Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Margit Wild SPD vom 21.01.2014 Sachstand Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg Im Jahr 2012 hat sich der Bayerische Landtag für die Schaffung eines Lehrstuhls für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg ausgesprochen. Bis heute allerdings ist das Bewerbungsverfahren um den Lehrstuhl noch nicht eröffnet worden. Ich frage daher die Staatsregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg? 2. Bis wann kann mit einer Besetzung des Lehrstuhls gerechnet werden? 3. Mit wie vielen weiteren Stellen (sowohl wissenschaftliche als auch administrative/organisatorische Stellen) wird der Lehrstuhl ausgestattet sein? 4. Welche Rahmenbedingungen zur Forschung werden gegeben sein (finanzielle und räumliche Ausstattung)? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 19.02.2014 Die oben genannte Anfrage der Frau Abgeordneten Margit Wild wird auf der Grundlage der Stellungnahme der Fakultät für Medizin der Universität Regensburg wie folgt beantwortet : 1. Wie ist der aktuelle Sachstand beim Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Regensburg? Zur erstmaligen Besetzung eines Lehrstuhls für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Universität Regensburg wurden als Anschubfinanzierung vom Bezirk Oberpfalz (medbo) eine W3-Stiftungsprofessur über die Dauer von sechs Jahren (ursprünglich „sechs oder zwölf Jahre“) und die Bereitstellung eines Lehrstuhlsekretariats in Aussicht gestellt. Fer- ner wurden zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter/ -innen zur Ausstattung dieser Professur mit einer Finanzierung über wenigstens drei Jahre in Aussicht gestellt. Der in solchen Fällen übliche Stiftungsvertragsentwurf wurde der medbo im November 2012 mit der Bitte um Prüfung und Zustimmung vorgelegt. Außerdem wurde der Entwurf einer Zusatzvereinbarung zur grundsätzlichen Kooperationsvereinbarung zwischen der Universität Regensburg und dem Bezirk Oberpfalz mit übersandt, um in dieser den künftigen Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie entsprechend den bereits am Bezirksklinikum bestehenden Lehrstühlen für Neurologie sowie Psychiatrie und Psychotherapie zu definieren. Beim Stiftungsvertrag selbst handelt es sich um den Standardvertrag, der bereits in einigen anderen Fällen – auch in der Kooperation mit dem Bezirksklinikum – verwendet wird. Der bisherige Zeitablauf ist darin begründet, dass bis vor Kurzem kein Einvernehmen darüber erzielt werden konnte, in welcher Form eine von der medbo geforderte Ergänzung des Stiftungsvertrages zur dauerhaften Finanzierung des Lehrstuhles aufgenommen werden sollte. Die medbo wollte ursprünglich folgende Formulierung in den Stiftungsvertrag aufnehmen: „Nach Ablauf der zeitlich begrenzten Stiftungsprofessur stellt die Universität die vom Freistaat Bayern zum Vollausbau des Lehrstuhls im Staatshaushalt ausgebrachten finanziellen Mittel in Höhe von 500T€ für die Weiterfinanzierung der Professur und der wissenschaftlichen Stellen zur Verfügung“. Die Festschreibung eines bestimmten Betrages hätte der Fakultät allerdings sämtliche Flexibilität bei der Ausgestaltung und für die Profilierung des Lehrstuhls genommen. Eine solche Festschreibung würde dem für die Hochschulmedizin immer mehr angewandten und geforderten Verteilungssystem laufender Mittel – und auch Flächen – nach qualitätsorientierten und leistungsbezogenen Kriterien (LOM-System) widersprechen. Ein festes Budget für Lehre und Forschung ist deshalb auch keinem anderen der klinisch-praktischen Lehrstühle am Universitätsklinikum dauerhaft garantiert. Auch Berufungszusagen werden von der Universität grundsätzlich befristet gegeben. Aus diesem Grunde wurde von der Universität bzw. Fakultät folgende Formulierung vorgeschlagen: „Nach Ablauf des Stiftungsvertrages wird die Fakultät für Medizin der Universität Regensburg dem Lehrstuhl für Kinder- und Jugendpsychiatrie Stellen und Mittel für eine adäquate Erfüllung der Aufgaben in Lehre und Forschung zur Verfügung stellen.“ Die medbo hatte sich bis Anfang Februar nicht zur Annahme dieser die betroffenen Anliegen und Interessen gerecht zum Ausgleich bringenden Formel durchringen können (Flexibilität im Rahmen der hochschulautonomen Profilierungsentscheidungen in der Zukunft einerseits, Planungssicherheit im Hinblick auf die Grundausstattung für Lehrstuhl und Bezirk andererseits). Mit Schreiben vom 6. Februar 2014 teilt der Vorstand der Medizinischen Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz dem Dekan der Fakultät für Medizin mit, dass mit der von der Fakultät vorgeschlagenen Ergänzung „nunmehr Einverständnis“ bestehe. Einer Unterzeichnung steht somit Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/819 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/819 aus Sicht der beiden Kooperationspartner nichts mehr entgegen . Mit ihr dürfte in Kürze zu rechnen sein. 2. Bis wann kann mit einer Besetzung des Lehrstuhls gerechnet werden? Dem Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst liegen bis auf den abgeschlossenen Stiftungsvertrag alle zur Ausschreibung notwendigen Unterlagen (Antrag des Dekans, Ausschreibungstext, Strukturplan) vor. Alle nötigen Entscheidungen der universitären Gremien sind getroffen. Unmittelbar nach Übersendung und Vorlage des unterzeichneten Stiftungsvertrages kann daher die Ausschreibungsgenehmigung erteilt werden. Die Ausschreibung kann dann umgehend veröffentlicht werden. 3. Mit wie vielen weiteren Stellen (sowohl wissenschaftliche als auch administrative/organisatorische Stellen ) wird der Lehrstuhl ausgestattet sein? Die Universität wird die W3-Professur nach Auslauf der Stiftungsförderung weiterführen. Der Lehrstuhl soll deshalb zur dauerhaften Besetzung ausgeschrieben werden. Durch die medbo wird das Lehrstuhlsekretariat zur Verfügung gestellt. Außerdem wird der Bezirk zwei Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiter für wenigstens drei Jahre finanzieren. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst hat zudem für die Dauer von drei Jahren die Finanzierung einer dritten Stelle für wissenschaftliches Personal als Anschubfinanzierung in Aussicht gestellt. Schließlich beabsichtigt die Fakultät, eine Stelle für einen wissenschaftlichen Mitarbeiter/eine wissenschaftliche Mitarbeiterin bereitzustellen. Dauerhaft muss diese Anzahl an akademischen Stellen (Professur plus vier wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen) auf der Basis der fakultätsweiten leistungsorientierten Mittelverteilung durch den Lehrstuhl gesichert werden. Umgekehrt bedeutet die Einbeziehung ins LOM-System aber auch, dass damit eine Ausweitung der Stellenanzahl möglich ist. Die über die akademischen Stellen hinausgehende Anzahl der Mitarbeiter/innen des ärztlichen Dienstes bzw. des weiteren Personals der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie (der/die Lehrstuhlinhaber/-in ist in Personalunion Klinikdirektor/-in) obliegt dem Träger des Kooperationskrankenhauses und ist der Fakultät wie auch bei allen anderen extern etablierten Lehrstühlen (z. B. Urologie Krankenhaus St. Josef oder auch Neurologie und Psychiatrie im Bezirksklinikum) nicht bekannt. 4. Welche Rahmenbedingungen zur Forschung werden gegeben sein (finanzielle und räumliche Ausstattung )? Die Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Regensburg verfügt über eine bettenführende Klinik, eine Tagesklinik und eine Institutsambulanz. Sie ist baulich in einem guten Zustand. Räumlichkeiten für Lehre und Forschung sollen im Wesentlichen im Rahmen der bisherigen Ressourcen der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Bezirksklinikum Regensburg genutzt werden. Mit der vorgesehenen schwerpunktmäßigen Ausrichtung des Lehrstuhls auf Fragen der Versorgungsforschung werden spezielle Laborflächen sowie TA-Stellen nicht benötigt. Eine Ausrichtung des Lehrstuhls auf diesen Bereich wiederum ist sinnvoll und nötig, um dem gestiegenen Versorgungsauftrag des Faches und der fachärztlichen Weiterbildung in bester Weise dienen zu können. Eine allgemein für notwendig gehaltene Stärkung der Versorgungsstrukturen – dieses Ziel ist gerade mit dem Regensburger Lehrstuhl verbunden – wird positive Auswirkung auf die fachärztliche Weiterbildung und die Gewinnung von Nachwuchs entfalten. Auf Dauer kann sich der Lehrstuhl ebenso wie andere klinisch-praktische Fächer in der Fakultät für Medizin Mittel auf der Basis eines leistungsbezogenen und qualitätsorientierten Verteilungssystems (LOM) einwerben. Insbesondere Kooperationen mit den Lehrstühlen für Neurologie und Psychiatrie (ebenfalls im Bezirksklinikum Regensburg eingerichtet ) sowie dem Lehrstuhl für Kinder- und Jugendmedizin und dem Institut für Epidemiologie und Präventivmedizin werden ein erfolgreiches wissenschaftliches Arbeiten und damit die Erfüllung entsprechender Leistungskriterien ermöglichen . So können interessante Projekte entwickelt werden , die ergänzend zu Drittmitteleinwerbungen bei den verschiedenen Fördereinrichtungen (DFG, BMBF, Stiftungen, Initiativen) führen würden. Für das Fachgebiet Kinder- und Jugendpsychiatrie sollte potenziell ein breites Spektrum an solchen Möglichkeiten offenstehen. Ebenso besteht Zugang zum internen Forschungsförderprogramm der Fakultät. Die qualitätsorientierte und leistungsbezogene Mittelverteilung (LOM) soll dazu führen, dass die Leistungen eines Lehrstuhles honoriert werden und die sächliche und personelle Ausstattung über das notwendige Maß hinaus stärken. In jedem Fall aber wird ein adäquater Umfang an Ausstattung für wissenschaftliches Arbeiten und angemessenen Lehrbetrieb gewährleistet sein.