Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.08.2015 Schleuserkriminalität in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie hat sich in Bayern seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015)? 2. In wie vielen Fällen erhoben seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes die Staatsanwaltschaften in Bayern nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen des Verdachts einer Straftat nach a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der Anklagen im Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015)? 3. In wie vielen Fällen beantragten seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes die Staatsanwaltschaften in Bayern einen Haftbefehl gegen Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der im Jahr 2015 beantragten Haftbefehle bis zum Stichtag 31.08.2015)? 4. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes von den Staatsanwaltschaften in Bayern beantragte Haftbefehle gegen Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen von den Ermittlungsrichtern erlassen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der im Jahr 2015 erlassenen und in Vollzug gesetzten Haftbefehle bis zum Stichtag 31.08.2015)? 5. a) In welchen Justizvollzugsanstalten in Bayern wird die Untersuchungshaft an den Beschuldigten, gegen die ein Haftbefehl in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 AufenthG erlassen und in Vollzug gesetzt wurde, vollzogen? b) Wie verteilen sich die Untersuchungsgefangenen nach Buchst. a auf diese Justizvollzugsanstalten? c) Welche Nationalitäten haben die Untersuchungsgefangenen nach Buchst. a? 6. In wie vielen Fällen erfolgte seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine Verurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Anzahl der im Jahr 2015 Verurteilten bis zum Stichtag 31.08.2015)? c) Wie hoch fiel das Strafmaß bei den einzelnen Verteilungen nach Buchst. a und Buchst. b aus (sollte die Beantwortung der Frage nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich sein, dann bitte Mitteilung der Zahl der Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe)? 7. Reichen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die in den Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft bereitgestellten Haftplätze für Untersuchungsgefangene nach Frage Nr. 5 Buchst. a a) gegenwärtig und b) im Hinblick auf die prognostizierten Flüchtlingszahlen aus? c) Mit wie vielen dieser Untersuchungsgefangenen rechnet die Staatsregierung bis zum 31.12.2015? 8. a) Wie viele Gefangene mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit befanden sich zum Stichtag 31.08.2015 in den Justizvollzugsanstalten in Bayern in Strafhaft zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 AufenthG oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 97 AufenthG? b) Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Strafgefangenen nach Buchst. a in den Justizvollzugsanstalten in Bayern? c) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ausländische Gefangene nach Buchst. a aus der Strafhaft abgeschoben werden können? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/8113 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8113 Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 28.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Gerade bei der Bekämpfung der (organisierten) Schleuserkriminalität gilt es, diese besonders sozialschädliche Form kriminellen Verhaltens mit allen verfügbaren Mitteln zurückzudrängen . In zunehmend skrupelloser Weise nutzen die Schleuser die soziale und wirtschaftliche Notsituation der illegal einreisenden Ausländer zu eigensüchtigen Zwecken aus. Schleusungen haben sich zu einem hoch „profitablen Geschäft“ für organisierte Täterbanden entwickelt. Der Transport der illegal einreisenden Ausländer erfolgt dabei vielfach unter menschenunwürdigen und lebensgefährdenden Umständen. Die Staatsregierung unternimmt alle erdenklichen Anstrengungen , um die Zusammenarbeit mit der Bundespolizei , die einen Großteil der Verfahren bearbeitet, zu verbessern und so effizient wie möglich zu gestalten. Das Staatsministerium der Justiz (StMJ) hat sich daher gegenüber der Bundesregierung für eine personelle Verstärkung der Bundespolizei stark gemacht. Auch das Problem des bislang noch fehlenden automatischen Datenaustauschs zwischen Bundespolizei und Staatsanwaltschaften ist angegangen. Zur Unterstützung der Staatsanwaltschaften und Entlastung von deren Erfassungskräften sollen künftig bei der Bundespolizei vorhandene Daten über eine Datenschnittstelle übertragen und automatisch in das Justizprogramm web.sta übernommen werden können. Gegenwärtig werden der Einsatz des speziellen Datenaustauschprogramms (@rtus) vorbereitet und die technischen Voraussetzungen hierfür geschaffen. Das Programm wird seit 22. September 2015 getestet und soll im Laufe des Monats Oktober 2015 bei den Staatsanwaltschaften Passau und Traunstein sowie anschließend bei der Staatsanwaltschaft Landshut in der Echtumgebung pilotiert werden. 1. Wie hat sich in Bayern seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) die Zahl der Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts einer Straftat nach a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs - und bandenmäßiges Einschleusen entwickelt (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der Ermittlungsverfahren im Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015)? Die Auswertung der polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) erfolgte seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes (1. Januar 2005), für die Jahre 2005 mit einschließlich 2014, für die Delikte „Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz “ und „Einschleusen mit Todesfolge – gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz“1. Zudem wurden für das Jahr 2015 die Zeiträume 1. Januar bis 30. Juni und 1. Januar bis 31. August 20152 gesondert ausgewertet und farblich hervorgehoben3. Die nachstehenden Tabellen beziehen sich auf die erfassten Fälle in Bayern zum jeweiligen Jahr und Deliktschlüssel: Jahr Schlüssel der Tat Straftat Anzahl der Fälle Jan–Aug 2015 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 1.318 Jan–Jun 2015 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 855 2014 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 1.161 2013 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 650 2012 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 437 2011 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 552 2010 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 606 2009 725200 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Aufenthaltsgesetz 605 2008 7252 Einschleusen nach § 96 Aufenthaltsgesetz 592 2007 7252 Einschleusen nach § 96 Aufenthaltsgesetz 510 2006 7252 Einschleusen nach § 96 Aufenthaltsgesetz 569 2005 7252 Einschleusen nach § 92 AuslG 733 Unter Berücksichtigung der Fußnoten 2 und 3 ergeben sich somit für die Monate Juli und August 463 Fälle (= 1.318– 855) des Einschleusens von Ausländern gem. § 96 AufenthG. Jan–Aug 2015 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 47 Jan–Jun 2015 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 37 2014 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 38 1) Aufgrund von Gesetzesänderungen ist eine direkte Vergleichbarkeit des Jahres 2005 mit den fortlaufenden Jahren im Bereich des AufenthG nicht möglich. Von 2008 auf 2009 haben sich Deliktschlüssel und Bezeichnung der jeweiligen Straftat geändert. 2) Eine Auswertung für den Zeitraum 1. Juli –31. August 2015 ist aufgrund einer Überschneidung im System und einer daraus resultierenden, inkorrekten Aussage nicht möglich, weswegen die Daten durch die PKS immer ab dem 1. Januar des jeweiligen Jahres erhoben werden. 3) Durch laufende Verfahren und nachträgliche Klärungen können sich die Zahlen noch im Laufe des Jahres verändern und dienen somit nicht der Vergleichbarkeit, sondern lediglich als Anhalt zur aktuellen Entwicklung. Drucksache 17/8113 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 2013 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 27 2012 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 36 2011 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 56 2010 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 87 2009 725400 Einschleusen mit Todesfolge – gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Aufenthaltsgesetz 39 2008 7254 Gew./Bandenm. Einschleusen v. Ausländern § 97 Aufenthaltsgesetz 62 2007 7254 Gew./Bandenm. Einschleusen v. Ausländern § 97 Aufenthaltsgesetz 70 2006 7254 Gew./Bandenm. Einschleusen v. Ausländern § 97 Aufenthaltsgesetz 106 2005 7254 Gew./Bandenm. Einschleusen v. Ausländern, § 92 AuslG 118 Unter Berücksichtigung der Fußnoten 2 und 3 ergeben sich somit für die Monate Juli und August 10 Fälle (= 47–37) des Einschleusens mit Todesfolge, gewerbs- und bandenmäßigen Schleusens von Ausländern gem. § 97 AufenthG. In der Justizgeschäftsstatistik werden Verfahren nach § 96 AufenthG und Verfahren nach § 97 AufenthG nicht gesondert erfasst. Vielmehr werden sie seit dem Inkrafttreten des AufenthG am 1. Januar 2005 gemeinsam im Sachgebiet 55 erfasst. Für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2015 sind in der Justizgeschäftsstatistik zum Sachgebietsschlüssel 55 folgende Verfahrenszahlen, bezogen auf Neuzugänge von Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften, verzeichnet : Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Neuzugänge 1.199 929 1.002 893 764 689 776 641 990 1.606 1.323 Die Zahlen der Justizgeschäftsstatistik für den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 31. August 2015 werden nach deren Vorliegen nachgereicht werden. 2. In wie vielen Fällen erhoben seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes die Staatsanwaltschaften in Bayern nach Abschluss der Ermittlungen Anklage wegen des Verdachts einer Straftat nach a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs - und bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der Anklagen im Jahr 2015 bis zum Stichtag 31.08.2015)? Für den Zeitraum 1. Januar 2005 bis 30. Juni 2015 sind der Justizgeschäftsstatistik folgende Zahlen zur Anzahl der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren nach §§ 96, 97 AufenthG, die durch Anklageerhebung erledigt wurden, zu entnehmen: Jahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Verfahren erledigt durch Anklageer - hebung 207 140 177 197 146 127 134 121 199 424 263 Die Zahlen der Justizgeschäftsstatistik für den Zeitraum 1. Juli 2015 bis 31. August 2015 werden nach deren Vorliegen nachgereicht werden. 3. In wie vielen Fällen beantragten seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes die Staatsanwaltschaften in Bayern einen Haftbefehl gegen Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs - und bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der im Jahr 2015 beantragten Haftbefehle bis zum Stichtag 31.08.2015)? Zu dieser Frage weist die Justizgeschäftsstatistik keine Zahlen aus. Anträge auf Erlass eines Haftbefehls werden auch im elektronischen Datenverarbeitungssystem der Staatsanwaltschaften „web.sta“ nicht erfasst. Eine Beantwortung der gestellten Fragen könnte daher nur mit unvertretbar hohem zeitlichem und personellem Aufwand durch eine händische Aktensichtung erfolgen, was einen Aufwand zur Folge hätte, der nicht leistbar ist. 4. In wie vielen Fällen wurden seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes von den Staatsanwaltschaften in Bayern beantragte Haftbefehle gegen Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs - und bandenmäßiges Einschleusen von den Ermittlungsrichtern erlassen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Zahl der im Jahr 2015 erlassenen und in Vollzug gesetzten Haftbefehle bis zum Stichtag 31.08.2015)? Die Justizgeschäftsstatistik weist zu dieser Frage keine Zahlen aus. Eine eigens bei den Generalstaatsanwaltschaften durchgeführte Abfrage erbrachte im Ergebnis insgesamt keine belastbaren Angaben. Eine Ermittlung belastbarer Zahlen könnte nur mit unvertretbar hohem zeitlichem und personellem Aufwand durch eine händische Aktensichtung erfolgen, was einen nicht leistbaren Aufwand zur Folge hätte. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8113 Nach einer Auswertung des Justizvollzugs wurde vom 1. Januar 2011 bis 28. September 2015 in bayerischen Justizvollzugsanstalten Untersuchungshaft wegen des Verdachts auf Straftaten nach §§ 96 und 97 AufenthG (Einschleusen von Ausländern; Einschleusen mit Todesfolge; gewerbsund bandenmäßiges Einschleusen) in folgender Fallanzahl vollzogen (die Zahlen dienen lediglich als Anhaltspunkt, sie sind nicht gleichzusetzen mit der Anzahl der insoweit erlassenen Haftbefehle, da nicht jeder erlassene Haftbefehl auch zwingend vollzogen wird [Außervollzugsetzung, Flucht des Betroffenen etc.]). Jahr Gesamt m w -------------------------------------------------------------------------- 2015 1.392 1.360 32 2014 722 703 19 2013 232 228 4 2012 68 67 1 2011 215 207 8 Von der Nennung einer Zahl für das Jahr 2010 wurde abgesehen , da die entsprechenden Daten aus Gründen des Datenschutzes nach 5 Jahren automatisch taggenau gelöscht werden, somit für 2010 lediglich noch Rumpfzahlen ermittelbar gewesen wären. 5. a) In welchen Justizvollzugsanstalten in Bayern wird die Untersuchungshaft an den Beschuldigten, gegen die ein Haftbefehl in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 AufenthG erlassen und in Vollzug gesetzt wurde, vollzogen? b) Wie verteilen sich die Untersuchungsgefangenen nach Buchst. a auf diese Justizvollzugsanstalten? Zum Stichtag 31. August 2015 wurde die Untersuchungshaft an den Beschuldigten, gegen die ein Haftbefehl in einem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 oder § 97 AufenthG erlassen und in Vollzug gesetzt wurde, in den Justizvollzugsanstalten (JVA) Augsburg, Aschaffenburg, Aichach, Amberg, Ansbach, Bayreuth, Ebrach, Erding, Hof, Kaisheim, Kronach, Kempten, Landshut, München, Nürnberg, Passau, Regensburg , Bad Reichenhall, Straubing, Traunstein, Weiden i. d. Opf. und Würzburg vollzogen. Im Einzelnen stellt sich die Verteilung wie folgt dar: JVA Augsburg 2 JVA Aschaffenburg 22 JVA Aichach 1 JVA Amberg 29 JVA Ansbach 1 JVA Bayreuth 38 JVA Ebrach 1 JVA Erding 1 JVA Hof 24 JVA Kaisheim 71 JVA Kronach 25 JVA Kempten 7 JVA Landshut 45 JVA München 146 JVA Nürnberg 96 JVA Passau 49 JVA Regensburg 28 JVA Bad Reichenhall 38 JVA Straubing 39 JVA Traunstein 43 JVA Weiden i. d. Opf. 14 JVA Würzburg 28 Insgesamt 748 c) Welche Nationalitäten haben die Untersuchungsgefangenen nach Buchst. a? Die Nationalität der Untersuchungsgefangenen lässt sich wie folgt untergliedern: 267 rumänisch 141 ungarisch 46 bulgarisch 37 italienisch 25 polnisch 19 syrisch 18 serbisch 17 ukrainisch 14 irakisch 13 türkisch 12 ägyptisch 12 tunesisch 11 marokkanisch 11 russisch 8 österreichisch 8 albanisch 7 deutsch 7 afghanisch 7 niederländisch 7 slowakisch 5 pakistanisch 5/2 staatenlos/ungeklärt 5 kosovarisch 4 schwedisch 4 moldauisch 3 nigerianisch 3 norwegisch 3 jordanisch 2 litauisch 2 algerisch 2 slowenisch 2 somalisch 2 iranisch 1 aserbaidschanisch 1 britisch 1 brasilianisch 1 portugiesisch 1 tschechisch 1 schweizerisch 1 bosnisch-herzegowinisch 1 lettisch 1 indisch 1 kroatisch 1 belgisch 1 libanesisch 1 chinesisch 1 libysch 1 senegalesisch 1 eritreisch 1 französisch Drucksache 17/8113 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 5 6. In wie vielen Fällen erfolgte seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes eine Verurteilung von Beschuldigten in einem Strafverfahren wegen a) § 96 AufenthG (Einschleusen von Ausländern) und b) § 97 AufenthG Einschleusen mit Todesfolge; gewerbs - und bandenmäßiges Einschleusen (bitte Aufschlüsselung nach Jahren seit Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes und Mitteilung der Anzahl der im Jahr 2015 Verurteilten bis zum Stichtag 31.08.2015)? c) Wie hoch fiel das Strafmaß bei den einzelnen Verteilungen nach Buchst. a und Buchst. b aus (sollte die Beantwortung der Frage nur mit unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand möglich sein, dann bitte Mitteilung der Zahl der Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Geldstrafe)? Die bayerische Strafverfolgungsstatistik enthält Angaben über rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Abgeurteilte im Sinne der Strafverfolgungsstatistik sind dabei Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden oder bei denen das Strafverfahren nach Eröffnung der Hauptverhandlung durch Urteil oder Einstellungsbeschluss endgültig und rechtskräftig abgeschlossen worden ist. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen , gegen die andere Entscheidungen (z. B. Freispruch, gerichtliche Einstellung des Strafverfahrens) getroffen wurden . Verurteilte sind straffällig gewordene Personen, gegen die nach allgemeinem Strafrecht Freiheitsstrafe, Strafarrest oder Geldstrafe verhängt wurde, oder deren Straftat nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet worden ist. Bei der Verurteilung mehrerer Straftaten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) begangen wurden , wird in der Strafverfolgungsstatistik nur die Straftat statistisch erfasst, die nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person hingegen in mehreren Verfahren verurteilt, so wird diese Person für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Den statistischen Berichten „Abgeurteilte und Verurteilte in Bayern, Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik“ aus den Jahren 2005 bis 2014 sind lediglich die Anzahl der Verurteilungen wegen den §§ 96 und 97 AufenthG zu entnehmen, nicht jedoch Angaben über das Strafmaß. Zur Beantwortung der vorliegenden Frage zur Höhe des Strafmaßes bei den einzelnen Verurteilungen wurde eine Sonderauswertung mittels vom Landesamt für Statistik übermittelter Daten durchgeführt. Zahlen für das Jahr 2015 liegen dem StMJ bislang nicht vor. Konkret liegen dem StMJ für die Jahre 2005 bis 2014 folgende Zahlen zur Anzahl der Verurteilungen in Bayern (einschließlich Verurteilungen nach JGG) wegen Verstößen gegen §§ 96 und 97 AufenthG vor: Jahr Verurteilungen § 96 AufenthG § 97 AufenthG 2005 428 87 2006 305 25 2007 318 22 2008 378 27 2009 255 11 2010 234 16 2011 259 29 2012 208 12 Jahr Verurteilungen § 96 AufenthG § 97 AufenthG 2013 297 10 2014 625 30 Angaben zur Höhe des Strafmaßes sind der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zu entnehmen. 7. Reichen nach dem Dafürhalten der Staatsregierung die in den Justizvollzugsanstalten für den Vollzug der Untersuchungshaft bereitgestellten Haftplätze für Untersuchungsgefangene nach Frage Nr. 5 Buchst. a a) gegenwärtig und b) im Hinblick auf die prognostizierten Flüchtlingszahlen aus? c) Mit wie vielen dieser Untersuchungsgefangenen rechnet die Staatsregierung bis zum 31.12.2015? Um die Zahl der zu inhaftierenden Schleuser bewältigen zu können, müssen diese auf Justizvollzugsanstalten in ganz Bayern verteilt werden. Die Transportsituation bringt dabei Zusatzbelastungen mit sich; diese sind allerdings mit Blick auf die erhebliche Zahl an Schleusern nicht zu vermeiden. Um zusätzliche Kapazitäten im Bereich der Untersuchungshaft zu generieren, wurden zahlreiche weitere Maßnahmen angestoßen und zum Teil bereits umgesetzt. Aufgrund der derzeit nicht vorhersehbaren weiteren Entwicklung des Zustroms von Flüchtlingen kann eine seriöse Prognose zur zukünftigen Entwicklung der Flüchtlingszahlen sowie der Zahl der sich in Untersuchungshaft befindlichen Schleuser nicht getroffen werden. Im Übrigen besteht nicht zwingend ein Zusammenhang zwischen der Zahl der Flüchtlinge und der Zahl der in Untersuchungshaft zu nehmenden Schleuser. Die Staatsregierung wird in jedem Fall ihr Möglichstes tun, die notwendigen Haftkapazitäten bereitzustellen . 8. a) Wie viele Gefangene mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit befanden sich zum Stichtag 31.08.2015 in den Justizvollzugsanstalten in Bayern in Strafhaft zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 96 AufenthG oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe wegen Einschleusens von Ausländern gemäß § 97 AufenthG ? Am 31. August 2015 verbüßten 34 ausländische Strafgefangene Freiheitsstrafen wegen Verstößen gegen §§ 96, 97 AufenthG in bayerischen Justizvollzugsanstalten. Dazu kam noch ein deutscher Strafgefangener. b) Wie lange ist die durchschnittliche Verweildauer von Strafgefangenen nach Buchst. a in den Justizvollzugsanstalten in Bayern? Im Jahr 2015 wurden bis einschließlich 31. August 2015 insgesamt 23 wegen Verstößen gegen §§ 96, 97 AufenthG inhaftierte Gefangene aus bayerischen Justizvollzugsanstalten entlassen. Nicht eingerechnet wurden dabei Verlegungen (auch in ein anderes Bundesland). Diese 23 Gefangenen hatten im Durchschnitt eine Verweildauer von 323,5 Tagen. Seite 6 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8113 c) Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit ausländische Gefangene nach Buchst. a aus der Strafhaft abgeschoben werden können? Gemäß § 456 a der Strafprozessordnung (StPO) kann die Vollstreckungsbehörde insbesondere dann von der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer Ersatzfreiheitsstrafe absehen, wenn der Verurteilte aus dem Bundesgebiet ausgewiesen wird. Kriterien für die Entscheidung nach § 456 a StPO sind in den Ergänzenden Bestimmungen zur Strafvollstreckungsordnung (ErgStVollstrO) geregelt, zuletzt geändert durch Bekanntmachung des StMJ vom 29. Juni 2015. Danach prüft die Vollstreckungsbehörde von Amts wegen, ob nach § 456 a StPO von der Vollstreckung abgesehen werden kann. Hierbei sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen. Dies sind insbesondere die Umstände der Tat, die Schwere der Schuld, die Höhe des bisher verbüßten Teils der Strafe und das öffentliche Interesse an einer nachhaltigen Vollstreckung. Drucksache 17/8113 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 7 Anlagen § 96 A uf en th G da vo n Fr ei he its st ra fe da vo n B ew äh ru ng un te r 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 - 9 M on at e da vo n B ew äh ru ng 9 - 1 2 M on at e da vo n B ew äh ru ng 1 - 2 Ja hr e da vo n B ew äh ru ng 2 - 3 Ja hr e 3 - 5 Ja hr e 5 - 1 0 Ja hr e 10 - 15 Ja hr e le be ns la ng e Fr ei he its st ra fe S tra f ar re st da vo n m it S tra fa us se tz un g G el ds tra fe in sg es am t 5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 18 0 TS 1 81 - 36 0 TS m eh r al s 36 0 TS 20 05 42 1 17 9 14 1 14 12 21 20 58 46 45 39 31 24 10 0 0 0 0 0 0 24 2 0 14 15 6 68 4 0 20 06 30 4 14 0 12 3 18 18 15 14 42 41 32 30 25 20 7 0 1 0 0 0 0 16 4 0 8 10 5 49 2 0 20 07 31 5 13 4 11 5 17 17 24 22 37 34 31 29 19 13 4 2 0 0 0 0 0 18 1 1 12 12 5 41 2 0 20 08 37 5 22 3 18 5 33 31 30 30 56 52 49 45 40 27 12 3 0 0 0 0 0 15 2 0 1 94 52 5 0 20 09 25 0 16 0 14 3 13 13 31 28 36 36 38 37 36 29 4 2 0 0 0 0 0 90 0 3 64 18 5 0 20 10 23 0 13 8 13 0 15 15 17 17 41 40 34 33 28 25 2 1 0 0 0 0 0 92 1 1 60 30 0 0 20 11 25 3 16 6 15 5 16 16 16 13 54 52 49 46 31 28 0 0 0 0 0 0 0 87 2 1 54 29 0 1 20 12 20 8 11 6 10 7 10 9 14 14 44 42 26 26 17 16 2 3 0 0 0 0 0 92 0 2 45 42 3 0 20 13 29 4 17 8 17 0 12 12 27 25 59 58 51 51 25 24 3 1 0 0 0 0 0 11 6 0 1 57 58 0 0 20 14 61 6 44 3 39 7 3 3 49 35 13 6 12 0 16 7 16 5 81 74 6 1 0 0 0 0 0 17 3 0 5 79 86 3 0 J ah r V er ur te ilu n ge n na ch S tG B in sg es am t Fr ei he its st ra fe St ra fa rr es t G el ds tra fe Ve ru rte ilu ng en n ac h St G B Ju ge nd st ra fe d av on B ew äh ru ng 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 - 9 M on at e d av on B ew äh ru ng 9 - 1 2 M on at e d av on B ew äh ru ng 1 - 2 Ja hr e d av on B ew äh ru ng 2 - 3 Ja hr e 3 - 4 Ja hr e 5 - 10 Ja hr e 20 05 7 2 2 0 0 1 1 1 1 0 0 0 0 0 4 1 20 06 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 20 07 3 1 1 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 2 0 20 08 3 2 2 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 1 0 20 09 5 2 2 0 0 0 0 0 0 2 2 0 0 0 3 0 20 10 4 3 3 0 0 0 0 1 1 2 2 0 0 0 1 0 20 11 6 6 6 0 0 3 3 2 2 1 1 0 0 0 0 0 20 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 13 3 2 2 0 0 2 2 0 0 0 0 0 0 0 1 0 20 14 9 4 4 1 1 1 1 2 2 0 0 0 0 0 5 0 J ah r Ve ru rte ilu ng en n ac h JG G V er ur te ilu n ge n na ch JG G in sg es am t Ju ge nd st ra fe Zu ch t m itt el Er zi eh un gs m aß re ge l Seite 8 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8113 § 97 A uf en th G da vo n Fr ei he its st ra fe in sg es a m t da vo n B ew äh ru ng un te r 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 - 9 M on at e da vo n B ew äh ru ng 9 - 1 2 M on at e da vo n B ew äh ru ng 1 - 2 Ja hr e da vo n B ew äh ru ng 2 - 3 Ja hr e 3 - 5 Ja hr e 5 - 1 0 Ja hr e 10 - 15 Ja hr e le be ns la ng e Fr ei he its st ra fe S tra fa rre st da vo n m it S tra fa us se tz un g G el ds tra fe in sg es am t 5 - 15 TS 16 - 30 TS 31 - 90 TS 91 - 18 0 TS 1 81 - 36 0 TS m eh r al s 36 0 TS 20 05 34 33 11 0 0 0 0 3 3 1 1 9 7 10 8 2 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 20 06 25 24 18 0 0 0 0 0 0 0 0 19 18 4 1 0 0 0 0 0 1 0 0 1 0 0 0 20 07 19 19 12 0 0 0 0 1 1 2 2 10 9 2 3 1 0 o 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 08 27 25 16 0 0 0 0 0 0 0 0 17 16 5 3 0 0 0 0 0 2 0 0 2 0 0 0 20 09 11 11 7 0 0 0 0 0 0 0 0 8 7 2 0 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 10 16 16 8 0 0 0 0 0 0 0 0 10 8 4 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 11 28 28 17 0 0 0 0 0 0 1 1 17 16 3 4 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 12 12 12 7 0 0 0 0 0 0 1 1 6 6 2 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 13 9 9 5 0 0 0 0 1 1 0 0 5 4 2 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 14 30 30 24 0 0 0 0 1 1 0 0 25 23 1 3 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 Fr ei he its st ra fe St ra fa rr es t G el ds tra fe Ve ru rte ilu ng en n ac h St G B Ja hr V er ur te ilt e in sg es am t na ch S tG B Ju ge nd st ra fe in sg es a m t d av on B ew äh ru ng 6 M on at e d av on B ew äh ru ng 6 - 9 M on at e d av on B ew äh ru ng 9 - 1 2 M on at e d av on B ew äh ru ng 1 - 2 Ja hr e d av on B ew äh ru ng 2 - 3 Ja hr e 3 - 4 Ja hr e 5 - 10 Ja hr e 20 05 53 9 7 2 2 4 3 1 1 2 1 0 0 0 41 3 20 06 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 07 3 3 3 0 0 0 0 2 2 1 1 0 0 0 0 0 20 08 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 09 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 10 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 11 1 1 1 0 0 0 0 0 0 1 1 0 0 0 0 0 20 12 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 20 13 1 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 20 14 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 V er ur te ilt e in sg es am t na ch J G G Ja hr Ve ru rte ilu ng en n ac h JG G Ju ge nd st ra fe Zu ch t m itt el Er zi eh un gs m aß re ge l