Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Christian Magerl BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 11.08.2015 „Ausstellhalle Pkw“ im Ortsteil Probfeld, Gemeinde Karlskron – „Scherm“ Die Gemeinde Karlskron beabsichtigt die Ausweisung eines Gewerbegebietes im nordwestlichen Teil des bestehenden Sondergebietes „Ausstellhalle Pkw“ im Ortsteil Probfeld – bekannt auch unter dem Firmennamen „Scherm“. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Hat das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen im Rahmen seiner Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Bedenken vorgebracht, und wenn ja, welche? b) Wie beurteilt das Landratsamt die Anbindung des geplanten Gewerbegebiets an die vorhandene Siedlungsfläche in Bezug auf die Ziele des Landesentwicklungsprogramms ? 2. a) Hat die Regierung von Oberbayern im Rahmen ihrer Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Bedenken vorgebracht, und wenn ja, welche? b) Wie beurteilt die Regierung die Anbindung des geplanten Gewerbegebiets an die vorhandene Siedlungsfläche in Bezug auf die Ziele des Landesentwicklungsplans ? 3. Sind Alternativstandorte für die Entwicklung vorhanden bzw. welche Alternativstandorte wurden geprüft und mit welchem Ergebnis? 4. a) Ist es zutreffend, dass eine Stellungnahme des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vorliegt? b) Welchen Inhalt hat die Stellungnahme, unterscheidet sich diese von den Stellungnahmen des Landratsamtes und der Regierung, und wenn ja, warum? c) Ist es üblich, dass das Staatsministerium der Finanzen , für Landesentwicklung und Heimat Stellungnahmen für die Ausweisung von Gewerbegebieten abgibt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 22.09.2015 Zu 1. und 2.: Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sowie die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde haben im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zur Bauleitplanung der Gemeinde Karlskron für ein Gewerbegebiet im Ortsteil Probfeld eine Stellungnahme abgegeben. Die Beurteilung der Anbindung neuer Siedlungseinheiten gemäß Ziel 3.3 des Landesentwicklungsprogramms Bayern oblag dabei ausschließlich der höheren Landesplanungsbehörde , hier der Regierung von Oberbayern. Die Regierung von Oberbayern hat darin aufgrund der vorgelegten Unterlagen festgestellt, dass die Erfordernisse der Raumordnung der Planung entgegenstünden. Erst im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird die Regierung von Oberbayern als höhere Landesplanungsbehörde abschließend aufgrund aller dann vorliegenden Erkenntnisse Stellung zu dem Vorhaben nehmen. Zu 3.: Die Entscheidung, für welchen Standort welche Nutzung in der Bauleitplanung festgesetzt wird, obliegt der Entscheidung der planenden Gemeinde im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit. Zu 4.: Das Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat hat keine Stellungnahme abgegeben. Eine Abstimmung zwischen der obersten und höheren Landesplanungsbehörde hinsichtlich der Auslegung landesplanerischer Vorgaben ist üblich. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 02.11.2015 17/8066 Bayerischer Landtag