Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 31.08.2015 Förderprogramm der Bundesregierung zum Breitbandausbau Nach meinen Informationen können demnächst Kommunen und Landkreise durch das Förderprogramm der Bundesregierung zum Breitbandausbau Bundeszuschüsse von bis zu 50 % für die Errichtung eines Breitbandnetzes erhalten. Dieser Zuschuss kann mit dem Förderprogramm der Bundesländer kombiniert werden. Gefördert werden unterversorgte Regionen, in denen sich der Netzausbau wirtschaftlich alleine nicht rechnet. Ich frage die Staatsregierung: 1. Auf welche Regionen in Bayern trifft die Vorgabe zu (bitte aufgeschlüsselt nach Regierungsbezirken und Kreisen)? 2. Wie schnell ist mit der Umsetzung zu rechnen? 3. Wie wird sich die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme letztlich darstellen? 4. Ist eine Mitfinanzierung des Bundes förderschädlich für das bayerische Förderprogramm? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 07.10.2015 Zu 1.: Die Förderrichtlinie des Bundes ist bisher nicht beschlossen. Wann genau die Förderrichtlinie des Bundes in Kraft tritt, ist dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat nicht bekannt. Derzeit laufen Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern, ein abschließendes Ergebnis ist noch nicht absehbar. Zu 2.: Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4.: Es wird auf Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8257 Bayerischer Landtag