Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Franz Schindler SPD vom 29.01.2014 Entwicklung der Bewerberzahlen und Einstellungsvoraussetzungen für den Beruf des Richters und Staatsanwalts in der Justiz in Bayern Eine funktionierende Justiz in Bayern ist auf Dauer nur zu gewährleisten, wenn sich ausreichend gut qualifizierte Be­ werber für die Stelle eines Richters oder Staatsanwalts in der bayerischen Justiz bewerben. Arbeitsbelastung und Be­ soldung müssen auch in der bayerischen Justiz in einem angemessenen Verhältnis stehen, da Bewerber ihre Zukunft sonst zunehmend in der Privatwirtschaft oder in Großkanz­ leien suchen. Die Richter und Staatsanwälte in der bayerischen Justiz erhalten im Vergleich zu Richtern und Staatsanwälten in an­ deren europäischen Industriestaaten trotz stetig steigender Arbeitsbelastung die geringste Besoldung. Der Beruf des Richters und Staatsanwalts droht damit für gut qualifizierte Nachwuchsjuristen immer unattraktiver zu werden. Wenn aber die besten Köpfe nicht mehr für den Staatsdienst ge­ wonnen werden können, besteht die Gefahr, dass die Quali­ tät der bayerischen Justiz darunter leidet. Ich frage deshalb die Staatsregierung: 1. Für wie viele Richter­ und Staatsanwaltsstellen waren in den Jahren 2000 bis 2013 Neueinstellungen vorzu­ nehmen? (Bitte für Richter und Staatsanwälte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen.) a) Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in den jeweiligen Einstellungsjahren eingegangen? b) Welchen Notenbereichen waren diese Bewerbungen zuzuordnen? 2. Welche Noten mussten die Bewerber im 1. und 2. Staatsexamen vorweisen, um zu einem Vorstellungs­ gespräch eingeladen zu werden? (Formale Einstel­ lungsvoraussetzung bitte jeweils für die einzelnen Jahre darstellen.) 3. Wie viele Neueinstellungen sind tatsächlich vorge­ nommen worden? 4. Welche Noten wiesen die eingestellten Bewerber auf? (Bitte Differenzierung nach Jahrgängen und Notenbe­ reichen.) 5. War und ist es möglich, durch Zusatzqualifikationen (zum Beispiel eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt) eine Punktzahl unterhalb der offiziellen Grenznoten ausgleichen zu können? 6. Sofern Frage 5 bejaht wird: Wie groß ist der zulässi­ ge Spielraum dabei und inwieweit hat er sich über die Jahre verändert? 7. Wie viele Bewerber sind nach einem Einstellungsge­ spräch in den einzelnen Jahrgängen als ungeeignet abgelehnt worden? 8. Wie viele Bewerber haben nach einer Zusage aus der Justiz ihre Bewerbung wieder zurückgezogen? (Bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahrgängen auf­ schlüsseln.) Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 18.02.2014 1. Für wie viele Richter- und Staatsanwaltsstellen waren in den Jahren 2000 bis 2013 Neueinstellungen vorzunehmen? (Bitte für Richter und Staatsanwälte getrennt für die einzelnen Jahre darstellen.) 3. Wie viele Neueinstellungen sind tatsächlich vorgenommen worden? Freie Stellen im Bereich des richterlichen und staatsanwalt­ lichen Dienstes im Eingangsamt R1 werden zeitnah durch die Vornahme von Neueinstellungen nachbesetzt. Insoweit entspricht die Anzahl der durch Neueinstellungen zu beset­ zenden Stellen der Zahl der tatsächlich vorgenommenen Neueinstellungen. Für die Jahre 2000 bis 2013 ergeben sich danach folgende Daten: Jahr Einstellungen in den richterlichen Dienst staatsanwaltlichen Dienst 2000 13 104 2001 14 117 2002 22 86 2003 24 88 2004 45 72 2005 34 102 2006 29 96 2007 43 86 2008 49 112 2009 48 89 2010 65 64 2011 36 60 2012 32 73 2013 29 106 1. a) Wie viele Bewerbungen sind auf diese Stellen in Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/807 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/807 den jeweiligen Einstellungsjahren eingegangen? b) Welchen Notenbereichen waren diese Bewerbun- gen zuzuordnen? Für Bewerbungen um Übernahme in den bayerischen Jus­ tizdienst, die vor dem 1. September 2001 eingegangen sind, liegen aufgrund der bereits vorgenommenen Vernichtung der Bewerbungsunterlagen keine auswertbaren Zahlenan­ gaben über die jeweiligen Bewerbungsverfahren mehr vor. Die nachfolgende Übersicht stellt sämtliche im Zeitraum vom 1. September 2001 bis 31. Dezember 2013 eingegan­ genen Bewerbungen um Übernahme in den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst in der Gesamtzahl sowie aufgeschlüsselt nach den entsprechenden Notenbereichen dar. Soweit von Bewerberinnen und Bewerbern während des gesamten Bewerbungsverfahrens das von diesen in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung erreichte Endergebnis nicht mitgeteilt wurde, sind diese unter „ohne Endergebnis“ erfasst. Bewerbungen um Übernahme in den bayerischen Justizdienst davon im Notenbereich von Jahr in sg es am t se hr g ut gu t vo llb ef rie di ge nd be fri ed ig en d au sr ei ch en d oh ne E nd er ge bn is 2001 138 0 2 59 74 3 0 2002 451 0 18 185 239 7 2 2003 415 1 18 233 159 4 0 2004 301 1 31 207 58 3 1 2005 380 1 22 217 139 1 0 2006 398 2 19 191 183 1 2 2007 353 0 17 146 186 2 2 2008 427 0 15 151 256 5 0 2009 394 1 13 173 200 2 5 2010 277 1 21 143 100 8 4 2011 259 0 12 153 81 6 7 2012 234 0 14 136 81 2 1 2013 364 1 12 150 196 4 1 2. Welche Noten mussten die Bewerber im 1. und 2. Staatsexamen vorweisen, um zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen zu werden? (Formale Einstellungsvoraussetzungen bitte jeweils für die einzelnen Jahre darstellen.) Nach dem in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes und in Art. 94 Abs. 2 der Bayerischen Verfassung verankerten Leis­ tungs­ und Wettbewerbsgrundsatz kommt dem Ergebnis der Zweiten Juristischen Staatsprüfung für das Einstellungsver­ fahren in den bayerischen Justizdienst maßgebende Bedeu­ tung zu. Lediglich im sog. Notengrenzbereich sind für die Entscheidung über die Einladung zu einem Vorstellungsge­ spräch zusätzlich die in den Stationszeugnissen niederge­ legten Ergebnisse während der Referendarausbildung, das Ergebnis der Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. der Ersten Juristischen Prüfung sowie die von der Bewerberin bzw. dem Bewerber angegebene örtliche Flexibilität von Be­ deutung. Das für die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch er­ forderliche Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprü­ fung ist abhängig von dem jeweiligen Einstellungstermin, in dem die Bewerbung eingereicht wurde. Diese Einstellungs­ termine sind den Prüfungsterminen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern nachgeschaltet und greifen dabei die entsprechende Bezeichnung auf. Da der Leistungs­ und Wettbewerbsgrundsatz jeweils nur innerhalb eines Einstel­ lungstermins Gültigkeit beanspruchen kann, ist eine Auf­ stellung nur bezogen auf den jeweiligen Einstellungstermin möglich. Für Bewerbungen um Übernahme in den bayerischen Justizdienst, die vor dem 1. September 2001 eingegangen sind, liegen aufgrund der bereits vorgenommenen Ver­ nichtung der Bewerbungsunterlagen keine auswertbaren Zahlenangaben über die jeweiligen Bewerbungsverfahren mehr vor. Die nachfolgende Übersicht umfasst mit den Ein­ stellungsterminen 2001/1 bis 2012/2 die im Zeitraum vom 1. September 2001 bis 31. Dezember 2013 eingegange­ nen Bewerbungen um Übernahme in den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst. Soweit für die Note eines Einstel­ lungstermins eine Spannbreite ausgewiesen wurde, waren für eine Einladung zum Vorstellungsgespräch neben dem Ergebnis in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung auch das Ergebnis des Ersten Juristischen Staatsprüfung bzw. der Ersten Juristischen Prüfung sowie die Leistungen im Referendariat und die örtliche Flexibilität entscheidend. Einladungen unterhalb der angegebenen Noten ergaben sich aus der im jeweils gesetzlich vorgegebenen Rahmen bevorzugten Behandlung von Bewerbungen, die einerseits auf dem Ausgleich eines abgeleisteten Wehr­ und Zivil­ dienstes beruhten sowie andererseits einen Ausgleich für Verzögerungen bei der Einstellung aufgrund von Kinderer­ ziehungszeiten sicherzustellen hatten. Mit Noten unterhalb der angegebenen Grenznoten wurden zudem Bewerberin­ nen und Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen, die in Behördenbereichen des Freistaates Bayern, die von der Aufgaben­ und Strukturreform betroffen waren, beschäf­ tigt und daher für eine Stellenbesetzung vorrangig zu be­ rücksichtigen waren. Einstellungstermin Erforderliche Note für Einladung zum Vorstellungsgespräch 2001/1 8,01 bis 8,17 2001/2 8,64 bis 8,99 2002/1 8,64 bis 8,97 2002/2 8,70 bis 8,87 2003/1 9,00 bis 9,48 2003/2 9,00 bis 9,50 2004/1 9,00 bis 9,50 2004/2 9,00 2005/1 8,25 bis 8,96 2005/2 9,00 2006/1 8,50 2006/2 8,50 bis 8,52 2007/1 8,30 2007/2 8,35 2008/1 8,00 2008/2 8,90 2009/1 8,50 2009/2 8,50 2010/1 9,30 2010/2 9,00 2011/1 9,00 2011/2 9,00 2012/1 8,50 2012/2 8,53 Drucksache 17/807 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 4. Welche Noten wiesen die eingestellten Bewerber auf? (Bitte Differenzierung nach Jahrgängen und Notenbereichen.) Die Noten der eingestellten Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht: Noten der eingestellten Bewerber Jahr sehr gut gut vollbefriedigend befriedigend 2000 9 75 33 2001 6 66 59 2002 5 89 14 2003 9 95 8 2004 16 101 2005 1 6 126 3 2006 1 11 101 12 2007 8 86 35 2008 7 104 50 2009 1 8 86 42 2010 1 9 100 19 2011 15 72 9 2012 7 92 6 2013 1 9 85 40 Die Einstellung in den richterlichen und staatsanwaltlichen Dienst erfreut sich unter den Assessorinnen und Assessoren seit Jahren großer Beliebtheit. Erkennbar ist dies an den für die jeweiligen Einstellungstermine ausgewerteten Grenzno­ ten, die für eine Übernahme erforderlich waren, sowie an den errechneten Durchschnittsnoten der eingestellten Be­ werberinnen und Bewerber, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind. Dabei umfasst der Einstellungstermin 1999/1 die Einstellungen ab 1. Januar 2000. Die Einstel­ lungen im Termin 2012/2 beinhalten die Einstellungen bis 31. Dezember 2013. Termin Grenznote Durchschnitt Examensnote 1999/1 8,52 9,61 1999/2 8,45 9,57 2000/1 8,13 9,32 2000/2 8,23 9,53 2001/1 8,52 9,60 2001/2 9,01 9,98 2002/1 9,02 9,74 2002/2 9,43 10,08 2003/1 9,50 10,40 2003/2 9,62 10,63 2004/1 9,00 9,93 2004/2 9,00 9,84 2005/1 9,02 9,69 2005/2 9,03 10,25 2006/1 8,83 9,66 2006/2 8,51 9,73 2007/1 8,52 9,67 2007/2 8,35 9,30 2008/1 8,52 9,29 2008/2 9,00 10,17 2009/1 8,51 9,90 2009/2 8,50 10,16 2010/1 9,29 10,29 2010/2 9,00 9,90 2011/1 9,01 9,96 2011/2 9,02 10,07 2012/1 8,62 9,70 2012/2 8,53 9,56 Unterhalb der jeweils angegebenen Grenznoten erfolgten Einstellungen in den bayerischen Justizdienst nur insoweit, als bei den einzelnen Bewerberinnen und Bewerbern an­ erkennbare Zusatzqualifikationen vorlagen oder diese auf­ grund eines durchzuführenden Wehr­ und Zivildienstaus­ gleichs sowie eines Ausgleichs von Verzögerungen aufgrund von Kindererziehungszeiten im jeweils gesetzlich vorgesehenen Rahmen vorrangig einzustellen waren. Zu­ dem war bei Beamtinnen und Beamten aus Behördenbe­ reichen des Freistaates Bayern, die von der Aufgaben­ und Strukturreform betroffen waren, eine bevorzugte Übernah­ me mit Noten unterhalb der jeweils dargestellten Grenznote vorzunehmen. 5. War und ist es möglich, durch Zusatzqualifikationen (zum Beispiel eine mehrjährige Berufserfahrung als Rechtsanwalt) eine Punktezahl unterhalb der offiziellen Grenznoten ausgleichen zu können? 6. Sofern Frage 5 bejaht wird: Wie groß ist der zulässige Spielraum dabei und inwieweit hat er sich über die Jahre verändert? Im Rahmen des Einstellungsverfahrens besteht die Mög­ lichkeit, eine Punktezahl unterhalb der offiziellen Grenznote durch eine Zusatzqualifikation auszugleichen. Als Zusatzqualifikation anerkannt werden einerseits nach­ haltige Berufserfahrungen, beispielsweise im Rahmen einer anwaltlichen Tätigkeit bzw. einer Tätigkeit an einer Univer­ sität nach Ablegen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung. Dabei müssen die jeweiligen Aufgaben für die Mindestdauer eines Jahres sowie im Hinblick auf Art. 8 a des Bayerischen Richtergesetzes im Mindestumfang von der Hälfte des re­ gelmäßigen Dienstes, derzeit mithin von 20 Stunden in der Woche, ausgeübt werden. Die entsprechende Berufserfah­ rung ist im Rahmen des Einstellungsverfahrens durch die Vorlage eines Arbeitszeugnisses bzw. eines Zwischenzeug­ nisses nachzuweisen. Andererseits wird auch im Vorhandensein von zusätzli­ chen Fachkenntnissen eine Zusatzqualifikation gesehen, beispielsweise in einer abgeschlossenen Ausbildung zur Bankkauffrau bzw. zum Bankkaufmann sowie in einer ab­ geschlossenen Ausbildung im Bereich der Beamtinnen und Beamten mit Einstieg in der dritten Qualifikationsebene. Die entsprechenden Kenntnisse sind durch die Vorlage des Ab­ schlusszeugnisses nachzuweisen. Soweit eine anerkennbare Zusatzqualifikation im Bewer­ bungsverfahren vorliegt, wird das Ergebnis der Bewerberin bzw. des Bewerbers in der Zweiten Juristischen Staatsprü­ fung um den Wert von 0,50 Punkten erhöht. 7. Wie viele Bewerber sind nach einem Vorstellungsgespräch in den einzelnen Jahrgängen als ungeeignet abgelehnt worden? Die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber, die nach einem Vorstellungsgespräch als ungeeignet abgelehnt wur­ den, wird statistisch nicht gesondert erhoben. Sie liegt je­ doch – verglichen mit der Anzahl der Bewerbungen und der geführten Vorstellungsgespräche – im geringen einstelligen Prozentbereich. Die Anzahl aller Absagen innerhalb der Einstellungstermi­ ne 1999/1 bis 2012/2, aus denen die Einstellungen vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2013 vorgenommen wurden, ergeben sich aus nachfolgender Tabelle: Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/807 Termin Anzahl der Absagen 1999/1 7 1999/2 1 2000/1 2 2000/2 2 2001/1 23 2001/2 46 2002/1 27 2002/2 42 2003/1 71 2003/2 44 2004/1 30 2004/2 31 2005/1 74 2005/2 75 2006/1 62 2006/2 39 2007/1 79 2007/2 68 2008/1 66 2008/2 58 2009/1 39 2009/2 34 2010/1 55 2010/2 58 2011/1 39 2011/2 37 2012/1 18 2012/2 65 8. Wie viele Bewerber haben nach einer Zusage aus der Justiz ihre Bewerbung wieder zurückgezogen? (Bitte ebenfalls nach den einzelnen Jahrgängen aufschlüsseln.) Bewerbungen um Übernahme in den bayerischen Justiz­ dienst, die nach einer Übernahmezusage wieder zurückge­ zogen wurden, werden statistisch nicht gesondert erhoben. Sie liegen – verglichen mit den Bewerbungs­ und Einstel­ lungszahlen – im geringen einstelligen Prozentbereich. Die Anzahl aller Rücknahmen innerhalb der Einstellungster­ mine 1999/1 bis 2012/2, aus denen die Einstellungen vom 1. Januar 2000 bis 31. Dezember 2013 vorgenommen wurden, ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle: Termin Anzahl der Rücknahmen 1999/1 28 1999/2 20 2000/1 26 2000/2 34 2001/1 36 2001/2 50 2002/1 35 2002/2 43 2003/1 34 2003/2 31 2004/1 34 2004/2 41 2005/1 52 2005/2 43 2006/1 50 2006/2 28 2007/1 53 2007/2 39 2008/1 47 2008/2 65 2009/1 26 2009/2 38 2010/1 30 2010/2 25 2011/1 36 2011/2 29 2012/1 28 2012/2 40