Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 16.12.2013 Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Ulvi K. im Fall „Peggy“ II – Anfrage II Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Ab welchem Zeitpunkt war das Justizministerium über den Fall Ulvi K. informiert? b) Seit wann bestehen ggf. Berichtspflichten der Staatsanwaltschaft , wie oft wurde über was berichtet? c) War die damalige Justizministerin Dr. Beate Merk persönlich (offiziell oder inoffiziell) informiert? d) Wird der neue Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback informiert? 2. a) Welche Gründe waren ausschlaggebend dafür, dass die Staatsanwaltschaft keinen eigenen Wiederaufnahmeantrag gestellt hat? b) Wurde dies gegebenenfalls in Erwägung gezogen oder diskutiert, evtl. auch mit der Generalstaatsanwaltschaft oder im Ministerium? Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 17.02.2014 Zu 1. a): Mit Bericht vom 9. Mai 2001, eingegangen im Staatsministerium der Justiz am selben Tag, berichtete die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen unbekannt wegen des Verdachts des Menschenraubes zum Nachteil des am 7. Mai 2001 als vermisst gemeldeten Kindes Peggy. Im weiteren Folgenbericht der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg vom 11. Oktober 2001 wird der Name Ulvi K. erstmals erwähnt. Zu 1. b): Die Berichterstattung im Ermittlungs-, Sicherungs- und Strafverfahren erfolgte aufgrund der damals geltenden Bekanntmachung über die Berichterstattung in Strafsachen vom 9. Dezember 1960 (JMBl S. 167), die zwischenzeitlich durch die Bekanntmachung über Berichtspflichten in Strafsachen (BeStra) vom 7. Dezember 2005 (JMBl 2006 S. 2) ersetzt wurde. Nach Nummer 1 der ursprünglichen Bekanntmachung war von den Staatsanwaltschaften „in allen Strafsachen, die wegen der Persönlichkeit oder der Stellung eines Beteiligten, wegen der Art oder des Umfangs der Beschuldigung oder aus anderen Gründen weitere Kreise beschäftigen oder voraussichtlich beschäftigen werden oder die zu Maßnahmen der Justizverwaltung Anlass geben können “, zu berichten. Die Nachfolgeverwaltungsvorschrift enthält in ihrer Ziffer 1 eine nahezu identische Regelung. Die Berichterstattung erfolgte laufend. Neben der Berichterstattung in den Verfahren wurde anlassbezogen zu Eingaben und Landtagssachen berichtet. Zu 1. c): Der in Frage 1 a erwähnte Erstbericht vom 9. Mai 2001 wurde dem damals amtierenden Staatsminister der Justiz Dr. Manfred Weiß in Fotokopie zur Kenntnisnahme zugeleitet. Sowohl Staatsminister Dr. Manfred Weiß als auch dessen Amtsnachfolgerin, Staatsministerin Dr. Beate Merk, wurden Berichte zu wesentlichen Verfahrensabschnitten entweder direkt oder in Kopie übermittelt. Zu 1. d): Entsprechend seiner Anordnung wird Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback persönlich über bedeutsame Verfahren unterrichtet. Hierzu zählt unter anderem auch das Wiederaufnahmeverfahren in Sachen Ulvi K. Zu 2. a): Nach Mitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg haben sich bislang keine Umstände ergeben, die einen eigenen über die Begründung im Wiederaufnahmeantrag des Verteidigers hinausgehenden Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft rechtfertigen würden. Sollten sich derartige Tatsachen ergeben, würde von der Staatsanwaltschaft ein entsprechender Antrag gestellt werden. Zu 2. b): Ob durch die Staatsanwaltschaft Bayreuth ein eigener Wiederaufnahmeantrag gestellt wird, wurde zwischen Generalstaatsanwaltschaft Bamberg und Staatsanwaltschaft Bayreuth einerseits und dem Staatsministerium der Justiz andererseits erörtert. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 2 a Bezug genommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/808 Bayerischer Landtag