Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 06.08.2015 Sonderprogramm des Bundes zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen Bundesminister Dobrindt hat am 31.07.2015 ein 50-Millionen -Euro-Sonderprogramm angekündigt, um Bahnhöfe mit weniger als 1.000 Fahrgästen barrierefrei ausbauen zu können . Ich frage die Staatsregierung: 1. Bis wann müssen die Bahnhöfe/Bahnstationen gemeldet werden, welche barrierefrei umgebaut werden sollen? 2. Wer darf solche Bahnhöfe/Bahnstationen melden? 3. Wer trägt den weiteren Anteil des barrierefreien Ausbaus, nachdem das Sonderprogramm nur eine 50 %-Förderung vorsieht? 4. Welcher Anteil des Förderprogramms soll nach Bayern fließen? 5. Plant Bayern die Auflage eines eigenen Sonderprogramms für den barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen/ Bahnhalten, um gerade im ländlichen Raum eine Dynamik zu erzeugen? 6. Nach welcher Priorisierung werden die auszubauenden Objekte von der Staatsregierung gemeldet? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 29.09.2015 Zu 1.: Geeignete Maßnahmen werden von den Ländern bis Ende September 2015 an den Bund gemeldet. Zu 2.: Der Bund hat die Länder um Anmeldung geeigneter Maßnahmen gebeten. Vor dem Hintergrund der restriktiven Anforderungen des Programms hat das StMI in enger Abstimmung mit der Bayerischen Eisenbahngesellschaft mbH (BEG) und der DB Station & Service AG geeignete Maßnahmen identifiziert . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 6 verwiesen. Zu 3.: Die Frage der Kofinanzierung ist in jedem Einzelfall zu prüfen . Zum Teil besteht ein Projektzusammenhang mit Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene oder mit Maßnahmen, die aus Pönalemitteln des Freistaats finanziert werden. Diese Finanzierungen könnten aus Sicht der Staatsregierung als Kofinanzierung betrachtet werden. In anderen Fällen könnte aufgrund der Einbettung in städtebauliche Konzepte von Kommunen ein kommunaler Finanzierungsanteil in Betracht kommen. Das StMI wird im Zuge seiner Anmeldungen gegenüber dem Bund auch auf eine Konkretisierung der Anforderungen zur Kofinanzierung drängen, um auf dieser Grundlage eine möglichst umfassende Berücksichtigung der bayerischen Anmeldungen zu erreichen. Zu 4.: Die Entscheidung darüber, in welchem Umfang Bayern von dem neuen Programm profitiert und welche konkreten Maßnahmen schließlich gefördert werden, obliegt dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Deshalb kann zu diesem Zeitpunkt noch nichts über den Umfang der Förderung bayerischer Maßnahmen durch das Programm gesagt werden. Zu 5.: Festlegungen zum barrierefreien Ausbau weiterer Bahnhöfe in Bayern für den Zeitraum 2018 bis 2023 werden voraussichtlich Anfang 2016 auf der Grundlage des derzeit vom StMI vorbereiteten Konzepts zur Barrierefreiheit im SPNV möglich sein. Im Rahmen dieses Konzepts wird auch ein mögliches Nachfolgeprogramm zum „Bayern-Paket 2013– 2018“ geprüft. Allgemein ist darauf hinzuweisen, dass es nicht zuletzt von den zur Verfügung stehenden Mitteln abhängt , wie rasch die Umsetzung der notwendigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit der bayerischen Bahnstationen erfolgen kann. Zu 6.: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat das Sonderprogramm relativ restriktiv gestaltet; als Fördervoraussetzungen werden genannt: • Unter 1.000 Ein- und Aussteiger täglich • barrierefreie Wegeleitung und Kundeninformationsanlagen • stufenfreier Bahnsteigzugang • optimierte Bahnsteighöhe • Komplementärfinanzierung in Höhe von 50 % Als vorteilhaft in der Projektauswahl betrachtet der Bund nahegelegene Bedarfsschwerpunkte, z. B. Seniorenheime oder Werkstätten für behinderte Menschen. Die Maßnahmen sollen bis Ende 2018 baulich umgesetzt sein. Für die Maßnahmen sollten dementsprechend bereits Planungen vorliegen, es darf aber noch kein Baubeginn erfolgt sein. Aus diesen Anforderungen ergibt sich, dass nur ein kleiner Teil der rund 400 noch nicht vollständig barrierefreien Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/8158 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8158 Bahnstationen in Bayern mit einer Reisendenfrequenz von unter 1.000 Ein- und Aussteigern täglich für das Programm geeignet ist. Das StMI hat anhand der oben genannten Kriterien des Bundes eine Liste geeigneter Maßnahmen zusammengestellt , die sich derzeit noch in Abstimmung, insbesondere mit der Behindertenbeauftragten der Staatsregierung, befindet. Belastbare Aussagen über einzelne Maßnahmen und deren Priorisierung sind erst nach der endgültigen Festlegung durch den Bund möglich.