Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Rinderspacher SPD vom 24.07.2015 Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele der insgesamt 202 für das erste Halbjahr 2015 an das Bundesinnenministerium gemeldeten Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte wurden in Bayern verübt? 2. Wann und wo haben sich die jeweiligen Delikte in diesem Jahr ereignet und um welches genaue Delikt handelt es sich jeweils? 3. Wie ist der jeweilige Ermittlungsstand und welche weiteren Ermittlungsschritte sind jeweils geplant? 4. Bei wie vielen der Delikte konnte in diesem Jahr in Bayern bisher ein eindeutiger rechtsextremer Hintergrund belegt werden? 5. Wie hat sich die jährliche Zahl der Übergriffe auf Asylund Flüchtlingsunterkünfte in Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt? 6. Bei wie vielen dieser Delikte wurde in den letzten zehn Jahren ein eindeutig rechtsextremer Hintergrund nachgewiesen ? 7. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die jährliche Aufklärungsquote von Übergriffen auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Bayern? 8. Welches Strafmaß wurde bei den in den letzten zehn Jahren aufgeklärten Delikten in Bayern jeweils verhängt? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 28.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1. Wie viele der insgesamt 202 für das erste Halbjahr 2015 an das Bundesinnenministerium gemeldeten Übergriffe auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte wurden in Bayern verübt? In Bayern wurden 16 der genannten 202 Übergriffe auf Asylund Flüchtlingsunterkünfte verübt. Die in Fragestellung genannte Zahl „202“ ist das Ergebnis einer vom Bundesministerium des Innern beauftragten Auswertung beim Bundeskriminalamt (BKA) zu einer Kleinen Anfrage der Partei „Die Linke“ im Deutschen Bundestag zu „Politisch motivierten Straftaten gegen Asylunterkünfte im 1. und 2. Quartal 2015“. Die 16 von Bayern an das BKA gemeldeten Übergriffe sind das Ergebnis einer entsprechenden , vom Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) am 06.07.2015 durchgeführten Recherche. Hierzu ist anzumerken , dass es sich um vorläufiges Zahlenmaterial handelte, da statistische Daten aufgrund von Nachmeldungen und wegen sich im Laufe der Ermittlungen ergebende Änderungen des Sachverhalts sowie durch qualitätssichernde Maßnahmen des BLKA zum Meldezeitpunkt (06.07.2015) noch nicht valide vorgelegen haben. 2. Wann und wo haben sich die jeweiligen Delikte in diesem Jahr ereignet und um welches genaue Delikt handelt es sich jeweils? Tattag Ort Paragraph Gesetz Norm 11.01.2015 Schlüsselfeld 185 StGB Beleidigung 12.01.2015 Weilheim 303 StGB Sachbeschädigung 19.01.2015 Pfreimd 303 StGB Sachbeschädigung 21.01.2015 Waldkirchen 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen 22.01.2015 Feilitzsch 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen 11.02.2015 München 303 StGB Sachbeschädigung 07.03.2015 Hof 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen 09.03.2015 Baar-Ebenhausen 130 StGB Volksverhetzung 13.04.2015 Hepberg 306 StGB Brandstiftung 28.04.2015 Geretsried 303 StGB Sachbeschädigung 01.05.2015 Pfreimd 303 StGB Sachbeschädigung 03.05.2015 Warmensteinach 126 StGB Androhung von Straftaten 04.05.2015 Lappersdorf 303 StGB Sachbeschädigung 02.06.2015 Woringen 86 a StGB Verwenden von Kennzeichen 15.06.2015 Obertrubach 126 StGB Androhung von Straftaten 21.06.2015 Bamberg 126 StGB Androhung von Straftaten* *) Im Rahmen qualitätssichernder Maßnahmen im Sinne der Wahrung der bundesweiten Vorgaben zum KPMD-PMK, die das BLKA nach dem Meldedatum 06.07.2015 durchführte, wurde bei dem Delikt vom 21.06.2015 in Bamberg festgestellt, dass kein direktes Angriffsziel im Sinne der Definition des Themenfeldkataloges „gegen Asylunterkünfte“ vorliegt. Insofern musste bei diesem Delikt eine Umbewertung vorgenommen werden. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/8160 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8160 3. Wie ist der jeweilige Ermittlungsstand und welche weiteren Ermittlungsschritte sind jeweils geplant? Von den in der Liste zu Frage 2 aufgeführten Delikten (ohne die Straftat vom 21.06.2015 in Bamberg) waren zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage in zehn Fällen die Ermittlungen abgeschlossen, fünf Verfahren werden aktuell noch bearbeitet. Insgesamt konnten vier Tatverdächtige ermittelt werden. Zur Aufklärungsquote und den weiteren geplanten Ermittlungsschritten können keine Aussagen getroffen werden, da es sich hierbei teilweise noch um laufende Verfahren handelt. 4. Bei wie vielen der Delikte konnte in diesem Jahr in Bayern bisher ein eindeutiger rechtsextremer Hintergrund belegt werden? Bei den 16 von Bayern an das Bundeskriminalamt gemeldeten Delikten wurde bei 15 ein rechtsextremistischer Hintergrund festgestellt. Vorbemerkungen zur Beantwortung der Fragen 5–8: Die Auswertung umfasst den Zeitraum vom 01.01.2005– 30.06.2015. Zur trennscharfen Abbildung von Übergriffen auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte wurde bundesweit zum 01.01.2014 im Themenfeldkatalog zur KTA-PMK das Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ eingeführt. Nunmehr war es möglich, politisch motivierte Straftaten in genanntem Sachzusammenhang gezielt recherchieren zu können. Vor diesem Zeitpunkt wurden PMK-Straftaten fallzahlenmäßig erfasst, bei denen Asylbewerberwohnheime/-unterkünfte Tatort oder Angriffsziel waren. Dies beinhaltete auch Delikte, die durch Bewohner begangen wurden. Weiterhin wird angemerkt, dass solche Objekte, bei denen eine Asylunterkunft im Rahmen einer „Mischbebauung“ lediglich ein Teil eines Gebäudes ist, bei einer Recherche zu keinem Treffer führen. Eine nähere Auswertung ist nicht möglich, da weitere Daten teils aufgrund von Aussonderungsfristen zum Teil nicht mehr vorliegen. Insofern ist in dem angefragten Phänomenbereich eine verlässliche Statistik erst ab dem 01.01.2014 möglich. 5. Wie hat sich die jährliche Zahl der Übergriffe auf Asylund Flüchtlingsunterkünfte in Bayern in den letzten zehn Jahren entwickelt? Eine Analyse nach der Tatortortkategorie „Asylanten-/ Ausländerunterkunft“ für den Tatzeitraum 01.01.2005– 31.12.2013 bzw. hinsichtlich des Unterthemas „gegen Asylunterkünfte “ (nach der Tatzeit 01.01.2014) erbrachte folgendes Ergebnis: 2005: 4 Fälle 2006: 7 Fälle 2007: 1 Fall 2008: ----- 2009: 2 Fälle 2010: 3 Fälle 2011: 2 Fälle 2012: 2 Fälle 2013: 13 Fälle 2014: 25 Fälle 1. Hbj. 2015: 15 Fälle (siehe Beantwortung zu Frage 2) 6. Bei wie vielen dieser Delikte wurde in den letzten zehn Jahren ein eindeutig rechtsextremer Hintergrund nachgewiesen? 2005: 1 Fall mit rechtsextremistischem Hintergrund 2006: 2 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 2007: ----- 2008: ----- 2009: 2 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 2010: 3 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 2011: 2 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 2012: 1 Fall mit rechtsextremistischem Hintergrund 2013: 7 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 2014: 22 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 1. Hbj. 2015: 15 Fälle mit rechtsextremistischem Hintergrund 7. Wie hoch war in den letzten zehn Jahren die jährliche Aufklärungsquote von Übergriffen auf Asyl- und Flüchtlingsunterkünfte in Bayern? Hinsichtlich grundsätzlicher Aussagen zum nachstehenden Auswerteergebnis wird auf die Ausführungen zu Ziff. 5 verwiesen . 2005: 50 % Aufklärungsquote 2006: 71,4 % Aufklärungsquote 2007: 0 % Aufklärungsquote 2008: ----- 2009: 0 % Aufklärungsquote 2010: 0 % Aufklärungsquote 2011: 0 % Aufklärungsquote 2012: 50 % Aufklärungsquote 2013: 46,2 % Aufklärungsquote 2014: 32 % Aufklärungsquote 1. Hbj. 2015: Aussagen zu einer Aufklärungsquote für ein laufendes Jahr können nicht getroffen werden. 8. Welches Strafmaß wurde bei den in den letzten zehn Jahren aufgeklärten Delikten in Bayern jeweils verhängt ? Die Beantwortung der Frage 8 erfolgt im Benehmen mit dem Staatsministerium der Justiz. Grundlage der Beantwortung dieser Frage ist eine Datenbankrecherche des Bayerischen Landeskriminalamtes. Demnach konnte in den vergangenen zehn Jahren in 24 Verfahren die Tat aufgeklärt werden. Bei der Bewertung dieser Verfahren durch das Staatsministerium der Justiz wurde festgestellt, dass elf der zugrunde liegenden 24 Verfahren nicht oder nur bedingt dem Themenbereich „Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte in Bayern“ zugeordnet werden können. Die Antwort zu Frage 8 kann aus beiliegender Tabelle (Anlage) entnommen werden. Anlage zu Frage 8 betreffend die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten (MdL) Markus Rinderspacher, SPD vom 24.07.2015 betreffend "Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte in Bayern“ Tattag PLZ Ort §§ Gesetz Norm Staatsanwaltschaft Sachverhalt und Verfahrensabschluss 11.03.2005 96049 Bamberg 126 StGB Androhung von Straftaten StA Bamberg Der Beschuldigte, ein libanesischer Staatsangehöriger, hatte gegenüber dem Hausverwalter einer Asylbewerberunterkunft eine Bombendrohung ausgesprochen. Wegen Bedrohung wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 EURO verurteilt. 05.09.2005 87435 Kempten (Allgäu) 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung StA Kempten Das Verfahren hat keinen Bezug zu dem Thema "Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte". Das Verfahren wurde eingeleitet, weil ein Asylbewerber in der Asylbewerberunterkunft ein Bild des Abdullah Öcalan aufgehängt hat. 17.03.2006 97080 Würzburg 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung StA Bamberg Die als Sammelanzeige von der Polizei vorgelegten Verfahren wurden bei der StA Würzburg unter einem Aktenzeichen eingetragen und das Verfahren in der Folge an die Staatsanwaltschaft Bamberg abgegeben. Der Ausgang dieses Verfahrens kann dort nicht mehr nachvollzogen werden, nachdem die Akten bereits ausgeschieden wurden. 17.03.2006 97080 Würzburg 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung 17.03.2006 97080 Würzburg 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung 17.03.2006 97080 Würzburg 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung - 2 - 23.06.2006 92224 Amberg 241 StGB Bedrohung StA Amberg Klarzustellen ist zunächst, dass hier eine Bedrohung eines Asylbewerbers durch einen anderen Asylbewerber (iranischer Herkunft) erfolgte, so dass dieser Fall nicht dem angefragten Themenkreis "Übergriffe auf (geplante) Asylbewerberunterkünfte " zugeordnet werden kann. Der damals beschuldigte Asylbewerber verfasste einen Zettel mit der Drohung "Tod dem Verräter". Auf dem Zettel befand sich auch ein Hakenkreuz, eine "88", ein Herz welches von einem Pfeil durchbohrt wurde sowie ein durchgestrichenes Kreuz. Der Täter wurde mittels Strafbefehl wegen Bedrohung (§ 241 StGB) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 5 EURO verurteilt. 05.03.2012 94469 Deggendorf 20 VereinsG Unterstützung einer verbotenen Vereinigung StA München I Auch dieses Verfahren weist keine Bezüge zur Frage "Übergriffe auf eine Flüchtlingsunterkunft " auf. Den Beschuldigten vier Asylbewerbern lag zur Last, an den Wänden der Asylbewerberunterkunft verbotene Transparente bzw. ein Bild des Abdullah Öcalan angebracht zu haben. - 3 - 11.02.2013 90763 Fürth 129b StGB Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland StA NürnbergFürth Das Verfahren wurde vom BLKA dem GBA in Karlsruhe vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft NürnbergFürth war mit dem Verfahren daher nicht befasst, so dass eine Aussage über den Verfahrensstand /Ausgang nicht getroffen werden kann. 27.02.2013 81829 München 126 StGB Androhung von Straftaten StA München I Dieses Verfahren weist nur bedingt einen Bezug zu dem Thema "Übergriffe auf eine Flüchtlingsunterkunft " auf. Dem damals beschuldigten Asylbewerber lag zur Last, gegenüber zwei anderen Mitbewohnern angegeben zu haben, die Unterkunft "in die Lust jagen" zu wollen. Das Verfahren wurde nach Jugendrecht eingestellt (§ 45 Abs. 1 JGG). 28.02.2013 86720 Nördlingen 240 StGB Nötigung StA Augsburg Das Verfahren hat keinen Übergriff auf eine Flüchtlingsunterkunft zum Gegenstand. Den vier beschuldigten Asylbewerbern lag zur Last, sich an einer unangemeldeten - bundesweit organisierten - Demonstration beteiligt zu haben. Das Verfahren wurde zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Ellwangen abgegeben; nach Mitteilung der zuständigen KPI soll das Verfahren zwischenzeitlich nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden sein. - 4 - 07.03.2013 86720 Nördlingen 240 StGB Nötigung StA Augsburg Das Verfahren richtete sich gegen drei Beschuldigte wegen deren Teilnahme an einer unangemeldeten Demonstration (gegen die Residenzpflicht von Asylbewerbern ). Das Verfahren kann damit nicht dem Themenkreis "Übergriffe auf (geplante) Flüchtlingsunterkünfte " zugeordnet werden. Gegen zwei Beschuldigte erfolgte eine Verfahrenseinstellung wegen geringer Schuld nach § 153 Abs. 1 StPO. Im Übrigen erfolgte eine Abgabe an die Verwaltungsbehörde zur Verfolgung der im Raum stehenden Ordnungswidrigkeit. Gegen den dritten Beschuldigten wurde das Verfahren zuständigkeitshalber an die Staatsanwaltschaft Hildesheim abgegeben. Der Verfahrensausgang ist hier nicht bekannt. - 5 - 21.04.2013 85095 Denkendorf 86a StGB Verwenden von Kennzeichen StA Ingolstadt Das Verfahren hat keinen Bezug zum Thema "Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte", nachdem der Beschuldigte in einem sozialen Netzwerk ein Bild unter seinem Profil öffentlich einstellte, welches die US-Präsidenten Bush und Obama mit einem Hakenkreuz und einem Judenstern auf der Stirn zeigt. Es erfolgte eine Verurteilung wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a As. 1 Nr. 1 StGB zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen. 29.10.2013 97355 Kleinlangheim 185 StGB Beleidigung StA Würzburg Ein zur Tatzeit 17 jähriger Beschuldigter hat am 28.10.2013 vor der Asylbewerberunterkunft in Kleinlangheim mehrere Asylbewerber lautstark als "Scheiß Kanacken" betitelt, ist im Anschluss in die Kellerräume der Unterkunft eingedrungen und hat dort auf den Boden und eine im Keller abgestellte Waschmaschine uriniert. Der Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung schuldig gesprochen (die Verurteilung wegen Sachbeschädigung basiert auf einem Vorfall, der keinen - 6 - Bezug zu dem Geschehen vor/in der Asylbewerberunterkunft aufweist ). Die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe wurde nach § 27 JGG zur Bewährung ausgesetzt. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Gegen den heranwachsenden Mitbeschuldigten, dem lediglich ein Hausfriedensbruch durch unberechtigtes Betreten der Asylbewerberunterkunft nachgewiesen werden konnte, wurde das Verfahren nach Durchführung erzieherischer Maßnahmen nach §§ 45 Abs. 2, 109 Abs. 2 JGG eingestellt. - 7 - 06.01.2014 80999 München 111 StGB Öffentliche Aufforderung von Straftaten StA München I Dem Beschuldigten lag zur Last, von seiner Wohnung aus in der Internetplattform Facebook einen dort eingestellten Beitrag mit dem Titel "Festung Oranienplatz - Weil ihnen die Räumung droht! Flüchtlinge verbarrikadieren sich" mit den Worten "fackelt die scheiße doch einfach ab" kommentiert zu haben. Der Angeklagte wurde wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 45,00 EURO verurteilt. 14.08.2014 94357 Konzell 52 WaffG Mitführen, herstellen, besitzen einer Waffe StA Regensburg Die Verfahren stehen im Zusammenhang und wurden daher verbunden. Das Strafverfahren richtete sich gegen insgesamt vier Angeklagte. Die Angeklagten beschossen am 14.08. (hier waren nur drei der vier Angeklagten beteiligt) und 26.08. 2014 mittels einer selbstgebauten Kartoffelkanone einen Gasthof, in dem Asylbewerber untergebracht waren, mit einem Apfel. Das Geschoß entwickelte jeweils so viel Energie, dass eine Scheibe zu Bruch ging (Schaden je 400 EURO). Am 24.08.2014 befestigten die vier Angeklagten mittels 24.08.2014 94357 Konzell 308 StGB Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion 26.08.2014 94357 Konzell 52 WaffG Mitführen, herstellen, besitzen einer Waffe - 8 - einer Klebemasse einen sog. "China-Böller" an einem Fenster zum Speisesaal des Gasthofs und zündeten diesen. Hierdurch wurde eine Scheibe durchschlagen (Schaden: 400 EURO). Es wurde Anklage zum Amtsgericht -Jugendschöffengericht erhoben. Gegen den erwachsenen Täter wurde eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten verhängt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Gegen den jugendlichen Angeklagten (mutmaßlicher Initiator) wurde das Zuchtmittel der Arbeitsauflage (100 Stunden gemeinnützige Arbeit) und eine Geldauflage i.H.v. 2.000 EURO verhängt. Gegen einen der heranwachsenden Täter wurde das Zuchtmittel der Geldauflage i.H.v. 2.000 EURO verhängt. Der weitere heranwachsende Täter wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bezüglich drei der vier Angeklagten ist das Urteil rechtskräftig. Die Angeklagten wurden wegen vorsätzlichem unerlaubtem Her- - 9 - stellen einer Schusswaffe, vorsätzlichem unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung in Tatmehrheit mit Sachbeschädigung verurteilt. Drei der Angeklagten wurden darüber hinaus wegen vorsätzlichen unerlaubten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit Sachbeschädigung verurteilt. 18.10.2014 96114 Hirschaid 130 StGB Volksverhetzung StA Bamberg Zwei Schüler (17 Jahre alt) skandierten vor einer Asylbewerberunterkunft ausländerfeindliche Parolen. Vom Amtsgericht-Jugendgericht wurden die beiden jugendlichen Angeklagten wegen Volksverhetzung nach Jugendrecht geahndet. Gegen beide wurde eine Geldauflage (in Höhe von 400,00 EURO bzw. 250,00 EURO) verhängt. Einer der beiden Angeklagten wurde darüber hinaus angewiesen, drei Gespräche bei dem Verein für Jugendhilfe e.V. durchzuführen. - 10 - 20.10.2014 84453 Mühldorf a. Inn 123 StGB Hausfriedensbruch StA Traunstein Gegenstand des Verfahrens war eine Strafanzeige des Landratsamts Mühldorf am Inn, wonach sich zwei Personen unberechtigt vor einem Gebäude, in dem kurzfristig eine Asylbewerberaufnahmestelle eingerichtet worden war, aufgehalten haben sollen. Das Ermittlungsverfahren wurde gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnte, dass die beiden Beschuldigten den das Gebäude unmittelbar umgebenden Schutzbereich betreten haben. 09.11.2014 96110 Scheßlitz 303 StGB Sachbeschädigung StA Bamberg Drei Beschuldigte randalierten vor einer Asylbewerberunterkunft und riefen im angetrunkenen Zustand lautstark "Asylanten, Asylanten, macht auf!". Nachdem niemand öffnete, wurde durch einen der drei Beschuldigten eine Scheibe eingeschlagen. Während das Verfahren gegen zwei Beschuldigte nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurde, wurde gegen den dritten Beschuldigten ein Strafbefehl wegen Sachbeschädigung beantragt. Der Strafbefehl über 20 Tagessätze zu je 30 EURO wurde rechtskräftig. - 11 - 02.12.2014 86637 Wertingen 126 StGB Androhung von Straftaten StA Augsburg Dem Beschuldigten lag zur Last, gegenüber einem Bekannten angegeben zu haben, dass er, wenn in Wertingen ein Asylantenheim gebaut werde und er hierdurch Ärger bekäme, dieses anzünden und körperliche Gewalt ausüben werde. Das Ermittlungsverfahren wurde mangels eines hinreichenden Tatnachweises gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da sich der Sachverhalt nicht mit der erforderlichen Sicherheit aufklären ließ. 11.01.2015 96132 Schlüsselfeld 185 StGB Beleidigung StA Bamberg Vier Beschuldigte (2 Jugendliche und zwei Erwachsene) riefen in der Nacht vom 10./11.01.2015 vor einer Asylbewerberunterkunft in Schlüsselfeld ausländerfeindliche Parolen und zündeten in unmittelbarer Nähe ca. 10 Feuerwerkskörper . Die beiden erwachsenen Beschuldigten beschädigten darüber hinaus einen in der Nähe abgestellten Pkw eines Asylbewerbers . Die beiden Minderjährigen wurden (rechtskräftig) wegen Volksverhetzung verurteilt und angewiesen 60 Stunden gemeinnützige Arbeit zu leisten. - 12 - Einer der beiden erwachsenen Angeklagten wurde wegen Volksverhetzung, Sachbeschädigung und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Auch der weitere erwachsene Angeklagte wurde wegen Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt. Unter Einbeziehung einer bereits zuvor verhängten Freiheitsstrafe von 1 Jahr wurde dieser nun zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt. Auch hier wurde die Vollstreckung der Freiheitsstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. - 13 - 09.03.2015 85107 BaarEbenhausen 130 StGB Volksverhetzung StA Ingolstadt Zwei jugendliche Beschuldigte brachten mittels Farbspraydosen zwei Hakenkreuze sowie die Parole "Fuck Asylanten Vergast Sie" am alten Bahnhofsgebäude in Baar-Ebenhausen an, das als Unterkunftsgebäude für Asylbewerber umgewidmet werden sollte. Die beiden Jugendlichen wurden vom Amtsgericht-Jugenschöffengericht wegen gemeinschaftlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in Tateinheit mit Volksverhetzung und Sachbeschädigung verurteilt. Es erfolgte eine Ahnung nach dem Jugendrecht (Erziehungsmaßregeln ). (Auswertestand: 24.08.2015)