Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 10.09.2015 Staatsgrundstücke in München, die zur Unterbringung von Asylbewerbern geeignet sind In der Schriftlichen Anfrage zum Thema „Staatliche Grundstücke für die Erstellung von Unterkünften für Asylbewerber“ (17/5349) fehlt eine Übersicht über Objekte in München, die sich im Besitz des Freistaates befinden. Gerade in der Landeshauptstadt ist jedoch eine schnelle und unbürokratische Zusammenarbeit der städtischen und staatlichen Institutionen bei der Unterbringung von Asylbewerbern geboten, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Welche Grundstücke/Immobilien der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) stehen im Bereich der Landeshauptstadt München derzeit zum Verkauf? 2. a) Bietet die IMBY diese Grundstücke auch der Landeshauptstadt oder der Bezirksregierung von Oberbayern zur Unterbringung von Flüchtlingen an? b) Wenn ja, wie weit sind die Verhandlungen zu den einzelnen Grundstücken gediehen? c) Wenn nein, warum nicht? 3. a) Gibt es derzeit noch staatlich genutzte Grundstücke/ Immobilien der IMBY in München, die in absehbarer Zeit einer anderen Nutzung zugeführt werden können? b) Wenn ja, gibt es bei diesen Objekten potenzielle Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber? c) Werden diese der Landeshauptstadt vorab mitgeteilt, um die Planungen für weitere Unterkünfte zu erleichtern ? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 12.09.2015 Zu 1.: Derzeit steht lediglich eine nicht eigenständig bebaubare Teilfläche von rund 1.100 m² aus dem Grundstück FlstNr. 472/88 der Gemarkung Schwabing zum Verkauf. Im Übrigen sind Freihandverkäufe an Gebietskörperschaften, insbesondere an den Landkreis München (Grundstücke FlstNrn. 14201 und 14210 der Gemarkung München Sektion 6) und die Landeshauptstadt München beabsichtigt. Bezüglich der im Siedlungsgebiet München-Hartmannshofen gelegenen staatseigenen Grundstücke hat sich der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtages in den Sitzungen vom 14.05.2014 und 16.06.2015 eine Entscheidung über die Grundsätze des weiteren Verwertungsprozesses vorbehalten. Generell gilt Folgendes: Über die Verwendung der verfügbaren und potenziell geeigneten staatseigenen Grundstücke in München zur Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen findet ein intensiver, fortlaufender und stetiger Informationsaustausch der zuständigen Stellen, der Regierung von Oberbayern, der Landeshauptstadt München und der Immobilien Freistaat Bayern, statt. Entscheidungen über die Inanspruchnahme dieser Flächen werden in der Task Force Asyl München getroffen, in welcher noch weitere Dienststellen, wie das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration, das Polizeipräsidium oder die Branddirektion, vertreten sind. Die Verwendung staatseigener Grundstücke zur Deckung des staatlichen Bedarfs (insbesondere im Asylbereich ) bleibt dabei als Grundsatz gegenüber dem kommunalen Interesse vorrangig. Solange keine Entscheidung gegen die Verwendung dieser Grundstücke zur Unterbringung von Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen vorliegt, bleibt der Verwertungsprozess ausgesetzt. Zu 2. a)–c): Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen. Zu 3. a): Von den durch die IMBY in München bewirtschafteten staatseigenen Immobilien kommt bei folgenden Objekten in absehbarer Zeit eine Umnutzung in Betracht: – Anwesen Harthauser Straße 48 (voraussichtlich mindestens Ende 2016 noch staatlich genutzt), – Teilfläche des staatseigenen Grundstücks FlStNr. 1617/1 der Gemarkung München Sektion 1, östlich des Marstallgebäudes (derzeit noch für unbestimmte Zeit als Ausweichfläche für eine staatliche Baumaßnahme benötigt) und – Anwesen Seidlstraße 13–15 (nach erfolgter Räumung durch staatliche Nutzer). Zu 3. b): Ob potenzielle Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber dort vorhanden sind und in Anspruch genommen werden , wird zu gegebener Zeit im in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Verfahren festzustellen sein. Zu 3. c): Auf die Antworten zu den Fragen 3 b und 1 wird verwiesen . Aufgrund des Abstimmungsprozesses zur Klärung von Nachnutzungsalternativen sind die Immobilien der Landeshauptstadt München bereits bekannt. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8290 Bayerischer Landtag