Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 20.08.2015 Entwicklung der Jugendfreiwilligendienste Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) in Bayern Anlässlich der Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) durch die Bundesregierung zum 1. Juli 2011 gab es große Bedenken, dass dieses neue Angebot zum Aufbau von Doppelstrukturen zwischen Bund und Land führen und damit letztendlich zulasten der in Bayern bereits etablierten Jugendfreiwilligendienste gehen könnte. Zur Stärkung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ hat der Ministerrat deshalb im November 2011 ein „Bayerisches Gesamtkonzept für Freiwilligendienste“ beschlossen. Vier Jahre nach Einführung des BFD und des Gesamtkonzeptes für Freiwilligendienste ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ entwickelt? a) Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst in Bayern seit seiner Einführung im Juli 2011 entwickelt? b) Sieht die Staatsregierung ein Konkurrenzverhältnis in Bezug auf Zielgruppen und Einsatzgebiete zwischen den Angeboten der Jugendfreiwilligendienste und dem Bundesfreiwilligendienst in Bayern? 2. In welchem Umfang erfolgt eine Bundesförderung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern (bitte monatlichen Förderpauschalen angeben)? a) In welchem Umfang erfolgt eine Landesförderung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Bayern (bitte monatliche Förderpauschalen angeben)? b) In welchem Umfang beteiligen sich die Träger und Einsatzstellen der Jugendfreiwilligendienste an den anfallenden Gesamtkosten? 3 Plant die Staatsregierung einen Ausbau der Landesförderung zur Schaffung neuer Plätze im FSJ und FÖJ? a) Ist die Finanzierung der Jugendfreiwilligendienste aus Bundes- und Landesmitteln für die kommenden Jahre gesichert? b) Zu welchem Zweck erfolgt die Landesförderung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern (bitte die rechtlichen Grundlagen angeben)? 4. Wie unterscheidet sich das Profil der Jugendfreiwilligendienste gegenüber dem des Bundesfreiwilligendienstes ? a) Hält die Staatsregierung eine klare altersmäßige Abgrenzung zwischen Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst für möglich und sinnvoll? b) Gibt es Pläne zur Angleichung der Aufwandsentschädigung bzw. des Taschengeldes zwischen FSJ, FÖJ und BFD? 5. Welche Konzepte hat die Staatsregierung für eine Ausweitung der Einsatzfelder und Aufgabenbereiche im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste? a) Werden weiterhin spezielle Angebote und Projekte für junge Menschen mit Förderbedarf und Migrationshintergrund gemacht (siehe Drucksache 16/12054 Antwort auf Frage 2)? b) Welche Zielgruppen möchte die Staatsregierung in Zukunft mit dem Angebot der Jugendfreiwilligendienste erreichen? 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Entwicklung der Nachfrage im Bereich der Jugendfreiwilligendienste in den kommenden Jahren ein? a) Mit welchen Maßnahmen und Kampagnen wird gezielt an Schulen für die Jugendfreiwilligendienste geworben ? b) Welche Anrechnungsmöglichkeiten der Jugendfreiwilligendienste bestehen gegenwärtig im Rahmen verschiedener Berufsausbildungen? 7. In welchem Umfang profitieren Teilnehmer der Freiwilligendienste in Bayern von dem Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung zum Studium? a) Wie werden praktische Tätigkeiten oder im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste erworbene Qualifikationen im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt ? b) An welchen bayerischen Hochschulen wird eine Anrechnung von erworbenen fachspezifischen Kompetenzen auf die Durchschnittsnote ermöglicht? 8. a) Gibt es Konzepte für eine verstärkte Öffnung der Freiwilligendienste für alle Generationen? b) Wie hat sich der Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG) im Verhältnis zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst in Bayern entwickelt ? c) Auf welcher Basis erfolgt aktuell die Förderung des FDaG? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.11.2015 17/8064 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8064 Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 21.09.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Kerstin Celina wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und dem Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich seit 2010 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und der Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten FSJ und FÖJ entwickelt? FSJ und FÖJ beginnen jeweils zum 1. Sep tem ber eines Jahres und enden zum 31. August des Folgejahres. Bislang waren bei den anerkannten Trägern des FSJ immer ausreichend Plätze an den verschiedenen Einsatzstellen vorhanden. Die Zahl der Einsatzstellen beim FÖJ hat sich seit Beginn des FÖJ ungefähr verdreifacht. Die Entwicklung der Teilnehmerzahl stellt sich wie folgt dar: 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2013/2014 2014/2015 FSJ 3.204 4.063 3.499 3.788 3.948 FÖJ 187 212 208 206 210 a) Wie hat sich die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Bundesfreiwilligendienst in Bayern seit seiner Einführung im Juli 2011 entwickelt? Die Zahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen im Bundesfreiwilligendienst in Bayern hat sich wie folgt entwickelt: Jahr/Monat Januar Februar März April Mai Juni Juli August September Oktober November Dezember 2011 76 214 1.475 2.254 2.648 2.853 2012 3.052 3.216 3.226 3.071 2.944 2.796 2.624 2.252 2.926 3.294 3.341 3.371 2013 3.434 3.488 3.407 3.221 3.101 2.986 2.810 2.519 3.102 3.437 3.555 3.605 2014 3.689 3.727 3.556 3.330 3.199 3.066 2.888 2.555 2.951 3.165 3.336 3.368 2015 3.450 3.473 3.355 3.155 3.116 3.005 2.876 2.549 2.396 2.272 2.215 2.185 b) Sieht die Staatsregierung ein Konkurrenzverhältnis in Bezug auf Zielgruppen und Einsatzgebiete zwischen den Angeboten der Jugendfreiwilligendienste und dem Bundesfreiwilligendienst in Bayern ? Das FSJ ist als Bildungs- und Orientierungsjahr ein Freiwilligendienst speziell für junge Menschen. Der BFD hingegen ist für alle Altersgruppen offen. Ein Konkurrenzverhältnis zwischen beiden Diensten wird nicht gesehen. 2. In welchem Umfang erfolgt eine Bundesförderung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern (bitte monatliche Förderpauschalen angeben)? Die Bundesförderung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern stellt sich nach dem vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vorgelegten Zahlen wie folgt dar: TN1-Monate Förderperiode 2014/2015 TN-spezifischer Festbetrag Förderbetrag HH-Jahr 09.–12.2014 Förderbetrag HH-Jahr 01.–08.2015 FÖJ Bayern: 2.436 200,00 € 162.400,00 € 324.800,00 € FSJ Bayern: 39.824 differiert, bis zu 200 € 1.760.576,34 € 3.477.021,99 € Summe Förderjahr 1.922.976,34 € 3.801.821,99 € 5.724.798,33 € TN-Monate Förderperiode 2015/2016 TN-spezifischer Festbetrag Förderbetrag HH-Jahr 09.–12.2015 Förderbetrag HH-Jahr 01.–08.2016 FÖJ Bayern: 2.448 200,00 € 163.200,00 € 326.400,00 € FSJ Bayern: 38.909 differiert, bis zu 200 € 1.745.795,20 € 3.429.835,95 € Summe Förderjahr 1.908.995,20 € 3.756.235,95 € 5.665.231,15 € 1TN = Teilnemer Drucksache 17/8064 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 a) In welchem Umfang erfolgt eine Landesförderung der Jugendfreiwilligendienste FSJ und FÖJ in Bayern (bitte monatliche Förderpauschalen angeben)? Die Förderpauschale im FSJ beträgt bis zu 335 € je Teilnehmer /Jahr. Im FÖJ werden 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert. Diese Anteilsfinanzierung führt dazu, dass die monatlichen Beträge von Träger zu Träger differieren. Im Durchschnitt beträgt die Fördersumme zwischen 350 € und 400 € monatlich. b) In welchem Umfang beteiligen sich die Träger und Einsatzstellen der Jugendfreiwilligendienste an den anfallenden Gesamtkosten? Die bei den Trägern und Einsatzstellen anfallenden Kosten sind unterschiedlich. Die Kosten sind insbesondere vom Einsatzbereich der Freiwilligen abhängig. Im Interesse einer Verwaltungsvereinfachung erfolgt im FSJ eine pauschalierte Förderung. Dies führt dazu, dass die Beteiligung an den Kos ten durch die Träger und Einsatzstellen unterschiedlich hoch ist. Eine Beantwortung der Frage nach der konkreten Kostenbeteiligung würde eine Umfrage an die jeweiligen Träger erfordern, auf die aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands verzichtet wurde. Im FÖJ werden 90 % der zuwendungsfähigen Kosten gefördert . 10 % der Kosten leistet somit der Träger. 3. Plant die Staatsregierung einen Ausbau der Landesförderung zur Schaffung neuer Plätze im FSJ und FÖJ? Ziel der Staatsregierung ist der Erhalt und der Ausbau der Jugendfreiwilligendienste im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel. a) Ist die Finanzierung der Jugendfreiwilligendienste aus Bundes- und Landesmitteln für die kommenden Jahre gesichert? Der Doppelhaushalt 2015/2016 sieht eine ausreichende Finanzierung der Jugendfreiwilligendienste durch Bayern vor. Für den darüber hinausgehenden Zeitraum kann weder für die Bundes- noch für die Landesmittel eine Aussage getroffen werden, da eine Entscheidung über die künftigen Haushaltsmittel durch den Haushaltsgesetzgeber erst noch getroffen werden muss. b) Zu welchem Zweck erfolgt die Landesförderung der Jugendfreiwilligendienste in Bayern (bitte die rechtlichen Grundlagen angeben)? Im FSJ und FÖJ soll vorrangig die Bildungsfähigkeit der Jugendlichen gefördert werden. Das FSJ und das FÖJ werden daher pädagogisch begleitet. Ziel ist es, soziale, kulturelle und interkulturelle Kompetenzen zu vermitteln sowie das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl zu stärken . Darüber hinaus soll im FÖJ das Umweltbewusstsein entwickelt werden, um so ein kompetentes Handeln für Natur und Umwelt zu fördern. Rechtsgrundlage für die Förderung des FSJ und des FÖJ ist das Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG). 4. Wie unterscheidet sich das Profil der Jugendfreiwilligendienste gegenüber dem des Bundesfreiwilligendienstes ? Im Vordergrund der Jugendfreiwilligendienste steht die pädagogische Begleitung sowie die Förderung der Persönlichkeitsbildung . Jugendfreiwilligendienste sind ein besonderes Bildungs- und Orientierungsjahr, das üblicherweise nach Ableistung der Vollzeitschulpflicht und vor Beginn einer Ausbildung oder eines Studiums absolviert wird. Der Bundesfreiwilligendienst dagegen ist für alle Altersgruppen ohne die vorgenannten Voraussetzungen offen. a) Hält die Staatsregierung eine klare altersmäßige Abgrenzung zwischen Jugendfreiwilligendiensten und Bundesfreiwilligendienst für möglich und sinnvoll? Bayern tritt für die Pluralität der unterschiedlichen Dienstformate ein. Im Übrigen führt der Bund derzeit eine Evaluierung aller Freiwilligendienste durch. Erst nach Vorlage dieser Längsschnittstudie kann beurteilt werden, ob und inwieweit hier ein Handlungsbedarf besteht. b) Gibt es Pläne zur Angleichung der Aufwandsentschädigung bzw. des Taschengeldes zwischen FSJ, FÖJ und BFD? Solche Pläne gibt es derzeit nicht. Die Träger und Einsatzstellen sind unterschiedlich wirtschaftlich leistungsfähig. Zudem handelt es sich um unterschiedliche Formate mit unterschiedlichen Kostenstrukturen. 5. Welche Konzepte hat die Staatsregierung für eine Ausweitung der Einsatzfelder und Aufgabenbereiche im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste? Die Aufgabenbereiche und die Einsatzfelder für die Freiwilligen sind im JFDG geregelt. Deren Ausweitung ist nicht geplant. a) Werden weiterhin spezielle Angebote und Projekte für junge Menschen mit Förderbedarf und Migrationshintergrund gemacht (siehe Drucksache 16/12054 Antwort auf Frage 2)? Ja. Bayern hat die Erfahrungen aus den hierzu durchgeführten Modellprojekten in die Erarbeitung der bundesweit geltenden Förderrichtlinien für die Jugendfreiwilligendienste eingebracht. b) Welche Zielgruppen möchte die Staatsregierung in Zukunft mit dem Angebot der Jugendfreiwilligendienste erreichen? Die Staatsregierung will weiterhin möglichst vielen jungen Menschen die Chance zur persönlichen Weiterentwicklung im Rahmen eines Bildungs- und Orientierungsjahres geben. 6. Wie schätzt die Staatsregierung die Entwicklung der Nachfrage im Bereich der Jugendfreiwilligendienste in den kommenden Jahren ein? Trotz der sehr guten Lage auf dem Ausbildungs- und Stellenmarkt erscheint nach derzeitiger Einschätzung die große Nachfrage nach den Jugendfreiwilligendiensten ungebrochen . a) Mit welchen Maßnahmen und Kampagnen wird gezielt an Schulen für die Jugendfreiwilligendienste geworben? Derzeit wird in enger Kooperation mit den Trägern des FSJ ein neues Konzept zur zielgruppengerechten Kommunikation erarbeitet. Dies umfasst auch Werbekampagnen an Schulen. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8064 Für das FÖJ erfolgt derzeit noch keine Werbung an den Schulen. Jedoch wird derzeit geprüft, in welcher Weise künftig das FÖJ an den Schulen bekannter gemacht werden kann. b) Welche Anrechnungsmöglichkeiten der Jugendfreiwilligendienste bestehen gegenwärtig im Rahmen verschiedener Berufsausbildungen? Die Verkürzung der Ausbildungszeit ist in § 8 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. § 27 b Handwerksordnung (HwO) geregelt. Eine generelle Verkürzungsmöglichkeit bei Ableistung eines Jugendfreiwilligendienstes besteht nicht. Vielmehr kann auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden die zuständige Stelle nach dem BBiG (Kammer) bzw. die Handwerkskammer die Ausbildungszeit kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Als Abkürzungsgrund kommen also grundsätzlich leistungsbezogene Tatbestände zum Tragen. 7. In welchem Umfang profitieren Teilnehmer der Freiwilligendienste in Bayern von dem Anspruch auf eine bevorzugte Zulassung zum Studium? Sowohl im zentralen Vergabeverfahren (betrifft die Studiengänge Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie) als auch in örtlichen Auswahlverfahren (betrifft alle anderen zulassungsbeschränkten Studiengänge) dürfen den Bewerberinnen und Bewerbern aus der Ableistung eines Freiwilligendienstes keine Nachteile entstehen. Bewerberinnen und Bewerber, die einen entsprechenden Dienst leisten oder geleistet haben, werden daher in dem betreffenden Studiengang auf Grund früheren Zulassungsanspruchs ausgewählt, wenn sie zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang zugelassen worden sind oder wenn zu Beginn oder während eines Dienstes für diesen Studiengang nicht an allen Hochschulen Zulassungszahlen festgesetzt waren. Die Umsetzung erfolgt im Wege einer „Vorwegzulassung“. a) Wie werden praktische Tätigkeiten oder im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste erworbene Qualifikationen im Auswahlverfahren der Hochschulen berücksichtigt? Soweit Hochschulen entsprechende Kriterien im Rahmen ihres Auswahlverfahrens berücksichtigen, erfolgt dies in der Regel dadurch, dass sie auf die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) einen Bonus gewähren . D. h., die Durchschnittsnote der HZB wird um den von der Hochschule festgelegten Wert verbessert. Rechtlich zulässig wären aber auch Punktesysteme oder Ähnliches . Der Durchschnittsnote der HZB muss allerdings überwiegende Bedeutung zugemessen werden. Praktische Tätigkeiten oder im Rahmen der Jugendfreiwilligendienste erworbene Qualifikationen können damit im Umfang von höchstens 49 v. H. bei der Auswahl berücksichtigt werden. b) An welchen bayerischen Hochschulen wird eine Anrechnung von erworbenen fachspezifischen Kompetenzen auf die Durchschnittsnote ermöglicht ? Im zentralen Vergabeverfahren gewähren die Universität Regensburg und die Julius-Maximilians-Universität Würzburg in den Studiengängen Medizin und Zahnmedizin einen Bonus von 0,1 auf die Durchschnittsnote der HZB für die Ableistung eines Freiwilligendienstes. Für den Bereich der örtlichen Auswahlverfahren liegen der Staatsregierung keine Informationen vor, da diese Frage von den Hochschulen eigenverantwortlich durch Satzungen geregelt wird, die keiner Beteiligung des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (StMBW) bedürfen. Eine Beantwortung der Frage würde eine Umfrage an den Hochschulen erfordern, auf die lt. Mitteilung des StMBW aufgrund des damit verbundenen erheblichen Verwaltungsaufwands verzichtet wurde. 8. a) Gibt es Konzepte für eine verstärkte Öffnung der Freiwilligendienste für alle Generationen? Mit dem Bundesfreiwilligendienst wurde ein für alle Altersgruppen offener Freiwilligendienst geschaffen. Damit besteht bereits jetzt für Menschen jeder Altersgruppe die Möglichkeit, einen Freiwilligendienst als besonderes Format b,ürgerschaftlichen Engagements zu leisten. b) Wie hat sich der Freiwilligendienst aller Generationen (FDaG) im Verhältnis zu den Jugendfreiwilligendiensten und dem Bundesfreiwilligendienst in Bayern entwickelt? Jugendfreiwilligendienste und BFD sehen grundsätzlich eine Ausübung des freiwilligen Engagements im Umfang einer Vollzeittätigkeit vor. Im Gegensatz dazu sieht ein Einsatz im FDaG ein unentgeltliches freiwilliges Engagement von durchschnittlich 8 Wochenstunden für die Dauer von 6 Monaten vor. Jugendfreiwilligendienste, BFD und FDaG stehen somit nicht im Wettbewerb zueinander. Nach Beendigung der umfangreichen Bundesförderung besteht kaum noch eine Nachfrage nach dem FDaG bzw. bieten in Bayern kaum noch Träger einen FDaG an. c) Auf welcher Basis erfolgt aktuell die Förderung des FDaG? Die Förderung erfolgt in Bayern als freiwillige Leistung, eine Förderrichtlinie gibt es nicht.