Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Markus Ganserer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 30.07.2015 Einrichtung und Betrieb von Schwarzwildgewöhnungsgattern für Jagdhunde Nach einer Richtlinie des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) aus 2013 können in Bayern sogenannte Schwarzwildgewöhnungsgatter errichtet und betrieben werden. Dies ist zur Intensivierung von Bewegungsjagden für die Vorbereitung der eingesetzten Hunde aus Tierschutzgründen geboten. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Wie viel Schwarzwildgewöhnungsgatter wurden seit Inkrafttreten der Richtlinie in Bayern beantragt? b) Wie viele Anträge wurden genehmigt? c) Wie viele Anträge sind noch in Bearbeitung? 2. a) Haben die Landratsämter bei den Genehmigungen die Richtlinie vollständig umgesetzt? b) Wenn nicht, in welchen Fällen? c) Bei welchen Regelungen und warum nicht? 3. Wird gegebenenfalls auf die Einhaltung hingewirkt? 4. a) Wer betreibt die Schwarzwildgatter, z. B. Privatpersonen oder welche Institutionen? b) Ist sichergestellt, dass Hundeführer unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Jagdverband zugelassen werden? 5. a) Sind die vom Bayerischen Jagdverband e.V (BJV) in der „Jagd in Bayern“, Heft 6 vom Juni 2015 auf Seite 50, genannten Bedingungen für die Zulassung von Hunden in „bayerischen Saugattern“ in den Genehmigungsbescheiden aufgeführt? b) Sind diese Bedingungen richtlinienkonform? c) Wenn nein, wie wird der richtlinienkonforme Betrieb sichergestellt? 6. a) Wird die Errichtung von Schwarzwildgewöhnungsgattern auch aus stattlichen Mitteln gefördert, da die Regulierung der massiv zunehmenden Scharzwildbestände auch aus Allgemeinwohlbedingungen (Verkehrsunfälle , Seuchenprävention, öffentliche Sicherheit ) dringend geboten ist? b) Wenn ja, in welcher Höhe? c) In welcher Form beteiligen sich die Bayerischen Staatsforsten? 7. Welche ersten Erkenntnisse (u. a. Tierwohl, Auslastung ) konnten seit Inbetriebnahme von Schwarzwildgewöhnungsgattern seitens der Betreiber bzw. der Genehmigungsbehörden gewonnen werden? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 01.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wie folgt beantwortet: 1. a) Wie viel Schwarzwildgewöhnungsgatter wurden seit inkrafttreten der Richtlinie in Bayern beantragt ? Zwei. Ein weiterer Antrag ist derzeit in Vorbereitung. b) Wie viele Anträge wurden genehmigt? Zwei. c) Wie viele Anträge sind noch in Bearbeitung? Siehe Antwort zu Frage 1 a. 2. a) Haben die Landratsämter bei den Genehmigungen die Richtlinie vollständig umgesetzt? Die Richtlinie wurde bei den Genehmigungen zugrunde gelegt . Allerdings ist im Rahmen einer nachträglichen Überprüfung im Hinblick auf einzelne Gesichtspunkte der Gatterordnung (insbesondere Regelungen zur Zulassung der Hunde und Anzahl der Übungseinheiten pro Hund) Nachbesserungsbedarf gesehen worden. Die zuständigen Behörden wurden bereits um entsprechende Berücksichtigung gebeten. b) Wenn nicht, in welchen Fällen? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Bei welchen Regelungen und warum nicht? Siehe Antwort zu Frage 2 a. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.11.2015 17/8238 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8238 3. Wird gegebenenfalls auf die Einhaltung hingewirkt ? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 4. a) Wer betreibt die Schwarzwildgatter, z. B. Privatpersonen oder welche Institutionen? Im einen Fall ist eine eigens zu diesem Zweck gegründete Unternehmergesellschaft Inhaber der tierschutzrechtlichen Erlaubnis, im anderen Fall eine Privatperson. b) Ist sichergestellt, dass Hundeführer unabhängig von der Mitgliedschaft in einem Jagdverband zugelassen werden? In der für Genehmigung und Betrieb relevanten Vorgabe des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) ist unter Ziffer 6 der Anlage 1 geregelt, dass alle Jagdhunde zugelassen werden, die den im November 2002 bei der Expertentagung einvernehmlich erarbeiteten „Grundsätzen zur Bewegungsjagd“ Nr. 3 Hunde entsprechen bzw. die bei jungen Jagdhunden aufgrund der Rasseeigenschaft zu erwarten sind. Dies umfasst Jagdhunde, die zur Schwarzwildbejagung (auch zur Nachsuche) eingesetzt werden sollen. Eine Zulassung von Hundeführern mit ihren Hunden kann nicht von einer Verbandszugehörigkeit abhängig gemacht werden. Die Nutzung des Gatters nach den Vorgaben des StMUV steht somit jedem Hundeführer frei, der die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt. 5. a) Sind die vom Bayerischen Jagdverband e.V (BJV) in der „Jagd in Bayern“, Heft 6 vom Juni 2015 auf Seite 50, genannten Bedingungen für die Zulassung von Hunden in „bayerischen Saugattern“ in den Genehmigungsbescheiden aufgeführt? Siehe Antwort zu Frage 2 a. b) Sind diese Bedingungen richtlinienkonform? Siehe Antwort zu Frage 2 a. c) Wenn nein, wie wird der richtlinienkonforme Betrieb sichergestellt? Siehe Antwort zu Frage 2 a. 6. a) Wird die Errichtung von Schwarzwildgewöhnungsgattern auch aus staatlichen Mitteln gefördert, da die Regulierung der massiv zunehmenden Scharzwildbestände auch aus Allgemeinwohlbedingungen (Verkehrsunfälle, Seuchenprävention, öffentliche Sicherheit) dringend geboten ist? Der Bau des Schwarzwildgewöhnungsgatters in Oberfranken wurde auf Antrag des BJV im Jahr 2013 aus Mitteln der Jagdabgabe mit 63.000 € gefördert. Aus der Jagdabgabe 2014 wurden 63.000 € für den Bau eines Schwarzwildgewöhnungsgatters in Oberbayern vom BJV beantragt. Der Zuwendungsbescheid steht noch aus. b) Wenn ja, in welcher Höhe? Siehe Antwort zu Frage 6 a. c) In welcher Form beteiligen sich die Bayerischen Staatsforsten? Um gezielt und unter kontrollierten Bedingungen Jagdhunde auf die Schwarzwildjagd vorbereiten zu können, stellen die Bayerischen Staatsforsten für die beantragte Errichtung eines Schwarzwildgewöhnungsgatters in Oberbayern Waldflächen von rund 6 ha unentgeltlich zur Verfügung. Zudem werden die Instandsetzung und der Unterhalt für die Zufahrt zum Übungsgatter vom zuständigen Forstbetrieb unentgeltlich übernommen. Des Weiteren wurden und werden die Vertragspartner der Bayerischen Staatsforsten sowohl bei der Erarbeitung der Planungsunterlagen als auch bei den Abstimmungen der Maßnahmen mit dem Amt für Ernährung , Landwirtschaft und Forsten und der unteren Naturschutzbehörde durch den Forstbetrieb intensiv unterstützt. 7. Welche ersten Erkenntnisse (u. a. Tierwohl, Auslastung ) konnten seit Inbetriebnahme von Schwarzwildgewöhnungsgattern seitens der Betreiber bzw. der Genehmigungsbehörden gewonnen werden? Das Schwarzwildgewöhnungsgatter in Oberfranken ist seit März 2015 in Betrieb. Seitdem wurden ca. 300 Übungseinheiten absolviert, was einer guten Auslastung entspricht. Der Betrieb läuft unter tierärztlich sowie jagdfachlich kompetenter Leitung streng nach den Vorgaben des StMUV. Bisher waren keine Verletzungen zu verzeichnen, weder bei Schwarzwild noch bei den zugelassenen Hunden. Das zweite Schwarzwildgewöhnungsgatter wurde erst im Juli 2015 genehmigt, es liegen noch keine aussagekräftigen Erkenntnisse vor.