Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Rosi Steinberger BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 10.08.2015 Stiftung Wort+Geist Gegen die in 94313 Röhrnbach beheimatete Stiftung werden öffentlich schwerwiegende Vorwürfe erhoben. Ich frage die Staatsregierung: 1. Liegen der Staatsregierung zur Stiftung Wort+Geist mit Hauptsitz in 94313 Röhrnbach Hinweise auf Gesetzesverstöße und insbesondere den Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vor? 2. Wurden bzw. werden von Justiz, Polizei und Verfassungsschutz Ermittlungen gegen die Stiftung Wort+Geist geführt und wie lauten die Ergebnisse bzw. wie ist der gegenwärtige Stand der Ermittlungen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 24.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz und dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wie folgt beantwortet : Vorbemerkungen: Bei der Stiftung „Wort+Geist“ handelt es sich um eine stark charismatische Bewegung, die sich zumindest in der Anfangszeit seit 1999 schnell regional ausgebreitet hat. Damals hatte die Gründungsfigur die Freie Christengemeinde in Freyung mit einem großen Teil ihrer Mitglieder verlassen und im benachbarten Waldkirchen das „Wort+Geist-Zentrum “ gegründet. Bereits 2000 und 2001 wurden zunächst zwei Tochtergemeinden in Deggendorf und Regen gegründet , später eine Vielzahl von Gemeinden in ganz Deutschland . 2002 zog das Hauptzentrum samt Bibelschule nach Röhrnbach. 2003 wurde das Zentrum als gemeinnütziger Verein anerkannt. Ein Jahr später gründete man die „Wort+Geist Medien AG“, die zusätzlich zu den monatlichen „Heilungsgottesdiensten“ zur Publikation der Lehren genutzt wurde. Verkündet wird eine Lehre, die aus den USA bekannt ist und als „Wohlstandsevangelium“ bezeichnet wird. Sie besagt , dass Gläubige, die von Gott geliebt werden, grundsätzlich reich, glücklich und gesund sind. Seit 2009 fand nach Kenntnis des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eine gewisse Schrumpfung der Zahl der Gemeindemitglieder bei gleichzeitiger Radikalisierung der Lehre und Aufwertung der Stellung der Gründungsfigur statt. Das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr hat zu einer Schriftlichen Anfrage des Herrn Abgeordneten Florian Streibl vom 16.09.2009 mit Schreiben vom 22.10.2009 geantwortet, dass die „christliche Freikirche Wort+Geist“ kein Beobachtungsobjekt des Verfassungsschutzes sei und dass keine polizeilichen Erkenntnisse aus Niederbayern vorliegen würden (Drs. 16/2433 vom 23.11.2009). Zu 1. und 2.: Die Fragen 1 und 2 werden unter Einbindung des Verfassungsschutzes , des Polizeipräsidiums Niederbayern und des Staatsministeriums der Justiz und des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst wegen Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Im Geschäftsbereich des Staatsministeriums der Justiz wurden in drei Fällen staatsanwaltschaftliche Vorermittlungsverfahren eingeleitet, nachdem im Zusammenhang mit der Stiftung „Wort+Geist“ jeweils Anlass bestand, das Vorliegen einer Straftat bzw. eines diesbezüglichen Anfangsverdachts zu prüfen (vgl. nachfolgend Ziffern 1–3). Bezogen auf konkrete Verantwortliche der Stiftung „Wort+Geist“ konnte im Zusammenhang mit deren Tätigkeit für die Stiftung nur ein einziges staatsanwaltschaftliches Vorermittlungsverfahren festgestellt werden (vgl. nachfolgend Ziffer 4). Schließlich wurde in einem Fall wegen des Tatvorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB zunächst ein Ermittlungsverfahren gegen unbekannt eingeleitet (vgl. nachfolgende Ziffer 5). Bezüglich dieser Aufzählung ist aufgrund der geltenden Aufbewahrungs- und Löschungsfristen eine Aussage hinsichtlich der Vollständigkeit nicht möglich. 1. Im Jahr 2008 wurden aufgrund einer anonymen Anzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft Vorermittlungen gegen unbekannt wegen des Verdachts der Veruntreuung von Bargeld-Spenden sowie wegen eines möglichen Verstoßes gegen § 5 Heilpraktikergesetz eingeleitet. Die Prüfung ergab, dass weder ein Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz gegeben war, noch lag hinsichtlich des Untreuevorwurfs ein konkreter Anfangsverdacht vor, sodass das Vorermittlungsverfahren mangels konkreter Anhaltspunkte für Straftaten im Oktober 2009 (gemäß § 152 Abs. 2 StPO) eingestellt wurde. 2. Ende November 2009 wurde bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft ein Vorermittlungsverfahren wegen „Gemeinwohlgefährdung/Sekten“ eingeleitet. Anlass hierfür war eine Anfrage der zuständigen Bezirksregierung, welcher ein Antrag der „Wort+Geist Ausbildungsstiftung“ auf Anerkennung als rechtsfähige Stiftung nach §§ 80, 81 BGB vorlag, ob vor dem Hintergrund von kritischen Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/8159 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8159 Medienberichten (u. a. im ZDF/Frontal 21), welche der Stiftung „Wort+Geist“ und deren Vorstandsvorsitzenden sektenähnliches Auftreten vorwarfen, dort Erkenntnisse vorliegen würden, nach denen die Stiftung als gemeinwohlgefährdend einzustufen ist. Die zuständige Staatsanwaltschaft teilte im Dezember 2009 der zuständigen Bezirksregierung hierauf mit, dass sich konkrete Straftaten bestimmter Personen im Zuge früherer Ermittlungen nicht ergeben haben. Gleichzeitig wurde die Bezirksregierung ihrerseits um Mitteilung über strafrechtlich relevante Sachverhalte gebeten. Nachdem in Antwort hierauf seitens der zuständigen Bezirksregierung mitgeteilt wurde, dass deren Anfragen an verschiedene Stellen keine Hinweise auf eine Gemeinwohlgefährdung der Stiftung „Wort+Geist“ erbracht hätten, wurde schließlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom Februar 2010 von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen. 3. Des Weiteren wurde im Jahr 2009 gegen namentlich nicht näher benannte Verantwortliche der Stiftung „Wort+Geist“ ein weiteres Vorermittlungsverfahren eingeleitet , nachdem aufgrund verschiedener Vorkommnisse im Zusammenhang mit einer Großveranstaltung des „Wort+Geist“-Zentrums in einem Kurhaus im November 2009 der Verdacht bestand, dass über dort angebotene Nahrungsmittel psychoaktive Inhaltsstoffe verabreicht worden sein könnten. Die durchgeführten Ermittlungen ergaben jedoch keine konkreten Anhaltspunkte für Straftaten , weshalb auch dieses Vorermittlungsverfahren im Februar 2010 eingestellt wurde. 4. Im Jahr 2010 war gegen ein Vorstandsmitglied der Stiftung „Wort+Geist“ ein Vorermittlungsverfahren wegen Beleidigung anhängig. In einem Schreiben vom September 2010 an das Landgericht Passau erhob ein Prozessbeteiligter eines Zivilprozesses Vorwürfe gegen ein Vorstandsmitglied der Stiftung „Wort+Geist“, da dieses den Betroffenen in einer Predigt im März 2009 während einer Veranstaltung des „Wort+Geist“-Zentrums in Nürnberg als „wertloses Leben“ bezeichnet habe. Dem Geschehen sei damals ein körperlicher Übergriff eines Ordners der Veranstaltung vorausgegangen. Dieses Schreiben wurde in der Folge vom mit der Sache befassten Zivilrichter an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Mit Verfügung vom September 2010 wurde von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abgesehen, weil es an zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkten für eine verfolgbare Straftat mangelte. 5. Aufgrund einer Strafanzeige vom Mai 2009 gegen die Stiftung „Wort+Geist“ wurden zunächst Ermittlungen gegen unbekannt wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB geführt, nachdem im Mai 2009 ein Videoclip mit religiösen Texten und einem Hitler-Porträt mit Anspielungen auf den Vorstandsvorsitzenden der Stiftung „Wort+Geist“ in einem Internetportal eingestellt wurde. Nachdem ein Tatverdächtiger ermittelt worden war, wurde ein Ermittlungsverfahren gegen diesen Beschuldigten eingeleitet und dieses im November 2009 an die zuständige Wohnsitzstaatsanwaltschaft außerhalb Bayerns abgegeben. Der Verfahrensausgang ist hier nicht bekannt. Insbesondere liegen hier keine Erkenntnisse vor, ob der damals ermittelte Beschuldigte Mitglied der Stiftung „Wort+Geist“ war. Derzeit sind bei den örtlich zuständigen Polizeidienststellen des Polizeipräsidiums Niederbayern keine Ermittlungsverfahren gegen die in den Registereinträgen des Amtsgerichts Passau und auf der Internetseite „wortundgeist .de“ angegebenen Stiftungsvorstände der Stiftung „Wort+Geist“ anhängig. Darüber hinaus liegen auch keine Hinweise auf einen Verstoß gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland vor.