Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Johann Häusler FREIE WÄHLER vom 01.09.2015 Mindestabstände nach der Seveso-III-Richtlinie Die Seveso-III-Richtlinie (Richtlinie 2012/18/EU) zur Beherrschung von Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen ist nach Zustimmung des Europäischen Parlaments und des Ministerrats am 13.08.2012 in Kraft getreten. Bis zum 31.05.2015 sollte die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Ich frage die Staatsregierung: 1. Gibt es eine für die Öffentlichkeit zugängliche Übersicht, die aufzeigt, welche bayerischen Betriebe unter das neue Seveso-Regime fallen? 2. Welche schwäbischen Betriebe fallen unter das neue Seveso-Regime? 3. Welche dieser Betriebe haben noch keine der Richtlinie entsprechenden Maßnahmen getroffen? 4. Welche weiteren Maßnahmen ergreift die Staatsregierung , um schweren Bränden oder Explosionen aufgrund von toxischen Erzeugnissen in den Betrieben vorzubeugen ? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 08.10.2015 Zu 1.: Die Seveso-III-Richtlinie wird im Wesentlichen im BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der StörfallVerordnung (Zwölfte Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz – 12. BImSchV) umgesetzt werden. In der 12. BImSchV wird auch der für den Anwendungsbereich entscheidende Anhang I der Seveso-III-RL, der die gefährlichen Stoffe und die zugehörigen Mengenschwellen festlegt, umgesetzt sein. Allerdings hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bisher keinen auf Bundesebene abgestimmten Entwurf vorgelegt . Eine Liste der Betriebsbereiche, die in Bayern der neuen Störfall-Verordnung nach der Seveso-III-RL unterliegen werden, existiert daher noch nicht. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 3.: Siehe Antwort zu Frage 1. Zu 4.: Die Vorschriften in Art. 20 der Seveso-III-RL zu den Inspektionen sind umfassend und verlangen, dass eine planmäßige und systematische Prüfung der betriebstechnischen, organisatorischen und managementspezifischen Systeme jedes Betriebsbereichs im Hinblick auf alle sicherheitsrelevanten Aspekte durchgeführt wird. Die Staatsregierung wird sicherstellen, dass die Betreiber der Betriebsbereiche ihren Verpflichtungen nach der Seveso-III-RL bzw. der dann umgesetzten neuen Störfall-Verordnung nachkommen. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 20.11.2015 17/8374 Bayerischer Landtag