Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 12.08.2015 Cyber-Cops bei der Bayerischen Polizei II Ich frage die Staatsregierung: 1. Nachdem die sog. „Cyber-Cops“ bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit der Besoldungsgruppe A 10 beginnen und theoretisch ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 befördert werden können, frage ich, wie viele Ämter ohne Führungsfunktion derzeit bei der Bayerischen Polizei in der Besoldungsgruppe A 13 vorhanden sind (bitte unter Bezeichnung der Amtsfunktion)? 2. Welche Auslastung haben die Dienststellen zur „Regionalen EDV-Beweismittelsicherung und -auswertung “ (RBA) bei der Bearbeitung von „Cybercrime-Verfahren “ und mit welchen Bearbeitungszeiten ist derzeit zu rechnen? 3. Wie wird die Schnittstellenproblematik zwischen den „Stand-Alone-Internet-Rechnern“ und den normalen Arbeitsplatz-PCs der Beschäftigten, also der Umstand, dass auf den Stand-Alone-Internet-Rechnern recherchierte Sachverhalte auf den Arbeitsplatz-PCs nicht weiterverarbeitet werden können, gelöst? 4. Welche Fortbildungsmaßnahmen werden durchgeführt und/oder sind langfristig geplant, um die Ermittlungsbeamten und -beamtinnen im Bereich der Cyberkriminalität weiterzubilden? 5. Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/8073 Bayerischer Landtag Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.09.2015 1. Nachdem die sog. „Cyber-Cops“ bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit mit der Besoldungsgruppe A 10 beginnen und theoretisch ohne weitere Qualifizierungsmaßnahmen bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 befördert werden können, frage ich, wie viele Ämter ohne Führungsfunktion derzeit bei der Bayerischen Polizei in der Besoldungsgruppe A 13 vorhanden sind (bitte unter Bezeichnung der Amtsfunktion )? Bei der Bayerischen Polizei sind derzeit 310 Dienstposten (= Ämter im konkret funktionellen Sinne) für Sachbearbeiter ausgewiesen, die eine Beförderung nach A 13 ermöglichen. Die Bezeichnungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle. Allerdings kann in der für die Beantwortung dieser Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit und mit vertretbarem Aufwand nicht ausgeschlossen werden, dass einige dieser Dienstposten zudem die Leitung kleinerer Sachbereiche beinhaltet . Auch ist es möglich, dass mit den Aufgaben die Abwesenheitsvertretung für einen Führungsdienstposten verbunden ist. Päd SB 3.QE Aus- und Fortbildung SB 3.QE KommT SB 3. Int Fahndung/Sachfahndung SB 3.QE Kompetenzzentrum TKÜ Bayern SB 3.QE Abschnitt Krim SB 3.QE KrimBek SB 3.QE Abschnitt Mitte SB 3.QE Kriminologische Forschungsgruppe SB 3.QE Abschnitt Ost SB 3.QE Lage Koordination KrimBek SB 3.QE Abschnitt Verkehr SB 3.QE Lage/Auswertung SB 3.QE Abschnitt West SB 3.QE Liegenschaften/Einkauf SB 3.QE AG Sollstärken SB 3.QE Orga Dienstbetrieb SB 3.QE Ärztl Angel SB 3.QE OuS SB 3.QE AS AA SLM SB 3.QE OuS Verkehr SB 3.QE Aufklärung MEK SB 3.QE OuS zgl Führer 2.EH SB 3.QE Aus- und Fortbildung SB 3.QE PB mit Pressestelle SB 3.QE Aus-/Fortb zgl PHS-F zgl T-R-I SB 3.QE Personal SB 3.QE Auslerm/SyndroÖ/Grundst SB 3.QE Personalbeweg Werbestelle SB 3.QE Beamtenrecht Personalhaushalt SB 3.QE Plan/Koord FortB zgl PFL 3.QE SB 3.QE Dienstgruppe SB 3.QE Polizeiliche Verkehrsaufgaben Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8073 SB 3.QE Digitalfunk NM TE SD SB 3.QE Polizeiverwaltung SB 3.QE Digitalfunk SOM SB 3.QE Pressestelle SB 3.QE Dz Systemt/syst Dienste SB 3.QE Projektberatung SB 3.QE EDV-Anwend KPMD-PMK Gefährderdat SB 3.QE Prüfungsamt SB 3.QE Einkauf SB 3.QE PSM SB 3.QE Einsatz zgl SB 3.QE OuS SB 3.QE Rechtsangel SB 3.QE Einsatz, Orga Dienstbetrieb SB 3.QE Rechtsangel Disziplinarangel SB 3.QE Einsatztechnik SB 3.QE Rechtsangel u Diszi Früh SB 3.QE Einsatzzentrale SB 3.QE Rechts- u Disziplinarangel SB 3.QE Erkennungsdienst SB 3.QE Sonderermittlungen zgl L/EK SB 3.QE Erkennungsdienst zgl SV Dakt SB 3.QE SpuSi Lichtbildstelle zgl SV/D SB 3.QE Flugeinsatz zgl FlugT SB 3.QE Strat Innovationszentrum SB 3.QE Führungs- -u Rechtsfragen SB 3.QE Strategie Planung KrimBek SB 3.QE Geldwäsche/Vermögen zgl L/UGG SB 3.QE Strategische IuK-Koordination SB 3.QE GER Nordbayern SB 3.QE Tarifrecht Ausbild Ärztl Angel SB 3.QE GER Südbayern SB 3.QE Verkehr VOWi SB 3.QE Geschäftszimmer SB 3.QE Verkehrsprävention -regel -lenk SB 3.QE Haushalt SB 3.QE Vers Veranst Kons PersObjsch StB SB 3.QE Haushalt/Liegenschaften SB 3.QE Wikri/Ko/Umw zgl L/EK SB 3.QE Haushaltsführung SB 3.QE Wikri/Korruption/Umweltdelikte SB 3.QE InformT SB 3.QE WuG SB 3.QE InformT zgl EDV-Koordinator SB 3.QE zentrZuständigk/Einsatzunterstüt SB 3.QE Instandhaltung zgl FlugT SB 3.QE zgl KT SV Forensische IuK SB 3.QE IT-Ermittlungsunterstützung/EASy SB 3.QE zgl KT SV Formspuren SB 3.QE IuK SB 3.QE zgl KT SV Mikrospuren/Bio SB 3.QE IuK zgl EDV-Koordinator SB 3.QE zgl L/WSP-Z By DO Schwabach SB 3.QE IuK-Koordination SB 3.QE zgl stv SGL Rechtsangel SB 3.QE Katastrophenschutz BesS BesEL SB 3.QE zgl stv SGL VOWi SB 3.QE Kfz-Technik SB 3.QE ZPD SB 3.QE Kfz-Technik zgl SV Kfz-Prüf, Gut SB 3.QE ZS zgl KT SV Fotolabor SB 3.QE Kommplan/Netztechn Unabhängig davon spricht nichts dagegen, dass die sogenannten Cybercops Führungsfunktionen bei der Bayerischen Kriminalpolizei übernehmen. 2. Welche Auslastung haben die Dienststellen zur „Regionalen EDV-Beweismittelsicherung und -auswertung “ (RBA) bei der Bearbeitung von „Cybercrime -Verfahren“ und mit welchen Bearbeitungszeiten ist derzeit zu rechnen? In der Kürze der Zeit war eine Erhebung bei allen Verbänden der Bayerischen Polizei zur Auslastung und den jeweiligen Bearbeitungszeiten in Fällen von „Cybercrime-Verfahren“ nicht möglich. Das Bayerische Landeskriminalamt stellt jedoch auf Basis einer Informationserhebung bei einigen Organisationseinheiten RBA, die als repräsentativ angesehen werden können, fest, dass die Labore insgesamt voll ausgelastet sind, wobei etwa 2 bis 5 % aller Untersuchungen auf Cybercrime -Verfahren entfallen. Grundsätzlich wird die zeitliche Reihenfolge der Untersuchungsaufträge u. a. anhand der Deliktsqualität priorisiert, wobei die Untersuchungszeit – ungeachtet bspw. etwaiger Postlaufzeiten – in Abhängigkeit vom Untersuchungsauftrag Stunden oder mehrere Monate betragen kann. 3. Wie wird die Schnittstellenproblematik zwischen den „Stand-Alone-Internet-Rechnern“ und den normalen Arbeitsplatz-PCs der Beschäftigten, also der Umstand , dass auf den Stand-Alone-Internet-Rechnern recherchierte Sachverhalte auf den Arbeitsplatz-PCs nicht weiterverarbeitet werden können, gelöst? Die durch Internetrecherche am Stand-alone-PC gewonnenen Erkenntnisse werden dort dokumentiert, einer Vorauswahl unterzogen und in sicheren Dateiformaten abgespeichert . Nur die für den jeweiligen polizeilichen Vorgang erforderlichen Unterlagen werden dann mithilfe von Wechseldatenträgern und über sogenannte „Schleusen-PCs“, wo zusätzliche Untersuchungen u. a. auf Schadcodes vorgenommen werden, in das Polizeinetz eingebracht. Je nach Art der Daten werden die im Internet gewonnenen Sachverhalte im Anschluss gezielt auf dem polizeilichen Arbeitsplatz weiterverarbeitet bzw. im polizeilichen Vorgangsbearbeitungssystem angefügt. Durch dieses Vorgehen wird ein Höchstmaß an Sicherheit der Daten innerhalb des Netzwerkes der Bayerischen Polizei bei gleichzeitiger Gewährung der nötigen Bewegungsfreiheit bei der Recherche im Internet gewährleistet. 4. Welche Fortbildungsmaßnahmen werden durchgeführt und/oder sind langfristig geplant, um die Ermittlungsbeamten und -beamtinnen im Bereich der Cyberkriminalität weiterzubilden? Die Bayerische Polizei misst der Aus- und Fortbildung ihrer Beamtinnen und Beamten im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologien größte Bedeutung bei. Die zunehmende Digitalisierung, die nahezu alle Aufgabenbereiche der Bayerischen Polizei mehr oder weniger stark berührt und in Zukunft noch weiter verändern wird, sowie die Drucksache 17/8073 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 damit eng verbundene, schnell ansteigende delikts- und tatmittelspezifische Kriminalität stellen eine der bedeutendsten polizeilichen Herausforderungen der Gegenwart dar. Daher wird den angehenden Beamtinnen und Beamten bereits im Rahmen der Ausbildung ein gehöriges Maß an IT-Grundlagenwissen vermittelt, um sie in die Lage zu versetzen , eine beweiskräftige polizeiliche Erstermittlung im Bereich der Cyberkriminalität durchführen zu können. So beschäftigen sich im aktuellen Ausbildungsplan bereits ca. 100 Unterrichtseinheiten mit dem Themenkomplex Cybercrime. Dabei werden die strafrechtliche Relevanz der verschiedenen Phänomene wie Skimming, Phishing, Computerbetrug usw. behandelt und die polizeilichen Handlungsmöglichkeiten aufgezeigt. Auch die politischen und gesellschaftlichen Auswirkungen der Digitalisierung werden thematisiert. Auf eine stete Aktualisierung der Ausbildungsinhalte wird in diesem Feld ganz besonders geachtet. Zuletzt wurde bspw. der Ausbildungskomplex „neue Medien“ grundlegend überarbeitet und auf den neuesten Stand gebracht. Im zentralen Fortbildungsprogramm der Bayerischen Polizei gibt es schon seit Anfang der 90er-Jahre spezielle Seminare zur Bekämpfung von Cybercrime (früher unter dem Begriff Computerkriminalität bzw. IuK-Kriminalität). Die Seminare wurden, sowohl was die Inhalte und Zielgruppen, als auch ihre Anzahl betrifft, regelmäßig an die sich ändernden Gegebenheiten angepasst. Die zentrale Fortbildung am Fortbildungsinstitut der Bayerischen Polizei (BPFI) in Ainring wendet sich überwiegend an spezialisierte Sachbearbeiter zur Bekämpfung der IuKKriminalität . Aktuell werden für diese Personengruppe 21 unterschiedliche Seminare angeboten, die aufgaben- und bedarfsorientiert besucht werden. Zusätzlich wird für diese Zielgruppe im Rahmen des Fortbildungsprogramms des Bayerischen Landeskriminalamts eine jährliche Arbeitstagung durchgeführt, die den Sachbearbeitern die Möglichkeit zum „Networking“ sowie zum aktuellen Informationsaustausch bietet. Bedarfsorientiert werden die Spezialisten und Dozenten natürlich auch bei externen Anbietern fortgebildet. Die Fortbildung der zahlenmäßig deutlich größeren Gruppe der (potenziellen) Ersteinschreiter erfolgt im Rahmen eines Multiplikatorensystems. Dabei wurden Verbandsmultiplikatoren zentral beim BPFI Ainring in einem einwöchigen Seminar fortgebildet. Dieses Wissen wurde dann in den Präsidien an die Ersteinschreiter weitergegeben. Da die in diesem Bereich notwendigen Kenntnisse ständig aktualisiert werden müssen und sich die Phänomene sehr rasch ändern, wird die Beschulung der Ersteinschreiter zukünftig durch spezielle E-Learning-Module unterstützt und auf dem aktuellen Stand gehalten. Zusätzlich werden derzeit Fortbildungsinhalte zur Bekämpfung der Cyberkriminalität auch in Seminaren aus den Bereichen „Einsatzmanagement“, „Führung und Management“, „Kriminalitätsbekämpfung“ und „Kriminalpolizeiliches Spezialwissen“ vermittelt. 5. Welche finanziellen Mittel sind dafür vorgesehen? Die Fortbildungsmaßnahmen im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnologien werden aus dem allgemeinen Fortbildungsbudget bestritten. Eigene Haushaltsmittel sind dafür nicht vorgesehen.