 2011 2012 2013 2014 Auszahlung (EURO) 15.444 19.862 19.705 23.895 29.327 Der Anteil von Jungimkern in der Investiven Förderung wird nicht gesondert ausgewertet. Er ist jedoch im Zuge der Probeimkerförderung angestiegen und liegt aktuell bei rund zwei Drittel der Antragsteller/-innen. Der Fördersatz in der Investiven Förderung entwickelte sich wie folgt: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Fördersatz 25 % 20 % 22 % 17 % 11 % 25 %* *voraussichtlich 4. a) Wie viele Bienenseuchenwarte gibt es in Bayern (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken, Landkreisen und kreisfreien Städten)? Es gibt insgesamt 133 „Stellen“ für Bienengesundheitswarte in Bayern. Diese sind zwischen den drei Landesverbänden Der LVBI-Gesamtmitgliederbestand entwickelte sich in diesem Zeitraum wie folgt: 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Unterfranken 2720 2664 2609 2605 2584 2559 2550 2609 2630 2701 Mittelfranken 2349 2323 2290 2286 2276 2307 2349 2425 2488 2624 Oberfranken 2302 2264 2221 2200 2200 2213 2233 2246 2274 2412 Oberpfalz 2771 2704 2600 2508 2417 2405 2410 2461 2512 2620 Niederbayern 4354 4208 4195 4111 4129 4178 4236 4282 4383 4546 Oberbayern 4976 4933 4955 4975 5093 5272 5500 5695 5933 6313 Schwaben 3707 3688 3726 3756 3755 3839 3975 4043 4150 4318 ges. Bayern 23179 22784 22596 22441 22454 22773 23253 23761 24370 25534 Drucksache 17/8060 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nach Proporz verteilt. Grundlage für die Verteilung sind die Mitgliederzahlen der drei Landesverbände. Von den 133 möglichen „Stellen“ waren bis vor Kurzem 109 mit Gesundheitswarten besetzt. Zuständig für die Verwaltung der Gesundheitswarte sind die Verbände. Eine Landkreisaufstellung liegt uns nicht vor. Die Verteilung nach Bezirken stellt sich wie folgt dar: Gesundheitswarte LVBI VBB* BIV** Unterfranken 15 0 0 Mittelfranken 7 0 2 Oberfranken 9 0 0 Oberpfalz 11 0 4 Niederbayern 16 0 0 Oberbayern 16 16 0 Schwaben 12 0 0 andere 1 0 0 Summe 87 16 6 * VBB = Verband Bayerischer Bienenzüchter e. V. ** BIV = Bayerische Imkervereinigung e. V. b) Was ist ihre Aufgabe? Bienengesundheitswarte stehen den Imkern bei Problemen mit der Bienengesundheit als Ansprechpartner zur Verfügung . Sie werden zudem von den Veterinärbehörden als Verwaltungshelfer bei der Seuchenbekämpfung zur Unterstützung angefordert. 5. a) Von wem werden die Bienenseuchenwarte bestellt ? Die Bienengesundheitswarte werden vom jeweiligen Verband vorgeschlagen, soweit das Kontingent der Gesundheitswarte noch freie „Stellen“ vorsieht. Durch einen Laufzettel wird das Einverständnis des Kreis-/Bezirks- und Landesverbandes eingeholt. Nach Prüfung der im Laufzettel aufzuführenden Qualifikationen und Erfüllung der Mindestvoraussetzungen (mindestens 5 Jahre imkerliche Praxis, intensive Teilnahme an Kursen) erfolgt eine Prüfung des notwendigen Wissensstandes in Form eines „Multiple- Choice”-Tests durch das Fachzentrum Bienen. Grundvoraussetzung für die Bienengesundheitswarte ist ferner die Teilnahme am dreitägigen Kurs „Bienenkrankheiten“ am Fachzentrum Bienen, bei dem alle Grundlagen für die Erkennung und Behandlung von Bienenkrankheiten erörtert werden. Bei erfolgreicher Prüfung erfolgt die Ernennung durch das Fachzentrum Bienen. b) Wie werden sie weitergebildet? Das Fachzentrum Bienen bietet jedes Jahr eine Fortbildungsveranstaltung für die Bienengesundheitswarte an. Diese Fortbildungen werden an 3–4 Veranstaltungsorten jedes Jahr angeboten, um für die Gesundheitswarte die Anreisen kurz zu halten. Die Teilnahme ist verpflichtend. Nimmt ein Gesundheitswart über 3 Jahre an keiner Fortbildung teil, wird dem Verband ein Austausch des Gesundheitswartes nahegelegt. c) Von wem werden sie finanziert? Über eine Landesfördermaßnahme werden Standbesuche von Bienengesundheitswarten zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten gefördert. Im Falle der Faulbrutfeststellung und -sanierung wird der Bienengesundheitswart als Verwaltungshelfer durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eingesetzt und durch diese bezahlt. 6. a) Wie viele Proben aus Bienenstöcken mit abgestorbenen Bienenlarven wurden seit Anfang 2014 untersucht (aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken , Landkreisen und kreisfreien Städten)? Am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) werden im Auftrag der Kreisverwaltungsbehörden Bienen, Brutwaben und Futterkranzproben ausschließlich auf anzeigepflichtige Bienenerkrankungen hin untersucht. Nur selten ergibt sich aus dem Vorbericht, ob Bienenlarven abgestorben sind. Derzeit betreffen 99 % der Einsendungen die Amerikanische Faulbrut. Daneben werden arachno-entomologische Untersuchungen zum Nachweis von Bienenparasiten durchgeführt. Die nachfolgende Tabelle fasst die Anzahl und Untersuchungsergebnisse der im Zeitraum vom 01.01.2014 bis 01.07.2015 am LGL untersuchten Proben zusammen. ER* Regierungsbezirk Landkreis A nz ah l W ab en da vo n P ae ni ba ci llu s la rv ae la rv ae po si tiv Ober pfalz Amberg 36 36 Cham 9 9 Neumarkt i. d. OPf. 54 21 Neustadt a. d. Waldnaab 3 3 Regensburg 54 24 Schwandorf 12 9 Tirschenreuth 39 24 Weiden 3 3 Oberfranken Bamberg 126 90 Bayreuth 18 6 Hof 6 0 Lichtenfels 3 3 Wunsiedel 45 27 Mittelfranken Ansbach 15 12 Erlangen 9 3 Erlangen-Höchstadt 6 0 Lauf 6 0 Neustadt a. d. Aisch 3 0 Roth 18 9 Weißenburg i. Bay. 66 39 Weißenburg- Gunzenhausen 21 21 Unterfranken Bad Kissingen 3 0 Haßfurt 6 0 Main-Spessart 21 6 Rhön-Grabfeld 30 24 Schweinfurt 3 3 OSH** Oberbayern Ebersberg 1 0 Fürstenfeldbruck 1 0 München 4 2 Rosenheim 2 1 Bad Tölz 6 4 Niederbayern Deggendorf 11 3 Freyung-Grafenau 2 2 Landshut 1 0 Passau 28 15 Regen 7 7 Schwaben Aichach-Friedberg 3 0 Dillingen 2 0 Donauwörth 7 6 Summe 690 412 * Erlangen ** Oberschleißheim Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8060 b) Zu welchen Einzelergebnissen (z. B. Belastungen) haben diese Untersuchungen geführt? Die Ergebnisse der Brutwabenuntersuchungen, die der obigen Tabelle zu entnehmen sind, beschränken sich darauf , ob die „Amerikanische Faulbrut“ nachgewiesen oder nicht nachgewiesen werden konnte. „Belastungen“, gleich welcher Art, werden nicht erfasst, da hierzu am LGL keine Untersuchungen durchgeführt werden. 7. a) Wie stellt sich 2014/2015 das Nahrungsangebot für Bienen unter den landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen Bayerns dar? Verschiedene landwirtschaftliche Kulturen sind wichtige Bienenweidepflanzen : Winter- und Sommerraps, Sonnenblume , Kern,- Stein- und Beerenobst, z. T. Kulturen im Gemüsebau . Ebenso sind Klee und Luzerne, soweit sie zur Blüte kommen, wichtige Bienenweide. „Greening“-Maßnahmen, bei denen Zwischenfrüchte zur Blüte kommen, sind ebenfalls ein Nahrungsangebot für Bienen . Das KULAP bietet eine breite Palette an Maßnahmen zur Stärkung der Artenvielfalt und damit eine Futtergrundlage der Insektenwelt an. Mit einer beantragten Fläche von über 1 Mio. Hektar und rund 57.000 Teilnehmern sind die Maßnahmen gut angenommen worden. Zusammen mit den Flächen für den ökologischen Landbau (allein über 220.000 ha) werden damit über 550.000 ha Acker- oder Grünland in Bayern mit der Priorität „Biologische Vielfalt“ gefördert. Dazu kommen über 300.000 geförderte Streuobstbäume als Lebensraum und Futtergrundlage für Insekten. b) Können durch gezielte Ansaat- und Bepflanzungsmaßnahmen von Brachflächen, Straßenrandstreifen , Grünflächen und Parkanlagen die Trachtmöglichkeiten für die Bienenvölker verbessert werden? Es gibt zahlreiche Ansaatmischungen, die für unterschiedliche Flächen geeignet sind und die die Nahrungsversorgung für Bienen verbessern. Die Abteilung Landespflege der LWG hat bereits verschiedene Mischungen entwickelt (http://www.lwg.bayern.de/landespflege/urbanes_gru en/088706/index.php). In der Regel nimmt das Nahrungsangebot der Bienen im Sommer ab und mit Ende der Lindenblüte gibt es nur noch ein geringes Nektar- und Pollenangebot. Vor allem spät blühende Mischungen von ein- und mehrjährigen Pflanzen können hier Abhilfe schaffen. c) Wie werden diese gefördert? Auch mit Blick auf die Verbesserung der Trachtmöglichkeiten für Bienenvölker wurde das Bayerische Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in der neuen Programmperiode 2015 bis 2020 noch stärker auf die Biodiversität und Artenvielfalt ausgerichtet. Neben bewährten Maßnahmen werden nun auch jährlich wechselnde oder mehrjährige Blühflächen auf Brachflächen mit mind. 600 Euro je Hektar und Jahr gefördert. In diesem Jahr konnten auf mehr als 8.000 ha über 5.000 Anträge abgeschlossen werden. Dabei ist davon auszugehen, dass die bisher beobachteten Kooperationen zwischen Imkern und Landwirten auch weiterhin bestehen bleiben. Imker stellen Bienenvölker gezielt an Blühflächen, um Sortenhonige zu ernten. Das Gleiche gilt auch für die deutlich verbesserte Förderung von Streuobstbäumen, zu der für über 300.000 Bäume Anträge vorliegen und die nun mit 8 Euro je Baum und Jahr gefördert werden. Auf Grünlandflächen können die Trachtmöglichkeiten v. a. durch eine extensivere Nutzung und damit mehr blühende Pflanzenarten verbessert werden. Dies wird mit den beiden neuen Maßnahmen „Erhalt artenreicher Grünlandbestände “ und „Extensive Grünlandnutzung an Waldrändern“ mit jeweils 250 Euro je Hektar und Jahr gefördert. Schließlich schafft das KULAP mit seinen weiteren Extensivierungsmaßnahmen wie dem „Ökologischen Landbau“, der „Extensiven Grünlandnutzung“, der „Winterbegrünung (mit Wildsaaten)“, der „Vielfältigen Fruchtfolge mit Eiweißpflanzen und alten Kulturarten“ sowie der „Heumilch – Extensive Futtergewinnung“ zusätzlich günstige Rahmenbedingungen für Bienen. Auf ökologisch besonders wertvollen landwirtschaftlich genutzten Flächen bietet das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) des Staatsministeriums für Umwelt- und Verbraucherschutz vielfältige Möglichkeiten zur Förderung von Bienen . Die extensive Nutzung der Äcker, Wiesen und Weiden im Vertragsnaturschutzprogramm mit Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und Düngung bzw. nur eingeschränkter Düngung zielt auch auf die Verbesserung der Trachtmöglichkeiten für unsere Bienen ab. Insgesamt werden auf 75.000 ha in Bayern über das VNP bienenfreundliche Maßnahmen durchgeführt. Dazu kommen noch 46.000 Streuobstbäume. Die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen des VNP und KULAP können grundsätzlich auf allen landwirtschaftlichen Flächen beantragt werden. Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) ist jedoch keine Förderung z. B. von Straßenrandstreifen oder Parkanlagen möglich. Außerdem können im Rahmen der Landschaftspflegeund Naturparkrichtlinien (LNPR) Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege, Entwicklung und Neuschaffung von ökologisch wertvollen Lebensräumen, insbesondere der Erhalt und die Entwicklung von kulturhistorisch geprägten, naturnahen Landschaften gefördert werden. Entsprechende Anträge können – bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen nach LNPR – über die unteren Naturschutzbehörden bei den örtlich zuständigen Regierungen eingereicht werden. 8. a) Welche Pflanzenschutzmittel mit bienengefährlichen Wirkstoffen sind noch im Handel erhältlich (nicht gewerbl. und gewerbl. Anwender)? b) Wie lange laufen diese Zulassungen noch? Im Hinblick auf eine Bienengefährdung finden in den nachfolgenden Tabellen die Pflanzenschutzmittel (PSM) Berücksichtigung , die im Rahmen der Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mit den Auflagen NB6611 (B1) oder NB6621 (B2) versehen wurden, sowie die Mittel, die, einzeln ausgebracht, nicht bienengefährlich (B4) sind, jedoch in der Mischung mit bestimmten PSM als solche eingestuft werden. Es handelt sich hierbei um Mittel mit den Auflagen NB6612 und NB6623. Die Decodierungen können aus der Anlage entnommen werden. Anzuführen ist zudem, dass neben den regulär zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auch diejenigen gelistet sind, die einer Vertriebserweiterung unterliegen. Insofern dürfen die hier genannten PSM grundsätzlich alle in den Verkehr gebracht werden. Umfassende Informationen darüber, ob diese aber tatsächlich alle im Handel angeboten werden, liegen nicht vor. Der Zulassungsstand ändert sich Drucksache 17/8060 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 laufend. Nachfolgend war der Zulassungsstand des PAPI- Programms zum 2. Juli 2015 maßgeblich. Tabelle 1 PSM mit der Auflage NB6611 (B1) – Stand 02.07.2015 Mittelbezeichnung G ew er bl ic he A nw en du ng N ic ht g ew er bl ic he A nw en du ng Zu la ss un gs - en de Plenum 50 WG X – 31.10.2015 SpinTor X X 31.12.2017 Ultima Käfer- und Raupenfrei X X 31.12.2017 Milbeknock X – 31.12.2016 KOROMITE X – 31.12.2016 COMPO Fazilo Garten-Spray – X 31.12.2017 COMPO Fazilo Pflanzen-Spray – X 31.12.2017 COMPO Fazilo Spinnmilben-Spray – X 31.12.2017 COMPO Triathlon Universal Insekten-fre – X 31.12.2017 COMPO Zierpflanzen-Spray – X 31.12.2017 COMPO Orchideen-Spray – X 31.12.2017 ACTARA X – 31.12.2018 Antak X – 31.12.2022 Piretro Verde X – 31.12.2022 Methiocarb 0,05+Thiacloprid 0,025 AE – X 31.12.2020 Bayer Garten Zierpflanzenspray Lizetan Plus – X 31.12.2020 Bayer Garten Spinnmilbenspray Plus – X 31.12.2020 FORESTER X – 01.03.2016 Cyperkill Forst X – 01.03.2016 Movento OD 150 X – 28.01.2016 COM-11701-I-0-ME – X 31.12.2021 Bayer Garten Gemüse-Schädlingsfrei Decis AF – X 31.12.2020 Bayer Garten Schädlingsfrei Decis – X 31.12.2022 Cyperkill X – 01.04.2019 Cythrin 250 EC X – 01.04.2019 Vertimec Pro X – 31.12.2023 Agrimec Pro X – 31.12.2023 Warrant 700 WG X – 31.12.2022 AVAUNT X – 31.12.2023 Cyperkill Max X – 28.02.2017 Fastac ME X – 31.12.2024 Naturen Pflanzenspray Hortex Neu – X 31.12.2015 Schädlingsfrei Spray – X 31.12.2015 Chrysal Pflanzenspray – X 31.12.2015 SUBSTRAL PFLANZENSPRAY – X 31.12.2015 Confidor WG 70 X – 31.12.2016 Danadim Progress X X 31.12.2015 Insekten Spritzmittel Roxion D X X 31.12.2015 Bi 58 Insektenvernichter X X 31.12.2015 Perfekthion Insektenvernichter X X 31.12.2015 Rogor 40 LC X X 31.12.2015 Detia Insekten-Spritzmittel X X 31.12.2015 terrex Universalinsektizid X X 31.12.2015 Universal-Insektizid Danadim Progress X X 31.12.2015 Envidor X – 31.12.2023 Dantop X – 31.12.2019 PERFEKTHION X X 31.12.2015 Insekten-Spritzmittel Roxion X X 31.12.2015 Bi 58 X X 31.12.2015 ROGOR 40 L X X 31.12.2015 COMPO Zierpflanzen-Spray D – X 31.12.2016 Florissa Schädlings - Spray – X 31.12.2016 Gabi Pflanzenspray – X 31.12.2016 Dehner Zierpflanzenspray – X 31.12.2016 Detia Pflanzenschutz-Spray – X 31.12.2016 Blattlaus-frei Spiess-Urania – X 31.12.2016 COMPO Schildlaus-Spray – X 31.12.2016 Bi 58 Spray – X 31.12.2016 DELU Zier- und Zimmer pflanzen- Spray – X 31.12.2016 CHRYSAL Zierpflanzenspray D+ – X 31.12.2016 Blattlaus-Spray Dimeton – X 31.12.2016 COMPO Zierpflanzen-Spray Bi 58 – X 31.12.2016 Chrysal Blattläuse STOP – X 31.12.2016 Gardenline Schädlingsspray – X 31.12.2016 Die 64 in Tabelle 1 gelisteten PSM sind jeweils mit der Auflage NB6611 (B1) versehen. Davon dürfen 34 im Profibereich (= gewerbliche Anwendung) und 44 im Haus- und Kleingartenbereich (= nicht gewerbliche Anwendung) eingesetzt werden. Bei den PSM mit der Auflage NB6611 (B1) für den Haus- und Kleingartenbereich ist die Anzahl v. a. deshalb höher als im Profibereich, weil sich darunter 21 Mittel befinden , die ausschließlich als Aerosoldosen (= Sprühdosen mit bis zu 750 ml Inhalt) vermarktet werden. Tabelle 2 PSM mit der Auflage NB6621 (B2) - Stand 02.07.2015 Mittelbezeichnung G ew er bl ic he A nw en du ng N ic ht g ew er - bl ic he A nw en du ng Zu la ss un gs - en de FURY 10 EW X – 31.12.2015 Minuet 10 EW X – 31.12.2015 Trebon 30 EC X – 31.12.2018 CLAYTON SPARTA X – 31.12.2015 CYCLONE X – 31.12.2015 Shock Down X – 31.12.2015 Decis forte X – 31.12.2024 GAT DECLINE 2,5 EC X – 15.08.2016 Bulldock X – 28.02.2016 Sumicidin Alpha EC X – 31.12.2016 Teppeki X – 31.12.2022 Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8060 Tabelle 3 PSM mit der Auflage NB6623 (B4) - Stand 02.07.2015 Mittelbezeichnung G ew er bl ic he A nw en du ng N ic ht g ew er bl ic he A nw en du ng Zu la ss un gs - en de KARATE FORST flüssig X – 31.12.2018 Kaiso Sorbie X – 31.12.2023 Life Scientific Lambda-Cyhalothrin X – 31.12.2016 JAGUAR X – 31.12.2016 KARIS 10 CS X – 31.12.2016 KORADO 100 CS X – 31.12.2016 Sparviero X – 31.12.2016 Fastac SC Super Contact X – 31.12.2015 IRO X – 31.12.2015 MAVRIK X – 31.12.2018 Karate Zeon X – 31.12.2022 KUSTI X – 31.12.2022 TRAFO WG X – 31.12.2022 Lambda WG X – 31.12.2022 Tabelle 4 PSM mit der Auflage NB6612 (B4) – Stand 02.07.2015 Mittelbezeichnung G ew er bl ic he A nw en du ng N ic ht g ew er bl ic he A nw en du ng Zu la ss un gs - en de Nexide X – 30.11.2015 Cooper X – 30.11.2015 Xerxes X – 30.11.2015 Mospilan SG X – 31.12.2016 Danjiri X – 31.12.2016 Die in den Tabellen 2, 3 und 4 aufgeführten PSM sind ausschließlich nur für die gewerbliche Anwendung zugelassen.