Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Paul Wengert SPD vom 13.08.2015 Sozialtickets in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. In welchen bayerischen Kommunen gibt es sogenannte „Sozialtickets“ zur vergünstigten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (bitte namentlich aufgelistet nach Regierungsbezirken )? 2. In welchen bayerischen Kommunen gibt es darüber hinausgehende Angebote in Form von „Sozialkarten“ oder „Familienpässen“, die Personen mit geringem Einkommen Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen gewähren (bitte namentlich aufgelistet nach Regierungsbezirken )? 3. In welchem Umfang fördert der Freistaat Bayern diese Angebote (bitte Angabe der Fördersumme zu jedem Angebot )? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 18.09.2015 Die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Paul Wengert wird unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. In welchen bayerischen Kommunen gibt es sogenannte „Sozialtickets“ zur vergünstigten Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (bitte namentlich aufgelistet nach Regierungsbezirken)? Folgende bayerische Kommunen bieten demnach ein sogenanntes „Sozialticket“ an: Regierungsbezirk Kommune Oberbayern Landeshauptstadt München Landkreis München Niederbayern Stadt Landshut Oberpfalz Stadt Regensburg Landkreis Regensburg Oberfranken Mittelfranken Stadt Nürnberg (Nürnberg-Pass) Landkreis Fürth Unterfranken Stadt Schweinfurt Schwaben Stadt Augsburg 2. In welchen bayerischen Kommunen gibt es darüber hinausgehende Angebote in Form von „Sozialkarten“ oder „Familienpässen“, die Personen mit geringem Einkommen Vergünstigungen in öffentlichen Einrichtungen gewähren (bitte namentlich aufgelistet nach Regierungsbezirken)? In nachstehenden bayerischen Kommunen werden darüber hinausgehende Angebote, wie z. B. Ermäßigung des Preises oder Bezuschussung für ÖPNV-Karten, Ermäßigung bei sonstigen Einrichtungen, etc., angeboten: Regierungsbezirk Kommune Oberbayern Landeshauptstadt München Niederbayern Stadt Landshut Stadt Passau Stadt Straubing Landkreis Dingolfing-Landau Landkreis Rottal-Inn Oberpfalz Stadt Amberg Stadt Regensburg Landkreis Regensburg Landkreis Schwandorf Landkreis Tirschenreuth Oberfranken Stadt Bamberg Stadt Bayreuth Stadt Coburg Mittelfranken Stadt Ansbach Stadt Erlangen Stadt Nürnberg Stadt Schwabach Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Unterfranken Stadt Schweinfurt Stadt Würzburg Schwaben Stadt Augsburg Ergänzend hierzu wird noch angemerkt, dass umfassendere Daten zum Angebot eines Familienpasses durch bayerische Kommunen nicht vorliegen. Eine Befragung der bayerischen Kommunen im Rahmen der Erstellung des ifb-Familienreports Bayern 2014 durch das Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg hatte 2012 folgendes Ergebnis* erbracht: Anteil der Kommunen mit verschiedenen speziellen Vergünstigungen für Familien mit Kindern nach Gemeindegrößenklassen in % [Auszug]: Einwohner Familienpass z. B. für einkommensschwache Familien bis 999 5,0 bis 1.999 2,9 2.000 bis 4.999 4,2 5.000 bis 9.999 7,0 10.000 bis 19.999 13,0 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/8068 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8068 20.000 bis 49.999 22,6 50.000 bis 99.999 62,5 ab 100.000 25,0 Gesamt 6,4 *Insgesamt hatten etwa 50 % der Kommunen auf die Befragung geantwortet. Größere Kommunen haben überproportional häufiger geantwortet als kleine Kommunen. Eine weitere Verzerrung kommt vermutlich dadurch zustande, dass insbesondere solche Kommunen den übersandten Fragebogen ausgefüllt haben, die selbst familienfreundliche Maßnahmen anbieten . Insgesamt kann daher wohl von einer „positiven“ Verzerrung hinsichtlich der Menge an kommunalen Maßnahmen ausgegangen werden (vgl. näher ifb-Familienreport 2014, S. 46, 49). 3. In welchem Umfang fördert der Freistaat Bayern diese Angebote (bitte Angabe der Fördersumme zu jedem Angebot)? Eine direkte Förderung der in Frage 1 und 2 genannten Angebote durch den Freistaat Bayern erfolgt nicht. Die Finanzierung von Zuschüssen und Vergünstigungen erfolgt über die Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), d. h. die Landkreise und kreisfreien Städte. Der Freistaat Bayern gewährt ÖPNV-Zuschüsse, die die Aufgabenträger in eigener Entscheidung frei verteilen können. Wer von diesen staatlichen Zuschüssen in welcher Höhe profitiert, obliegt allein der Haushaltsplanung des jeweiligen Aufgabenträgers. Sofern die Kommunen vergünstigte Sozialtickets etc. anbieten , handelt es sich dabei um eine freiwillige Leistung der jeweiligen Kommune.