Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Herbert Kränzlein SPD vom 07.09.2015 Internationale Beziehungen Bayerns In der Antwort auf die Schriftliche Anfrage bezüglich „Finanzierung von Personalkosten des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen durch den Freistaat“ Drs. 17/7301 des Abgeordneten Volkmar Halbleib gibt die Staatsregierung als Mittelherkunft für die Personalkosten die Haushaltsstelle „Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland (Kapitel 02 03 Titel 687) an. Innerhalb des Haushaltes wird der Zweck der eingestellten Mittel dieser Stelle jedoch als „Zuwendungen zur Unterstützung von Maßnahmen, die u. a. der Entwicklung der Verwaltung, der Förderung der sozialen Marktwirtschaft sowie der Förderung kultureller, wirtschaftlicher, landwirtschaftlicher , ökologischer und sozialer Projekte in ausländischen Staaten dienen“, beschrieben, daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wie begründet die Staatsregierung die Diskrepanz zwischen Mittelzweck und Mittelverwendung bei der Teilfinanzierung der Personalstelle des Konfuzius-Instituts Nürnberg-Erlangen? 2. Gibt es in China ähnliche Einrichtungen des Freistaates, der Bundesregierung oder staatlicher Institutionen, wie des Goethe-Instituts, die von China gefördert werden? 3. Welche weiteren Projekte werden in welcher Höhe über diese Haushaltsstelle gefördert? 4. Inwieweit übernimmt der Freistaat durch diese Projekte hoheitliche Aufgaben des Bundes? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 12.10.2015 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit der Staatskanzlei wie folgt beantwortet: 1. Wie begründet die Staatsregierung die Diskrepanz zwischen Mittelzweck und Mittelverwendung bei der Teilfinanzierung der Personalstelle des KonfuziusInstituts Nürnberg-Erlangen? Aus dem Haushalt der Staatskanzlei, Einzelplan 02, Kapitel 02 03, Titel 687 53 „Förderung der internationalen Beziehungen Bayerns und der bayerischen Kulturarbeit im Ausland“ kann das Konfuzius-Institut Nürnberg-Erlangen im Rahmen einer Projektförderung unterstützt werden. Die Erläuterungen sind entsprechend Art. 17 Absatz 1 Satz 2 BayHO nicht verbindlich. 2. Gibt es in China ähnliche Einrichtungen des Freistaates , der Bundesregierung oder staatlicher Institutionen , wie des Goethe-Instituts, die von China gefördert werden? Es gibt keine ähnlichen Einrichtungen des Freistaats Bayern . Auch werden keine Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland vonseiten des chinesischen Staates finanziell unterstützt. Gleichwohl gibt es eine Vielzahl von Kooperationsprojekten zwischen deutschen und chinesischen Stellen , wie beispielsweise das Zentrum für Deutschlandstudien an der Peking Universität, die Chinesisch-Deutsche Hochschule an der Tongji Universität in Shanghai oder auch die Goethe-Sprachlernzentren. Die Sprachlernzentren sind Partnereinrichtungen des Goethe-Instituts China, bei denen das Goethe-Institut mit verschiedenen chinesischen Hochschulen kooperiert. 3. Welche weiteren Projekte werden in welcher Höhe über diese Haushaltsstelle gefördert? Es werden überwiegend Projekte gefördert, die im Rahmen von bilateralen Arbeitskommissionen und Arbeitsprogrammen vereinbart wurden. Daneben werden auch bilaterale Projekte mit Staaten gefördert, mit denen keine gemeinsame Regierungskommission besteht. Zu den geförderten Projekten gehören unter anderem: • Bayerisch-Tschechische Wissenschaftskooperation: Zur Intensivierung der bayerisch-tschechischen Zusammenarbeit im Wissenschaftsbereich wurde 2014 die Bayerisch -Tschechische Wissenschaftskooperation vereinbart . Als Kooperationsformate sind insbesondere die Anbahnung von Forschungsprojekten und die Förderung von wissenschaftlichen Seminaren und Symposien vorgesehen , die aufgrund des fachlichen Zuschnitts eine Aussicht auf Weiterförderung insb. durch EU-Mittel haDrucksachen , Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de–Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 12.11.2015 17/8412 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/8412 ben. Finanzvolumen: 25.000 € pro Jahr bei einer Laufzeit von 5 Jahren • Stipendienprogramm mit Tunesien: Pro Jahr werden drei Sechs-Monate-Stipendien für ein Semester an tunesische Austauschstudierende der Informatik und Informationstechnik an der Universität Passau vergeben (Förderhöhe 2015: 15.750 €) • Vergabe von drei Ministerpräsidenten-Stipendien für einen Aufenthalt bayerischer Studenten in einer wissenschaftlichen Einrichtung des bayerischen Partnerstaats Karnataka/Indien (Förderhöhe 2015: 7.500 €) • Projekt zur Langzeitberatung des Justizministeriums von Montenegro im Zusammenhang mit den EU-Beitrittsverhandlungen betreffend Bekämpfung von Korruption und organisierter Kriminalität (Förderhöhe 2015: 17.500 €) • Zweiwöchiger Bayern-Aufenthalt von Schülern aus den Krisengebieten in der Ostukraine, die derzeit im Raum Kiew leben (Förderhöhe 2015: 11.228 €) • Zusammenarbeit im Justizvollzug mit diversen Staaten Mittel- und Osteuropas (z. B. Bulgarien, Polen, Tschechien , Rumänien): Finanzvolumen: ca. 2.000 € pro Maßnahme • Unterstützung bayerischer Auszubildender zur Wahrnehmung von Lehraufenthalten in den USA (Förderhöhe 2015: 5.000 €) 4. Inwieweit übernimmt der Freistaat durch diese Projekte hoheitliche Aufgaben des Bundes? Der Freistaat Bayern übernimmt durch diese Projekte keine hoheitlichen Aufgaben des Bundes.