Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Benno Zierer FREIE WÄHLER vom 31.07.2015 Künstliche Beschneiung mit Schneekanonen in Bayern In den bayerischen Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten werden „kleine Skigebiete“ wie folgt definiert: Das Skigebiet verfügt über maximal drei Pisten und die Gesamtlänge der Pisten beträgt weniger als 3 km, oder die Gemeinde, in der das Seilbahnunternehmen liegt, verfügt über eine maximale Hotelzimmerkapazität von 2.000 und die Anzahl der verkauften Wochenskipässe beträgt weniger als 15 % der Gesamtzahl der verkauften Skipässe (Mittelwert der letzten drei Jahre). Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. a) Wie viele „kleine Skigebiete“ im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten gibt es in Bayern? b) In wie vielen dieser „kleinen Skigebiete“ findet keinerlei künstliche Beschneiung statt? 2. Wie groß ist die insgesamt in Bayern künstlich beschneite Fläche derzeit? 3. In welcher Höhe wurden in Bayern seit dem 01.01.2009 staatliche Gelder zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Fördergrundlage angeben)? 4. Für welche Skigebiete in Bayern wurden seit 01.01.2009 staatliche Gelder zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen bewilligt (bitte auch die Höhe der Förderung für Beschneiungsanlagen pro Skigebiet angeben)? 5. Für wie viele Skigebiete liegen derzeit noch nicht bewilligte Anträge zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen vor, welche Skigebiete sind das und auf welcher Fördergrundlage könnten diese bezuschusst werden? 6. a) Wurde den Förderanträgen für die Skigebiete Sudelfeld , Balderschwang, Hündle, Steibis und Oberjoch entsprochen? b) Wenn ja, auf welcher Fördergrundlage und zu welchen Konditionen (bitte jeweils inkl. der Höhe der Förderung und des Fördersatzes)? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 30.09.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Staatsministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie des Innern, für Bau und Verkehr wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viele „kleine Skigebiete“ im Sinne der Richtlinien zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten gibt es in Bayern? Die Skigebiete in Bayern sind statistisch nicht erfasst. Insofern ist auch eine Angabe über die Anzahl der „kleinen Skigebiete“ im Sinne der Seilbahn-Richtlinie nicht möglich. b) In wie vielen dieser „kleinen Skigebiete“ findet keinerlei künstliche Beschneiung statt? Auf die Antwort zu Frage 1 a wird Bezug genommen. 2. Wie groß ist die insgesamt in Bayern künstlich beschneite Fläche derzeit? Beschneite Flächen (Stand 12/2014): 888,14 ha. 3. In welcher Höhe wurden in Bayern seit dem 01.01.2009 staatliche Gelder zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen bewilligt (bitte aufgeschlüsselt nach Fördergrundlage angeben)? Im Rahmen des Hochleistungssports bzw. des Ausbaus der Trainingsstützpunkte in Bayern (Zuständigkeitsbereich: Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) werden auch Errichtungskosten für Beschneiungsanlagen (einschließlich der Teilmaßnahmen wie Schneileitungsgraben, Schneileitung, Schneiturm, Speicherteich, Pumpstation) im Rahmen der Investitionsmaßnahmen des Spitzensports gefördert . Eine isolierte Förderung dieser Anlagen wurde bisher nicht vorgenommen und ist auch nicht vorgesehen. Für Beschneiungsanlagen sind im Haushaltsplan deshalb auch gesondert keine Haushaltsmittel ausgewiesen. Seit dem Jahr 2009 wurden Baumaßnahmen des Hochleistungssports , die auch Maßnahmen für Beschneiungsanlagen enthielten, an folgenden Standorten durchgeführt: – Garmisch-Partenkirchen – Ruhpolding – Jenner/Schönau a. Königssee – Arber Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten von Baumaßnahmen im Hochleistungssport können die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen lediglich mit Näherungswerten ermittelt werden. Insgesamt wurden seit dem 01.01.2009 an den genannten Standorten für Beschneiungsanlagen im Rahmen des Spitzensports Mittel in Höhe von insgesamt fast 5,5 Mio. € bewilligt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 05.11.2015 17/8230 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8230 Für den touristischen Bereich (Zuständigkeitsbereich: Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) wurden seit dem 01.01.2009 für Beschneiungsanlagen insgesamt 5,9 Mio. Euro aus dem Seilbahnprogramm (Richtlinie zur Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten) bewilligt und im Rahmen der regulären Regionalförderung (Bayerisches Regionales Förderungsprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF) bzw. Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)) insgesamt 1,7 Mio. Euro. 4. Für welche Skigebiete in Bayern wurden seit 01.01.2009 staatliche Gelder zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen bewilligt (bitte auch die Höhe der Förderung für Beschneiungsanlagen pro Skigebiet angeben)? Im Rahmen des Ausbaus der Trainingsstützpunkte in Bayern (Zuständigkeitsbereich: Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr) wurden seit dem Jahr 2009 folgende Maßnahmen durchgeführt: Im Zusammenhang mit den Bauprojekten für die Alpine Ski-Weltmeisterschaft 2011 in Garmisch-Partenkirchen an der Dreh- und Hornabfahrt, an der Kandahar-Abfahrt sowie am Slalomhang Gudiberg am Bundesstützpunkt Ski alpin sind bei Gesamtkosten von insgesamt rd. 32,5 Mio. € Ausgaben in Höhe von ungefähr 14,0 Mio. € für die Beschneiung der Pisten angefallen. Hinzu kommen noch Kosten in Höhe von etwas über 400 T€ für die Errichtung einer Kühlanlage am Speicherteich Bödele an der Kandahar-Abfahrt. Für die Errichtung eines multifunktionalen Trainingszentrums am Jenner mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 6,5 Mio. € sind für die Beschneiungsanlagen fast 1,4 Mio. € vorgesehen. Ferner betragen für den Ausbau des Landesleistungszentrums Hohenzollern Skistadion am Arbersee die Kosten für Beschneiungsanlagen bei Gesamtkosten in Höhe von rd. 2,3 Mio. € ungefähr 23.000 €. BSP Garmisch- Partenkirchen Jenner Arber Kosten Beschneiung 14.400.000 € 1.350.000 € 23.000 € Fördersumme Land 4.848.000 € 320.000 € 20.700 € Fördersumme Bund 5.076.000 € 470.000 € 0 € Aufgrund der nicht exakt trennscharfen Zuordnung von Einzelmaßnahmen innerhalb der Gesamtkosten stellen die Angaben zu den Kosten für die Beschneiungsanlagen Näherungswerte dar. Die verbleibenden anteiligen Kosten für die Beschneiungsanlagen sind aus Eigenmitteln des jeweiligen Trägers zu bestreiten. Für folgende Skigebiete wurden im touristischen Bereich (Zuständigkeitsbereich: Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) Beschneiungsmaßnahmen gefördert: Skigebiet Zuwendung Beschneiung T€ Oberaudorf Oberbayern 2009 47,3 Schönau am Königsee Oberbayern 2009 260,4 Bischofswiesen Oberbayern 2009 91,2 Reit im Winkl Oberbayern 2010 57,0 Kreuth Oberbayern 2010 179,0 Oberaudorf Oberbayern 2010 9,7 Wank Oberbayern 2010 20,0 Skigebiet Zuwendung Beschneiung T€ Priental Oberbayern 2010 44,0 Mittenwald Oberbayern 2012 4,4 Oberaudorf Oberbayern 2012 52,8 Sudelfeld Oberbayern 2015 737,3 Kolben Oberbayern 2012 8,0 Mitterdorf Niederbayern 2009 500,0 Drachselsried Niederbayern 2009 158,3 Greising Niederbayern 2010 4,0 Schöfweg Niederbayern 2010 70,0 St. Englmar Niederbayern 2010 7,0 Predigtstuhl Niederbayern 2011 425,8 Arber Niederbayern 2011 344,0 Mitterdorf Niederbayern 2012 40,0 St.Englmar Niederbayern 2013 138,6 Mitterdorf Niederbayern 2014 61,0 Arrach Oberpfalz 2009 20,0 Neukirchen, Hl. Blut Oberpfalz 2009 198,6 Arrach Oberpfalz 2014 20,0 Waldmünchen Oberpfalz 2014 17,0 Buchenberg Schwaben 2009 13,1 Steibis, Oberstaufen Schwaben 2009 174,2 Ofterschwang Schwaben 2010 900,0 Nesselwang Schwaben 2010 150,0 Balderschwang Schwaben 2010 152,5 Steibis, Oberstaufen Schwaben 2010 23,4 Hündle/Oberstaufen Schwaben 2011 314,2 Thalerhöhe Schwaben 2011 55,0 Bolsterlang Schwaben 2013 452,5 Unterjoch Schwaben 2013 64,0 Balderschwang Schwaben 2014 87,0 Steibis, Oberstaufen Schwaben 2014 59,4 Hündle/Oberstaufen Schwaben 2014 47,1 Balderschwang Schwaben 2014 705,2 Oberjoch Schwaben 2015 921,5 5. Für wie viele Skigebiete liegen derzeit noch nicht bewilligte Anträge zur Förderung von künstlichen Beschneiungsanlagen vor, welche Skigebiete sind das und auf welcher Fördergrundlage könnten diese bezuschusst werden? Derzeit liegt dem Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr ein Antrag der Grasgehrenlifte Betreiber GmbH in Obermaiselstein auf Förderung der Ski- und BoardercrossStrecke vor. Bei dem Projekt handelt es sich um eine Erweiterungsmaßnahme der Disziplinen Snowboardercross und Skicross. Der Träger plant in den nächsten Jahren die bestehende Beschneiungsanlage zu optimieren (samt Speicherteich ). Nach Angabe der GmbH wird mit Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. € gerechnet. Eine Aussage über den möglichen Finanzierungsanteil des Freistaats Bayern wurde bisher noch nicht getroffen. Weitere geplante Maßnahmen sind derzeit nicht bekannt. Im Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie liegen aktuell folgende Förderanträge, die auch Maßnahmen zur Beschneiung vorsehen, vor: – Skigebiet Sudelfeld 2. BA (Oberbayern) – Skigebiet Jenner (Oberbayern) – Skigebiet Balderschwang (Schwaben) – Skigebiet Grasgehren (Schwaben) Drucksache 17/8230 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Zum derzeitigen Zeitpunkt ist noch offen, ob die Vorhaben – vorbehaltlich des Ergebnisses der jeweiligen Antragsprüfung – im Rahmen des Seilbahnprogramms oder im Rahmen der BRF gefördert werden (können). 6. a) Wurde den Förderanträgen für die Skigebiete Sudelfeld , Balderschwang, Hündle, Steibis und Oberjoch entsprochen? Ja. Hinsichtlich des Beschneiungsanteils vgl. Antwort zu Frage 4. b) Wenn ja, auf welcher Fördergrundlage und zu welchen Konditionen (bitte jeweils inkl. der Höhe der Förderung und des Fördersatzes)? – Skigebiet Sudelfeld: Förderung insgesamt: 3.100 T€ Förderanteil Seilbahn bzw. sonst. Investitionen: 2.362,7 T€ – Fördergrundlage: Seilbahn-RL – Fördersatz: 34,65 % Förderanteil Beschneiung: 737,3 T€ – Fördergrundlage: BRF–Fördersatz: 10,2 % – Skigebiet Balderschwang: Förderung insgesamt: 2.328 T€ Fördergrundlage: Seilbahn-RL – Fördersatz: 33,0 % Förderanteil Seilbahn- bzw. sonst. Investitionen: 1.622,8 T€ Förderanteil Beschneiung: 705,2 T€ – Skigebiet Hündle: Förderung insgesamt: 512,0 T€ Fördergrundlage: Seilbahn-RL – Fördersatz: 31,7 % Förderanteil Seilbahn- bzw. sonst. Investitionen: 464,9 T€ Förderanteil Beschneiung: 47,1 T€ – Skigebiet Steibis: Förderung insgesamt: 653 T€ Fördergrundlage: Seilbahn-RL – Fördersatz: 30,0 % Förderanteil Seilbahn- bzw. sonst. Investitionen: 593,6 T€ Förderanteil Beschneiung: 59,4 T€ – Skigebiet Oberjoch: Förderung insgesamt: 7.390 T€ Fördergrundlage: Seilbahn-RL – Fördersatz: 32,0 % Förderanteil Seilbahn- bzw. sonst. Investitionen: 6.468,5 T€ Förderanteil Beschneiung: 921,5 T€