Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.08.2015 Verfahrensdauer in Asylsachen vor den bayerischen Verwaltungsgerichten Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele Klagen von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum Stichtag 31.08.2015 vor den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern anhängig (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten )? 2. Wie hat sich die Zahl der Klagen von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in den letzten fünf Jahren vor den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und für das laufenden Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015 und Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten)? 3. a) Wie lange dauert in Bayern durchschnittlich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Asylsachen (bitte Differenzierung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten)? b) Wie lange dauern im Vergleich hierzu Verfahren in anderen Rechtsbereichen, in denen ebenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (bitte Aufschlüsselung nach Bau- und Erschließungsrecht , Polizei- und Sicherheitsrecht, Versammlungsrecht , Gewerberecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Umweltrecht (Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht), Ausländerrecht, Schul- und Hochschulrecht , Rundfunk- und Fernsehrecht, Straßenverkehrsrecht )? 4. a) Wie viele Kläger in Asylsachen legen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein? b) Wie lange dauert durchschnittlich das Berufungsverfahren in Asylsachen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ? 5. Wie viele Kläger in Asylsachen legen gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)ein? 6. a) Wie viele Richterinnen und Richter sind an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befasst (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof )? b) Wie viele der an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befassten Richterinnen und Richtern sind in der Besoldungsgruppe R 1 und wie viele in der Besoldungsgruppe R 2 eingruppiert? 7. Wie viele Stellen für Richterinnen und Richter für die Bearbeitung von Asylsachen müssen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neu geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die bisherige Verfahrensdauer in Asylsachen vor den bayerischen Verwaltungsgerichten sich nicht unwesentlich verlängert? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 18.09.2015 1. Wie viele Klagen von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) waren zum Stichtag 31.08.2015 vor den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern anhängig (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten)? Ansbach Augsburg Bayreuth München Regensburg Würzburg Restanten - bestand1 31.08.2015 701 246 310 1.409 725 455 1 Bei der Beantwortung wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass mit „Klagen“ sämtliche gegen Entscheidungen des BAMF gerichtete Rechtsbehelfe, also Hauptsache- und Eilverfahren , gemeint sind. 2. Wie hat sich die Zahl der Klagen von Asylbewerbern gegen ablehnende Entscheidungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in den letzten fünf Jahren vor den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und für das laufenden Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015 und Aufschlüsselung nach den einzelDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 16.10.2015 17/8077 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8077 nen Verwaltungsgerichten)? Ansbach Augsburg Bayreuth München Regens - burg Würzburg gesamt Hauptsacheverfahren: 2010 420 529 241 1.017 448 292 2.947 2011 447 423 238 857 451 332 2.748 2012 494 311 183 813 363 301 2.465 2013 759 393 292 1.026 597 438 3.505 2014 881 616 428 1.242 774 630 4.571 2015 31.08. 891 566 439 1.062 1.296 593 4.847 Eilverfahren: 2010 109 143 45 274 123 47 741 2011 125 107 37 177 138 55 639 2012 225 94 53 250 124 40 786 2013 429 131 111 375 202 129 1.377 2014 541 366 256 763 423 315 2.544 2015 31.08. 591 357 252 789 857 301 3.156 Asylverfahren insgesamt: 2010 529 672 286 1.291 571 339 3.688 2011 572 530 275 1.034 589 387 3.387 2012 719 405 236 1.063 487 341 3.251 2013 1.188 524 403 1.401 799 567 4.882 2014 1.422 982 684 2.005 1.197 945 7.115 2015 31.08. 1.482 923 691 1.851 2.153 894 8.003 Hinzu kommen noch die Neuzugänge beim sonstigen Geschäftsanfall (etwa Prozesskostenhilfe- und Vollstreckungsverfahren oder Kostenerinnerungen). Der Anteil bewegt sich erfahrungsgemäß im unteren einstelligen Prozentbereich. 3. a) Wie lange dauert in Bayern durchschnittlich das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht gegen eine ablehnende Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Asylsachen (bitte Differenzierung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten )? Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt derzeit (1. Hj. 2015) bei 6 Monaten für Hauptsacheverfahren und bei 0,7 Monaten für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. b) Wie lange dauern im Vergleich hierzu Verfahren in anderen Rechtsbereichen, in denen ebenfalls der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten gegeben ist (bitte Aufschlüsselung nach Bau- und Erschließungsrecht , Polizei- und Sicherheitsrecht, Versammlungsrecht , Gewerberecht, Beamtenrecht, Kommunalrecht, Umweltrecht (Immissionsschutz-, Naturschutz- und Wasserrecht), Ausländerrecht, Schul- und Hochschulrecht, Rundfunk- und Fernsehrecht , Straßenverkehrsrecht)? Die durchschnittliche Verfahrensdauer liegt derzeit (1. Hj. 2015) bei 8 Monaten für Hauptsacheverfahren und bei 2 Monaten für Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes. Eine Aufschlüsselung nach Rechtsgebieten steht mangels entsprechender statistischer Erhebung nicht zur Verfügung . Im Hinblick auf den damit verbundenen erheblichen Aufwand wurde von einer gesonderten Erhebung anlässlich der Schriftlichen Anfrage abgesehen. 4. a) Wie viele Kläger in Asylsachen legen gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berufung zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ein? Den Beteiligten im Asylverfahren, also dem Asylbewerber oder der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), steht gegen Urteile der Verwaltungsgerichte in Asylsachen (sofern diese nicht unanfechtbar sind) im Falle eines (teilweisen) Unterliegens nur dann die Berufung zu, wenn diese durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen wird. Erst nach Zulassung der Berufung hat der Verwaltungsgerichtshof über die Berufung zu entscheiden. Als Verfahrenseingänge in Asylsachen werden beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof sowohl die Anträge auf Zulassung der Berufung als auch die durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassenen Berufungsverfahren erfasst. Eine Differenzierung nach Rechtsmittelführern findet bei der Erhebung nicht statt. Häufig geht auch die Bundesrepublik Deutschland gegen Urteile der Verwaltungsgerichte vor. Erhebungen bezogen auf Kläger in Asylsachen stehen nicht zur Verfügung. Für die Zahl der Anträge auf Zulassung der Berufung und die Zahl der Berufungsverfahren liegen folgende Daten vor: Anzahl der Verfahren auf Zulassung der Berufung in Asylsachen (Eingänge) Anzahl der Berufungsverfahren in Asylsachen (Eingänge) 2010 374 65 2011 431 73 2012 393 76 2013 325 54 2014 446 87 1. Hj 2015 208 39 b) Wie lange dauert durchschnittlich das Berufungsverfahren in Asylsachen vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ? Die durchschnittliche Verfahrensdauer für Hauptsacheverfahren in Asylsachen (Berufungen oder Anträge auf Zulassung der Berufung) lag im 1. Hj. 2015 bei 4,5 Monaten. 5. Wie viele Kläger in Asylsachen legen gegen die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)ein? Ein Revisionsverfahren ist bei Zulassung durch den Verwaltungsgerichtshof unmittelbar, ansonsten nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde möglich. beim BVerwG anhängig gewordene Berufsverfahren Zulassung der Revision durch BayVGH Nichtzulassung der Revision durch BayVGH 2010 4 3 1 2011 8 2 6 2012 4 0 4 2013 11 5 6 2014 2 0 2 1. Hj. 2015 3 1 2 6. a) Wie viele Richterinnen und Richter sind an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befasst (bitte Aufschlüsselung nach den einzelnen Verwaltungsgerichten und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof)? Drucksache 17/8077 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Eine gesonderte Erhebung, wie viele Richter mit Asylsachen befasst sind, liegt nicht vor. Die Frage wird auf der Basis der mit der Bearbeitung von Asylsachen betrauten Spruchkörper beantwortet. In der Regel sind sämtliche Richter eines Spruchkörpers auch mit Asylsachen befasst. Eine Kammer bzw. ein Senat besteht in der Regel aus drei Richtern (Vollzeitstellen ). Mit Asylsachen befasste Spruchkörper: Ansbach Augsburg Bayreuth München Regensburg Würzburg VGH Spruchkörper 7 9 5 21 9 7 9 Die Gesamtzahl der mit Asylsachen befassten Richterinnen und Richter ergibt somit 201. Es wird darauf hingewiesen, dass die Spruchkörper nicht ausschließlich mit Asylsachen befasst sind, sondern auch mit anderen Verfahren. b) Wie viele der an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Asylsachen befassten Richterinnen und Richtern sind in der Besoldungsgruppe R 1 und wie viele in der Besoldungsgruppe R 2 eingruppiert ? Richter am Verwaltungsgericht sind in Besoldungsgruppe R1 eingruppiert. Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht und Richter am Verwaltungsgerichtshof gehören der Besoldungsgruppe R2 an. Auf Basis der mit der Bearbeitung von Asylsachen befassten Spruchkörper ergeben sich 76 R2- Stellen und 116 R1-Stellen. 7. Wie viele Stellen für Richterinnen und Richter für die Bearbeitung von Asylsachen müssen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung an den sechs Verwaltungsgerichten in Bayern und dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof neu geschaffen werden, um sicherzustellen, dass die bisherige Verfahrensdauer in Asylsachen vor den bayerischen Verwaltungsgerichten sich nicht unwesentlich verlängert? Es besteht Einigkeit darüber, dass die Verwaltungsgerichte bei der Bewältigung der rapide zunehmenden Asylverfahrenszahlen unterstützt werden müssen, um einer Verlängerung der Verfahrenslaufzeiten insgesamt entgegenzuwirken. In welchem Umfang hierfür neue Richterstellen bereitgestellt werden können, ist Gegenstand der anstehenden parlamentarischen Beratungen über den Nachtragshaushalt 2016. Derzeit ist angedacht, ab 01.01.2016 insgesamt 16 zusätzliche Planstellen für Verwaltungsrichter und Verwaltungsrichterinnen zur Verfügung zu stellen. Im Hinblick auf die derzeitigen Asylbewerberzahlen wird die Notwendigkeit weiterer Planstellen geprüft. Da die Analysen zur Bedarfsermittlung insoweit noch nicht abgeschlossen sind, kann noch nicht genau beziffert werden, wie viele zusätzliche Stellen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8077 erforderlich sind.