Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.07.2015 Behördenverlagerungskonzept: Verbleiben in der Ausbildungsregion In der Pressekonferenz des Finanzministers Dr. Markus Söder am 29.06.2015 im Finanzamt Obernburg legte er die Regelung fest, dass ausgebildete Anwärter nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung im Finanzamt bzw. der Region verbleiben können. Dazu frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Punkte umfasst die am 29.06.2015 im Finanzamt Obernburg vorgestellte neue Regelung für ausgebildete Anwärter im Finanzdienst für den Untermain? 2. Wie wird künftig sichergestellt, dass diese in der Region bleiben können? 3. Kann diese Regelung auch auf andere Angestellte und Beamte des Freistaates übertragen werden (z. B. im Kultusbereich )? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 05.10.2015 Zu 1.: Das Konzept Behördenverlagerung sieht u. a. vor, dass eine neue Bearbeitungsstelle des Finanzamts NürnbergNord in Obernburg mit 30 Beschäftigten eingerichtet wird, hauptsächlich mit Beschäftigten der zweiten Qualifikationsebene (26 Beschäftigte). Aufgrund der Zuversetzungssituation in diese Region und wegen des hohen Personalbedarfs in der zweiten Qualifikationsebene bei Eröffnung der Bearbeitungsstelle Obernburg kann in den kommenden Ausbildungsjahrgängen allen Anwärter(inne)n der zweiten Qualifikationsebene am Ausbildungsfinanzamt Obernburg in Aussicht gestellt werden, dass sie bei Eröffnung der Bearbeitungsstelle am Standort Obernburg eingesetzt werden. Gleiches gilt für die drei aktuell am Finanzamt Obernburg in Ausbildung befindlichen Nachwuchsbeamten der zweiten Qualifikationsebene, die im Jahr 2014 die Ausbildung begonnen haben. Damit kann bis zu 26 Anwärterinnen und Anwärtern Sicherheit gegeben werden. Zu 2.: Aufgrund des hohen Personalbedarfes für die Bearbeitungsstelle Obernburg und der Zuversetzungssituation kann ein Einsatz an der Bearbeitungsstelle Obernburg im Rahmen der geltenden Versetzungsgrundsätze wie unter Frage 1 dargestellt in Aussicht gestellt werden. Zu 3.: Eine Ressortumfrage brachte folgende Ergebnisse: Bayerische Staatskanzlei Die Staatskanzlei bildet keine Anwärterinnen und Anwärter aus. Sie ist nicht Ausbildungsbetrieb. Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Im Rahmen der Heimatstrategie werden nur Behörden aus dem Bereich der Staatsbauverwaltung verlagert. Oberste Baubehörde im Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr Für den Behördenbereich der Bayerischen Staatsbauverwaltung erfolgt die Ausbildung in den einzelnen Qualifikationsebenen zwei, drei und vier in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt bautechnischer und umweltfachlicher Verwaltungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Die Einstellungen und stellenmäßigen Besetzungen erfolgen bedarfsgerecht und berücksichtigen beim Personalbedarf vorhersehbare künftige Entwicklungen. Damit wird Sorge getragen, dass u. a. für die von der Behördenverlagerung betroffenen Dienststellen benötigte Nachwuchskräfte ausgebildet werden. Die Anwärter und Baureferendare haben gleichzeitig die Sicherheit, dass bei entsprechend guter Leistung eine weiterführende Entwicklungsperspektive innerhalb der Bayerischen Staatsbauverwaltung gegeben ist. Jedoch werden die Verteilungen und Stellenbesetzungen erst nach den Qualifikationsprüfungen durchgeführt, da eine dauerhafte Übernahme in ein Beamtenverhältnis vom Ergebnis der jeweiligen Qualifikationsprüfung abhängig ist. Ergänzend wurde für den Bereich der Berufsausbildung mitgeteilt: Die Lehrlingsausbildung in den Ausbildungsberufen, die in der Bayerischen Staatsbauverwaltung angeboten werden , z. B. zum Bauzeichner oder Straßenwärter, etc., wird an den ausbildenden Dienststellen durchgeführt. Sofern die stellenmäßigen Voraussetzungen vorliegen, wird nach erfolgreicher Ausbildung eine Weiterbeschäftigung im Tarifbeschäftigtenverhältnis aufgezeigt. Für diesen Personenkreis ist ein Verbleiben in der Ausbildungsregion möglich. Staatsministerium der Justiz Projekte der bayerischen Justiz im Rahmen der Heimatstrategie „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ sind die Teilverlagerung des Grundbuchamts München durch Bildung einer Grundbuchumschreibungskommission in Oberviechtach, die Verlagerung des FachDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8250 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8250 bereichs Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern von Starnberg nach Pegnitz (gemeinsames Projekt mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat ), die Teilverlagerung des Standorts München der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz nach Amberg sowie der Neubau der Justizvollzugsanstalt Marktredwitz. Hinsichtlich der Dienstposten, die im Rahmen der Behördenverlagerungen an den jeweiligen neuen Standorten zu besetzen sein werden, wird derzeit voraussichtlich nicht wie beim Finanzamt Obernburg verfahren werden können. Vielmehr werden die entsprechenden Stellen aus den unterschiedlichsten, nachfolgend dargestellten Gründen mit erfahrenen Bediensteten und nicht unmittelbar mit Nachwuchskräften besetzt werden müssen: 1. Für die Teilverlagerung des Grundbuchamts München nach Oberviechtach werden aufgrund der dort vorzunehmenden Tätigkeiten (Umschreibung von unübersichtlichen Grundbuchblättern bzw. Grundbuchblättern mit handschriftlichen Eintragungen zur Vorbereitung auf das Datenbankgrundbuch) sowie aufgrund der daraus resultierenden Haftungsträchtigkeit und Komplexität der Materie weit überwiegend erfahrene Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger eingesetzt werden müssen, die vorzugsweise eine langjährige Tätigkeit in Grundbuchsachen vorweisen können. Im Hinblick auf die dort anfangs ausschließlich durchzuführende Umschreibungstätigkeit wird sich auch eine Ausbildung von Anwärtern in Oberviechtach zeitnah nicht ergeben. 2. Am Fachbereich Rechtspflege der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern werden aus dem hiesigen Geschäftsbereich ausschließlich hauptamtliche Lehrkräfte eingesetzt, die von der Behördenverlagerung betroffen sind. Bevor Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an den Fachbereich wechseln, sammeln sie zunächst bei Gerichten und/oder Staatsanwaltschaften Erfahrungen in der beruflichen Praxis, die sie sodann in ihre neue Tätigkeit einbringen. Ein Einsatz am Fachbereich unmittelbar nach Abschluss der Anwärterausbildung kommt aufgrund der dort ausschließlich wahrzunehmenden Lehrtätigkeit, die keine originäre Rechtspflegertätigkeit darstellt, nicht in Betracht. 3. Für die Übernahme von Tätigkeiten bei der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz ist es, soweit der nichttechnische Dienst betroffen ist, ebenfalls erforderlich , zunächst bei Gerichten und/oder Staatsanwaltschaften Erfahrungen in der Praxis zu sammeln. Diese werden anschließend in die neuen Tätigkeiten bei der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz eingebracht . Nachwuchskräfte des nichttechnischen Dienstes werden bei der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz selbst nicht ausgebildet, sodass sich hier die Frage nach einem Verbleiben an der Ausbildungsbehörde nicht stellt. Soweit von der bayerischen Justiz im Studiengang Verwaltungsinformatik Anwärterinnen und Anwärter ausgebildet werden und diese ihre praktische Ausbildung in der Gemeinsamen IT-Stelle der bayerischen Justiz absolvieren , findet das berufspraktische Studium derzeit grundsätzlich in München statt. 4. Originäre Aufgabe der Justizvollzugsanstalten ist die Gewährleistung eines sicheren und den Ansprüchen der angestrebten Wiedereingliederung der Gefangenen genügenden Vollzugs der unterschiedlichen Haftstrafen. Hinsichtlich des Neubaus der Justizvollzugsanstalt in Marktredwitz wird daher die Mehrzahl der dort zu besetzenden Dienstposten in aller Regel nicht unmittelbar auf Nachwuchskräfte übertragen werden können. Vielmehr müssen auch hier größtenteils erfahrene Bedienstete zum Einsatz kommen. 5. Im Arbeitnehmerbereich werden durch die bayerische Justiz und den Justizvollzug keine Ausbildungen angeboten . Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst In Umsetzung der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung , die das Kabinett am 04.03.2015 beschlossen hat, beabsichtigt das Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das Prüfungsamt des Staatsministeriums , die Bayerische Landesstelle für den Schulsport , die Zeugnisanerkennungsstelle, die Landesstelle für die nichtstaatlichen Museen nebst Serviceeinrichtung der bayerischen UNESCO-Welterbestätten bzw. Limes-Koordinator , die Qualitätsagentur des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung sowie Aufgaben im Bereich des technischen Vollzugs der Personalverwaltung und der Schulfinanzierung bei den Regierungen in den Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen sowie das Staatsarchiv Würzburg nach Kitzingen zu verlagern. Ob und in welchem Umfang in diesem Zusammenhang vergleichbare Maßnahmen zur Deckung des künftigen Personalbedarfs geeignet und erforderlich sind, wird nach abschließender Ermittlung des künftigen Personalbedarfs sowie der Versetzungsbereitschaft der betroffenen Stelleninhaber geprüft werden. Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Im Bereich des StMWi ist das Landesamt für Maß und Gewicht (LMG) von der Behördenverlagerung betroffen. Die an den Eichamtsdienststellen eingestellten Anwärter(inne)n verbleiben grundsätzlich in der Ausbildungsregion. Nach Einstellung im Anwärterverhältnis erfolgt die zentrale Ausbildung an der Deutschen Akademie für Metrologie (DAM) – danach gehen die Anwärter(inne)n wieder an ihre jeweilige Dienststelle zurück. Für Anwärter(inne)n an der Dienststelle des LMG-Hauptsitzes gilt das Personalrahmenkonzept. Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Das Behördenverlagerungskonzept sieht im Geschäftsbereich des StMUV die Verlagerung von lediglich 130 Arbeitsplätzen vor. In den von der Verlagerung betroffenen Bereichen wird nicht oder kaum ausgebildet. Für eine analoge Anwendung der für das Finanzamt Nürnberg-Nord Bearbeitungsstelle Obernburg getroffenen Regelung verbleibt daher kein Raum. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Im nachgeordneten Bereich des StMGP sind ausschließlich Beamtinnen und Beamte der 4. Qualifikationsebene und vergleichbare Tarifbeschäftigte tätig. Auszubildende im Sinne der Anfrage werden im Dienstbereich des StMGP nicht eingestellt. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Das StMELF ist von Behördenverlagerungen betroffen. Drucksache 17/8250 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Ziel des Ressorts ist es immer schon gewesen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der drei Verwaltungen so wohnortnah wie möglich auszubilden und einzusetzen. Die detaillierte Vorgehensweise der drei Verwaltungen ist nachfolgend aufgeführt: Landwirtschaftsverwaltung: Die Regelung „Verbleiben in der Ausbildungsregion“ wird in der Landwirtschaftsverwaltung in der 2. Qualifikationsebene schon seit Längerem praktiziert, da die Landwirtschaftsverwaltung einerseits bedarfsgerecht ausbildet und andererseits wohnartnahe Arbeitsplätze für die Mitarbeiter und die Verwaltung gleichermaßen vorteilhaft sind. In den Qualifikationsebenen 3 und 4 wird zwar im Rahmen der Ausbildung und Personalentwicklung eine größere fachliche und räumliche Flexibilität eingefordert. Gleichwohl werden aber wie bisher in den zukünftigen Ausbildungsjahrgängen die regionalen Gegebenheiten und Notwendigkeiten Berücksichtigung finden. Ziel ist es, dass die Personalgewinnung im Einklang mit dem zunehmenden Personalbedarf an den zu stärkenden Standorten Marktredwitz, Münchberg, Regen usw. steht. Ländliche Entwicklung: In der 2. Qualifikationsebene stammen die Auszubildenden in der Regel aus dem Umfeld der jeweiligen Ämterstandorte und haben die Perspektive, auch nach Abschluss ihrer Ausbildung am jeweiligen Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) bleiben zu können. In der 3. Qualifikationsebene werden die Anwärter ebenfalls direkt an dem ALE eingestellt, in dem sie nach ihrer Ausbildung verbleiben können. Die Einstellung erfolgt nach Bedarf, sodass nicht immer gewährleistet ist, dass Personen an ihrem „Wunschamt“ eingestellt werden können. Bei der 4. Qualifikationsebene erfolgt die Ausbildung zentral , gemeinsam mit der Vermessungsverwaltung und die Assessorinnen und Assessoren werden ebenfalls nach Bedarf den einzelnen ÄLE zugewiesen. Auch hier kann nicht immer eine wohnortnahe Verwendung gewährleistet werden . Zukünftig wird sicher ein Großteil der neu einzustellenden Kräfte aller 3 Qualifikationsebenen am neuen Standort des ALE Oberbayern in Mühldorf benötigt werden. Sofern dies mit dem Personalbedarf vereinbar ist, werden die Wünsche der Nachwuchskräfte hinsichtlich Einstellungsamt, wo immer möglich, berücksichtigt. Forstverwaltung: Für den fachlichen Schwerpunkt nichttechnischer Verwaltungsdienst der 2. und 3. Qualifikationsebene wird nach Bedarf ausgebildet. Dabei wird angestrebt, die Anwärter entsprechend der absehbaren Bedarfsentwicklung an einem (wohnortnahen) Amt in der Region einzustellen. Außerdem werden die Anwärter schon vor der Einstellung informiert, an welchem Amt in der Region sie nach Abschluss der Ausbildung voraussichtlich eingesetzt werden. Für den fachlichen Schwerpunkt Forstdienst der dritten und vierten Qualifikationsebene ist der Vorbereitungsdienst eine Allgemeine Ausbildungsstätte im Sinn des Art. 12 GG, wofür nicht nur in Bayern wohnende Interessenten zum Zuge kommen. Persönliche Wünsche bei der Einteilung zur Ausbildungsstätte werden im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten berücksichtigt. Eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt nur im Rahmen des dienstlichen Bedarfs gemäß dem Leistungsprinzip. Räumliche Mobilität wird erwartet , jedoch werden auch hierbei persönliche Wünsche möglichst berücksichtigt. Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Das StMAS stellt in allen Dienststellen und Gerichten des Geschäftsbereiches nach Bedarf ein. Dabei werden die von den Bewerbern bereits bei der Anmeldung zur Teilnahme am besonderen Auswahlverfahren des LPA angegebenen Wünsche bezüglich der Ausbildungsregion berücksichtigt. Durch dieses Vorgehen ist es die Regel, dass die Nachwuchskräfte später auch am Ausbildungsort eingesetzt werden. Eine Übertragung der Regelung des StMFLH auf den Bereich des StMAS ist deshalb nicht notwendig. Bayerischer Oberster Rechnungshof Es wurde Fehlanzeige erstattet. Der Bayerische Oberste Rechnungshof ist vom Konzept zur Behördenverlagerung nicht betroffen. Hinzu kommt, dass er auch keinen eigenen Nachwuchs ausbildet. Weitere nachgeordnete Bereiche des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat Innerhalb der Steuerverwaltung wurde eine vergleichbare Regelung für das Finanzamt Aschaffenburg geschaffen. Beim Landesamt für Finanzen und bei Immobilien Freistaat Bayern verbleiben die Anwärter nach ihrer Ausbildung in der Regel an der Dienststelle, für die sie eingestellt worden sind (Bedarfsausbildung). Wechsel zwischen den Dienststellen sind in den vergangenen Jahren nur auf Wunsch der Anwärter oder mit deren Einverständnis erfolgt. Eine besondere Regelung aufgrund des Behördenverlagerungskonzepts wurde nicht getroffen und wird nicht für notwendig gehalten. Im Bereich der Vermessungsverwaltung werden die Nachwuchskräfte der 2. und 3. Qualifikationsebene regelmäßig direkt an den Ämtern ausgebildet, an denen ihre spätere Tätigkeit geplant ist. Ein Verbleiben in der Ausbildungsregion ist daher weitestgehend gewährleistet. In der Schlösser- und Lotterieverwaltung, dem Hauptmünzamt und dem Staatlichen Hofbräuhaus werden sowohl Auszubildende nach TVA-L BBiG als auch Anwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf (Zentrale Ausbildungsbehörde : Landesamt für Finanzen) nach Bedarf ausgebildet. Damit wird sichergestellt, dass sie nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung auch in der Ausbildungsregion verbleiben können.