Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Claudia Stamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 09.07.2015 Arbeit der bayerischen Immobilienverwaltung In Bezug ausschließlich auf Immobilien, die in den Zuständigkeitsbereich der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) fallen , frage ich die Staatsregierung: 1. Wie hat sich – in absoluten Zahlen – die Zahl der Immobilien des Freistaats Bayern seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt – Nachlassimmobilien nicht mitgerechnet ? 2. Wie hat sich die Nutzfläche in m2 der a) im Besitz des Freistaats Bayern befindlichen Immobilien (ohne Nachlassimmobilen) und b) der vom Freistaat Bayern für Einrichtungen des Freistaats Bayern angemieteten Immobilien seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt? 3. Wie haben sich die Ausgaben für Mieten und Pachten des Freistaats Bayern seit 2006 preisbereinigt jährlich entwickelt? 4. Wie haben sich die laufenden Ausgaben für Energie – Strom und Wärme – für a) im Besitz des Freistaats Bayern befindliche Immobilien (ohne Nachlassimmobilien) und b) vom Freistaat Bayern für Einrichtungen des Freistaats Bayern angemietete Immobilien seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt? 5. Wie viele Immobilien mit jeweils welcher Nutzfläche (in m2) wurden seit dem Jahr 2006 vom Freistaat Bayern für welchen Zweck neu gebaut? 6. Wie hat sich der Leerstand der im Besitz des Freistaats Bayern befindlichen Immobilien (ohne Nachlassimmobilen ) seit 2006 jährlich entwickelt? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 30.09.2015 Die Schriftliche Anfrage der Frau Abgeordneten Claudia Stamm vom 9. Juli 2015 betreffend Arbeit der bayerischen Immobilienverwaltung wird unter Einbeziehung der Rückmeldungen der weiteren Staatsministerien sowie der Bayerischen Staatskanzlei zu Frage 2 b und der Angaben der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr zu den Fragen 2 a, 4 und 5 wie folgt beantwortet: 1. Wie hat sich – in absoluten Zahlen – die Zahl der Immobilien des Freistaats Bayern seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt – Nachlassimmobilien nicht mitgerechnet? Allgemeiner Hinweis zu den Fragen: Die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) ist nicht für die Verwaltung und Bewirtschaftung des gesamten staatlichen Immobilienbestands zuständig. Für einige Bereiche (etwa Forst, Straßen, Wasser) liegen Ausnahmeregelungen vor, das Gleiche gilt für einige Rechtsgeschäfte, die die Dienststellen in den einzelnen Geschäftsbereichen der Staatsministerien in eigener Zuständigkeit durchführen können. Aufgrund der Fragestellung wurde bei der Beantwortung der Fragen auf die gesamte staatliche Verwaltung (ohne Staatsbetriebe /Beteiligungen) Bezug genommen. Insgesamt ist der Freistaat Bayern zum Stichtag Juli 2015 Eigentümer von rund 178.000 Flurstücken. Statistische Erhebungen über die jährliche zahlenmäßige Entwicklung des staatseigenen Immobilienbestandes sind nicht zu führen und mit vertretbarem Verwaltungsaufwand auch nicht zu ermitteln. Erfahrungsgemäß treten Veränderungen , etwa aufgrund von Grundstückserwerbungen bzw. -veräußerungen oder der grundbuchmäßigen Darstellung (Vermessung, Teilung, Zusammenführung von Flurstücken) lediglich im untergeordneten Umfang bezogen auf die Gesamtzahl auf. 2. Wie hat sich die Nutzfläche in m2 der a) im Besitz des Freistaats Bayern befindlichen Immobilien (ohne Nachlassimmobilen) entwickelt? Belastbare Zahlen der Fachdatenbank Hochbau liegen ab 2013 vor: 31.12.2013: 11.007.584 m² Nutzfläche 31.12.2014: 11.023.529 m² Nutzfläche 18.08.2015: 11.033.166 m² Nutzfläche Die Oberste Baubehörde weist darauf hin, dass sich in der Fachdatenbank Hochbau ausschließlich Liegenschaften und Gebäude befinden, für die die Staatliche Hochbauverwaltung Leistungen zu erbringen hat. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 04.11.2015 17/8174 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8174 b) der vom Freistaat Bayern für Einrichtungen des Freistaats Bayern angemieteten Immobilien seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt? Zum Stichtag 1. Juli 2015 waren von den Behörden des Freistaats Bayern insgesamt 1.195.297 m² vertraglich vereinbarte Gebäude-/Raumflächen angemietet. Für frühere Zeiträume liegen keine fortlaufenden statistischen Erhebungen vor. 3. Wie haben sich die Ausgaben für Mieten und Pachten des Freistaats Bayern seit 2006 preisbereinigt jährlich entwickelt? Die Ist-Ausgaben des Freistaats Bayern für Mieten und Pachten (Bayerischer Gruppierungsplan Gruppe 518) haben sich in den Jahren 2006 bis 2014 wie folgt entwickelt: 2006: 96,1 Mio. € 2007: 96,1 Mio. € 2008: 96,3 Mio. € 2009: 101,0 Mio. € 2010: 106,1 Mio. € 2011: 110,3 Mio. € 2012: 115,1 Mio. € 2013: 126,9 Mio. € 2014: 144,9 Mio. € In diesen Beträgen sind neben den Mieten und Pachten für Gebäude, einzelne Diensträume und Grundstücke auch Mieten für Maschinen, Fahrzeuge und Geräte und Ausgaben für Leasingraten enthalten. Eine differenzierte Darstellung ist nicht möglich. Ein für eine Preisbereinigung erforderlicher und geeigneter Preisentwicklungsindex wird von den Statistikbehörden nicht veröffentlicht. 4. Wie haben sich die laufenden Ausgaben für Energie – Strom und Wärme – für a) im Besitz des Freistaats Bayern befindliche Immobilien (ohne Nachlassimmobilien) und b) vom Freistaat Bayern für Einrichtungen des Freistaats Bayern angemietete Immobilien seit dem Jahr 2006 jährlich entwickelt? Die Entwicklung der laufenden Ausgaben für Strom und Wärme wird in folgenden Graphiken dargestellt. Nach a) und b) differenzierte Daten liegen nach Angabe der Obersten Baubehörde nicht vor. 5. Wie viele Immobilien mit jeweils welcher Nutzfläche (in m2) wurden seit dem Jahr 2006 vom Freistaat Bayern für welchen Zweck neu gebaut? Nach Angaben der Obersten Baubehörde wurden seit dem 01.01.2006 442 Gebäude mit einer Nutzfläche von 636.443 m² für staatliche Zwecke erstellt. 6. Wie hat sich der Leerstand der im Besitz des Freistaats Bayern befindlichen Immobilien (ohne Nachlassimmobilen) seit 2006 jährlich entwickelt? Staatseigene Grundstücke, die nicht für Verwaltungszwecke benötigt werden, sind in das Allgemeine Grundvermögen (Epl. 13) zu übertragen. Deren Verwaltung und Bewirtschaftung obliegt dann der IMBY. Die IMBY prüft fortlaufend, ob die jeweilige Immobilie für eine anderweite staatliche Nutzung verwendet werden kann (Staatsbedarf), bzw. stellt, sofern ein Staatsbedarf in absehbarer Zeit nicht erkennbar ist, in geeigneten Fällen eine wirtschaftliche Zwischennutzung sicher. Der Leerstand (ungenutzte, im Grunde aber nutzbare Gebäude) im Zuständigkeitsbereich der IMBY (Allgemeines Grundvermögen, Epl. 13) umfasst derzeit ca. 22.000 m² Bruttogeschossfläche (wovon rund 13.000 m² auf ein Objekt im Regierungsbezirk Oberpfalz entfallen). Über den Leerstand werden keine fortlaufenden Statistiken geführt. Nicht als Leerstand einbezogen wurden einige Erbbaurechtsgrundstücke in München, da für diese nach Zustimmung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags eine Verwertung erfolgen wird.