Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Bernhard Roos, Annette Karl, Natascha Kohnen, Andreas Lotte SPD vom 10.01.2014 Selbsterklärende Straße ab 2014 auch in Bayern? Ab 2014 wird nach Angaben der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) der Ansatz selbsterklärender Straßen dergestalt umgesetzt, dass deren Klassifizierung durch Markierungen erkennbar sein soll. Wir fragen deshalb die Staatsregierung: 1. Ist die Umsetzung dieser Pläne auch in Bayern auf der Agenda? 2. Wird bei Bundesstraßen, die bereits jetzt dreispurig ausgebaut sind, prioritär die grüne Trennlinie angebracht? 3. Sind im Rahmen der Projektanmeldungen zum Bundesverkehrswegeplan Ertüchtigungsmaßnahmen im Sinne einer Verbreiterung von 2 auf 3 Fahrspuren Priorisierungen vorgenommen worden? 4. Wie verteilen sich – wenn gegeben – diese vorrangigen Projekte auf die 7 Regierungsbezirke? 5. Welche weiteren Anpassungsmaßnahmen sind seitens der Bayerischen Staatsregierung in Aussicht gestellt bzw. schon in Angriff genommen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 19.02.2014 Zu 1.: Angesprochen sind die neuen Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL 2012), die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen aufgestellt wurden. Sie gelten für den Neubau sowie den Um- und Ausbau. Die Richtlinien wurden am 16. Mai 2013 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bekannt gegeben und vom Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr mit Ministerialschreiben vom 29.10.2013 eingeführt . Sie sind demzufolge für Bundes- und Staatsstraßen und für die in staatlicher Verwaltung stehenden Kreisstraßen verbindlich anzuwenden. Den kommunalen Baulastträgern wurde die Anwendung empfohlen. Zu 2.: Eine generelle Nachrüstung der Grüneinfärbung der Mitteltrennung bei bereits vorhandenen dreistreifigen Querschnitten ist derzeit nicht vorgesehen, da hier die Breite der Mitteltrennung nur 0,5 m beträgt und damit abzüglich der Strichbreite der Doppelmarkierung von je 12 cm eine ausreichende Erkennbarkeit der Grüneinfärbung nicht mehr gegeben wäre. Abstimmungen zwischen Bund und Ländern darüber stehen noch aus. Zu 3. und 4.: Die Fragen 3 und 4 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet: Erweiterungen von Bundesstraßen von 2 auf 3 Fahrstreifen sind nicht Gegenstand der Projektanmeldung zum Bundesverkehrswegeplan . Zu 5.: Das neue Regelwerk wird entsprechend dem in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Geltungs- und Zuständigkeitsbereich bei allen neu begonnenen Planungen angewendet. Bei laufenden Planungen nach bisher geltendem Regelwerk , die ein bereits weit fortgeschrittenes Planungsstadium aufweisen, wird im Einzelfall geprüft, ob eine Umplanung nach neuem Regelwerk erforderlich ist. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 21.03.2014 17/820 Bayerischer Landtag